Strafbefehl gegen 62-Jährigen - Geldstrafe wegen Beschädigung von Holocaust-Mahnmal verhängt

Do 10.11.22 | 12:53 Uhr
Symbolbild: Eine beschädigte Stele des Holocaust-Mahnmals. (Quelle: dpa/R. Jensen)
Audio: radioBerlin 88.8 | 10.11.2022 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/R. Jensen

Weil er das Holocaust-Mahnmal in Berlin beschädigt hat, ist am Donnerstag gegen einen 62-Jährigen eine Geldstrafe von 3.200 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Störung der Totenruhe verhängt worden.

Weil dem Mann zudem ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Nötigung zur Last gelegt werden, beträgt die Gesamtgeldstrafe 5.600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Urteil erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der in Brandenburg lebende Mann nicht zum Prozess erschienen war.

Nach Hammer-Aktion als Auto-Raser aufgefallen

Der 62-Jährige soll im April 2020 mit zwei Hämmern an einer der Beton-Stelen des Holocaust-Mahnmals mitten in der Hauptstadt vier Ecken abgeschlagen haben. Die Sanierungs- und Reparaturkosten würden sich auf rund 9.000 Euro belaufen, hieß es.

Vier Tage nach der Beschädigung des Holocaust-Denkmals soll der Angeklagte in Berlin-Tempelhof als Autofahrer durch Raserei aufgefallen sein. Mit bis zu 100 Stundenkilometern hat er laut Ermittlungen vor einer Polizeikontrolle die Flucht ergriffen. Bei dem 62-Jährigen liege möglicherweise eine psychische Beeinträchtigung vor, hieß es nun am Rande.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe im Fall des Mahnmals nicht aus Kritik gehandelt. Der Mann kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann käme es zu einem neuen Prozesstermin.

Sendung: rbb24 Abendschau, 10.11.2022, 19:30 Uhr

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