Investitionsbank Berlin - Mittelstandsunternehmen können Soforthilfe beantragen

Mo 11.05.20 | 16:01 Uhr
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Symbolbild - Ein Restaurant in Kreuzberg ist wegen Corona geschlossen (Bild: imago-images/Stefan Zeitz)
Bild: imago-images/Stefan Zeitz

Berliner Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten können ab nächsten Montag (18. Mai, 9 Uhr) Geld aus dem Paket "Soforthilfe V" bekommen. Die Zuschüsse könnten ausschließlich online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt werden, teilte die Senatswirtschaftsverwaltung am Montag mit.

Damit wolle der Senat kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die keinen Zugang zu Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Bundesprogrammen haben. "Die Folgen der Pandemie trifft die Berliner Unternehmen deutlich", sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Bündnis 90/Die Grünen). "Wir lassen als Land unsere Unternehmen nicht allein."

IBB-Vorstandsvorsitzender Jürgen Allerkamp sagte, nach den Soforthilfe-Paketen I, II und IV werde mit V nun der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen mit öffentlichen Hilfen versorgt, die in der Folge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind.

25.000 Euro für Finanzwschwierigkeiten

Die Höhe der Soforthilfe je Unternehmen beträgt 25.000 Euro. Dafür müsse eine Firma glaubhaft versichern, dass in den drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung finanzielle Engpässe drohen. Betriebe aus der Gastronomie, Hotellerie und dem Tourismus müssten dies sogar für die Zeit bis Ende des Jahres glaubhaft machen. In begründeten Einzelfällen könne eine Soforthilfe von mehr als 25.000 Euro beantragt werden, heißt es weiter in der Mitteilung. Die ersten Auszahlungen könnten ab dem 25. Mai erfolgen, stellte die IBB in Aussicht.

Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses ist: Unternehmen müssen ihre Betriebstätte oder den Unternehmenssitz in der Hauptstadt haben und beim Berliner Finanzamt angemeldet sein. Sie müssen zwischen 10 und 100 Angestellte in Vollzeitäquivalent beschäftigen - also Vollzeit- oder Teilzeitstellen, die addiert eine Vollzeitstelle ergeben. Außerdem dürfen die Betriebe nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden.

Weitere Informationen sollen voraussichtlich ab dem 13. Mai auf der Internetseite der IBB folgen.

Sendung: Inforadio, 11.05.2020, 14:30 Uhr

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  1. 1.

    Die nächste Lachnummer von Jürgen Leipziger Allerlei. Was ist mir der Zeit von Mitte März bis jetzt?

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