Entscheidung erst nächste Woche - Berliner Bars wollen Sperrstunde mit Eilantrag kippen

Sa 10.10.20 | 09:29 Uhr
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Archivbild: Gäste einer vollen Bar in der Torstraße in Berlin-Mitte am 25.07.2020. (Quelle: rbb)
Bild: rbb

Zapfhahn zu, Lichter aus: Ab Freitagnacht gilt in Berlin eine Sperrstunde. Betreiber von sechs Bars haben dagegen nun einen Eilantrag eingereicht. Auch die Clubcommission wettert gegen die neue Regelung - und schlägt Corona-Schnelltests vor den Clubs vor.

Berliner Gastronomen haben einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, um die vom Senat angeordnete Sperrstunde vorerst außer Kraft zu setzen. Über diesen wird nach Angaben eines Gerichtssprechers von Freitagmittag aber nicht mehr am Freitag entschieden werden.

"Da der Antrag mit 127 Seiten sehr umfangreich ist" und das Land Berlin erst noch eine Stellungnahme abgeben solle, die frühestens am Montag erwartet werde, werde das Verwaltungsgericht voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche über den Eilantrag entscheiden, so Gerichtssprecher und Richter Dominic Hörauf rbb|24 auf Anfrage.

Niko Härting, der Rechtsanwalt, der den Eilantrag für die Gastronomen eingereicht hatte, hatte am Vormittag noch gesagt, dass er hoffe, es werde noch am Freitag über den Antrag entschieden. Er vertrete sechs Bars aus Berlin, die aus verschiedenen Bezirken stammten, so Härting weiter. Dabei seien "Das Klo" aus Charlottenburg, die "BettyF"-und die "Aseven"-Bar aus Mitte und die "Bar am Ufer" aus Neukölln.

"Kopflose und unverhältnismäßige Maßnahme"

In dem Eilantrag, der dem rbb in Auszügen vorliegt, heißt es unter anderem, es sei nicht ersichtlich, warum die Sperrstunde für die Gastronomie gelten solle, wo Theater und Veranstaltungsstätten, Fitnessstudios, Saunen und Bordelle ohne Sperrstunden offenbleiben könnten. Die hastige Maßnahme wirke ebenso kopflos wie unverhältnismäßig. "Sie bedroht die Antragsteller – wie auch viele andere Berliner Gastronomen – in ihrer Existenz."

Ein Gerichtssprecher bestätigte rbb|24 am Freitagvormittag, dass von der Rechtsanwaltskanzlei Härting am späten Donnerstagabend ein entsprechender Antrag eingegangen sei. Ob es noch am Freitag zu einer Entscheidung komme, sei jedoch noch nicht absehbar.

Zuerst hatte der Berliner "Tagesspiegel" über den Eilantrag berichtet.

Clubcommission schlägt Schnelltests vor

Auch die Berliner Clubcommission kritisierte die Sperrstunde. Die Maßnahme könnte sogar zu einer Verschärfung der Lage führen, da sich bei zeitgleicher Schließung aller Bars, Restaurants und Clubs Menschenansammlungen bilden könnten, die sich dann "gegebenenfalls in Gruppen an nicht-konzessionierte Orte verlagern", warnte der Dachverband am Freitag. "Ordnungsbehörden werden große Schwierigkeiten haben, die Hygieneregeln in Privatwohnungen oder in den über 2.500 Parks und Gärten der Stadt zu kontrollieren."

Auch vor dem Hintergrund der Erkenntnisse zu den Infektionsherden in den vergangenen Wochen, etwa private Veranstaltungen wie Hochzeiten, sei die Sperrstunde die falsche Maßnahme - "Symbolpolitik", sagte Clubcommission-Sprecher Lutz Leichsenring. Clubs und Veranstalter hätten sich in den vergangenen Wochen und Monaten "fast ausnahmslos verantwortungsvoll verhalten". Von der Senatsgesundheitsverwaltung fühle man sich nicht als Partner auf Augenhöhe behandelt, sagte Leichsenring. Die Pandemie sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Verband schlägt vor, in den nächsten Tagen Schnelltest-Bereiche vor Clubs einzurichten. Dort sollen Gäste freiwillig, auf eigene Kosten und unter Aufsicht "von angelerntem medizinischen Personal" einen Corona-Schnelltest machen können. Die Clubs wollten so dazu beitragen, die Virusausbreitung in der jungen Zielgruppe weiter einzudämmen. Die Hygieneregeln sollen bei Veranstaltungen trotzdem gelten. Auf Schnelltests ruhen derzeit in vielen Bereichen Hoffnungen, etwa um Besuche in Pflegeheimen weniger riskant zu machen. Die Ergebnisse sind Experten zufolge allerdings nicht ganz so genau wie der bisher verbreitete Labortest.

Sperrstunde soll Freitagnacht beginnen

Der Senat hatte am vergangenen Dienstag vor dem Hintergrund der gestiegenen Corona-Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Tankstellen dürfen in dem Zeitraum zwar offen bleiben, aber nachts keinen Alkohol verkaufen.

Die neue Regelung, die bei der Eindämmung der Corona-Pandemie helfen soll, gilt nach Senatsangaben ab Samstag, 00.00 Uhr. Das bedeutet, dass Gastwirte am Freitag um Mitternacht schließen müssen - bis zum Samstagmorgen um 6 Uhr. Ab Samstagabend gilt die Sperrstunde dann entsprechend bereits ab 23 Uhr.

Sendung: Radioeins, 09.10.2020, 10 Uhr

 

Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Artikels war fälschlicherweise vom "Verfassungsgericht" statt vom Verwaltungsgericht die Rede. Wir haben diesen Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

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76 Kommentare

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  1. 76.

    Wenn in einem kleinen Kaff mit z.B. 2500 Einwohnern auch nur einer in der Woche infiziert und nachgewiesen wurde, dann steht die Rate nun mal bei 40/100.000. Ist die Freundin im gleich großen Nachbardorf ebenfalls infiziert, dann dort ebenfalls.
    Woher haben Sie solche Zahlen?

  2. 75.

    Man fragt sich, warum die Inzidenz in dem kleinen Kaff, in welchem meine Eltern wohnen (und ähnlichen Orten), auch bereits bei 43 steht, wenn die Ursache angeblich das Nachtleben ist. Dort werden eh spätestens um 22:00, eher früher, die Bürgersteige komplett hochgeklappt. Die nächste Stadt ist 25km entfernt und nachts nur mit dem Auto erreichbar, weshalb auch Alkohol keine Rolle spielen dürfte. Nächtliche Parties junger Leute finden dort auch nicht statt, allein schon deshalb, weil es beim geringsten Mucks sofort eine Anzeige wegen Ruhestörung gibt und im Übrigen das Durchschnittsalter bei 50 liegt.

  3. 74.

    Muss man nicht verstehen.. es dürfen Veranstaltungen bis zu 1000 Personen stattfinden und Gottesdienste bis 500 Personen.
    Wer trinken will, wird dies auch nach 23 Uhr machen. Statt "kontrolliert" in der Kneipe wird dies dann in privaten Räumen stattfinden.

  4. 73.

    [Zitat] "Was werfen Sie der Justiz vor?" Realitätsferne und ein naives Menschenbild. [/Zitat]
    Man könnte das durchaus als Beleidigung des Gerichts ansehen. Die Richter haben weder ein naives Menschenbild, noch sind sie so realitätsfern, dass sie nicht von vornherein wüssten, was zu erwarten ist. Sie urteilen aber streng nach Gesetz. Dieses sieht kein Menschenbild vor. Anderenfalls könnte jede linksextreme Demo von vornherein untersagt werden, weil Gewalt durch einzelne Demonstranten zu erwarten ist. Es könnte jede rechtsextreme Demo verboten werden, weil die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu erwarten ist. Entspricht alles der alltäglichen Realität, ist aber nach unserem demokratischen Recht trotzdem kein Verbotsgrund, da nur tatsächliches Handeln zu einer Konsequenz führen darf und nicht ein vermutetes. Alles andere verstieße gegen unsere FDGO.

  5. 72.

    Werter Frank, ich vermag Ihre Meinung zwar nachzuvollziehen, aber nicht zu teilen und das, obwohl ich alles andere als ein Corona-Leugner bin. Es galt bis zu diesem Zeitpunkt in Berlin überhaupt keine Maskenpflicht im Freien, selbst wenn Abstände nicht eingehalten wurden. Sonst hätte schon der BLM-Protest aufgelöst werden müssen, weil auch dort eben nicht konsequent Maske getragen wurde, auch bei Abstandsunterschreitung. Das angebliche "Zugeständnis" war eine Auflage, von der man wusste, dass sie nicht erfüllt werden würde. Deshalb dann die Demo aufzulösen, war vielleicht formaljuristisch korrekt, rein politisch aber zumindest fragwürdig, da er damit die Kritiker erst so richtig bestätigt und festigt. Und dass es keine Hotspots aus Demos gab, ist sehr wohl nachvollziehbar, es gab zu keinem Zeitpunkt steigende Infektionszahlen, bei keiner einzigen Demo. Die hätte es aber geben müssen.

  6. 71.

    Ausnahmezustand .... klar .... den wird dann wohl Söder verkünden...
    Und dann kommt die Bundeswehr endlich zum Einsatz.
    Man informieren sie sich doch mal bevor sie irgendwelchen haltlosen Blödsinn verbreiten.
    Solche Leute sind aber auch keinen deut besser als die Corona Leugner.

  7. 70.

    Unsäglich, was Sie hier von sich geben!

    "Als Barbesitzer hatte man genug Zeit sich einen 2. Job zu suchen."

    Wie völlig ignorant&herablassend ist das denn einem Bar, - Restaurant-, Jazzclub-, Kneipen-, auch Kino-, etc.- Besitzer gegenüber, der evtl. seit Jahrzehnten seinen kleinen Laden betreibt und liebt! Und jetzt im Zuge des Corona ständig versucht, ihn weiter am Laufen zu halten und immer weiter versucht, den neuen Bestimmungen gerecht zu werden, Abstände schafft, Plexiglasscheiben installiert und auch versucht, seinen Mitarbeitern, im/wegen Corona-Ausfall, bürokratisch Überbrückungs-Mittel zukommen zu lassen!
    Haben Sie eigentlich auch nur die geringste Ahnung, was das grad an Zeit und Nerven für einen kleinen Barbesitzer kostet?
    Und welchen "zweiten Job" sollte & könnte er sich denn suchen?? Im Moment sind grad alle ähnlichen "Jobs" nicht gerade ausgeschrieben, dringend Mitarbeiter zu suchen. Selbst Klo-Männer/Frauen werden wohl grad weniger gesucht!!!

  8. 69.

    Dem schließe ich mich 100%ig an! Willkürliche und unüberlegte Diskriminierung einer nicht geringen Berliner Bevölkerungsgruppe!
    Anstatt Corona-Maßnahmenverstöße für alle Berliner gleich zu behandeln, werden jetzt bestimmte Menschen aufgrund ihrer Berufsbedingungen oder persönlich-natürlichem Lebensrhythmus ungerechtfertigt eingeschränkt und auch noch zur Zielscheibe unzähliger dummer Hassparolen!

  9. 68.

    Es ist schon absurd, mit welchen Ratschlägen und Vorschriften Sie andere Menschen überziehen wollen. Warum darf ich von 18 bis 23 Uhr in einer Bar sitzen, aber nicht von 23 bis 2 Uhr? Wer arbeitsbedingt oder aufgrund seines Lebensrhythmus zu anderen Zeiten wie Sie ausgeht, muss gemaßregelt werden? Ist das Ihre Vorstellung von Gesellschaft? Auch geht es Sie überhaupt nichts an, wann ich schlafen gehe und wie lange ich schlafe. Ich hoffe, die Klage gegen die Sperrstunde ist erfolgreich. Denn, das Berlin jetzt RIsikogebiet ist, liegt auch nur an einer willkürlichen Entscheidung von 50 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Dieser Wert ist wissenchaftlich nicht zu begründen. Von diesen 50 Neuinfizierten braucht niemand Symptome zu haben, trotzdem gibt es die Sperrstunde. das ist absolut unverhältnismäßig.

  10. 67.

    Sperrstunde ist kontraproduktiv.

    Zum einen verlagert sich die Szene dann in enge Wohnungen.

    Ausserdem denkt einfach mal an feiernde Engländer. Die haben ihre Sperrstunde noch so im Blut, dass sie pünktlichst blitzeblau sind.

  11. 66.

    Bei BK gibts Bier.

  12. 65.

    Und warum werden diese nachweislich in keiner Form an irgendwas beteiligte Läden geschlossen ... ab 23 Uhr ?

  13. 64.

    "Was werfen Sie der Justiz vor?"
    Realitätsferne und ein naives Menschenbild.

    "Die (...) verhängte Maskenpflicht kommt zudem einer willkürlichen Anordnung sehr nah, da es überhaupt keinen Hinweis darauf gibt, dass Demonstrationen einen Infektionsherd darstellen würden."
    Falsch! Die Maskenpflicht war sogar ein Zugeständnis an die Demonstranten, die außerstande waren, den Mindestabstand einzuhalten. Wenn die Menschen DICHT GEDRÄNGT zusammen laufen, dabei schreien, grölen und ihre Parolen skandieren, bring es auch nichts, wenn man sich im Freien aufhält! Aber sogar das wollten sie nicht einhalten. Was soll der Senat noch machen?!

    "Folglich ist nach allen Großdemos rein gar nichts bei den Infektionszahlen passiert."
    Das zweifelsfrei nachzuvollziehen, ist nahezu ausgeschlossen, da die meisten Demonstranten nicht aus Berlin kamen und bei Symptomen sicherlich nicht den Behörden auf die Nase gebunden hätten, dass sie an der Demo ohne Abstand und Maske rumgelaufen sind.

  14. 63.

    Was werfen Sie der Justiz vor? Eine Möglichkeit, dass ein Ereignis eintreten könnte, reicht zum Verbot einer Demonstration nun mal nicht aus. Diese darf erst beendet werden, wenn gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird. Das Gericht hat folglich absolut korrekt entschieden. Die im Nachhinein vom Senator verhängte Maskenpflicht kommt zudem einer willkürlichen Anordnung sehr nah, da es überhaupt keinen Hinweis darauf gibt, dass Demonstrationen einen Infektionsherd darstellen würden. Folglich ist nach allen Großdemos rein gar nichts bei den Infektionszahlen passiert. Ich bin klar für Vorschriften und Maßnahmen im Kampf gegen Corona, aber diese dürfen nicht härter sein, als tatsächlich erforderlich. AHA ist grundsätzlich korrekt, aber im Freien ist die Gefahr mehr als überschaubar, weil die nötige Virenlast praktisch nicht zustande kommt. In Innenräumen und bei extrem engem Kontakt sieht das dagegen anders aus.

  15. 62.

    Ich war noch nie bei BK,aber meines Wissens gibt es dort keinen Alkohol. In den Restaurants, die ich besuche, sind auch keine Angetrunkenen. Aber auf dem Heimweg vor den Kneipen und dem Späti hier im Kiez reichlich Lallende und Torkelnde. So unterschiedlich kann es sein.

  16. 61.

    Ich gebe Ihnen recht, dass einigen das total Rille ist, weil die auch keine Erziehung haben und den ganzen Tag nur rumhängen (wird alles geduldet).
    Aber wissen Sie, was sehr merkwürdig ist:
    Wir haben 110.000 Neuinfektionen in Europa.
    Und die Politiker und Medien sagen, wir sind Schuld.
    In den USA gibt es 60.000 Neuinfektionen. Aber dort erzählen die Medien, es war Trump.
    Das nervt langsam.
    Und ein Apell an die Risikogruppen: Ich trage Maske, um Euch mitzuschützen. Kein Problem, gerne. Aber wenn ich teilweise sehe, dass in vollen Restaurants 70% Ältere sind, dann frage ich mich: Warum sollen die Jungen zu Hause bleiben, wenn Ihr es kaum anders macht?
    Auch 2h beim gepflegten Glas Wein kann man sich anstecken.

  17. 60.

    Ich bin ganz bei Ihnen. Aber unsere Gerichte glänzten in jüngster Vergangenheit mit einer beispiellosen Realitätsferne. Ich erinnere nur an das Urteil zugunsten von Querdenker-Demos, obwohl absehbar gewesen ist, dass sich die Demonstranten nicht an die Auflagen halten werden - kein Wunder, schließlich demonstrierten sie ja gegen ebendiese Maßnahmen. Und genauso kam es dann auch inkl. versuchter Erstürmung des Reichstags als trauriger Höhepunkt einer mit rechtem Gedankengut sympathisierenden Bewegung. Also steht die Sperrstunde wohl eher auf tönernen Füßen.

    Und leider sind die jungen und mittelalten Menschen sehr rücksichtslos, was die Nachtruhe anbelangt. Um 22:00 Uhr ist dann nicht Schluss, sondern da geht es erst so richtig los. Ich kann nur an die Bürger appellieren, in einem solchen Fall die Polizei zu informieren, schon allein um der Nachtruhe willen.

  18. 59.

    1. Weil viele Risikogruppen sich nicht anstecken werden, weil sie sich schützen. Daher die geringe Todesrate.
    2. Je länger ich Viren abbekomme desto schwerer der Verlauf. Kurzer Virenkontakt (aus Versehen usw.) hat meist milden Verlauf zur Folge. Sitzen Sie 3h in einer überfüllten Corona-Bar werden Sie richtig fett krank, weil Sie eine Virenschwemme abkriegen, gegen die der Körper nicht so schnell ankommt.
    Das vergessen die Leute einfach. Alle denken, 1x an einem Corona-Kranken vorbeigelaufen und sie sterben. Das stimmt aber nicht. RIisiko 0%.

  19. 58.

    Naja ich fand immer den Alkohol Pegel bei Burger King Besorgnis erregend.... ich weiß ja nicht in welche Lokale hier viele gehen aber wenn ich was essen gegangen bin musste ich das selten über Betrunkene steigen um zum Tisch zu kommen.

  20. 57.

    Ich hoffe, die Klage wird abgewiesen. Natürlich kennt das Virus nicht die Uhr, aber es hängt doch zusammen. Je später der Abend, desto höher der Alkoholpegel, desto höher der Kontrollverlust, desto höher das Infektionsrisiko. So wird es auch in Wohnungen sein, aber dort ist schon immer um 22.00! Schluss mit Lärm und vor der Haustür stehen keine Gruppen herum. Es gibt schon einen Unterschied und der ist zur Eindämmung wichtig.

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