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Video: rbb24 | 20.12.2023 | Quelle: dpa/Dittrich

Fragen und Antworten

Worum es bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin geht

In 455 Wahlbezirken Berlins sind am 11. Februar die Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, noch einmal ihre Stimme für die Bundestagswahl abzugeben. Warum und wo und wie genau - hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Wahl wird diesmal wiederholt?

Diesmal wird die Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Teilen von Berlin wiederholt.

Bei der Wahl am 26. September 2021 waren in Berlin der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt worden. Außerdem wurde über den Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungskonzerne entschieden.

Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung waren dann bereits im vergangenen Winter, am 12. Februar 2023, komplett wiederholt worden. Der Volksentscheid musste dabei nicht wiederholt werden – weil gegen sein Ergebnis kein Einspruch erhoben worden war.

Jetzt nun wird die Bundestagswahl wiederholt, allerdings nur in bestimmten Wahlbezirken in Berlin.

Wann wird gewählt?

Die Teilwiederholung der Wahl findet am Sonntag, dem 11. Februar 2024 statt.

Der Wahltermin musste innerhalb einer 60 Tage-Frist gefunden werden, die das Gericht bei der Verkündung des Urteils gegeben hatte. Der 11. Februar ist der letzte mögliche Termin innerhalb dieser Frist. Und es ist der letzte Tag der Winterferien in Berlin.

Wahl-Chaos in Berlin

In diesen Wahlbezirken muss die Bundestagswahl wiederholt werden

Wegen zahlreicher Pannen bei den Wahlen 2021 in Berlin muss die Bundestagswahl am Sonntag in 455 Stimmbezirken der Hauptstadt wiederholt werden. rbb|24 zeigt in einer interaktiven Karte, welche Wahlbezirke betroffen sind.

Wo wird neu gewählt?

In 455 der 2.257 Wahlbezirke. Das entspricht ungefähr jedem fünften Wahllokal. Auf dieser Karte sind alle betroffenen Wahlbezirke gekennzeichnet. Die meisten befinden sich in Pankow, Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf.

Wer darf wählen?

Alle, die zum Zeitpunkt der Wahlwiederholung wahlberechtigt sind, nach Alter und Wohnsitz. Also alle, die dann 18 sind und in den betroffenen Wahlbezirken mit Hauptwohnsitz wohnen sowie bestimmte Deutsche, die im Ausland leben.

Es darf also auch wählen, wer 2021 noch in einer anderen Stadt gewohnt hat, aber jetzt in einem betroffenen Wahlbezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Wer bei der Wahl im September in Berlin gewohnt hat, jetzt aber aus Berlin weggezogen ist, darf nicht mehr wählen. Wer innerhalb Berlins umgezogen ist, für den gilt das gleiche: Wer zum Zeitpunkt der Wahlwiederholung mit Hauptwohnsitz in einem der betroffenen Wahlbezirke wohnt, darf wählen, wer dort nicht wohnt, darf nicht wählen, unabhängig vom früheren Hauptwohnsitz.

Berlinerinnen und Berliner, die seit dem 26. September 2021 volljährig geworden sind, dürfen bei der Wiederholungswahl ihre Stimme abgeben. Stimmen für inzwischen verstorbene Menschen können nicht stellvertretend abgegeben werden.

Rund 550.000 Berlinerinnen und Berliner dürfen damit bei dieser Wahl wählen.

Bleibt bei denen, die damals gewählt haben, nun aber nicht teilnehmen, die Stimme aus dem September 2021 gültig?

Nein. Im Februar findet eine Wiederholungswahl statt und es zählt das dann ermittelte Ergebnis. Das Ergebnis vom September ist in den Wahlbezirken, in denen die Wahl wiederholt wird, damit dann annulliert.

AGH und Bezirke

Was Sie zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin wissen müssen

Seit Dienstag werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, in einer Woche die Briefwahlunterlagen. Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärt den Ablauf der Teilwiederholung in Berlin für den Bundestag am 11. Februar.

Wenn ich 2021 per Brief gewählt habe, darf ich dann nochmal wählen?

Ja, wenn das eigene Briefwahllokal betroffen ist. Wer nochmal wählen darf, bekommt auch eine Wahlbenachrichtigung. Wahlbenachrichtigungen wurden seit dem 2. Januar verschickt. Auch bei dieser Wahl ist die Briefwahl möglich.

Wer darf sich zur Wahl stellen?

Prinzipiell ist es so, dass bei einer teilweisen Wiederholungswahl dieselben Parteien und Kandidaten antreten wie zuvor, also in diesem Fall 2021. Es war nicht zulässig, neue Wahlvorschläge einzureichen. Wer gestorben ist, wird vom Wahlzettel gestrichen.

Auf den Stimmzetteln wird nun der Name der früheren Partei NPD geändert, weil die nun "Die Heimat" heißt.

11. Februar 2024

Wiederholung zur Bundestagswahl in Berlin

Ergebnisse, Berichte und Analysen zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin.

Warum wird die Bundestagswahl in Berlin nur teilweise wiederholt?

Das Bundesverfassungsgericht betonte das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs in den Bestand einer gewählten Volksvertretung. So seien zunächst festgestellte Wahlfehler zu berichtigen. "Eine Nichtigerklärung der gesamten Wahl setzt Wahlfehler von einem solchen Gewicht voraus, dass der Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erscheint", hieß es in der Begründung des Gerichts zu seinem Urteil. Für die Wahl zum Bundestag in Berlin kam das Gericht zu dem Schluss, dass der überwiegende Teil der Wahlberechtigten seine Stimme in Wahllokalen abgeben konnte, die von erkennbaren Wahlfehlern nicht betroffen waren.

Anders habe es bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl ausgesehen, die komplett wiederholt werden musste. "Hinzu kommt, dass bei den Landeswahlen Wahlfehler (wie etwa die Verwendung kopierter Stimmzettel) auftraten, die bei der Bundestagswahl nicht feststellbar sind. Vor allem aber ging der Verfassungsgerichtshof Berlin davon aus, dass die von ihm festgestellten Wahlfehler 88 Sitze von 147 und damit 60 Prozent der Mitglieder des Abgeordnetenhauses betrafen", hatte das Gericht bei seinem Spruch für die Wiederholung der kompletten Abgeordnetenhauswahl argumentiert.

Könnte die Wahl das Aus für die Ampel-Regierung im Bund bedeuten?

Nein. Rechnerisch kann die Wiederholungswahl nichts an den Machtverhältnissen im Bundestag ändern.

Wahlkreise, Direktmandate, Listenplätze

So kann sich die Berliner Wiederholungswahl auf den Bundestag auswirken

Für die politischen Mehrheiten im Deutschen Bundestag ist die Berliner Wiederholungswahl schon rechnerisch kaum von Gewicht. Aber für einzelne Abgeordnete kann die Wahl sehr wohl einen Unterschied machen. Eine Analyse von Christoph Reinhardt.

Könnte die Wiederholungswahl Auswirkungen für die Linke im Bundestag haben?

Mit der Linken ist es kompliziert. Aber eins ist klar: An der Sitzverteilung für die Linke - oder was davon übrig ist - wird sich nichts ändern. Die Linke hat bei der Bundestagswahl 2021 die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt und sitzt nur im Bundestag, weil sie drei Direktmandate gewonnen hat – durch Kandidaten, auf die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die meisten Erststimmen entfallen sind. Drei Direktmandate heben sozusagen die Fünf-Prozent-Hürde auf – es zogen damit also auch Kandidatinnen und Kandidaten gemäß der Zweitstimmen für die Linke in den Bundestag.

Zwei Direktmandate gab es in Berlin: Gesine Lötzsch in Lichtenberg (Wahlkreis 86) und Gregor Gysi in Treptow-Köpenick (Wahlkreis 84) bekamen sie. In ihren Wahlkreisen wird bei der Wiederholungswahl aber nur in wenigen Lokalen neu gewählt. Der Vorsprung von Lötzsch und Gysi ist zu groß und das Gewicht der einzelnen von der Teilwiederholung betroffenen Wahlbezirke in ihren Wahlkreisen zu gering, als dass sie ihre Direktmandate verlieren könnten.

Darum bleiben auch die anderen Linken-Bundestagsabgeordneten - beziehungsweise die, die aus der Partei beziehungsweise der damaligen Fraktion ausgetreten sind - im Bundestag, darunter auch Sarah Wagenknecht, die bereits eine eigene Partei gegründet hat.

Erneuter Bundestagswahlkampf

Klinken putzen für die Wiederholungswahl

Die Vorbereitungen für die Teilwiederholung der Bundestagswahl laufen auf Hochtouren, die Parteien buhlen auf den Straßen Berlins um jede Stimme. Für die Wählerinnen und Wähler zählen mittlerweile andere Themen als vor zwei Jahren. Von Franziska Hoppen

Gibt es überhaupt Auswirkungen?

Bei Stimmverschiebungen und einer veränderten Wahlbeteiligung in Berlin könnten andere Bundesländer berührt sein. Das hängt mit der bundesweiten Gewichtung der Stimmanteile zusammen. Theoretisch ist es möglich, dass nach der Wahl ein Berliner Bundestagsabgeordneter sein Mandat verliert, aber jemand anderes aus einer anderen Region nachrückt. Denkbar ist auch, dass sich das Parlament minimal verkleinert. Alles sei sehr komplex, hieß es aus dem Büro der Bundeswahlleiterin am Dienstag. Weiter spekulieren wolle man nicht.

Konkreter wird es bei der Wiederholungswahl für einzelne Politikerinnen und Politiker in Berlin bezüglich ihres Direktmandats. In Reinickendorf gewann CDU-Kandidatin Monika Grütters mit nur 1,4 Prozentpunkten beziehungsweise rund 1.800 Erststimmen Vorsprung vor SPD-Kandidat Torsten Einstmann das Direktmandat. In Charlottenburg-Wilmersdorf setzte sich der ehemalige Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) mit 3,5 Prozentpunkten Vorsprung gegen die aktuelle Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) durch. In Pankow schlug der Grüne Stefan Gelbhaar den SPD-Mann Klaus Mindrup um 4,0 Prozentpunkte.

Wenn die Auswirkungen so minimal sind, warum der ganze Aufwand einer Wahlwiederholung?

Es ist schon ein Unterschied, wer genau, auch für Berlin, im Bundestag sitzt und wer nicht und ob Berlin Mandate verliert zugunsten anderer Bundesländer oder nicht. Außerdem gab es viele Wahlfehler. Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Wahlfehler bleiben in einer Demokratie nicht ohne Folgen. Das hat das Urteil jetzt auch deutlich gemacht.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.02.2024, 10:00 Uhr

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