Von Havel bis Müggelsee - Was beim Stand-Up-Paddling zu beachten ist

Mo 21.08.23 | 13:40 Uhr
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Frau am 18.06.2021 beim Stand-Up-Paddling auf dem Weissen See, Schorfheide, Brandenburg. (Quelle: Picture Alliance/Caro/Sorge)
Bild: Picture Alliance/Caro/Sorge

Stand-Up-Paddling (SUP) erfreut sich immer größerer Beliebtheit - auch in Berlin und Brandenburg. Doch auf dem Surfbrett müssen Dinge beachtet werden. Weil das SUP als "Kleinfahrzeug" eingestuft wird, gelten die normalen Verkehrsregeln.

Stand-Up-Paddling (SUP) ist mittlerweile mehr als eine Trendsportart. Auch in Berlin und Brandenburg steigen immer mehr Menschen auf das Surfbrett und durchqueren Seen, Flüsse und Kanäle.

Die Wasserschutzpolizei hatte daher schon zu Beginn des Sommers angekündigt, in der diesjährigen Wassersportsaison rund um Potsdam verstärkt Stand-Up-Paddler in den Blick nehmen zu wollen.

Das Paddeln auf dem langen Board werde eine immer beliebtere Freizeitbeschäftigung, hieß es zur Begründung: "Aber auch für diese Sportart gelten die Verkehrsregeln", sagte Heiko Schmidt, Leiter der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West. Denn beim SUP handelt es sich gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenordnung um ein "Kleinfahrzeug".

Die brandenburgische Wasserschutzpolizei hat die wichtigsten SUP-Fakten zusammengefasst:

Wer darf mit einem SUP fahren?

Jeder, der geistig und körperlich geeignet ist, ein SUP zu führen - Alkohol und Betäubungsmittel machen ungeeignet. Ein "Führerschein" ist für das Stand-Up-Paddeln nicht erforderlich. Es gibt auch keine spezifische Altersgrenze, jedoch sollten Kinder und Jugendliche stets durch eine Aufsichtsperson begleitet werden.

Darf ich mit dem SUP überall fahren?

Der Großteil der Brandenburger Bundeswasserstraßen sowie ein Großteil der Seen dürfen mit dem SUP befahren werden. Für bestimmte Gewässer und Gewässerbereiche bestehen aber Einschränkungen. Hierzu zählen unter anderem Schleusen, durch Tafelzeichen gesperrte Wasserflächen, Naturschutzgebiete und Seen, die zu Parkanlagen gehören. In Brandenburg ist das Stand-Up-Paddling daher dauerhaft im Labüskesee (Uckermark) und im Sacrower See (Potsdam) verboten.

Außerdem gelten auf einigen sogenannten "Schifffahrtsstraßen", die dem Güter- und Personenverkehr dienen, Einschränkungen und Verbote, um niemanden zu gefährden.

In der Berliner Innenstadt darf die Spree zwischen Oberbaumbrücke und Kanzleramtssteg ganzjährig nicht mit dem SUP befahren werden. Durch dieses Verbot sollen Unfälle vermieden werden. Auch der Kanal zwischen Hauptbahnhof und Westhafen darf aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden.

Darüber hinaus dürfen Gelege von Wassertieren (Überwasserpflanzen z.B. Rohr, Binse, Schilf) sowie Bereiche mit Schwimmblattpflanzen (z.B. Seerosen) nicht befahren werden.

Wer muss ausweichen?

SUP-Fahrer und -Fahrerinnen müssen der Berufsschifffahrt (Fahrgastschiffe, Gütermotorschiffe, Schubverbände) und Segelbooten ausweichen. Bei Begegnungen zweier SUP-Fahrer oder "mit anderen unter Muskelkraft betriebenen Fahrzeugen" sollten beide nach rechts ausweichen. Beim Kreuzen zweier Fahrzeuge unter Muskelkraft gilt wie im Straßenverkehr auch rechts vor links.

Motorboote der "Freizeitschifffahrt" müssen SUP-Fahrern und -Fahrerinnen ausweichen. Darauf sollte man sich nach Angaben der Polizei aber nicht verlassen. Einsteiger sollten bei den ersten Touren generell nah am Ufer bleiben und Bereiche mit starken Winden/Strömungen meiden.

Welche weiteren Regeln habe ich zu beachten?

Der Deutsche Kanuverband (DKV) zählt das Stand-Up-Paddling zu den "Kanu-Disziplinen". Dementsprechend gelten Verbote, die für Kanufahrer gelten, gleichermaßen auch für Stand-Up-Paddler. Das Tragen einer Rettungsweste ist nicht Pflicht - auch nicht für Kinder. Es wird aus Sicherheitsgründen aber empfohlen. Hunde dürfen mitgenommen werden.

In Kanälen und Engstellen gilt ein Rechtsfahrgebot. Zur Nachtzeit ist laut Binnenschifffahrtsstraßenordnung (§ 3.13 Nr. 5 BinSchStrO) eine Beleuchtung erforderlich. Die Polizei rät jedoch dringend von Fahrten zur Nachtzeit ab. Bei starken Nebel dürfen die Bundeswasserstraßen nicht befahren werden.

Ab einer Alkoholkonzentration von 0,5 Promille darf ein SUP nicht genutzt werden. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (z.B. Fahrunsicherheiten) kann eine Straftat vorliegen. Auch nach dem Konsum von Betäubungsmittel jeglicher Art ist Stand-Up-Paddling verboten.

7 Kommentare

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  1. 7.

    ich habe die gleiche schlechte Erfahrung mit einem Kajak gemacht. Mann wird einfach vom Spreewaldkahn gerammt und bekommt einen blöden Spruch. Einmal hätte sich meine kleine Tochter beinahe die Finger abgeklemmt und wir hatten keine Möglichkeit noch weiter auszuweichen

  2. 6.

    Na da gibts schon Unterschiede. SUPs müssen nur mit Name und Anschrift des Halters beschriftet sein. Für die Größe gibts da keine Vorschrift. Nur wasserfest und leserliche Beschriftung. Da reicht auch ein Edding mit einigermaßen wackelfreier Handschrift. Motorboote müssen das Kennzeichen deutlich mindestens 10 cm groß erkennbar angebracht haben. Das mit den unbedingt 20 cm war früher mal und ist heute relativ zur Bootsgröße.

  3. 5.

    Wenn die Regeln für Paddler auch für Supper gelten, dann auch für die absurde - und regelmäßig sanktionierte Forderung der Wasserschutzpolizei - das Boot mit einer Kennung aus zwanzig Zentimeter großen Lettern zu versehen? So etwas gibt’s nur in DE…

  4. 4.

    „Ich stand betrunken auf einem Paddel im See“
    Das ist nicht möglich.

  5. 3.

    Hier im Spreewald, speziell Bereich in und um Lübben machen die Berufskahnfahrer keinen Heel darum ihren Hass gegen SUP und Schwimmer zum Ausdruck zu bringen... und so ihre eigene Ordnung und Lobby durch zusetzen.

    Schwimmer werden bedrängt und mit Sprüchen dabei erniedrigt wie: "so ist das, schwimmen, wie auf einer Hauptverkehrsstraße!". Das es hier um Lebensgefahr geht scheint den Herren nicht zu interessieren.

    SUP(Selbst erlebt) voll besetzter Kahn fährt mit Motor auf Hauptspree, Fährt dann die Hauptwasserline lang, ich paddle rechts, Kahn macht ohne ersichtlichen Grund(Spree ist frei) plötzlich einen Schwenk auf mich zu. Ausweichen kaum möglich. Was soll sowas? Lebensgefahr auf dem Wasser?

    Ich kann diese ganze Aufregung nicht verstehen: einige Leute machen aktiven Urlaub und gehen gern schwimmen, paddeln Kajak oder SUP alles ok. Andere lassen sich Sehenswürdigkeiten auf dem Kahn zeigen. Leben und leben lassen.
    Schade!

  6. 2.

    Das ist wirklich mit Abstand das beste, was ich heute gelesen habe.

    "Zur Nachtzeit ist laut Binnenschifffahrtsstraßenordnung (§ 3.13 Nr. 5 BinSchStrO) eine Beleuchtung erforderlich"

    "Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (z.B. Fahrunsicherheiten) kann eine Straftat vorliegen"

    Und warum sitzt du im Knast?
    Ich stand betrunken auf einem Paddel im See.

  7. 1.

    Um die Frage wo darf ich mit einem SUP nicht fahren ganz konkret zu beantworten:
    Altes Wasser-Verkehrszeichen ist Rechteck; OBEN/UNTEN Rot, MITTE Weiß.
    Bedeutung: Alle Wasserfahrzeuge jeglicher Art haben hier keine Berechtigung zum passieren. Das Verkehrszeichen ist manchmal auch auf Bojen als Ball angeordnet, daher "neues Verkehrszeichen" die farbliche Anordnung ist aber gleich. Wo darf ich mit einem SUP fahren? Wenn Sperrflächen für Kajak oder Ruderboot freigegeben sind, aber für den motorisierten Verkehr gesperrt.
    Erkennbar zum Beispiel: Oben wird ein Sportboot oder eine Jacht abgebildet, untendrunter ist eben genanntes Verbotszeichen. Dann dürfen Ruderboote, Kajaks oder SUP und Tretboote dort fahren. Sofern Naturschutzgebiet ausgewiesen, gilt auf für SUP und alle anderen: Verboten zu befahren.

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