Autoverkehr - Berliner Staatsanwaltschaft klagt mutmaßlichen Raser an

Fr 14.07.23 | 15:41 Uhr
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Symbolbild: Ein Polizeiauto (Quelle: IMAGO/mix1)
Audio: Fritz | 15.07.2023 | Nachrichten | Bild: IMAGO/mix1

Die Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag hat Anklage gegen einen 27-Jährigen erhoben wegen illegalen Autorennens, Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht.

Laut der Anklage soll der Mann im Dezember auf der Heerstraße mit 163 km/h unterwegs gewesen sein. Erlaubt sind dort nur 50 km/h. Der Angeklagte hat laut Staatsanwaltschaft außerdem die Kreuzung Heerstraße / Glockenturmstraße überfahren, obwohl die dortige Ampel für ihn rot gezeigt hat. Zwei andere Autofahrer haben demnach einen Zusammenstoß mit dem mutmaßlichen Raser nur knapp verhindern können.

Mutmaßlicher Raser soll Aufputschmittel genommen haben

Beim Abbiegen auf die Pichelsdorfer soll der Mann dann die Kontrolle über sein Auto verloren und gegen eine Ampel gefahren sein. Danach habe der Mann, der das Aufputschmittel Tilidin im Blut gehabt haben soll, versucht zu Fuß zu fliehen. Jedoch habe die Polizei ihn kurz darauf in einem Hinterhof aufgespürt und festgenommen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 14.07.2023, 19:30 Uhr

9 Kommentare

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  1. 8.

    Wieso "mutmaßlich"? Anklage wird in einem Rechtsstaat ja wohl kaum ohne Beweise erhoben.

  2. 7.

    Also ich denke mal das sich da unter 35 Tagessätzen nichts bewegt, dazu kommen noch die 113 Kilometer zu schnell das regelt der Bußgeldkatalog. Die MPU ist ihm sicher.

  3. 4.

    Bitte nie wieder ans Steuer eines Autos lassen!

  4. 3.

    So was ist doch nicht geeignet ein Auto zu fahren. Da sollte es die Möglichkeit geben das sowas nie wieder eine Fahrerlaubnis erhält. Wenn er Auto fahren will kann er sich ein taxi rufen oder mit dem Bus fahren.

  5. 2.

    Man sollte Strafen prozentual ans Durchschnittsgehalt der letzten 3 Jahre koppeln.

  6. 1.

    Es wird sich erst was ändern, wenn es für die genannten Delikte gesetzlich festgeschriebene Mindesthaftstrafen gibt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, und eben auch nicht anderweitig von verständnisvollen Richtern abgeschwächt oder umgangen werden können. Die Gerichte müssen einfach durch die Gesetzgebung gezwungen sein, Mindesthaftstrafen zu verhängen.

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