ICE von Berlin nach Stuttgart - Gestohlene Geige im Wert von 100.000 Euro wieder aufgetaucht

Do 01.06.23 | 16:13 Uhr
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Symbolbild: Der Nachbau einer Stradivari-Geige liegt in einem Geigenkoffer. (Quelle: dpa/Bundespolizei)
Bild: dpa/Bundespolizei

Erst vergessen, dann gestohlen - und am Ende wiedergefunden: Eine Frau hat ihre Geige im Wert von mehr als 100.000 Euro zurückbekommen, die sie in einem Zug vergessen hatte. Die Polizei fand das wertvolle Instrument nach Angaben vom Donnerstag bei einer 35 Jahre alten Frau, gegen die nun wegen Diebstahls ermittelt wird.

Überwachungskamera überführte Diebin

Der Musikerin war ihre Geige Mitte Mai in einem ICE von Berlin nach Stuttgart abhanden gekommen. Am Stuttgarter Hauptbahnhof angekommen, stieg sie aus, ihre Geige vergaß sie in einem weißen Koffer auf der Gepäckablage. Eine andere Frau soll sich den Geigenkoffer anschließend geschnappt haben und damit in Mannheim ausgestiegen sein.

Die Diebin versteckte das wertvolle Stück aus dem 17. Jahrhundert laut Polizei in einer größeren Tasche. Die Beamten identifizierten die 35-Jährige unter anderem durch Aufnahmen einer Überwachungskamera. Sie stellten die Geige am Mittwoch in Mannheim sicher.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.06.2023, 17:00 Uhr

41 Kommentare

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  1. 41.

    Das ist nicht so. Der Tatbestand der Wegnahme ist schon erfüllt. Was im Herrschaftsbereich der Bahn - dazu gehört der Zug - verloren wird, befindet sich im Gewahrsam der Bahn. Da muss kein Schaffner tätig werden.

    Hinsichtlich des anderen Punktes der Zueignungsabsicht haben Sie einen interessanten Gesichtspunkt ins Spiel gebracht. Allerdings sehe ich die Beweislage anders. Grundsätzlich entscheidet das Gericht nach freier richterlicher Beweiswürdigung. Nach aller Wahrscheinlichkeit würde jeder, der die Geige wirklich zurückgeben wollte, diese entweder in der Bahn oder nach dem Aussteigen im Fundbüro am Bahnhof abgeben. Jedenfalls nicht mit nach Hause nehmen, das entspricht einfach nicht der Lebensrealität. Eine entsprechende Behauptung, die Geige irgendwann mal abgeben zu wollen, würde mE ziemlich sicher als Schutzbehauptung abgetan werden.

  2. 40.

    Dass man mal was in der Bahn vergisst, kann jedem passieren, in der Regel bedeutet das erhebliche Unstände oder den Verlust eines ideellen Wertgegenstands, im schlimmsten Fall, Vermögenswerte in Form von technischen Geräten oder Schmuck. Datenverlust schließe im cloud-zeitalter mal aus. Aber was für Gegenstände im Wert von über 100.000 Euro fährt man einfach so mit der Bahn durch Deutschland rum und vergisst den dann noch? Der Dame kann der Wert der Geige unmöglich bewusst gewesen sein…

  3. 39.

    Ach herrjeh. Immer diese Schmalspurjuristen. Auch die epische Breite Ihres Kommentars macht diesen nicht richtiger.
    Bei "gefundenen" Gegenständen in der DB ist es etwas ganz anderes als bei Straßenfunden. Bitte belesen Sie sich mal.

    Es ist ein Diebstahl. Ganz einfach!

  4. 38.

    Natürlich nicht. Dafür hätte es zum Beispiel der Schaffner in sein Dienstabteil verbringen müssen. In dem Fall war die Geige verlassen und unbeaufsichtigt für Jeden zugänglich und damit nicht in Gewahrsam.

  5. 37.

    Nein, so einfach ist es eben nicht. Es kann zwar grundsätzlich beides sein, ein Diebstahl ist aber im Zweeifel nicht nachweisbar, da dieser bereits bei Tatbegehung einen Zueignungswillen voraussetzt. Bereits die einfache, kaum zu widerlegende Schutzbehauptung, man hätte die Sache ja im Fundbüro abgeben wollen oder den Eigentümer selbst ermitteln, lassen diesen Nachweis scheitern. Hier kommt daher das Rückfalldelikt Unterschlagung zum Tragen, da dieses den Straftatbestand in dem Moment erfüllt, wo sich die Sache dann doch angeeignet wird. Diebstahl ist zwar das höhere Delikt, ist aber sehr eng mit der Unterschlagung verzahnt, da beide einen Aneignungswillen voraussetzen. Da die Geige im Moment der Mitnahme eben nicht in Gewahrsam war, ist eher vom Delikt der Unterschlagung auszugehen. Zur Anzeige gebracht wird aber meist Diebstahl, der dann vom Staatsanwalt oder Gericht zur Unterschlagung herabgestuft werden kann.

  6. 35.

    Und so wandert die Debatte dann von "Wie kann man nur" über das Tönen von Fundunterschlagung oder Diebstahl, zur Unterstellung, die Eigentümerin sei nur mit ihrem Smartphone beschäftigt gewesen, weiter zur Stasi und die Debatte über Überwachung öffentlicher Räume durch Videokameras.

    Können wir uns nicht darauf einigen, dass die Dame in Zukunft hoffentlich auf ihre Geige ordentlich aufpasst und sich glücklich schätzen darf, diese wieder zurückbekommen zu haben.

  7. 34.

    Doch, genau so ist es. Das könnten Sie auch selbst ziemlich leicht recherchieren. Aber offenbar scheinen sie ja von ihrer rechtlichen Expertise sehr überzeugt zu sein, so dass Sie das nicht nötig haben

  8. 33.

    Bravo Rosi, ganz deiner Meinung. Und der Vergleich mit Stasi Überwachung hinkt. Ich begehe keine Untaten, fühle mich aber sicherer, wenn ich weiß, dass Kriminelle dingfest gemacht werden können, dank der Kameras. Sieht man ja am Erfolg zum Auffinden der Geige.

  9. 32.

    Sie haben hoffentlich kein Smartphone, wo Ihre Handlungen "stasi"mäßig überwachbar sind.
    Videoüberwachung ist sehr gut. Bestes Beispiel ist GB, wo viele Verbrechen mit Hilfe von Kameras aufgeklärt werden können.
    Den Unterschied zwischen einer Videokamera und Stasi-Bespitzelung ist Ihnen auch nicht so richtig geläufig, oder?
    Sonst würden Sie evtl. nicht so einen (vorsichtig ausgedrückt) unbrauchbaren Vergleich anstellen.

  10. 31.

    Stimmt. Ich muß gerade an den Deutschen Geiger David Garrett denken. Dieser sagte einmal im Interview er ließe seine wertvolle Geige nie aus den Augen.

  11. 30.

    Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass die DB der Gewahrsamsinhaber einer im Zugabteil vergessenen Geige ist? Was für ein Quatsch.

  12. 29.

    In einer Gesellschaft, in der allein oder vor allem "der Erfolg" Recht gibt, werden sich die "Vorteile" stetig einfinden. Mehr als die bewusste Herbeiführung wird es eine (zu)billige Inkaufnahme sein.

    Ich hoffe, ich behalte mit dieser gewiss pessimistischen Variante nicht recht.

  13. 28.

    Ich würde ja nicht mal mit so einem wertvollen Instrument Bahn fahren. Biste ja nur auf Hab' Acht.

  14. 27.

    Die Stasi wäre glücklich gewesen, wenn sie so eine wunderbare rundum Überwachung wie man sie heute hat, gehabt hätte mit Standortüberwachung per Handy, Satelittenüberwachung, Kameraüberwachung, Datenerfassung im Internet, soziale Medien etc.

  15. 26.

    Da sieht man wieder, wie hilfreich Überwachungskameras sind. Da Gezetere mit "Generalverdacht" und so weiter gehört in die Mottenkiste.

  16. 24.

    So ein Quatsch! Jeder, der ein Handy hat ist sowieso gläsern. Ich freue mich über jede Kamera, die hilft, Verbrechen o.ä. aufzuklären. Gerne mehr davon. Wer nichts zu verbergen hat, muss sich doch nicht aufregen.

  17. 23.

    Wie immer ein bunter Reigen aller Ansichten...

  18. 22.

    Berlin - Stuttgart - Mannheim?

  19. 20.

    Ich bin schon zu alt und werde zukünftig solch Verfahren zur Gesichtserkennung nicht mehr miterleben. Doch es wird kommen auch bei uns. Da bin ich mir hundertprozentig sicher. Wird sogar unumgänglich sein.

  20. 18.

    Diebstahl bleibt Diebstahl aber es darf die Frage erlaubt sein, wie man bitte so ein Instrument vergessen kann...

  21. 17.

    Ist es nicht gesellschaftliche "Koordinate", dass jede Sekunde effektiv genutzt werden muss, Jede/r andere sich die Behauptung des Langweilenden und Losers gefallen lassen muss?

    Carpe diem - nie wurde ein so sinnvoller Ausspruch so ins Gegenteil verkehrt wie heute.

    (Wie gesagt: Es KÖNNTE so gewesen sein.)

  22. 16.

    ... es schon und es nimmt sichtbar zu; das aber will ich der guten Frau nicht unbedingt unterstellen. Es liegt jedenfalls im Bereich der Möglichkeiten:

    Bis zur letzten Sekunde vor dem Aussteigen telefoniert, gechattet und sonstwas. Und dann abrupt aufgestanden und hinausgestürzt. Das ist alltäglich und in harmloserer Variation in U- und S-Bahnen zu sehen. Das sind die, die noch hinausdrängen mit einem Gerät in der Hand, wo alle anderen schon am Einsteigen sind.

    Jede Sekunde muss schließlich genutzt werden. ;-

    Aber wie gesagt: Keine Behauptung, nur eine Möglichkeit und es ist der Schutz der Person, dass genau das nicht breitgetreten wird.

  23. 15.

    Es ist verwerflich wenn jemandem einen vergessenen Gegenstand entwendet aber noch schlimmer ist es wenn jeder Bürger Deutschlands Video mäßig erfaßt wird und über gesichtsscannung erfaßt wird.Die Stasi lässt grüßen

  24. 14.

    Bei 100.000 würde ich eher das Handy vergessen. Warum guckt ihr nur ständig auf die Dinger???

  25. 13.

    Und Smartphone ist schon das Stichwort, bis auf den Bahnsteig tippen und dabei 100.000 liegen lassen. Entschuldigt den Klau nicht. Aber soviel Wahrheit werden wir nicht lesen.

  26. 12.

    "Sieht mir eher nach Fundunterschlagung aus." Volkes Stimme hat nicht unbedingt eine juristische Ausbildung. ;-) Aber mit Hilfe von Tante Guggel können auch Sie noch was lernen.

  27. 11.

    Klare Sache: Zwischen einem Smartphone und einer antiken Geige mit sechsstelligem Wert, die das wichtigste Arbeitsinstrument der betreffenden Person ist, besteht auch kein nennenswerter Unterschied. Schon gar nicht hinsichtlich der Größe.

  28. 10.

    Wegen Diebstahls? Bruch fremden Gewahrsams? Inwieweit hatte denn die spätere Geschädigte nach dem Aussteigen noch irgendein Gewahrsam an der Geige? Sieht mir eher nach Fundunterschlagung aus.

  29. 8.

    Doch. Mit Verlaub, da reicht schon das Smartphone. Und dann im Zug. Und ehe man es merkt, ist er auch schon weitergefahren.

  30. 7.

    Tolle Ermittlungen der Polizei bravo Kameras sollten doch erlaubt sein

  31. 6.

    Wie kann ich mein Instrument, und dann so ein wertvolles, nur vergessen??? So abgelenkt kann man doch gar nicht sein.

  32. 5.

    Ok, fühle mich belehrt und klüger und streue Asche auf mein Haupt ...
    /* ist NICHT ironisch gemeint, ich lerne auch mal gerne dazu */

  33. 4.

    Ende gut alles gut. Zumindest für die Besitzerin.

  34. 3.

    Alles falsch, lieber Mecki. Fundunterschlagung wäre es bei einem Fund auf der Straße. Findet man etwas im Gewahrsam der DB und nimmt es mit, so ist es Diebstahl.

  35. 2.

    Alles falsch, lieber Mecki. Fundunterschlagung wäre es bei einem Fund auf der Straße. Findet man etwas im Gewahrsam der DB und nimmt es mit, so ist es Diebstahl.

  36. 1.

    Es geht hier weniger um Diebstahl - zumindest, wenn die Musikerin die Geige im Zug liegen ließ, also vergessen hat.

    Die Frau, die die Geige dann gefunden hat, hätte diesen Fund bei der Deutschen Bahn melden müssen.
    Hat sie nicht, stattdessen hat sie den Fundgegenstand unterschlagen ...
    Folglich sollte hier wegen Fundunterschlagung ermittelt werden...

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