Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg - Brandenburger Beherbergungsverbot vorläufig gestoppt

Sa 17.10.20 | 09:49 Uhr
  53
Schriftzug eines Hotels (Quelle: imago-images)
Audio: Antenne Brandenburg | 16.10.2020 | Mischa Frinke | Bild: imago-images

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus Corona-Hotspots vorläufig gestoppt. Die Landesregierung will die Entscheidung nun in der neuesten Verordnung umsetzen.

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat das Brandenburger Beherbergungsverbot am Freitagabend vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gab das Gericht zwei brandenburgischen Hoteliers recht, die mit zwei Eilanträgen gegen die Regelung der Landesregierung vorgegangen waren.

Ein Hotelbetrieb im Landkreis Dahme-Spree und eine Vermieterin von Ferienwohnungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hatten unter anderem argumentiert, das Beherbergungsverbot führ bei ihnen zu erheblichen Einnahmeverlusten, zudem sahen sie ihre verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit verletzt.

Gericht verweist auf Hygienekonzepte der Hotels

Das Oberverwaltungsgericht folgte in seiner Entscheidung dieser Argumentation. Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, die am Freitagabend veröffentlicht wurde. Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen. Das gelte auch für "die verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde", heißt es darin weiter.

Das Infektionsgeschehen könne innerhalb der Beherbergungsbetriebe etwa durch ein Hygienekonzept deutlich verringert werden. Zudem würden Gäste in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen im Allgemeinen allein oder gemeinsam mit Personen ihres eigenen Haushalts übernachten. Der Besuch eines Hotelrestaurants unterscheide sich nicht ersichtlich vom Besuch gastronomischer Einrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebs, der nicht untersagt sei.

Hohes Infektionsrisiko auch durch Tagesausflüge

Hinzu komme: Das Beherbergungsverbot schließe Tagesbesuche aus Risikogebieten nicht aus. So könnten Familien mit Kindern aus Berlin den ausgefallenen Urlaub in Brandenburg durch entsprechende Tagesausflüge kompensieren, dabei unterschiedliche Ziele ansteuern und das Infektionsrisiko in der Fläche noch breiter streuen.

Zudem gebe es einen erheblichen Anteil von Pendlern zwischen Berlin und Brandenburg. Hinter die damit verbundene Gefahr des Einschleppens von Infektionen nach Brandenburg trete die Infektionsgefahr, die mit der angegriffenen Regelung verhindert werden soll, zurück.

Und auch an einem weiteren Punkt äußert das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung deutliche Kritik: Auch die Möglichkeit, mit negativen Coronatests doch noch einen Hotelaufenthalt zu ermöglichen, ändere nichts an der Unverhältnismäßigkeit des Beherbergungsverbots. Denn zum einen seien solche Tests "insbesondere für Familien mit mehreren Kindern mit erheblichen, möglicherweise abschreckenden Kosten verbunden."

Zum anderen sei zweifelhaft, ob ein entsprechendes Testergebnis fristgerecht zu erhalten sei. Außerdem habe auch das Robert-Koch-Institut darauf hingewiesen, dass ein negativer Virus-Nachweis nur eine Momentaufnahme darstelle, die nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen dürfe. Der zusätzliche Testbedarf durch Urlauber habe zudem die Belastungssituation der Labore weiter verschärft, argumentierte das Gericht.

Nonnemacher: Entscheidung wird "selbstverständlich akzeptiert"

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher kündigte am Samstagmorgen an, dass die Umsatzverordnung des Landes "unverzüglich nach Beschlussfassung im Kabinett am kommenden Dienstag entsprechend angepasst" werde. "Wir leben in einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem staatliches Handeln stets durch die Gerichtsbarkeit überprüft werden kann. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, diese Entscheidung wird selbstverständlich akzeptiert."

Nonnemacher und Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatten die Regelung noch am Donnerstagabend verteidigt. Woidke hatte bedauert, dass sie mit den Herbstferien in Brandenburg und Berlin zusammenfalle, es müssten aber aus seiner Sicht aber so viele physische Kontakte wie möglich vermieden werden. Zudem sei das Beherbergungsverbot ein vergleichsweise "mildes Mittel".

Regelung gilt nur noch in wenigen Bundesländern

Vor Brandenburg hatten bereits mehrere Gerichte in vielen anderen Bundesländern die dortigen Beherbergungsverbote gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gab am Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot statt und sah den Einschnitt ins Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an.

Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland strichen die Regel freiwillig. In Bayern gibt es das Beherbergungsverbot von Samstag an nicht mehr. Berlin hatte wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Bremen ohnehin auf das Verbot verzichtet.

Aktuell halten noch Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten fest. Die hessische Landesregierung hat aber schon angekündigt, am kommenden Montag diese Regelung wieder abzuschaffen.

Sendung: Inforadio, 16.10.2020, 22 Uhr

Was Sie jetzt wissen müssen

53 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 53.

    Angekommen - auch der zweite Teil.

    Ich war auch etwas genervt, sorry, habe dann aber zeitnah eine sachliche Begründung nachgeliefert.
    Dieses Thema wird uns noch lange beschäftigen - länger als uns lieb ist. Wir müssen vermutlich lernen damit zu leben. In dem Sinne, bleiben sie und ihre Familie gesund und alles Gute. Man "sieht" sich.

  2. 52.

    Ich stimme Ihren Ausführungen voll und ganz zu.

    Zudem entschuldige ich mich noch für meinen lehrerhaften Ton unter einem anderen Beitrag. Ich denke zwar nicht, dass ich "Müll" erzählt habe, aber ich will dieses Thema hier nicht vermischen. Wie gesagt, entschuldigen Sie bitte meinen Ton.

    Einen schönen Sonntag allen fleßigen Kommentatoren und danke für den überwiegend angenehmen Austausch, auch an das RBB24-Team, die sicherlich so einigen Mist zu lesen bekommen und abwägen müssen, was geht und was nicht. ;-)
    Danke für eure Arbeit.

  3. 51.

    So ist es. Ich hatte dazu schon mal geschrieben, dass die Menschen "müde" sind. Sie sehen kein Licht am Ende des Tunnels. Es ist auch niemand da, der ihnen klare und eindeutige "Weisungen" gibt. In Situationen der Not und der Gefahr müssen Menschen geführt werden. Es gibt niemanden, der dazu in der Lage ist.
    De facto machen sich Resignation, Mutlosigkeit und Hilflosigkeit breit. Es erinnert irgendwie an Endzeitszenarien aus Hollywood. Das Wertesystem geht verloren und das Rechtssystem ist teilweise auch orientierungslos, weil es etwas vergleichbares noch nie gab.
    Wenn diese Hilflosigkeit weiter so wirkt werden in der Endkonsequenz nicht nur das Gesundheitssystem und die Wirtschaft sondern unsere gesamte Gesellschaft Schaden nehmen. Diese Schäden könnten irreparable Folgen haben, da sie unser gesellschaftliches Leben verändern werden.

  4. 50.

    Die Frage ist recht leicht zu beantworten.....
    Bei Naturkatastrophen packen alle mit an, weil man mal eine Woche oder zwei oder drei anderen unter die Arme greift und weiß .... danach gehen alle zum normalen Leben über.
    Am Anfang der Pandemie haben sehr viele „mitgemacht“ dann kam die Erkenntnis .... es müssen aber alle weiter mitmachen .... nicht nur ein paar Wochen .... Und nun .... es müssen alle noch mehr mitmachen..... und dann ?
    Man erwartet das alle Einschränkungen auf unbestimmte Zeit hinnehmen.... welche Einschränkungen das sind denkt man sich jede Woche neu aus..... es kommt unweigerlich der Punkt an dem dann viele sagen „irgendwie ändert sich an der Lage grundsätzlich nichts wozu soll ich mich dann permanent einschränken“

  5. 49.

    „Hohes Infektionsrisiko auch durch Tagesausflüge“ genau das liest man hier in vielen Beiträgen und ich sehe das genauso (z.B. in berlinnahen Kommunen wie Teltow und Kleinmachnow). Wieso werden Hinweise aus der Bevölkerung ignoriert? Da muss erst ein OVG kommen, damit man das dann zähneknirschend zur Kenntnis nimmt.

  6. 48.

    Das Internet wurde als einer der größten Schadensverursacher bei den Klimaveränderungen identifiziert - wegen dem enormen Stromverbrauch. Es geht dabei nicht um uralte Knochen, die teilweise privat noch genutzt werden, sondern um die Unmenge an Serverlandschaften und Backupsystemen.
    Man sollte es deshalb nur nutzen und Daten erzeugen, wenn man damit etwas sinnhaftes mitteilen möchte.

  7. 47.

    Beherbergungsverbot hin oder her bei dieser hohen Anzahl von Infizierten werde ich diese Stadt sowieso nicht besuchen. Ich kann mein Geld auch wo anders ausgeben.

  8. 46.

    Und die Kanzlerin ist weshalb dazu befugt?Weil das Parlament sie unter bestimmten Voraussetzung dazu befähigt hat; aber das ist für eine kurze Zeit vorgesehen,nicht "bis eim Impfstoff kommt.Man verlässt sich auf 1 Virologen, der immer wieder falsch lag mit seinen Einschätzungen und außer Ermahnung und Strafen kommt nix, nicht einmal vernünftige und nachvollziehbare Strategien. Es haben alle mitgemacht, es haben sich alle an die Maßnahmen gehalten und wir hatten seit Mai 2020 kein merkliches Geschehen mehr. Die Vorbereitungen für den Herbst und Winter hätte die Regierung getroffen haben müssen und das haben sich nicht, wie auch die Jahre zuvor nicht (Stichwort Grippetote, etc.). Sie sind dem Grunde nach blind, wenn Sie nur einen einzigen kleinen Virus sehen und alle anderen übersehen. Fahren Sie noch Auto? Trinken Sie noch Alkohol?Warum lassen viele die Gesellschaft so hängen? Ist eine gute Frage!

  9. 45.

    Dann zitiere ich mal unsere Kanzlerin:"... verzichten sie auf jede Reise ... auf jede Feier, die nicht wirklich zwingend notwendig ist. Bitte bleiben Sie, wennimmer möglichst zu Hause in Ihrer Wohnung..." Damit wäre bestimmt viel getan. Diese ganzen Einschränkungen wären mit Sicherheit nicht in solch großem Umfang notwendig, wenn sich ALLE rücksichtsvoll in Verzicht üben würden! Dann müssten Menschen in Heimen auch nicht allein sterben, es gäbe keine Panik. Fragen Sie sich mal, WARUM es wieder schlimmer geworden ist. Risiko minimieren sollte die Devise für JEDEN heißen, ist das denn so schwer zu verstehen? Bei Naturkatastrophen packen auch immer alle mit an, jeder hilft so gut er kann. Warum klappt das in dieser Situation nicht? Warum lassen manche die Gemeinschaft so hängen? Traurig! Sehr traurig!

  10. 44.

    Da Sie hier ja noch schreiben können, erzählen Sie uns doch bitte mal,wo Ihr Grundrecht auf Unversehrheit bisher eingeschränkt worden ist? Was ist mit all den Menschen mit Störungen, die von dieser ständigen Panik durchdrehen? Keine Unversehrheit. Mit den Alten, die alleine im Heim sterben oder ihre Verwandten nicht besuchen dürfen? Keine Menschenwürde. Mit den Hoteliers und den Urlaubern, die zum zweiten Mal stornieren müssen. Keine Freizügigkeit und freie Berufswahl. Künstler? Keine freie Entfaltung.Wohnung unverletztlich;nicht in dieser Pandemie!Brauchen Sie noch mehr Beispiele?
    Ja, jeder hat dieses Jahr Einschränkungen hinnehmen müssen, aber wenn ich Ihre Gedanken so lesen, dann geht es Ihnen nur um sich selbst. Wenn Sie Ihre Haltung ernst nehmen, können Sie leider nie wieder das Haus verlassen, nicht Auto fahren, kein Feuer machen, keine Smartgeräte benutzen, nicht fliegen, usw.! Das gefährdet alles die Unversehrheit anderer Menschen. ;-)

  11. 43.

    Ach je, SIE mussten auf IHREN Urlaub verzichten! Andere müssen den Rest Ihrer Tage auf manch ein Familienmitglied "verzichten", wieder andere mit furchtbaren Spätfolgen der Infektion leben. Wann begreifen die Menschen endlich, dass ein wenig Verzicht die Situation für alle entschärfen könnte. Wir haben auch Kinder! Dieses Gejammer, dass der Urlaub fehlt... Also wir machen es uns eben zu Hause schön. Uns ist es wichtig, dass wir alle gesund gemeinsam Zeit verbringen können, WO ist dann doch vollkommen egal. Aber manchen scheint ja selbst die Gesundheit der eigenen Familie egal zu sein, Hauptsache Urlaub! Schon mal darüber nachgedacht, dass man sich auch während der Reise anstecken kann? Prima, dann bringen Sie das Virus auch noch mit nach Hause, herzlichen Glückwunsch dazu! Also, auch wenn wir uns auch gerne wieder frei und unbeschwert bewegen möchten, wir üben uns in Rücksicht und Verzicht. Es ist nun mal so. Bitte mal erwachsen denken, nicht wie bockige Kinder...

  12. 42.

    Es bleibt die grundsätzliche Frage, warum es überhaupt ein OVG Berlin-Brandenburg geben kann. Berlin und Brandenburg sind doch eigentlich zwei verschiedene Länder im Bundesstaat und damit doch eigentlich zwei verschiedene Rechtssubjekt mit eigener souveräner Gesetzgebung im eigenen Land soweit es nicht durch übergeornete Gesetzgebung des Bundes geregelt wird. Wurde nicht eine Fusion der Länder mehrfach durch die Bevölkerungen mehrheitlich abgelehnt? Welche Rechtsgrundlage haben dann solche Einrichtungen wie dieses OVG (und auch andere)? Irgendwein Jurist hier, der das erläutern könnte?

  13. 41.

    Ich als Brandenburger habe keinerlei Probleme Touristen aus Berlin.
    Aufgrund der vielen Berlin-Pendler ist gibt es genügend Kontakte zwischen Berlin und Brandenburgern.
    Da ist die Virusübetragungswahrscheinlichkeit wesentlich höher als bei Übernachtungen in Brandenburg,
    Und ganz ehrlich, weder ist ganz Berlin Corona-Krank noch werden normalerweise Kranke in den Urlaub fahren

    Zum Thema Verzicht:

    Als Familie mit Kind mussten wir dieses Jahr schon genügend verzichten. Die Doppelbelastung der Kindsbetreuung und Arbeiten (während des Lockdowns) hat soviel Energie gekostet, dann man dringend Erholungsurlaub braucht.
    Kinderlose und die meisten Politiker können das nicht nachvollziehen und das ist eigentliche Problem an der Sache.
    Familien mit Kindern werden von der Politik völlig ignoriert bzw. verarscht, wenn man so mache Sprüche der Politiker hört.
    Und da bald Wahlen sind, wird sich dort der Unmut der Bevölkerung zeigen.

  14. 40.

    Nun erkläre mir doch mal was ein " Beherbergungsverbot" mit Vernunft zu tun hat. ?
    Ich trage Maske, achte auf Abstand und besuche meine Kinder ( 2 Personen + ich ) und was ist daran jetzt unvernüftig.?
    Nicht immer nur Parolen nachplappern sondern auch mal über den Sinn und Zweck nachdenken.
    Ach, hab noch die zwei Katzen vergessen, zählen die auch zu einer Ansammlung mit? man blickt ja nicht mehr durch-stündlich neue Sachen.
    Dir schönes Wochenende

  15. 39.

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat hier eindeutig im Sinne der Bewohner Berlins entschieden, die dadurch mehr Freiheit bekommen, aber nicht im Sinne der Bewohner Brandenburgs, die dadurch einer erhöhten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden.
    Was hier mehr Gewichtung hat, sollte offensichtlich sein, aber die Entscheidung hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun, ein Symptom eines Rechtsstaates des Stärkeren.
    Gäbe es weiterhin getrennte OVG für Berlin und Brandenburg, hätte die Entscheidung wohl durchaus anders ausfallen können.

    Und genau das ist auch der Grund, warum die Brandenburger mehrheitlich keine Länderfusion mit Berlin haben wollen.

    Geschäftsinteressen dürften auf keinen Fall Vorrang vor Gefährdung von Gesundheit und Unversehrtheit von Bewohnern haben, das gebietet die Humanität, ist aber ein Wunschtraum in dieser Gesellschaft.
    Niemand wünscht sich einen zweiten Lockdown, aber es werden strikte Einschränkungen kommen, die nennen sich dann nur anders.

  16. 38.

    Ok. Da muss ich meinen Kommentar noch präzisieren: Zur Arbeit muss man nun mal und Lebensmittel muss man auch einkaufen. Ich meine, man sollte sich in der derzeitigen Situation aber auf die wirklichen Notwendigkeiten beschränken. Es ist nicht überlebenswichtig jetzt in den Urlaub zu fahren oder großartig zu feiern. Uns nervt diese Eingeschränktheit auch und es tut mir auch leid um diejenigen, die vom Tourismus und Veranstaltungen leben. Aber ohne Einschränkungen und Rüchksichtnahme wird alles nur noch schlimmer. Also, jeder sollte zum Wohl der Gemeinschaft mal etwas Zurückhaltung üben und für die von den Einschränkungen in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen/Personen gehören sich ANSTÄNDIGE Zuschüsse!

  17. 37.

    Die Frage ist interessant. Habe aber überhaupt keine Ahnung, wie das juristisch ausdehnbar ist. Da die Risikogebiete außerhalb Deutschlands ja genauso definiert sind über die 7-Tage-Inzidenz wie die Risikogebiete in Deutschland, wäre es naheliegend, daß für Personen aus diesen Gebieten auch gleiche Rechtsnormen gelten sollten wie für Personen innerhalb von Deutschland. Vielleicht gibt es einen Juristen unter den Kommentatoren mit Expertise auf dem Gebiet.

  18. 36.

    Sie scheinen zu übersehen, dass es nicht nur um die Reisenden geht, sondern um diejenigen, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen, diese zu beherbergen. Die ihren Beruf nicht ausüben können, weil Rechtsverordnungen, deren Nutzen mehr als fragwürdig ist, am laufenden Bande erlassen werden.
    Es geht hier nicht per se um MEINE Grundfreiheiten und um sog. COVIDioten, die sich nicht einschränken wollen, sondern um willkürliche Einschränkungen durch Verordnungen, die das Vertrauen in die Politik mehr als erschüttern. Das Grundgesetz existiert genau für Zeiten wie diese. Und es tut gut zu wissen, dass unabhängige Gericht dieses gegen planlose Willkür verteidigen. Darüber sollten auch Sie froh sein! Ihre Freiheit, mit Ihren Kindern zu Hause zu bleiben, will Ihnen auch niemand nehmen.
    Vielleicht hilft Ihnen dieser RBB-Kommentar weiter:
    https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/10/kommentar-beherbergungsverbot-brandenburg-oberverwaltungsgericht.html

  19. 35.

    Heißt das jetzt auch das Bürger aus Risikogebieten für die eine z.B. Reisewarnung besteht z.B. Tschechien oder Niederlande in Brandenburg übernachten können? Bzw dort wo es keine Beherbungsverbote gibt?

  20. 34.

    Ich lese hier immer wieder von Einschränkungen der Grundrechte... Ist das Recht auf Unversehrtheit nicht auch eines? Das wird doch dann denen genommen, die brav zu Hause bleiben, oder?! Also die, die sich in ihren Grundrechten nicht einschränken lassen wollen, dürfen mit ihrer Reiselust andere in ihren Grundrechten einschränken? Wir waren weder in den Sommerferien im Urlaub, noch jetzt im Herbst. Unsere Kinder verstehen das! Ich kann mich sogar erinnern, dass im Frühjahr gesagt wurde, dass die Pandemie im Herbst wieder schlimmer werden könne. Ich verstehe absolut nicht, was daran so schlimm ist, einfach mit seinem Hintern zu Hause zu bleiben? Aber für manche Menschen ist der eigene Stursinn leider immer noch wichtiger als die Gesundheit aller anderen! Die haben das System Rechtsstaat überhaupt nicht verstanden. Es steht jedem frei, in dem Land zu leben, in dem man sich am wohlsten fühlt, dann bleibt doch bitte aber für immer dort und lasst die Vernünftigen hier gesund bleiben!

Das könnte Sie auch interessieren