Verfassungsgerichtshof lehnt Antrag ab - Abgeordnetenhaus von 2016 wird nicht wieder eingesetzt

Do 01.12.22 | 16:30 Uhr
Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses im Jahr 2022 (Bild: imago images/Christian Spicker)
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Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag zurückgewiesen, wonach das 18. Abgeordnetenhaus wieder eingesetzt werden soll - also jenes Landesparlament, das sich vom 28. Oktober 2016 bis zum 3. November 2021 konstituiert hatte.

Den Antrag eingereicht hatte ein ehemaliger Abgeordneter, der bei der Wahl am 26. September 2021 für die Freien Wähler im Wahlkreis Charlottenburg-Wilmersdorf 5 angetreten war. Sein Argument: Durch die fällig gewordene Wahlwiederholung habe das aktuelle Abgeordnetenhaus keine Berechtigung mehr.

Dazu bemerkte der Verfassungsgerichtshof nun, der Antrag sei unzulässig, da der Antragsteller kein Abgeordneter mehr sei und das 18. Abgeordnetenhaus nicht mehr existiere.

Auch Gutachten sieht Legitimation für aktuelles Parlament

Im November hatte bereits der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses festgestellt, dass das Berliner Landesparlament trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs bis zum Wahltermin weitgehend handlungsfähig bleibt. Grundsätzlich sei das Parlament befugt, Gesetze zu beschließen, finanzielle Mittel bereitzustellen und den Senat zu befragen und damit zu kontrollieren, heißt es in dem entsprechenden Gutachten.

Allerdings schränken die Gutachter den Spielraum ein, wenn es um sehr weitreichende Entscheidungen geht. "So dürfte etwa eine Verfassungsänderung im Regelfall ausscheiden und allenfalls in einem engen Ausnahmefall in Betracht kommen, etwa wenn sie zur Abwendung erheblicher Gefahren für die Bevölkerung oder zur Umsetzung zwingender bundesgesetzlicher oder verfassungsrichterlicher Vorgaben geboten ist."

Weitere Prüfungsverfahren wohl gegenstandslos

Dem Verfassungsgerichtshof liegen derweil nach eigenen Angaben noch 25 Wahlprüfungsverfahren vor. Mit der Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen seien die meisten dieser Verfahren gegenstandslos geworden, so das Gericht.

Am 16. November hatte es entschieden, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten in Berlin komplett wiederholt werden müssen. Dies soll am 12. Februar geschehen. Unklar ist nach wie vor, ob an diesem Tag auch der Volksentscheid über ein klimaneutrales Berlin ab 2030 durchgeführt werden kann.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.12.2022, 18:00 Uhr

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