Verurteilung am Landgericht Frankfurt (Oder) - Vater von zu Tode geschütteltem Baby geht in Revision

Mi 08.03.23 | 11:21 Uhr
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Landgericht in Frankfurt (Oder)
Bild: Tony Schönberg/rbb

Das Urteil gegen einen 26 Jahre alten Mann aus Frankfurt (Oder), der seine Tochter zu Tode geschüttelt haben soll, wird vorerst nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Frankfurter Landgerichts hat die Verteidigung Revision eingelegt.

Das Landgericht hatte den Mann in der vergangenen Woche wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Der 26-Jährige soll im Juli 2021 seine knapp drei Monate alte Tochter, mit der er am Tatabend allein in der Wohnung war, so stark geschüttelt haben, dass das Baby tödliche Hirnschäden erlitt. Zudem soll er dem Säugling einen Schädelbruch zugefügt haben.

Nun muss der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.03.2023

17 Kommentare

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  1. 17.

    Und das "Die meisten Kinder haben irgendwelche Schäden, weil in der Schwangerschaft Alkohol usw. reingepfiffen wurde." wissen Sie woher?? Und wie gehen Sie damit "... gehören die Kinder entzogen..." um? Jugendamt, ärztlicher Dienst?? Oder sind die Kinder genau so dumm wie die Eltern und "machen" später "Kinder, obwohl sie zu dumm sind, sich um sie zu kümmern"?? So einen empathischen, verantwortungsbewussten Schulmitarbeiter wünscht sich bestimmt Jeder!

  2. 16.

    "Ist jetzt der Staat verantwortlich, da es keinen "Elternführerschein" gibt?" Ja, für einige ist für ALLES der Staat verantwortlich. Wie oft wurde in den letzten beiden Jahren nach "Eigenverantwortung" gerufen und gegen staatliche "Bevormundung" demonstriert? Immer, wie es gerade passt! "Elternführerschein"??? Wir sprechen von Kindern (=Menschen), nicht von Fahrzeugen oder Maschinen!
    Keine Lösung m. M., nicht alle, die einen Führerschein haben, können auch fahren.

  3. 15.

    "Allerdings muss es möglich sein. dass der Staat bestimmten Personen die Fortpflanzung untersagt." Was stimmt denn mit IHNEN nicht?? Das hatten wir alles schon mal, Zwangssterilisierungen, Kinder nach der Geburt angeblich gestorben usw. DAS wollen Sie wieder einführen? Lässt sehr tief blicken!

  4. 14.

    Weil es Hartz 4 gibt. Das ist leider eine bittere Wahrheit, die ich in einem Jobcenter erfahren durfte..... Dies bezieht sich aber bitte nicht pauschal auf alle H4-Leistungsempfangenden. Es gibt auch genug, die aus der sogenannten "Bildungsschicht" oder "gutsituierten" Häusern stammen. Da gehts ganz anders ab. Da kommen mitunter auch Asi´s mit Niwoh raus, die dann irgendwann über Sozialprojekte auch beim Jobcenter landen. Wohlgemerkt - nicht pauschal zu betrachten!!!!

  5. 13.

    Sie halten das Urteil also für ungerechtfertigt? Respekt.... Ihr Kind würde ich nicht sein wollen.

  6. 12.

    "Vergleichsweise harmloses Schütteln"? Bei Ihnen piept es wohl. Einen Säugling schüttelt man ÜBERHAUPT NICHT. Man, man, man.

  7. 11.

    Arbeite an einer Schule in Lichtenberg.
    Einem Drittel der "Eltern" dort, gehören die Kinder entzogen!
    Das ist unglaublich , was da abgeht.
    Die meisten Kinder haben irgendwelche Schäden, weil in der Schwangerschaft Alkohol usw. reingepfiffen wurde.
    Und dann wird es auf "Corona" geschoben...
    Warum macht man Kinder, wenn man zu dumm ist sich drum zu kümmern?

  8. 10.

    Und den Knastaufenthalt zahlt der verurteilte Herr selbst oder wie? Ich garantiere Ihnen, dass die Revision weit weniger kostet als der Knast.
    Außerdem ist es das verbriefte Recht von den Prozessbeteiligten, Urteile mittels Revision prüfen zu lassen. In der Revision geht es weniger um die Tat als solche, sondern darum, ob in dem vorangegangenen Prozess geltendes Recht korrekt angewandt wurde!
    Somit ist dieses Instrument eine der Säulen einer funktionierenden Rechtssprechung.
    Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Urteile prüfen zu lassen. Ich zum Beispiel möchte nicht, dass es Fehlurteile in meinem Namen gibt.
    So sehr die Taten einiger Mitmenschen auch zu missbilligen sind, auch diese Menschen müssen vor Gericht fair behandelt werden. Ob Ihnen persönlich das nun gefällt oder nicht, spielt - zum Glück - keine Rolle.

  9. 9.

    Wofür zahlt der Steuerzahler denn? Für einen Rechtsstaat. Zu einem Rechtsstaat gehört, ein Urteil von einer unabhängigen Instanz überprüfen zu lassen.

    Zu unserem Rechtsstaat gehört übrigens auch, dass die Kosten eines Strafverfahrens dem Angeklagten auferlegt werden, sofern dieser nicht freigesprochen wird.

  10. 8.

    Und wer zahlt, der Steuerzahler. So ein „Mensch," gehört den Knast, da sind 10 Jahre noch zu wenig!!

  11. 7.

    Haben sie Kinder?
    Schädelbruch und Hirntrauma durch Schütteln im Affekt…. Weil das Baby zu lange geschrien hat?
    Gehts noch?
    Der Mann hat seinen gesamten Frust am Säugling abreagiert wie es scheint.
    So leicht bekommt man ein Menschenkind nicht tot.

  12. 6.

    sabi, für Sex, aus dem ein Kind entsteht, braucht man bekanntermaßen zwar eine gewisse körperliche, jedoch nicht zwingend irgendwelche geistige Reife. Die teils dramatischen Folgen dieser Tatsache sind allgegenwärtig. Zudem wird das Aufziehen eines Kindes z.B. im Infotainment als ganz überwiegend glücksbehaftet dargestellt, so dass die Wirklichkeit dann viele extrem überrascht. - Klar, man SOLLTE sich rechtzeitig Hilfe holen. Aber auch dafür braucht man gewisse Kompetenzen, und besonders in spontan empfundenen Überforderungssituationen ist es dafür zu spät. - Da der Staat verpflichtet ist einzugreifen, wenn mal wieder etwas gewaltig schiefläuft, halte ich eine prophylaktische Herangehensweise für angemessen und zielführend. Ein verbindlicher Elternführerschein böte hier gute Chancen.

  13. 5.

    Die Idee mit dem Elternführerschein ist sehr gut und würde so manchem Kind Leid und Elend ersparen.

    Mein Professor für Familienrecht sagte immer: Die Anzahl der Kinder ist oft umgekehrt proportional zum IQ der Eltern.

    Allerdings muss es möglich sein. dass der Staat bestimmten Personen die Fortpflanzung untersagt. Nur dann macht ein Elternführerschein Sinn.

    Für alles mögliche braucht man einen Führerschein. Nur zum Kinder bekommen leider nicht.

  14. 4.

    Ja, da muss ich Ihnen Recht geben. Ich meine, 'Frau' ist ja nahezu "verdonnert" mit ungewollter Schwangerschaft klarzukommen, von ihr wird es von den sog.'Lebensschützern' geradezu verlangt, aber auch 'Mann' muss lernen oder besser, sehr schnell lernen, Verantwortung zu übernehmen. Tja, und dann kommt hinzu, sich vorher reiflich zu überlegen, dass eben eine Schwangerschaft trotz Pille oder sonst. Verhütungsmethoden schnell entstehen kann.
    Ein Kind, was willkommen ist, ist hierzulande schon mal gewissermaßen durch die Grundeinstellung der "Erzeuger" geschützt. Das heißt aber nicht, dass man sich am Gegenpol /der Verwöhnung)bewegt. Liebe und Verständnis zu zeigen heißt aber auch, dass Kind gewisse Grenzen/Regeln einzuhalten lernen muss. Das haben viele berufstätige Eltern mit ihren heute (lebens)tüchtigen Kindern in den besten Jahren - bewiesen, dass es funktioniert.

  15. 3.

    Mal etwas provokant:
    Ist jetzt der Staat verantwortlich, da es keinen "Elternführerschein" gibt?

    Alle Eltern haben so ca. 9 Monate Zeit, sich auf den neuen kleinen Erdenbürger einzustellen und sich ausreichend zu informieren bzw. sich Hilfe zu holen.

    Wenn ich reif genug bin ein Kind zu zeugen, dann muss ich auch reif genug sein, mir Hilfe zu holen, wenn ich überfordert bin!

  16. 2.
    Antwort auf [Bernd ] vom 08.03.2023 um 12:26

    Doch, genau das ist ja das Problem: Leider kann bei einem Säugling schon vergleichsweise harmlos wirkendes Schütteln tödliche Folgen haben. Der Vater war wohl komplett überfordert mit dem gefühlt vielleicht dauerhaft schreienden Kind und hatte keine Ahnung, wie er mit der Situation fertig werden soll. Auch hier hätte ein verbindlicher "Elternführerschein" womöglich viel Leid erspart - und ein Leben gerettet.

  17. 1.

    Das ist sein gutes Recht. Allerdings prüft der BGH nicht die Frage der Schuld, sondern ob Recht falsch angewandt wurde.

    Revisionen haben allerdings kaum Aussicht auf Erfolg. Aber es gehört zur Sorgfaltspflicht eines Anwaltes, dem Mandanten dazu zu raten.

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