Corona-Gesetz - Reisen nach Polen können kostenfrei storniert werden

Do 12.11.20 | 14:31 Uhr
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ARchivbild: 07.05.2016, Brandenburg, Frankfurt (Oder): Das Ortsausgangsschild von Frankfurt (Oder) (Brandenburg) am Grenzübergang Stadtbrücke zur polnischen Nachbarstadt Slubice (Bild: dpa/Patrick Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 12.11.2020 | Tony Schönberg | Bild: dpa/Patrick Pleul

Reisen ins Risikogebiet Polen können kostenfrei storniert werden. Darauf hat das deutsch-polnische Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder) am Mittwoch hingewiesen. Die Rückerstattung aller Kosten kann vom Reiseveranstalter verlangt werden.

Warten auf Kostenerstattung

Das gelte nicht nur für Pauschalreisen, sondern auch bei Buchungen von Einzelleistungen. Grundlage dafür ist nach Angaben des Infozentrums ein polnisches Corona-Gesetz, das unter anderem die Erstattung im Fall von coronabedingten Hotelstornierungen regelt.

Zwar könne der Hotelbetreiber in diesem Fall einen Gutschein anbieten, der Verbraucher müsse das jedoch nicht akzeptieren. Allerdings kann es sein, dass Verbraucher auf die Rückerstattung bis zu einem halben Jahr warten müssen. Diese Frist sei so in dem polnischen Gesetz verankert, informiert das Frankfurter Verbraucherzentrum.

 

Digitale Einreise-Meldung nötig

Ganz Polen gilt seit dem 24. Oktober als Risikogebiet. Berliner und Brandenburger dürfen zwar im Rahmen des Grenzverkehrs in Polen einkaufen, ein Urlaub ist jedoch nicht möglich.

Alle Zugfahrgäste, die aus Polen kommen, müssen sich registrieren lassen. Hintergrund sind die neuen Quarantäneregeln, die in Deutschland seit dem Wochenende für Einreisende aus Risikogebieten gelten. Wer nach Deutschland einreisen will und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss jetzt eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.

Die Gesundheitsämter am Zielort des Reisenden sollen so kontrollieren können, ob die Quarantänepflicht von zehn Tagen eingehalten wird. Mit einem negativem Testergebnis kann die Isolierung frühestens fünf Tage nach der Einreise enden.

Einreisende müssen sich unverzüglich beim für sie zuständigen kommunalen Gesundheitsamt melden. Ausnahmen gibt es unter anderen für Berufspendler und Studierende.

Sendung: Antenne Brandenburg, 12.11.2020, 14:00 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Mit der neuen Quarantäne-Verordnung hat Frau Nonnemacher die Grenze zwischen Brandenburg und Polen am 9 November auf dem Papier komplett zugemacht... Nach Paragraph 1 Abs. 3 besteht für JEDEN die Pflicht die Einreise elektronisch anzumelden! Für JEDEN! Und dabei werden Sie informiert, dass für Sie die Pflicht zur Quarantäne besteht, wenn Sie aus Polen einreisen wollen... Es werden zwar im Paragraph 2 die Ausnahmen erwähnt (kleiner Grenzverkehr, Pendler, Besuche von Verwandten etc.) aber es besteht weiterhin der Paragraph 1 Abs. 3... Ein Widerspruch! Wie hieß es das schon einmal? "Keiner hat die Absicht eine...".

  2. 2.

    Vielen Dank für die Information, welche sehr interessant für mich ist. Bitte aber Quellen angeben. Auf welche offiziellen Dokumente kann ich mich beziehen? Wo stehen diese Informationen? Wo ist dieses Gesetz beschrieben?

  3. 1.

    Information schön und gut. Aber keine Klarheit. Es heißt an anderer Stelle, daß bei einem Aufenthalt in Polen bis 24 Std. keine Quarantäne - trotzdem Einreisemeldung? Und dann nur Einreisende mit der Bahn, mit Auto und zu Fuß nicht?
    Bei Stornierung gilt ggf. polnisches Recht, also ggf. Dolmetscher und polnischer Rechtsanwalt?
    Vielleicht Informationen ergänzen!

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