Landgericht Frankfurt (Oder) - Ehemaliger Betreiber berichtet von Nacht des Überfalls auf "Le Frosch"-Club

Do 09.11.23 | 11:37 Uhr
Archivbild: Das Gebäude des Clubs «le frosch» am 04.09.2018 in Frankfurt (Oder). (Quelle: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 08.11.2023 | Dorett Kirmse | Bild: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Mehr als fünf Jahre ist der Überfall auf den Frankfurter Musikclub "Le Frosch" her. Seit Anfang Oktober müssen sich dafür am Frankfurter Landgericht vier Männer aus Syrien verantworten. Am Mittwoch hat der ehemalige Betreiber des Clubs ausgesagt.

Der Prozess um den Angriff auf den Frankfurter Musikclub "Le Frosch" wurde am Mittwoch im Landgericht Frankfurt (Oder) fortgesetzt. Als Zeuge war der ehemalige Besitzer des Clubs geladen, um den Überfall aus seiner Sicht zu schildern.

Seine Gäste und er seien in der Nacht des Überfalls in Todesangst gewesen. Sie hätten sich im Inneren des Clubs verbarrikadiert, um sich vor Angriffen mit Steinen, Messern und Knüppeln zu schützen. Er selbst habe sich vor Messerstichen schützen müssen, die durch eine zerschlagene Scheibe im Eingangsbereich erfolgt sein sollen.

Schon kurz nach dem Überfall hatte der ehemalige Betreiber angegeben, dass er lange beim Notruf der Polizei nicht durchkam und es auch sehr lange dauerte, bis Einsatzkräfte vor Ort waren. Am Mittwoch fügte er hinzu, dass er in dieser Ausnahmesituation jegliches Zeitgefühl verloren habe.

Insgesamt 50 Zeugen geladen

Der Prozess läuft seit Anfang Oktober. Im kommenden Februar ist das Urteil geplant. Die Verteidigung des Hauptangeklagten behauptet, dass der Vorfall übertrieben wurde und sich nicht so ereignet habe. Der Vorwurf des versuchten Totschlags sei aus Sicht der Verteidigung nicht haltbar. Außerdem äußern sich die Angeklagten im Prozess nicht. Demnach kann der Sachverhalt nur durch Zeugenaussagen rekonstruiert werden. Rund 50 Zeugen sind geladen.

Videos von Überwachungskameras aufgetaucht

Von Seiten der Verteidigung gibt es auch immer wieder den Vorwurf, dass bei den polizeilichen Vernehmungen der Zeugen gewisse Vorschriften nicht eingehalten wurden, als Fotos von den Tatverdächtigen vorgelegt wurden.

Zudem wurden den Verteidigern am Mittwoch Aufnahmen der Überwachungskameras, die im Umfeld des Clubs installiert waren, zur Verfügung gestellt. Diese galten bislang als verschwunden und seien nun laut dem Landesgericht in den Polizeiakten aufgetaucht. Demnach ist noch unklar, wann sie in der Verhandlung gezeigt werden.

Überfall Grund für Schließung des Clubs

Zuletzt hatte sich die Kammer des Landgerichts mit einer Vor-Ort-Besichtigung ein Bild vom ehemaligen Gebäude des Clubs und den Gegebenheiten drumherum gemacht. Zudem hatte die ehemalige Mitbetreiberin des Musikclubs als Zeugin ausgesagt. Der Club "Le Frosch" selbst existiert bereits seit einigen Jahren nicht mehr und ist mittlerweile eine Bar. Demnach musste die Frau unter anderem Auskunft über die Einrichtung des Clubs, Gästekapazitäten und über die Beschäftigten in der Tatnacht vor fünf Jahren geben.

Zum Schluss seiner Zeugenaussage am Mittwoch, betonte der ehemalige Betreiber, dass der Überfall letzendlich dazu geführt habe, dass es den Club heute nicht mehr gibt.

Clubbesucher mit Steinen und Stangen angegriffen

Im August 2018 soll laut Staatsanwaltschaft eine Gruppe von 10 bis 15 Personen die Clubbesucher mit Steinen, Stangen, Messern und Gürteln angegriffen, geschlagen und getreten sowie auf Fenster und Türen der Diskothek eingeschlagen haben. Ein Angeklagter soll mit einem Messer versucht haben, durch eine vorher eingeschlagene Eingangstür hindurch auf dahinterstehende Menschen einzustechen.

Fünf Menschen wurden dabei verletzt. Angeklagt sind vier Männer aus Syrien im Alter zwischen 25 und 27 Jahren. Ihnen wird unter anderem versuchter Totschlag und schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen.

Bereits 2020 sollte der Prozess am Frankfurter Landgericht ursprünglich beginnen, wurde aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Bei der Neuansetzung im vergangenen Jahr passierte eine weitere Panne: Der Vorsitzende Richter war befangen, weil er bereits als Staatsanwalt mit der Sache betraut war.

Das Verfahren am Frankfurter Landgericht wird am 20. November fortgesetzt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.11.2023, 7:30 Uhr

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