"MeckAach" in Charlottenburg-Wilmersdorf - Ein Haus in Wilmersdorf zeigt, wie paradox das Vorkaufsrecht aktuell ist

Di 21.11.23 | 06:07 Uhr | Von Jenny Barke und Linh Tran
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Symbolbild:Mieterprotest gegen Hausverkauf in Berlin.(Quelle:imago images/S.Gudath)
Bild: imago images/S.Gudath

Will ein Bezirk das Vorkaufsrecht nutzen, muss die Immobilie einen erhöhten Sanierungsbedarf haben. Doch ein aktueller Fall zeigt, dass niemand die Kosten dafür tragen kann und will. So wird das Gesetz zum Schutz vor Verdrängung wirkungslos. Von Jenny Barke und Linh Tran

Das Mietshaus in der Mecklenburgische Ecke Aachener Straße in Berlin-Wilmersdorf ist "von außen pfui und von innen hui", so beschreiben es die etwa 60 hier lebenden Mieterinnen und Mieter. Will heißen: Von dem Eckhaus bröckelt zwar sichtbar der Putz und die Fassade ist brüchig, doch die Hausgemeinschaft im Inneren hält zusammen.

Die vergangenen drei Monate haben sie nochmal näher rücken lassen. Gemeinsam veranstalten sie Demonstrationen, stehen im engen Austausch mit dem Bezirk, wälzen Gesetzestexte. Vor drei Monaten hat ein privater Investor ihr Haus gekauft. Er könnte das Haus teuer sanieren und modernisieren, befürchten sie. Denn die Immobilienfirma des Investors habe in der Vergangenheit oftmals aufgekaufte Objekte luxussaniert.

Vor den damit verbundenen Mietsteigerungen haben sie Angst, denn viele Bewohner haben nur geringe Einkommen oder Renten. Neuen Wohnraum würden wohl nur die wenigsten im Bezirk finden, denn Charlottenburg-Wilmersdorf hat die höchsten Mieten in Berlin.

Deshalb hoffen sie auf das Vorkaufsrecht des Bezirks. Doch das wird in seiner jetzigen Form scheitern, künftig wohl auch oft anderswo. Das Beispiel zeigt, warum.

Die Bewohner:innen

Emil Schubart ist in Berlin geboren und nur fünf Minuten mit dem Rad entfernt aufgewachsen. Seit fünf Jahren wohnt der 25-Jährige in der "MeckAach", wie das Haus von seinen Bewohnern liebevoll genannt wird, in einer 3er-WG. Für ihn sei das ein ganz besonderes Haus. Nicht nur, weil er hier in seine erste eigene Wohnung gezogen ist, sondern weil die Hausgemeinschaft zusammenhalte, sagt Schubart.

Er erzählt von einem freundlichen Miteinander, von gemeinsamen Abenden im Hof und von Bewohner:innen, die schon viel länger dort leben als er. "Ein super Beispiel ist Jörg, der seit über 40 Jahren hier wohnt". Er sei damals in eine Wohnung gezogen, die kein Waschbecken, keine Badewanne, keine Dusche hatte und hätte dann alles selbst eingebaut.

Unter den 60 Mieterinnen und Mietern sind einige, die ihr ganzes Leben in dem Haus wohnen. Einige sind chronisch krank oder schwerbehindert, andere als Studierende oder Rentner Geringverdiener. Auch eine Kiezkneipe, ein Imbiss und eine Firma mieten Räumlichkeiten in dem Objekt.

"In den letzten vier Jahren hat sicher drei- oder viermal der Eigentümer gewechselt und es wurde schon davor nicht viel gemacht am Haus", erzählt Schubart. Schon vorher war nach Angaben der Bewohner die Verwaltung schwierig.

Doch daran waren die Mieterinnen und Mieter gewohnt. "Die damaligen Eigentümer haben gerne Handwerker einziehen lassen", erzählt Emil Schubart. Nur so sei etwa die Sanierung der Hausflure zustande gekommen. "Alle Gewerke des Hauses haben sich zusammengesetzt, die haben keinerlei Stunden in Rechnung gestellt, sondern nur die Materialkosten."

Der Käufer

Seit August bangen die 60 Bewohner:innen des Hauses um ihr Zuhause. Der gesamte Gebäudekomplex soll verkauft werden. Der Käufer ist Ronny Pifko, Mitbegründer der "BlueRock Group", ein Schweizer Immobilienunternehmen. Er habe das Objekt als Privatperson erworben, wie er auf rbb-Anfrage mitteilt. Auch am Grundstück Seestraße 110 in Wedding hat er Interesse angemeldet – ebenfalls ein Objekt, das unter das Vorkaufsrecht der Bezirke fällt.

Die "BlueRock Group" sei ein Unternehmen, dessen Geschäft es sei, Häuser so zu sanieren, dass die Miete erhöht wird, sagt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Berliner Linksfraktion. Offiziell ist das Haus noch nicht in Pifkos Besitz, die Frist für das Vorkaufsrecht verstreicht jedoch am Mittwoch. Die Chancen, dass es noch greift, sehen schlecht aus.

Milieuschutzgebiet und Vorkaufsrecht der "MeckAach"

Erst im März dieses Jahres wurde das Areal um den "Brabanter Platz", in dem das betroffene Eckhaus steht, als soziales Erhaltungsgebiet eingestuft und gehört damit zu einem von zwei Milieuschutz-Gebieten in Charlottenburg-Wilmersdorf, die 2023 hinzugekommen sind [berlin.de]

Milieuschutz-Gebiete sollen unter anderem dafür sorgen, dass die Zusammensetzung der Nachbarschaft erhalten wird und Menschen nicht verdrängt werden. Genau aus diesem Grund greift hier das gesetzliche Vorkaufsrecht der Bezirke: Sie können innerhalb einer Frist von drei Monaten das Vorkaufsrecht ausüben.

Das CDU-geführte Stadtentwicklungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf bringt das Vorkaufsrecht für die "MeckAach" auch voran, die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt das Anliegen am 19. Oktober [berlin.de].

Vorkaufsrecht seit 2021 erschwert

Das Vorkaufsrecht hätte durchaus erfolgreich wahrgenommen werden können, auch wenn die Bedingungen inzwischen erschwert sind. Denn seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 muss ein Haus für das Vorkaufsrecht einen erhöhten Sanierungsbedarf haben. Im gesamten vorigen Jahr wurde das Vorkaufsrecht in Berlin unter anderem deshalb nicht angewendet. Im September 2023 wurde erstmals seit langem wieder ein Haus per Vorkaufsrecht gesichert, in der Neuköllner Weichselstraße.

Doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht es schwer, das Vorkaufsrecht in Berlin noch anzuwenden. Denn nur noch wenige Häuser zeigen überhaupt den notwendigen erhöhten Sanierungsbedarf auf. "Problemimmobilien" müssten es sein.

Und selbst wenn eine Immobilie ins Raster fällt, ist das Vorkaufsrecht noch nicht gesichert. Im Fall des Objekts in der Mecklenburgische/Aachener Straße ist das Haus begutachtet und der Sanierungsbedarf als hoch eingeschätzt worden. Der Bezirk hat das Recht des Vorkaufs, kann aber selbst die Kosten des Kaufs nicht decken. Deshalb braucht er nun einen Dritten, dem er die Immobilie verkaufen kann. In Frage kommt dafür zum Beispiel eine der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder eine private Stiftung.

Das Paradoxon

Interessiert zeigte sich die landeseigene Wohnungsgesellschaft Gesobau. 6,5 Millionen Euro soll der Kauf kosten. Hinzu kommen jedoch die durch den erhöhten Sanierungsbedarf entstehenden Kosten. Der Senat könnte dafür Zuschüsse gewähren, 4,5 Millionen Euro hätte die Gesobau dafür benötigt. Doch der Senat erteilt der Bitte um Zuschuss eine Absage: zu teuer.

Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen antwortet auf Anfrage von rbb|24, dass der erforderliche Zuschuss aufgrund des hohen Kaufpreises und der nötigen Sanierungskosten die Zuschussgrenzen "in so erheblichen Maße" überschreite und das wirtschaftlich nicht gegeben sei. "Der erforderliche Zuschussbedarf lag in diesem Fall bei rund 67 Prozent des Kaufpreises", heißt es weiter.

Genau diese Widersprüchlichkeit lässt die Hausgemeinschaft Meckenburgische 89/Aachener Straße 1 verzweifeln. "Wir brauchen einen hohen Sanierungsbedarf, um es überhaupt juristisch möglich zu machen. Und jetzt wird argumentiert mit den hohen Kosten, dass es nicht möglich ist", so Schubart.

Senat hat kaum Geld für Vorkaufsrechte

In der Fragestunde der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses Mitte November macht Bausenator Christian Gaebler (SPD) zudem deutlich, dass er für die Deckung der Sanierungskosten künftiger Vorkaufsprojekte die Bezirke in der Veranwortung sieht, also "Auflagen für Instandsetzung und Sanierung für ordentliche Wohnverhältnisse geltend zu machen und dann auch durchzusetzen." Beim Fall der Immobilie "MeckAacH", so Gaebler weiter, gehe es inzwischen ganz grundsätzlich um die Frage, ob der Staat "für die Unterlassung privater Eigentümer in Haftung genommen wird und das Ganze dann ausgleichen soll mit Steuergeldern".

Dabei waren für Vorkäufe im Landeshaushalt eigentlich 70 Millionen Euro vorgesehen. Doch die sind nicht mehr verfügbar. Laut der Senatsverwaltung für Finanzen sollen 20,1 Millionen Euro bereits für Vorkaufsrechte ausgezahlt worden sein. Ausgegeben wahrscheinlich allein für die Immobilie in der Neuköllner Weichselstraße, da es sich um den einzigen erfolgreichen Vorkauf seit dem 2021er Urteil handelt. Die restlichen rund 49,9 Mio Euro seien bereits durch andere baurechtliche Finanzierungszusagen gebunden, teilt die Senatsverwaltung für Finanzen mit.

Karin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten von den Grünen, geht davon aus, dass das Geld zweckentfremdet wurde. "Es wäre genug Geld dagewesen, aber der Senat hat entschieden, das Geld anderweitig auszugeben." Dabei wäre wichtig, zu kommunizieren, dass es zu keinen weiteren Vorkaufsrechtssicherungen mehr kommen werde, so Schmidberger weiter. "Mieterschutz war nicht die höchste Priorität." Dabei hatten CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag [berlin.de] verankert, dass sie Vorkaufsrechte "unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und sparsamer Haushaltsführung" ausüben würden.

Das gescheiterte Vorkaufsrecht

Die landeseigene Gesobau, die zunächst Interesse am Objekt "MeckAach" angemeldet hatte, hat das laut eigenen Angaben am 12. Oktober "vor dem Hintergrund der massiven Sanierungskosten und damit verbunden der fehlenden Wirtschaftlichkeit" wieder abgesagt. Die Mieterinnen und Mieter hofften die vergangenen Wochen noch auf einen weiteren Interessenten. Bisher ist jedoch keiner bekannt. Schmidberger hält es für unwahrscheinlich, dass sich noch bis zur ablaufenden Frist am Mittwoch jemand meldet.

Damit würde die Immobilie an den privaten Investor übergehen. Was danach passiert, darüber kann Mieter Emil Schubart nur spekulieren. "Es gibt ja verschiedene Taktiken, die Leute aus den Häusern zu bekommen. Ob es das Verwahrlosen lassen eines Hauses ist oder eine teure Sanierung, um die Leute rauszubekommen. In unserer Vorstellungskraft ist alles möglich."

Besonders teure Luxussanierungen werden mit der Lage im Millieuschutz-Gebiet wahrscheinlich erstmal nicht bewilligt werden. Die Mieter:innen seien damit trotzdem nicht geschützt, sagt Linken-Politiker Niklas Schenker. Es gebe ausreichend Spielraum, um dennoch mit einer mietpreistreibenden Modernisierung zu verdrängen.

Die mögliche Zukunft der Immobilie

Auch Schmidberger befürchtet, dass der neue Investor die Mieterinnen und Mieter verdrängen könnte. Denn er sei "stadtbekannt für Aufwertung". Im Moment unterliegt er zwar im Milieuschutzgebiet dem Miet- und Baurecht, doch das könnte sich ändern. "Der Käufer könnte warten, um dann später, wenn es wieder rechtlich möglich wird, das Haus in Einzeleigentum aufzuteilen und wieder abzuverkaufen", so Schmidberger.

Zum Beispiel, indem er Eigenbedarfskündigungen ausspreche. Dann gebe es zwar ein zehnjähriges Mietsmoratorium, in der Zeit dürften die Mietenden noch wohnen bleiben. Aber selbst dann könne teuer modernisiert werden. "Es gibt da einige Szenarien und wir haben da viel erlebt."

Das Vorkaufsrecht wäre für Schubart und seine Hausgemeinschaft persönlich ein wichtiger Weg gewesen, dauerhaft im Haus zu bleiben. Aber auch für ganz Berlin sind Fälle wie in der Mecklenburgische Ecke Aachener Straße von enormer Bedeutung. "Neubau allein wird unserer Meinung nach nicht das Wohnproblem entschärfen", so Schubart. "Deshalb braucht es auch Investitionen in den Bestand, gerade hier in Charlottenburg-Wilmersdorf, wo der Mietspiegel mit am höchsten ist in Berlin."

Das Kämpfen der Mieterinnen und Mieter der "MeckAach" hat sich trotz anfänglicher Hoffnungen nicht gelohnt. Offiziell Post von ihrem neuen Käufer haben sie bisher nicht bekommen. Die erreicht sie wohl auch erst, wenn er die erste Mieterhöhung fordert, vermutet Emil Schubart.

Ändert sich nichts an der Berliner Finanz- und der Gesetzlage, wird das Vorkaufsrecht bei der Immobilie in Charlottenburg-Wilmersdorf womöglich nicht das letzte Mal scheitern.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.11.2023, 15:00 Uhr

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Beitrag von Jenny Barke und Linh Tran

123 Kommentare

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  1. 123.

    "Da steht „viele“ Bewohner, das ist relativ."

    Das heißt aber noch lange nicht, dass die wenigen, die nicht zu den "vielen" gehören, automatisch das Geld hätten, eine Wohnung zu kaufen. Wenn sie denn überhaupt zum Kauf angeboten wurde.

    "Nein, der Flur wurde zum Beispiel renoviert."

    Na super. Und deswegen ist auch der Rest des Hauses "Hui". Diese Verallgemeinerung kam schließlich von Ihnen.

    Sie stellen da Behauptungen in den Raum, die keinerlei Grundlagen haben.

    Und, wie gesagt, bei "Hui" ging es um den Zusammenhalt der Hausbewohner. Wenn Sie das bitte mal zur Kenntnis nehmen würden.

  2. 122.

    Einer muss halt mal mit dem investieren anfangen und dafür zu Lebzeiten verzichten.

    Die Großeltern meiner sizilianischen Frau waren Bauern.

    Sie lebten in bescheidenen Verhältnissen und hatten 5 Kinder, eines zu Lebzeiten verstorben.

    Die Großeltern haben es zu Lebzeiten mit bäuerlichen Mitteln und Verzicht fertig gebracht und haben 5 Immobilien (Häuser), inkl. des bis zum Tode selbst genutzten Hauses, zu vererben.

    Jedes der Kinder, teilweise sind die hier in Deutschland, verfügt über Eigentum in Italien.

    Die Preise dort sind über die Jahre, vor allem in Küstennähe, gestiegen.

    Ein Lob und Dank an die Großeltern, die sich selbst für Ihre Kinder aufgeopfert haben und Verzicht übten.

    Die Eigentumsquote ist dort unten gefühlt bei 100 Prozent.

    Die Italiener selbst sind auch nicht wirklich verschuldet, nur der Staat „Italien“ ist höchst verschuldet.

    Deutsche können von den Italienern sicherlich viel lernen.

  3. 120.

    "Vor den damit verbundenen Mietsteigerungen haben sie Angst, denn viele Bewohner haben nur geringe Einkommen oder Renten."

    Da steht „viele“ Bewohner, das ist relativ.

    Warum sollen aber die anderen Mieter mit hohen Einkommen da billig weiter wohnen, nachdem saniert wurde?

    Privileg, in der Tat.

  4. 119.

    Könnten Sie kurz nachzeichnen, wie der Umstieg geklappt hat? Das wäre ja was und Berlin könnte sich was abgucken!

  5. 118.

    Wohl und wahr gesprochen!
    Erwähnt sei auch die Wesensgehalt-Garantie des GG: Kein anderes Gesetz, keine Richtlinie oder staatl. Handeln das den Wesensgehalt eines GG-Artikels antasten/dem widersprechen.
    Es gilt selbstverständlich auch für private Individuen mit Eigentum, das zum Wohle aller einzusetzen ist.
    Ver-Werther

  6. 117.

    "Ein gerichtliches Aktenzeichen "2 S 66709" gibt es nicht."
    Ich darf mal aushelfen.
    https://deutschesmietrecht.de/kuendigung/490-verwertungskuendigung-was-ist-das.html

  7. 116.

    Ich würde eher sagen: beide haben recht. Natürlich schützt sich jeder Baubetrieb (wenn er einigermaßen klug ist) vor Preiserhöhungen bis Baubeginn.
    Und selbstverständlich kann der Bauherr vor Baubeginn, wenn sich denn Preiserhöhungen ergeben, stornieren.
    Und so ist es ja auch richtig.
    Damit müsste wenigstens dieses Thema eigentlich erledigt sein...

  8. 115.

    Peter:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 21.11.2023 um 15:10
    Es ist üblich, dass zwischen angebot und Beginn der Arbeiten 1-2 Jahre liegen können. Wir haben täglich Bauvorhaben, bei denen sich die Kosten vom Angebot bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens vervierfacht haben."

    Ich kenne aus der Projektsteuerung Baufirmen, die bei Vertragsbeginn das Material einkaufen, so dass es dann unabhängig von Marktpreisen ist. Bei den anderen Firmen kann man vor Baubeginn die aktuellen Preise abfragen und dann stornieren oder beauftragen. Und dann kaufen diese Firmen am selben Tag zu diesen Preisen ein.

    Peter:
    "Es ist kein Wunder, dass niemand mehr in Deutschland investiert"

    Dafür, dass N I E M A N D mehr in Deutschland investiert, passiert aber erstaunlich viel in Deutschland!

  9. 114.

    Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Da sich nun Deutschland qua Grundgesetz zu diesen Menschenrechten bekennt, "... sind diese bei der Auslegung des Grundgesetzes, bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Rechtsstaatsprinzips und der Grundrechte sowie bei der Auslegung des einfachen Rechts zu berücksichtigen."
    (In "" ein Zitat des BMJ)

    Gewinne aus Immobilienbesitz sind hingegen kein Grundrecht. Sie werden oft mit dem Schutz des Eigentums verwechselt, welcher noch nicht einmal absolut, also mit Einschränkungen schon im Grundgesetzt versehen ist und dann auch noch gleichberechtigt neben anderen Grundrechten steht.

    Wir müssen halt mal die entfesselten Kräfte des Marktes neu einnorden. Dazu gehört auch, unsoziale Ansichten wie die Ihre permanent als genau dieses einzustufen.

  10. 113.

    Andreas:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 21.11.2023 um 15:10
    Das ist falsch. Jeder Bauvertrag enthält seit einigen Jahren eine Freizeichnungsklausel."

    Die Aussage, J E D E R Vertrag enthält solch eine Klausel, ist FALSCH! Ich kenne aktuelle Verträge ohne solche Klausel.

    Andreas:
    "Immanuel, warum verbreiten Sie absichtlich falsche Informationen?"

    Diese Frage sollten eher Sie sich stellen!

    Andreas:
    "Martin hat durchaus Recht. Wenn man vor 2 Jahren ein Angebot eingeholt hat und diese Firma jetzt endlich mit den Arbeiten anfängt und das Material kauft, müsste sie die seit 2 Jahren gestiegenen Preise selbst zahlen. Darum beinhaltet jeder Vertrag seit Jahren eine Klausel, die ständig eine Preiskorrektur zulässt.
    Übrigens sind aktuell Wartezeiten von 2 Jahren durchaus Tagesordnung"

    Das ist UNSINN!
    Sie können bei Baubeginn die dann gültigen Preise abfragen und dann stornieren oder beauftragen! Und dann bestellt am selben Tag die Firma das Material zu diesem Preis.

  11. 112.

    Huh, und nen Pranger auf dem Marktplatz gleich dazu? Wie wärs damit: Statt Riesenaufwand und datenschutzrechtlich fragwürdiger Methoden eine gesetzl. Verpflichtung für Vermieter, alljährlich der BK-Abrechnung einen Jahres- o. Gesamt-Mietenkontenauszug beizulegen?
    Dieser darf dann bei Mietinteresse vom nächsten Vermieter erbeten werden, und basta. So hätten alle Vermieter stets Klarheit.

  12. 111.

    Sabine:
    "Letztlich ist jeder Vermieter gut beraten, seine Immobilie leer zu lassen ..."

    Natürlich kann man auf Mieteinnahmen verzichten.
    Wer zuviel Geld hat, der kann natürlich auf Geld verzichten.
    Aber, wer einen Kredit für Kauf/Bau aufgenommen hat, der sollte sich schon fragen, wie er dann diesen Kredit abzahlt.

    Sabine:
    "... oder aber als Gewerbeeinheit zu vermietern."

    Dafür bedarf es aber eine Umwidmung, denn es gibt die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung!

    Sabine:
    "Wer holt sich schon gerne Mieter ins Haus?"

    Welcher Millionär tut dies schon gerne, wenn er doch genug Geld hat und keine Mieteinnahmen braucht.

  13. 110.

    deutsches recht ist halt sehr eigenartig

  14. 109.

    Kalle:
    "Antwort auf [C&P] vom 21.11.2023 um 13:17
    Es wurde dort doch innen renoviert, es ist „hui“, nicht „pfui“.
    Das Haus wurde auch mehrmals verkauft, teilweise in Zeiten günstigerer Presie.
    Die Mieter hätten kaufen können."

    Sie scheinen mehr zu wissen als der RBB. Deshalb habe ich ein paar Fragen an Sie:

    1. Wann wurden die Wohnungen welchen Mietern zu welchem Preis angeboten?

    2. Welcher der Mieter kann diesen Preis bezahlen?

    3. Welcher der Mieter kann das ganze Haus kaufen und den Preis dafür bezahlen?

    Kalle:
    "Der Steuerzahler soll Wohnprivileg für ganz wenige schaffen."

    Sind für Sie bezahlbare Mieten schon ein Privileg?

    Kalle:
    "Nö, finden die politischen Mehrheiten eben nicht gut."

    Sie sind aber nicht die politische Mehrheit!

    Kalle:
    "Billig wohnen auf Kosten der Steuerzahler."

    Es geht hier aber nicht um "billig wohnen", sondern um preisgünstig/bezahlbar Wohnen und um Wohnen ohne Mieterhöhung nur aus Profitinteresse des Vermieters!

  15. 108.

    Martin:
    "Antwort auf [Bine] vom 21.11.2023 um 12:03
    Sie sollten sich mit der Rechtsprechung beschäftigen bevor Sie mir etwas unterstellen. Ich habe bereits schon einmal solch ein Verfahren gewonne. "Den monatlichen Belastungen des Vermieters von rund 4.800 EUR stehen nur Mieteinnahmen von monatlich 2.000 EUR gegenüber (LG Krefeld, Urteil vom 10.03.2010, Az. 2 S 66709""

    Ein gerichtliches Aktenzeichen "2 S 66709" gibt es nicht. Es gibt aber ein Urteil des LG Krefeld vom 10.03.2010 mit dem Aktenzeichen 2 S 66/09. In diesem Urteil geht es aber um den Anspruch des Vermieters um die Entfernung einer Parabolantenne.

    Aus dem Urteil: "Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, eine auf ihrem Balkon befindliche Parabolantenne zu entfernen."

    Was hat das mit dem Thema hier zu tun?

  16. 107.

    Immanuel,

    auch ich habe schon eine Verwertungskündigung durchbekommen. Bei mir war es so, dass der Verlust 52 % betrug. Das LG Berlin geht regelmäßig davon aus, dass allein die Höhe des Verlustes ausschlaggebend ist.

    Andere LG akzeptieren sogar 40 %

    Letztlich ist jeder Vermieter gut beraten, seine Immobilie leer zu lassen oder aber als Gewerbeeinheit zu vermietern. Wer holt sich schon gerne Mieter ins Haus?

  17. 106.

    Immanuel, warum verbreiten Sie hier Lügen? Ich arbeite selbst in einer Baufirma. Heutzutage schließt kein vernünftiger Unternehmer einen Vertrag zum Festpreis. Jeder Vertrag enthält eine Freizeichnungsklausel, die eine nachträgliche Preiserhöhung in jeder Höhe erlaubt. Es ist üblich, dass zwischen angebot und Beginn der Arbeiten 1-2 Jahre liegen können. Wir haben täglich Bauvorhaben, bei denen sich die Kosten vom Angebot bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens vervierfacht haben.

    Es ist kein Wunder, dass niemand mehr in Deutschland investiert

  18. 105.

    Martin:
    "Antwort auf [Karin B.] vom 21.11.2023 um 12:33
    Ich kann schon Sanierung und Instandhaltung unterscheiden und kenne auch die Rechtsprechung"

    Hm, das wage ich zu bezweifeln.
    Sanierung = Instandsetzung = (Nachholung unterlassener) Instandhaltung!

    Martin:
    "Mich würde interessieren, welches Obergericht sich jemals über eine Abfindung geäußert hat.
    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Der Vermieter kann ein Abfindung anbieten. (...) Eine Abfindung ist freiwillig und kein Rechtsanspruch."

    Das ist richtig.

  19. 104.

    Das ist falsch. Jeder Bauvertrag enthält seit einigen Jahren eine Freizeichnungsklausel. Grund dafür ist, dass seit längerer Zeit die Preise für Dienstleistungen und Material durch die Decke gehen. Wenn ein Vertrag keine Freizeichnungsklausel hätte, müsste jeder Handwerker und jede Baustoffhandlung die sprunghaften Preissprünge selbst bezahlen und wäre nach wenigen Wochen insolvent.

    Immanuel, warum verbreiten Sie absichtlich falsche Informationen?

    Martin hat durchaus Recht. Wenn man vor 2 Jahren ein Angebot eingeholt hat und diese Firma jetzt endlich mit den Arbeiten anfängt und das Material kauft, müsste sie die seit 2 Jahren gestiegenen Preise selbst zahlen. Darum beinhaltet jeder Vertrag seit Jahren eine Klausel, die ständig eine Preiskorrektur zulässt.
    Übrigens sind aktuell Wartezeiten von 2 Jahren durchaus Tagesordnung

  20. 103.

    Karin B.:
    "Antwort auf [Martin ] vom 21.11.2023 um 11:25
    Ganz so einfach ist eine Verwerungskündigung auch nicht. Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein und auch dann hat der Mieter im Gegenzug des Auszuges Anspruch auf eine Abfindung."

    Das ist FALSCH!
    Bei einer rechtmäßigen (Verwertungs)Kündigung muss keine Vertragspartei der anderen irgendetwas zahlen!

    Karin B.:
    "Auch umfangreiche Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten berechtigen Vermietende zunächst nicht zu einer Verwertungskündigung. Diese sind Teil der Instandhaltungspflicht.
    Die Wirksamkeit einer Verwertungskündigung ist deshalb an strenge Voraussetzungen geknüpft. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber Mietende vor Immobilienspekulationen und einer Profitmaximierung der Vermietenden schützen."

    Das ist richtig. Bloßer selber verschuldeter Instandhaltungsstau berechtigt nicht zur Verwertungskündigung.

  21. 102.

    Martin:
    "Antwort auf [Karin B.] vom 21.11.2023 um 12:33
    Es gibt nur eine Instandhaltungspflicht. Eine Pflicht zur Sanierung gibt's nicht"

    Sanierung, Instandhaltung und Instandsetzung sind rechtlich gesehen dasselbe!

    Martin:
    "Und Kosten der Instandhaltung sind über NK umlagefähig. Etwa Reparaturen in der Wohnung."

    FALSCH!
    Instandhaltung/Instandsetzung/Sanierung können nicht auf die Meiet umgelegt werden, erst recht nicht auf die Betriebskosten!

    Martin:
    "Sanierung hat nichts mit der Instandhaltung zutun."

    Sanierung = Instandsetzung = "Nachholung von unterlassener" Instandhaltung

    Martin:
    "Wie kommen Sie darauf, dass bei einer Verwertungskündigung eine Abfindung zu zahlen ist?"

    die einzige richtige Aussage in diesem Kommentar. Bei rechtmäßiger (Verwertungs)Kündigung muss keine Vertragspartei der anderen irgendetwas zahlen.

  22. 101.

    Alter Spandauer:
    "Richtig ist doch es müsste neue Wohnungen gebaut werden."

    Das ist aber ein ganz anderes Thema!

    Alter Spandauer:
    "Richtig ist doch das durch aufkauf "keine" neue Wohnung entsteht."

    Darum geht es doch hier überhaupt nicht!

    Letztendlich ist auch niemandem geholfen, wenn auf der einen Seite (teure) Sozialwohnungen gebaut werden, auf der anderen Seite aber preisgünstige Wohnungen vom Markt verschwinden, in der Summe es also nicht mehr preisgünstige Wohnungen gibt!

    Alter Spandauer:
    "Richtig ist das die Wohnungsbaugesellschaften immer mehr Wohnungen verwalten müssen."

    Wo ist da das Problem?

    Alter Spandauer:
    "Richtig ist das Instandsetzungen zu Lasten aller Mieter gehen."

    Richtig ist, dass Wohngeld etc. für von Immobilienhaien erhöhte Mieten zu Lasten aller Bürger gehen!

    Alter Spandauer:
    "Richtig ist auch, das die Mieter aus den aufgekauften Häusern nie in einen Sozialen Wohnungsbau gehen"

    Belegen Sie bitte Ihre frei erfundene Behauptung!

  23. 100.

    Ich kann schon Sanierung und Instandhaltung unterscheiden und kenne auch die Rechtsprechung

    Mich würde interessieren, welches Obergericht sich jemals über eine Abfindung geäußert hat.

    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Der Vermieter kann ein Abfindung anbieten. Ein Freund hat das bei einer Verwertungskündigung gemacht. Allerdings mit der Auflage, die Wohnung binnen 1 Woche zu übergeben. Eine Abfindung ist freiwillig und kein Rechtsanspruch.

  24. 99.

    Martin:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 21.11.2023 um 12:05
    Das geht im genannten Fall nicht. Die Preise haben sich zwischen dem Angebot bis aktuell verdreifacht und ein Ende ist nicht in Sicht. Entsprechende Klauseln zur Preisanpassung baut jede Firma ein."

    Dann kann man die Modernisierung verschieben oder drauf verzichten. Ein Bauvertrag ohne vorher festgelegte Preise ist unüblich und muss niemand abschließen.

  25. 98.

    Sie sollten sich mit der Rechtsprechung beschäftigen bevor Sie mir etwas unterstellen. Ich habe bereits schon einmal solch ein Verfahren gewonne. "Den monatlichen Belastungen des Vermieters von rund 4.800 EUR stehen nur Mieteinnahmen von monatlich 2.000 EUR gegenüber (LG Krefeld, Urteil vom 10.03.2010, Az. 2 S 66709"

    Mietrecht ist nicht ihres. Natürlich habe ich einen Fachanwalt vorab mit der Prüfung und der Kündigung beauftragt.

  26. 97.

    Martin:
    "Antwort auf [Bine] vom 21.11.2023 um 12:03
    Das LG Berlin sagt, dass ein Verlust bei Vermietung nach Modernisierung von mehr als 50 % dem Vermieter nicht zuzumuten ist."

    Haben Sie das Aktenzeichen oder eine Quelle dazu?

  27. 96.

    Das liegt sicher an der privilegierten Gegend, wer will im Grunewald schon Hochhäuser mit einer Belegung von mindestens 50 % WBS-Berechtigten haben. Da bleibt man doch lieber unter sich und baut Einfamilienhäuser. Raten Sie mal, wer sich sowas heutzutage leisten kann?

  28. 95.

    Das LG Berlin sagt, dass ein Verlust bei Vermietung nach Modernisierung von mehr als 50 % dem Vermieter nicht zuzumuten ist.

  29. 94.

    Das geht im genannten Fall nicht. Die Preise haben sich zwischen dem Angebot bis aktuell verdreifacht und ein Ende ist nicht in Sicht. Entsprechende Klauseln zur Preisanpassung baut jede Firma ein.

  30. 93.

    82. Ich weiß die Wahrheit ist manchmal bitter zu ertragen, aber wie kommen sie dazu mir einen Rundumschlag vorzuwerfen ?
    Richtig ist doch es müsste neue Wohnungen gebaut werden.
    Richtig ist doch das durch aufkauf "keine" neue Wohnung entsteht.
    Richtig ist das die Wohnungsbaugesellschaften immer mehr Wohnungen verwalten müssen.
    Richtig ist das Instandsetzungen zu Lasten aller Mieter gehen.
    Richtig ist auch, das die Mieter aus den aufgekauften Häusern nie in einen Sozialen Wohnungsbau gehen

  31. 92.

    Es gibt nur eine Instandhaltungspflicht. Eine Pflicht zur Sanierung gibt's nicht

    Und Kosten der Instandhaltung sind über NK umlagefähig. Etwa Reparaturen in der Wohnung.

    Sanierung hat nichts mit der Instandhaltung zutun.

    Wie kommen Sie darauf, dass bei einer Verwertungskündigung eine Abfindung zu zahlen ist?

    Bisher hat kein Obergericht sowas geurteilt.

  32. 91.

    Wenn der Verlust bei Vermietung nach der Modernisierung mehr als 50 % beträgt, ist es dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis weiterzuführen. Das ist die sicht des LG Berlin . Habe erst neulich eine Verwertungskündigung für meine 2. Wohnung durchbekommen. Ohne Abfindung! Das Gericht hat nur den Verlust abgewogen und betont, dass ein Verlust von mehr als 50 % unzumutbar ist. Das LG Hamburg halt 40% für ausreichend

  33. 90.

    "Die Mieter hätten kaufen können. Jetzt wird gejammert."

    Auch da bitte nochmal lesen:

    "Vor den damit verbundenen Mietsteigerungen haben sie Angst, denn viele Bewohner haben nur geringe Einkommen oder Renten."

    Abgesehen davon wurden diese Wohnungen nie zum Kauf angeboten. Jedenfalls geht das aus dem Artikel nicht hervor. Oder ich hab's überlesen,...:-)

  34. 89.

    "Es wurde dort doch innen renoviert, es ist „hui“, nicht „pfui“."

    Bitte nochmal nachlesen. Das "Hui" bezog sich auf den Zusammenhalt in dem Haus:
    "Will heißen: Von dem Eckhaus bröckelt zwar sichtbar der Putz und die Fassade ist brüchig, doch die Hausgemeinschaft im Inneren hält zusammen."

  35. 88.

    „luxussaniert“

    Wenn’s um Mieterhöhungen geht ist das Hänge-WC für Mieter plötzlich Luxus.

    Kennen wir.

  36. 87.

    Danke :-)

    Nur bei netten Mietern bin ich sozial.

    Es gibt auch die andere Sorte, wie bei den Vermietern.

    Die Mieter sind überwiegend Inder Mehrheit, deswegen gibt es absolut mehr weniger nette Mieter.

    Prozentual mag das anders aussehen. ;-)

  37. 86.

    Erzählen was nicht geht und wer Schuld daran hat, das können 99 Prozent.

    Gut, dass es Macher gibt.

    Sogar linke Realo-Macher.

    Gruß - Altlinker mit Eigentum.

  38. 85.

    Es wurde dort doch innen renoviert, es ist „hui“, nicht „pfui“.

    Das Haus wurde auch mehrmals verkauft, teilweise in Zeiten günstigerer Presie.

    Die Mieter hätten kaufen können.

    Jetzt wird gejammert.

    Paradox, denn schuld sind immer die anderen.

    Der Steuerzahler soll Wohnprivileg für ganz wenige schaffen.

    Nö, finden die politischen Mehrheiten eben nicht gut.

    Billig wohnen auf Kosten der Steuerzahler.

  39. 84.

    Dieses Beispiel zeigt doch total deutlich, dass das Vorkaufsrecht nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht (falls es überhaupt noch irgendwo auf Papier geschrieben steht). Es scheint dringend nachverbesserungswürdig, oder es wird keine Veränderung bringen.

  40. 83.

    >" aber eben nicht mehr einer Genossenschaft beitreten durfte, weil die Wohnung räumlich deutlich getrennt lag"
    Merkwürdig... oder nur merkwürdig formuliert? Wohnungstausch einer Genossenschaftswohnung mit einer Fremdwohnung samt dann erforderlichem Genossenschaftsanteil ist schon kompliziert. Das ist ein Sonderfall.
    Im Übrigen kann man auch als junger Mensch in eine Genossenschaft eintreten und eine Genossenschaftswohnung haben. Bei Wegzug kann man aus der Genossenschaft austreten und bekommt seine Genossenschaftsanteile zurück. Man kann aber auch seine Genossenschaftsanteile behalten, ohne dass man eine Wohnung in der Genossenschaft bewohnt und dafür Miete zahlt.

  41. 82.

    Am Ende Ihres Textes fällen Sie aber einen Rundumschlag als Urteil. Was ermächtigt Sie dazu? Ich selbst bin als junger Mensch einer Genossenschaft beigetreten. Aber das Leben verläuft nicht mehr so, dass man mit 18 einen Betrieb betritt und als Rentner von diesem in die Rente verabschiedet wird. Die Zeiten sind echt vorbei, und heute geht es nur noch um die Frage, Wohnung bezahlbar: ja oder nein. In meinem weiteren Bekanntenkreis kenne ich eine Person, die sich aufgrund ihres Alters verkleinern wollte, aber eben nicht mehr einer Genossenschaft beitreten durfte, weil die Wohnung räumlich deutlich getrennt lag (Sa-Anh.) Was nun? So ein Tausch ist eben doch nicht so einfach, wird aber tough eingefordert. Sie dürfen ruhig weiter rund um sich schlagen.

  42. 81.

    Da ist nichts paradox, zumindest wenn man der deutschen Sprache mächtig ist und den Artikel auch gelesen und verstanden hat.

  43. 80.

    Glauben Sie, dass es dadurch mehr oder besseren Wohnraum gibt?

    Letztlich würde Ihr Vorschlag bedeuten, dass der Vermieter alle Kosten der Modernisierung umlegen kann. Mit der aktuellen Gesetzesregelung ist eine Modernisierung kaum machbar

    Letztlich muss man seine Wohnung nicht vermieten. Gardinen dran, Namensschild an der Klingel, Zeitschaltuhr.. steuerlich ist ein Leerstand interessant

    Dann muss es auch mehr Rechte für Vermieter geben. Etwa öffentliche Bekanntmachung von Mietschuldnern ect

  44. 79.

    Ich bin seit 50 Jahren Mieter in einer großen Berliner Wohnungsbaugesellschaft und absolut dagegen das der Berliner Senat weitere Vorkaufsrechte anwendet zu Lasten der Wohnungsbaugesellschaft.
    Wir Mieter merken nämlich das bei uns kräftig gespart wird und auch Rationalisiert wird. Das Geld sollte nicht in Vorkaufsrechte gesteckt werden sondern in neue Wohnungen!
    Die Mieter die jetzt um ihre Wohnung bangen, haben früher gesagt in solch gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft ziehen wir nicht rein!

  45. 78.

    Ganz so einfach ist eine Verwerungskündigung auch nicht. Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein und auch dann hat der Mieter im Gegenzug des Auszuges Anspruch auf eine Abfindung. Auch umfangreiche Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten berechtigen Vermietende zunächst nicht zu einer Verwertungskündigung. Diese sind Teil der Instandhaltungspflicht.
    Die Wirksamkeit einer Verwertungskündigung ist deshalb an strenge Voraussetzungen geknüpft. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber Mietende vor Immobilienspekulationen und einer Profitmaximierung der Vermietenden schützen.

  46. 77.

    Könnten Sie kurz nachzeichnen, wie der Umstieg geklappt hat? Das wäre ja was!

  47. 75.

    Zum Beispiel weil der Bebauungsplan nur Einfamilienhäuser vorsieht, wie etwa um den Bhf Grunewald herum.

  48. 74.

    "Einige Faktoren erschweren allerdings den Immobilienkauf in Deutschland. Die selbstgenutzte Immobilie ist in Deutschland nicht schuldzinsenabzugsfähig, private Hypothekenzinsen sind also nicht von der Steuer absetzbar. Der Immobilienkauf sei deswegen teurer als in anderen Ländern, so Just. „Der Zugang zur eigenen Immobilie ist für Menschen mit wenig Eigenkapital sehr schwer“, erklärt der Regensburger Immobilienexperte. Ein Eigenkapital von 25 bis 30 Prozent sollte bei einem Immobilienkauf in der Regel vorhanden sein — eine hohe Hürde für Gering- und Normalverdiener gerade bei hohen Immobilienpreisen.
    In Deutschland gebe es zudem sehr hohe Kaufpreisnebenkosten, wie die Grunderwerbssteuer, Ausgaben für den Notar und Maklergebühren. „Sie machen teilweise bis zu 14 Prozent Anteil des Kaufpreises aus“, sagt Just. In anderen Ländern seien diese Kosten gar nicht vorhanden oder deutlich niedriger,"

    Quelle: businessinsider.de

  49. 73.

    Martin:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 21.11.2023 um 10:54
    Dann muss es auch möglich sein, die Modernisierungskosten voll umzulegen.
    Ich lasse einer meiner Wohnungen gerade modernisieren. Keine Luxusmodernisierung. Durch höhere Handwerkerkosten und Materialkosten haben sich die Kosten verdreifacht. Kaltmiete müsste kostendeckend von 700 Eur auf 1450 Eur steigen. Da das nicht möglich ist, bekommt Mieter Verwertungskündigung. Anders geht's nicht."

    Doch, meist geht es anders: am Bedarf von Niedrigverdienern orientiert, also weniger modern und dafür preiswerter.

  50. 72.

    An eine Verwertungskündigung sind strenge Regeln geknüpft. Allein die erreichbare Miethöhe reicht da zum Glück nicht aus.

    Erzählen Sie hier also keine Märchen.

  51. 71.

    Kalle:
    "Antwort auf [Karin B.] vom 21.11.2023 um 10:00
    Enteignungsmöglichkeiten u. a. bestehen jederzeit.
    Warum soll der arbeitende Steuerzahler für weniger Mieter Privilegien schaffen ?"

    Sind nichtluxussanierte preisgünstige Wohnungen für Sie schon ein Privileg? Sollte dies nicht eher eine Selbstverständlichkeit sein?

  52. 70.

    Da lag ich orthografisch etwas daneben, sorry...(22)
    Ich meinte das "Bundesverwaltungsgericht" und den "Sanierungsbedarf".

  53. 69.

    Der Artikel ist schlecht. Viele Vermutungen, persönliche Ansichten, Behauptungen - aber wenig Substanz. Und die 'Gegenseite' kommt gar nicht zu Wort. Das ist eine sehr gefühlige Reportage, mehr (leider) nicht.

  54. 68.

    Teile meiner Mieter übernehmen teilweise Arbeiten selber, die Kaltmiete reduziert sich um den Eigenanteil

    Geht auch, vorausgesetzt Mieter ist willig, fähig und fit.

    Ist aber eine aussterbende Spezies.

    Ich erinnere an unsere damalige Hausbesetzerszene, wir haben (fast) alles gemacht.

    Welcher Mieter renoviert eigentlich heite seine Wohnung noch selbst?

    Kann doch kaum einer mehr kochen. Ordentlich Tapezieren ist schwerer als Pizza backen.

  55. 67.

    "eine meiner Wohnungen", Gratulation! Sie beschreiben selbst, wie am Ende alles vom Mieter aufzubringen ist, bis hin zur totalen Ungewissheit und Nicht-Planbarkeit. Trauriges Leben für viele.

  56. 66.

    Ja, Eigentum (selbstgenutzt) viel stärker fördern.

    Barcelona ist da Vorbild. Eigentumsquote fast 90 Prozent.

    Schlaue Spanier.

  57. 65.

    Vielleicht/Bestimmt bin ich ja naiv, aber: Kann man als sozialer Vermieter nicht, sobald die Kosten der Modernisierung amortisiert sind, wieder eine Mietminderung in Aussicht stellen? "Du musst jetzt leider 2 Jahre lang die erhöhte Miete zahlen, danach geh ich wieder angemessen runter"? Das macht irgendwie niemand.

  58. 64.

    Na, da erleben wir ja wieder die Wegwerfmentalität in Reinkultur. Wenn wir nicht bald dahinkommen, dass ein Abriss noch bewohnbarer Häuser, die man sehr wohl instandsetzen könnte, sondern uns die grüne/freie 'Wiese' zubauen, dann müssen wir uns über sich verschlechterndes Stadtklima, leerstehende Luxuswohnungen - da häufig leerstehend oder als air&b&b genutzt, Schlafstädte, nie endendes Wohnungsproblem nicht wundern. 'Wegwurf', weil die LED so & so ausgefallen ist - u. der Besitzer der Immobilie darf sich die Hände reiben? Welch einer Zukunft wird man hier entgegengehen? Neuer Beton, bodentiefe Fenster als neue Kältebrücken, das Bad mit 2 großen Waschbecken u. künftig 2 großen Badewannen, weil es lifestyle mässig so in ist? 80m2, damit der Sekretär aus dem 18. Jahrhundert seine künstlerische Ausstrahlung voll entfalten kann? Ich dachte immer, wohnen ist, eigene vier Wände zu haben, sich erholen zu können, arbeiten zu gehen und das Familienleben m. Kindern zu teilen... -???

  59. 63.

    Tja Herr Kalle "Altlinker mit Eigentum" dann wissen Sie ja selber ganz genau, dass es sehr unterschiedliche Arten des Vermieters gibt und bei Ihnen tippe ich dann schon auf einen eher sozial eingestellten, oder hoffe es zumindest ;)

  60. 62.

    Problem ist nur, dass das Wohngeld einer Kappung unterliegt und deutlich geringer ist als die horrenden Verluste.

    Aktuell kann man keine Wohnung unter 17 Eur qm bauen. Vermietet man für 10 Eur, zahlt der Steuerzahler 7 Eur pro qm monatlich. Dazu kommt noch, dass die Kosten während der Bauphase nochmals steigen. Dann kommt man locker an 20 Eur pro qm.

    Überschlagen Sie mal den Aufwand für den Steuerzahler

  61. 61.

    Enteignung bedeutet Ankauf zum Marktwert zzgl. Entschädigung für Aktionäre bei einer AG.

    Der betreffende Mieter wird dann zur Miete auch die Kosten für eine mögliche Finanzierung zahlen müssen. Oder sollte der Steuerzahler dafür aufkommen?

  62. 60.

    ... das nennt man dann sozialen Wohnungsneubau, organisiert und durchgeführt von Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin. Verluste muß man damit nicht machen, im Gegenteil. Horrende Gewinne allerdings auch nicht.

  63. 59.

    Tja Herr Kalle "Altlinker mit Eigentum" dann wissen Sie ja selber ganz genau, dass es solche und solche Vermieter gibt ;)

  64. 58.

    Dann muss es auch möglich sein, die Modernisierungskosten voll umzulegen.

    Ich lasse einer meiner Wohnungen gerade modernisieren. Keine Luxusmodernisierung. Durch höhere Handwerkerkosten und Materialkosten haben sich die Kosten verdreifacht. Kaltmiete müsste kostendeckend von 700 Eur auf 1450 Eur steigen. Da das nicht möglich ist, bekommt Mieter Verwertungskündigung. Anders geht's nicht.

  65. 57.

    Danke, denn so ist es. Und zeigt: Die soziale Kluft wird nur immer tiefer. Denn jeder, der genügend Kapital hat, kann doch nur in 1-2 Wohnungen wohnen, die anderen vermietet der, der bereits hat, als "Investment", für ein schönes Alter usw.

    Die, die haben, erhalten so immer mehr (Bedarf übersteigt Möglichkeiten und treibt so den Preis).
    Die, die immer mehr abgeben müssen, leben in Ängsten und Nöten. Ggf. müssen sie Zuschüsse beantragen, würdelos, um auch noch Geld aus dem Topf der Allgemeinheit an die, die schon haben, weiterzuleiten.
    Insgesamt eine Blase! Mit welchem Knall wird sie wohl dereinst explodieren? Mir scheint, das Grollen hören wir gelegentlich bei manchen Anlässen schon auf den Straßen, diese völlig überzogenen Ausbrüche … Marktmechanismen.

  66. 56.

    Und wer soll dafür die Kosten tragen? Der Mieter oder der Steuerzahler. Wenn man einen Standard verpflichtet vorschreibt, muss auch die vollständige Kostenumlage auf den Mieter möglich sein. Niemand kann verpflichtet werden, mit Verlusten zu vermieten. Folge ist indirekter Leerstand und Verwertungskündigung. Und das soll die Lage der Mieter verbessern?

  67. 55.

    "Für das Wohngeld gibt es Mietobergrenzen. Der Anteil der Miete, der über diesen Mietobergrenzen liegt, wird beim Wohngeld nicht berücksichtigt und muss allein vom Mieter aufgebracht werden."
    Das stimmt, danke für diesen Einwand. Das kann dann für so manchen Mieter wirklich bitter werden. Oder er muss umziehen und was anderes finden, was bei dem jetzigen Wohnungsmarkt ja nun wirklich sehr schwierig ist.

  68. 53.

    Aber wer kommt an Ende für das Wohngeld auf, und an wen fließt es am Ende?
    Wir müssen das ganze Spiel ändern, die Spielregeln.

  69. 52.

    "Die damaligen Eigentümer haben gerne Handwerker einziehen lassen", erzählt Emil Schubart. Nur so sei etwa die Sanierung der Hausflure zustande gekommen. "Alle Gewerke des Hauses haben sich zusammengesetzt, die haben keinerlei Stunden in Rechnung gestellt, sondern nur die Materialkosten.""

    Was bedeutet das ? Verstehe ich nicht.
    Wurde also saniert ?

  70. 51.

    Der war gut: Verantwortungsvolle und kompetente Politiker würden die Voraussetzungen dafür schaffen.

  71. 50.

    Immer wieder interessant, wie tief einige Leser wohl verinnerlicht haben, sich selbst und andere Menschen als "der Marktwirtschaft" Unterworfener zu sehen, als Leistung-zu-Erbringender für eben jene Wirtschaft, ansonsten habe er schuld zu sein an Nichtzahlungs-Können (zu schweigen von Wollen) überzogener Mieten an (private) "Investoren", die mit ihrem Passiveinkommen aus Mieten – gern auch über Wohngeld/Bürgergeld – also aus der Leistung aller, fürstlich anderswo wohnen können.

  72. 49.

    Mieter müssen aber nicht unbedingt Bürgergeld oder Aufstockungen erhalten.

    Das ist ein neolinker Denkfehler.

    Gruß Altlinker mit Eigentum

  73. 48.

    Enteignungsmöglichkeiten u. a. bestehen jederzeit.

    Warum soll der arbeitende Steuerzahler für weniger Mieter Privilegien schaffen ?

  74. 47.

    "Der Staat soll also Häuser bauen und diese dann mit horrenden Verlusten vermieten? Das bezahlt letztlich der Steuerzahler"
    Der Steuerzahler bezahlt auch, wenn die Mieter Wohngeld beantragen müssen, wenn die Miete zu hoch wird.

  75. 46.

    Ja, zu jedem Verkauf müsste ein verpflichtendes Gutachten gehören: Entspricht das Objekt dem Zustand ordentlicher Instandhaltung? Für jedes Nein gibts Punktabzug im Verkaufspreis, hinzu kommt Straf-/Ordnungsgebühr des Verkäufers wgen Vernachlässigung seiner Pflichten und mutwilliger Zerstörung von Wohnraum.

  76. 45.

    Das Haus ist doch innen "hui", sagen die Mieter ! Also toll. Was soll investiert werden ? Mieterparadoxum.

  77. 44.

    JohannaB.:
    "Wenn die Mieten zu hoch werden für Einzelne, erhalten sie Wohngeld. Alle anderen müssen eben mehr zahlen. Das finde ich gerechter als den Kauf durch den Senat."

    1. Für das Wohngeld gibt es Mietobergrenzen. Der Anteil der Miete, der über diesen Mietobergrenzen liegt, wird beim Wohngeld nicht berücksichtigt und muss allein vom Mieter aufgebracht werden.

    2. Langfristig kommt das für unseren Staatshaushalt teurer! Und dann muss woanders gespart werden, z.B. beim Wohnungsneubau.

  78. 43.

    Wer leistet dann leistungsbereit Ihre Pflege, Ihren Supermarkteinkauf, Ihre Haustürzustellung, Ihr Pipapo? Diejenigen, die in der Schule vermeintlich nicht aufgepasst haben? So was Abwertendes, den Intellekt Beleidigendes!

  79. 41.

    "Letztlich steht es jedem Mieter frei, umzuziehen oder sich selbst was kaufen. Aber jammern ist ja einfacher als selbst was zu leisten."
    Ja, das passt zu unserer Diskussion, die wir das letzte Mal geführt haben. Wieso schreiben Sie über die Mieter und erwähnen nicht, wer der Vermieter werden soll? Auch hier handelt es sich doch wieder nicht um einen kleinen, privaten Vermieter sondern um:
    "Der Käufer ist Ronny Pifko, Mitbegründer der "BlueRock Group", ein Schweizer Immobilienunternehmen."
    Warum schreiben Soe dazu nichts?
    Dieser von mir zitierte Satz aus Ihrem Kommentar sagt sowieso vieles über Sie selber aus. Wenn ich Sie privat kennen würde, dann würden wir uns spätestens an dieser Stelle ganz schön streiten. Kann manchmal sehr konstruktiv sein, manchmal aber auch nicht.

  80. 40.

    Karin B.:
    "Ich halte persönlich überhaupt nichts davon, Wohnhäuser, noch dazu wenn sie fast schrottreif sein müssen, vom Eigentümer zurückzukaufen, weil:
    1. Dadurch kein neuer Wohnraum entsteht,"

    Aber das ist doch auch gar nicht das Ziel! Es geht doch um den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Und auch das ist wichtig, nicht nur die Schaffung neuen Wohnraums!

    Karin B.:
    "2. Investitionen für die Sanierung durch Bezirk/Land besser in den Neubau von landeseigenen Wohnung fließen sollten"

    Warum nicht auch in den Erhalt bezahlbaren Wohnraumes?

    Karin B.:
    "3. Stattdessen die Eigentümer für den Erhalt/Instandhaltung ihres Eigentums mehr in die Pflicht genommen und bei
    Verstößen sanktioniert werden sollten."

    Solange der Bund die Gesetze nicht diesbezüglich ändert, kann Berlin nur durch durch Vorkaufsrecht preisgünstigen Wohnraum erhalten.

    Sie können nicht von Berlin etwas fordern, wofür Berlin gar nicht die Gesetzeskompetenz hat!

  81. 39.

    Ja! – Wann endlich? Der Staat müsse Auflagen für Instandsetzung und Sanierung für ordentliche Wohnverhältnisse geltend machen und dann auch durchsetzen. Es gehe ganz grundsätzlich um die Frage, ob der Staat für die Unterlassung privater Eigentümer in Haftung genommen wird und das Ganze dann mit Steuergeldern ausgleichen solle.

    Wenn Wohnraum zum Spakulationsobjekt gemacht wird. Und alle schauen zu.

  82. 38.

    Ja, hab ich geschrieben: 100k pro Wohneinheit.
    Derzeit liegt die Miete für eine sanierte 40qm Wohung in der Gegend bei 900 Euro Warm.
    Oder geht es darum das die Mieten eingefroren werden und die Sanierung zu NULL durch den Staat stattfindet?
    Wie gut ein Staat um sein Wohneingentum kümmert hat man nach der Wende gesehen.

  83. 37.

    kennste, weeste, kennste:
    "Und jetzt muss man sich Enteignungen vorstellen...Und wie dann gewirtschaftet wird: DDR 2.0?"

    Was soll Ihr "DDR 2.0" sein???
    Was soll das mit der DDR zu tun haben???
    Was sollen die derzeitigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit der DDR zu tun haben???

    SACHLICHE Argumente von "kennste, weeste, kennste"? Fehlanzeige!

  84. 36.

    Zum großen Teil schrieb ich. Bitte erst lesen und dann meckern. Jeder Mieter kann die Höhe der NK BK zu einem großen Teil beeinflussen.

    Kein Vermieter kann umfassend modernisieren, wenn die Kosten dafür nicht voll umgelegt werden können. Wenn Mieter einer umfassenden Modernisierung zustimmen und die Mehrkosten tragen, ist auch der Einbau einer modernen Heizung möglich. Niemand modernisiert und vermietet dann mit Verlust

    Kommen Sie in der Realität an.

  85. 35.

    Bernhard:
    "Letztlich steht es jedem Mieter frei, umzuziehen oder sich selbst was kaufen. Aber jammern ist ja einfacher als selbst was zu leisten."

    Das ist UNSINN!
    Das funktioniert in Berlin nur für die Besserverdienenden!
    Für hart arbeitende Niedriglöhner und sozial Bedürftige funktioniert das überhaupt nicht!

    1. Es gibt ein viel höheren Bedarf als verfügbaren Bestand an preisgünstigen neuzuvermietenden Wohnungen. Und der Bestand an preisgünstigen Wohnungen verringert sich in Zukunft noch weiter - zugunsten der Gewinne der Luxussanierer und Wohnungsumwandler in Eigentumswohnungen.

    2. Wohnungskauf können sich in Berlin nur Bestverdienende leisten, aber keine Durchschnittsverdiener. Auf einem Markt mit deutlich höherer Nachfrage als Angebot, bekommen nur die Höchstbietenden eine Eigentumswohnung. Geringverdiener haben keine Chance - egal, wie viel sie arbeiten!

  86. 34.

    Wenn die Mieten zu hoch werden für Einzelne, erhalten sie Wohngeld. Alle anderen müssen eben mehr zahlen. Das finde ich gerechter als den Kauf durch den Senat.

  87. 33.

    Der Staat soll also Häuser bauen und diese dann mit horrenden Verlusten vermieten? Das bezahlt letztlich der Steuerzahler

  88. 32.

    "Der Spruch "Jeder kann umziehen..." unterstreicht dann nur noch die soziale Kälte Ihrer hier und in der Vergangenheit geäußerten Ansichten."

    Ihnen ist das Gleiche aufgefallen wie mir. Ich danke Ihnen.

  89. 31.

    "Der Spruch "Jeder kann umziehen..." unterstreicht dann nur noch die soziale Kälte Ihrer hier und in der Vergangenheit geäußerten Ansichten."

    Ich danke Ihnen für Ihren Kommentar. Ihnen ist das Gleiche aufgefallen wie mir ;)

  90. 30.

    Ich halte persönlich überhaupt nichts davon, Wohnhäuser, noch dazu wenn sie fast schrottreif sein müssen, vom Eigentümer zurückzukaufen, weil:
    1. Dadurch kein neuer Wohnraum entsteht,
    2. Investitionen für die Sanierung durch Bezirk/Land besser in den Neubau von landeseigenen Wohnung fließen sollten
    3. Stattdessen die Eigentümer für den Erhalt/Instandhaltung ihres Eigentums mehr in die Pflicht genommen und bei
    Verstößen sanktioniert werden sollten.
    Wer seine Wohnimmobilien bewusst vergammeln lässt, sollte finanziell bestraft werden - bis hin zur Enteignung bei wiederholten Verstößen.
    DAS wäre der richtige Weg. Verantwortungsvolle und kompetente Politiker würden die Voraussetzungen dafür schaffen.

  91. 29.

    Und jetzt muss man sich Enteignungen vorstellen...Und wie dann gewirtschaftet wird: DDR 2.0?

  92. 28.

    Und wieder müssen Sie hier unter Beweis stellen, mit welcher Kompetenz Vermieter agieren. Die Betriebskosten umfassen weit mehr als die verbrauchsabhängigen Kosten, welche der Mieter selbst auch nur hinsichtlich der Höhe des Verbrauches beeinflussen kann. Nicht jedoch in Ihren Rahmenbedingungen wie bspw. die Effizienz von Heizung und Gebäude. Und die ein Eigentümer eben auch hat. Auf den großen Posten der Dienstleistungen rund ums Haus ist der Einfluss eines Mieters dann nur noch marginal.

    Der Spruch "Jeder kann umziehen..." unterstreicht dann nur noch die soziale Kälte Ihrer hier und in der Vergangenheit geäußerten Ansichten.

  93. 27.

    Auch wenn das mit dem Vorkausrecht durch den Bezirk in die Hose geht, kann der neue Eigentümer luxussanieren, bis er schwarz wird. Die §§ 557 bis 561 BGB und das Mietänderungsgesetz von 2013 sich gute Grundlagen, um sich erfolgreich gegen überzogene Mieterhöhungen wehren zu können. Zusätzlich wurden Kappungsgrenzen besonders für Gebiete vereinbart, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Allerdings sollte man als Mieter auch seine Rechte kennen und nicht gleich losjammern. Dass saniert werden muss, ist wohl unumstritten und sollte von den Mietern akzeptiert werden. In den seltendsten Fällen zahlt man nach 40 Jahren noch die gleiche Miete. Für den Umstand, nach der Sanierung die gesetzl. geregelte Erhöhung nicht zahlen zu können, gibt´s Wohngeld, Aufstockung durch Bürgergeld etc. Wissen und Informationen sind alles...immer und überall

  94. 26.

    Schon mal nachgedacht wieviel Geld man da in die Hand nehmen muss. Wer das kann muss nicht in solchen Häusern leben.

  95. 25.

    Weil es um Menschen geht die ihre Wohnung und möglicherweise auch ihre soziale, gesellschaftliche Verankerung verlieren.

  96. 24.

    …im Übrigen: Ganz so einfach ist das mit der Eigenbedarfskündigung nicht. Es muss schon gerichtsfest nachgewiesen werden, warum und für wen der Eigenbedarf (nur nächste Angehörige!!) als Kündigungsgrund gelten soll. Und selbst bei gerichtsfester Kündigung gibt es noch die Sozialklausel, die greifen kann z.B. bei langer Mietdauer, hohem Alter - oder fehlendem Ersatzwohnraum. Ich empfehle eine Beratung beim Mieterverein oder der bezirklichen Mieterberatung.

  97. 23.

    Es zeigt sich, dass die Mieterschutzpolitik ein weitgehend zahnloser Tiger ist. Zumindest ist in diesem Fall aber ein Schutz vor Luxussanierungen gegeben da Milieuschutzgebiet.

    Anders sieht es ganz in der Nähe aus: Dort wurden 2 komplette Wohnblöcke der AdlerGroup (70 Wohnungen Kalkhorster/Kalischer Str. ) in Eigentum aufgeteilt, Makler stehen schon bereit. Einen Schutz vor Luxussanierung gibt es hier nicht: Das angestrebte Milieuschutzgebiet wurde nicht eingerichtet…

  98. 22.

    Bei manchen Vorgängen in Berlin wächst mein Unverständnis von Mal zu Mal. Was für eine schwachsinnige Entscheidung des Bundesverwal - ein Vorkaufsrecht nur, wenn erheblicher Sanirungsbedarf besteht? Der Senat/Bezirk darf also nur Schrottimmobilien zurückkaufen, die von den bisherigen Eigentümern massiv vernachlässigt wurden. Auf welcher Grundlage/welchem Paragraphen wurde diese Entscheidung getroffen? Besser wäre es, die bisherigen Eigentümer an den Kosten der Sanierung zu beteiliegen, bzw. den Rückkaufswert entsprechend massiv zu senken. Bei der deutschen Gesetzgebung findet sich bestimmt auch eine Regelung, die das ermöglicht. Denn: Eigentum verpflichtet und wer sein Eigentum zum Nachteil der Allgemeinheit und seiner Mieter wissentlich u. fahrlässig vernachlässigt, sollte zur Kasse gebeten werden. Der Bezirk/Senat muss sich nun ´nen Kopp machen. Letztendlich haben sie diesen aktuellen Spekulationszustand ermöglicht.

  99. 21.

    Wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird , bezahlt an Ende der Steuerzahler.

  100. 20.

    Wieso darf man das nicht? Zwischen Ostbahnhof und Jannowitzbrücke wird gleich neben den Bahnschienen gerade ein Hochhaus gebaut und das liegt keine 500 m vom Ostbahnhof entfernt.

  101. 19.

    Bezahlbarer Wohnraum ist für viele, mit kleineren Einkommen, extrem wichtig. Dies betrifft in der Mieterstadt Berlin sehr viele Menschen. Damit birgt dieses Thema erheblich großen sozialen Sprengstoff. Eigentlich müsste der Staat wie verrückt Häuser bauen und diese günstig vermieten. Gab es mal, verkauft wurden diese von einem SPD Senat und damit begann das schachern mit den Häusern.

  102. 18.

    mmh, warum muss immer der Staat einspringen?
    Wenn der Zusammenhalt so gut ist, kann man eine Bau-Genossenschaft / Wohnungverein gründen und das Haus gemeinschaftlich kaufen.
    EIne Bank sollte das auch Finanzieren bei 100K pro Wohneinheit.
    Aber dazu muss man auch Verantwortung und Eigeninitiative entwickeln, nicht nur nach dem Staat rufen

  103. 17.

    Wer in der Schule aufgepasst hat und was aus seinem Leben macht, der kann von seinem Einkommen gut leben. Wer jedoch mehr Wert auf Work live Balance legt, muss auch mit den Folgen leben.

    Ohne Leistung und Leistungsbereitschaft auch keinen Wohlstand. Anders geht's nicht.

  104. 16.

    Nichtsdestotrotz ist das Vorkaufsrecht (wie alle vorherigen Maßnahmen auch) ein Papiertiger, der die Mieter nicht ausreichend schützt...

  105. 15.

    Zappa, selten so einen Unsinn gelesen. Die Schutzrechte dies Mieters sind nirgends in Europa so ausgeprägt wie in Deutschland. Außerdem wird der Vermieter benachteiligt.

    Die Höhe der BK/NK Abrechnung wird zu einem großen Teil durch das Verhalten des Mieters beeinflusst. Aber soweit können Sie nicht denken.

    Letztlich steht es jedem Mieter frei, umzuziehen oder sich selbst was kaufen. Aber jammern ist ja einfacher als selbst was zu leisten.

  106. 14.

    Natürlich ist es ein Paradoxum. Wieso soll der Steuerzahler für den Ankauf einer unwirtschaftlich zu vermietenden Immobilie aufkommen?

    Das Vorkaufsrecht sichert keinen Wohnraum sondern wirft Steuergelder unnütz zum Fenster raus.

    Dieses ewige Gejammer der Mieter ist unbegründet. Ein neuer Eigentümer führt den Mietvertrag fort. Natürlich erhöht sich durch eine Modernisierung die Miete. Das ist normal, fair und gerecht. Letztlich hat auch der Mieter was davon.

    Wohnen ist kein Grundrecht.

  107. 13.

    Richtig gesagt, war auch mir als erstes eingefallen, immer schön die Projekte fördern, die politische Aufmerkdsamkeit generieren, so ein blödes Haus mit Mietern damit gewinne ich keine Schlagzeile, eine Verwahrlosung der politischen Kultur.

  108. 12.

    Die Mieterschutzgesetze sind viel zu ausgeprägt und stehen nicht im Gleichgewicht zu den Vermieterrechten.

    Wohnen ist kein Grundrecht. Im GG gibt's dazu nirgends einen Artikel.

  109. 11.

    >"wann und wo hat es angefangen; 2 Jobs um überleben zu können, Abbau des sozialsystems?"
    Mit dem Genosse der Bosse: Gerhard Schröder!

  110. 10.

    Gegen hohe Mieten in der Innenstadt hilft nur eine Steigerung des Angebots. Der Bezirk muss das Haus auch sanieren und sich das Geld dann wiederholen. Gegensteuern kann man zum Beispiel durch eine Lockerung des Bebauungsrechts. Warum zum Beispiel darf man nicht in 500m Umkreis um jeden Bahnhof sieben Geschosse bauen?

  111. 9.

    Ich halte es nicht für richtig, dass immer wieder einzelne Häuser vom Land für viel Geld gekauft werden. Glauben die Mieter denn, dass es dadurch auf lange Sicht keine Mieterhöhungen geben wird? Auch das Land Berlin muss wirtschaftlich denken und handeln. Außerdem werden hier nur ganz wenige mit viel Geld subventioniert. besser wäre es , das Geld in den Neubau zu stecken und Wohnraum zusätzlich zu schaffen und nicht bestehenden Wohnraum zu pampern.

  112. 8.

    Genauso ist es. In einer Marktwirtschaft ist das nun mal so.

  113. 7.

    Was hat das eine mit dem anderen zutun? Nichts.

    Es ist nicht Aufgabe der Steuerzahler, Mietern die Suche nach einer neuen Wohnung zu ersparen oder aber ggf mehr Miete zahlen.

  114. 6.

    Zwischen Luxussanierung und ggfs wandeln in Eigentumswohnungen und normaler Sanierung bzw Instandhaltung gibt es einen Unterschied. Von daher kein Paradoxum.

  115. 5.

    Rekordhaushalt halt. Für "wichtige" Sachen. Die CDU liegt da ganz im Rahmen des von ihr Erwartbaren.

  116. 4.

    Bla..einfach nur Bla,Bla, weil die globalisierte, wohnungspolitische Realität längst in Deutschland angekommen ist. Unsere, jämmerlichen Mieterschutzgesetze ,die diesen Namen nicht verdienen, erlauben es, das hunderttausende Mieter Angst haben müssen vor der nächsten BK/HK-Abrechnung, oder verkauft zu werden....Wohnen als Grundrecht ......Nicht in diesem ,Unseren Land ".Michael Moore hat Recht:wann und wo hat es angefangen; 2 Jobs um überleben zu können, Abbau des sozialsystems? In USA...

  117. 3.

    Um es kurz zu machen: Wird das Vorkaufsrecht ausgeübt, muss der Steuerzahler für den teuren Kauf und die teure Sanierung der Immobilie blechen und die Bewohner sind in jeder Hinsicht fein raus. Das Ganze läuft unter dem Label „soziale Gerechtigkeit“. Sicher hätte das jeder gerne für sich. Der Milieuschutz ist sicher kein Grund für Bevorteilung. Und verfallen soll die Immobilie auch nicht. Mit anderen Worten: An dem Sachverhalt ist außer der politischen Zielsetzung gar nichts paradox.

  118. 2.

    Kein Geld um das Vorkaufsrecht ausüben zu wollen aber Pläne für Olympia und eine Magnetschwebebahn. Think big, koste es was es wolle....Hauptsache Außenwirkung

  119. 1.

    In den letzten vier Jahren hat sicher drei- oder viermal der Eigentümer gewechselt und es wurde schon davor nicht viel gemacht am Haus"

    Das müsste dann doch im Sinne der Mieter gewesen sein.

    Jetzt ist „machen“ plötzlich nicht gewünscht.

    Paradox.

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