Energie, Pflege, Straßengesetz - Das ändert sich im September

Mi 31.08.22 | 14:46 Uhr
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Collage:Ein Finger drückt auf einen Steckdosenschalter(l.),E-Tretroller parken auf dem Gehweg(m.),eine Pflegerin spricht mit einemPatienten(r.).(Quelle:links dpa/Trischberger Rupert, mittig dpa/Kneffel,rechts dpa/R.Utrecht)
Audio: Antenne Brandenburg | 31.08.2022 | Thomas Krüger | Bild: links dpa/Trischberger Rupert, mittig dpa/Kneffel,rechts dpa/R.Utrecht

Energiepauschale, -kosten und -einsparungen: Der September steht vor allem im Zeichen steigender Energiepreise und den damit verbundenen Auswirkungen. Es gibt aber auch mehr Geld - zumindest für einige Beschäftigte.

Energiepauschale kommt

Die Energiepreise sind seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine enorm angestiegen. Für das Heizen werden Kosten von mehreren hundert Euro zusätzlich auf Haushalte zukommen. Die Bundesregierung hatte deswegen im März die Auszahlung einer einmaligen Energiepauschale in Höhe von 300 Euro angekündigt. Im September soll sie überwiesen werden.

Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige mit Wohnsitz in Deutschland erhalten die Pauschale über ihren Arbeitgeber mit dem Lohn. Selbstständige können die Einkommenssteuervorauszahlung im dritten Quartal stattdessen reduzieren. Rentner, Pensionäre, Studenten, Vermieter oder Arbeitslose sind von dieser Entlastung ausgeschlossen. Sie erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen die Energiepauschale.

Maßnahmen zum Energiesparen

Wegen der steigenden Energiepreise gilt vom 1. September bis zum 28. Februar zudem in vielen Bereichen eine neue Energiesparverordnung. Der Verbrauch von Strom und Heizwärme soll so bundesweit gesenkt werden. Betroffen von den Einschränkungen sind öffentliche Gebäude, der Einzelhandel, aber auch Privathaushalte.

So dürfen Ladentüren nicht mehr dauerhaft offenstehen. Leuchtreklamen müssen ab 22 Uhr ausgeschaltet werden. Ebenso werden Denkmäler im öffentlichen Raum ab 22 Uhr nicht mehr angestrahlt.

Innenräume werden im kommenden Herbst und Winter nicht mehr wie bisher beheizt. In öffentlichen Gebäuden etwa werden Flure ab September gar nicht mehr beheizt. In allen weiteren Räumen soll die Temperatur auf 19 Grad reduziert werden. Ausgenommen davon sind lediglich Kitas, Schulen und Krankenhäuser.

Vertragsklauseln in privaten Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur sind für sechs Monate ausgesetzt. Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, sollten das auch tun dürfen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.

Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden. Ausnahme: Das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen.

Tankrabatt und Neun-Euro-Ticket enden

Mit der Auszahlung der Entlastungspauschale enden im September für Bürgerinnen und Bürger andere Vergünstigungen der vergangenen Monate. In der Nacht vom 31. August auf den 1. September läuft unter anderem der sogenannte Tankrabatt aus. Der war zum 1. Juni eingeführt worden. Die Preise für Benzin waren dadurch um rund 35 Cent, für Diesel um rund 17 Cent gesenkt worden.

Auch das zur selben Zeit eingeführte Neun-Euro-Ticket, mit dem Menschen in Deutschland drei Monate lang für neun Euro im Monat bundesweit den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nutzen konnten, läuft in der Nacht auf Donnerstag aus. Im Gegensatz zum Tankrabatt diskutieren Politiker und Verkehrsverbünde derzeit jedoch, in welcher Form es fortgeführt werden kann.

Neues Straßengesetz: mehr Carsharing in Berliner Randlagen

Eine weitere Änderung, die im weitesten Sinne den Verkehr betrifft, tritt am 1. September in Berlin in Kraft. Ein neues Straßengesetz soll verhindern, dass immer mehr Gehwege durch E-Tretroller verstopfen. Außerdem sollen deutlich mehr Carsharing-Fahrzeuge mit klimaschonendem Elektroantrieb auch in den Randlagen Berlins verfügbar sein.

Eigentlich wollte der Berliner Senat über eine so genannte Sondernutzungsregelung Parkgebühren für nicht-stationäre Carsharing-Unternehmen erheben. Dagegen setzten sich zwei Carsharing-Unternehmen erfolgreich vor Gericht zur Wehr. Der Senat legte Widerspruch ein - über den noch nicht entschieden ist.

Corona-Regeln werden vorerst verlängert

Die aktuell noch geltende Corona-Verordnung läuft Ende September aus. Angesichts der entspannteren Pandemie-Lage, die zwar zu vermehrten Infektionen, aber zuletzt auch weniger schweren Verläufen geführt hatte, waren die Vorgaben vor der Sommerferienzeit gelockert worden.

Ab dem 1. Oktober sollen jedoch neue Regeln erlassen werden. Die müssen vom Bundestag jedoch erst beschlossen werden. Ein von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegter Gesetzesentwurf sieht beispielsweise eine bundesweit geltende Maskenpflicht im öffentlichen Luft- und Fernverkehr vor. Allerdings wehrt sich der Flugverband dagegen.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Viele Pflegekräfte in Deutschland sollen ab dem 1. September mehr Geld bekommen, denn Pflegeeinrichtungen müssen dann mindestens nach Tarif bezahlen. Die Lohnsteigerung betrifft mehr als 1,6 Millionen Pflegekräfte in Deutschland, allein 628.000 von ihnen in der Altenpflege.

Mit dem noch von der großen Koalition verabschiedeten Gesetz zur Tariftreue wollte die Bundesregierung den Pflegeberuf attraktiver machen und der - in der Altenpflege – unterdurchschnittlichen Bezahlung entgegenwirken. Die nun in Kraft tretende Tarifpflicht betrifft vor allem private Anbieter in der Altenpflege, von Pflegeheim-Ketten bis zu Familienunternehmen. Für konfessionelle Träger wie Caritas und Diakonie spielt sie keine Rolle, weil sie bereits nach einem eigenen Tarif Zahlen.

Eine Tafel die mehrere Änderungen im September 2022 darstellt (Bild: rbb24)

Das E-Rezept kommt - aber noch nicht bei uns

Das Einlösen von Rezepten soll ab September in Deutschland digitalisiert werden. Apotheken in Deutschland müssen dann in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen. Gesetzlich Versicherte bekommen nicht mehr wie bislang ein rosafarbenes Papier, sondern einen Code auf ihr Smartphone, mit dem sie das Medikament in der Apotheke abholen können. Das soll das Ausstellen von Folgerezepten vereinfachen. Außerdem sollen Rezepte so sicherer und einfacher eingelöst werden können.

Die Einführung des E-Rezepts wird jedoch regional gestaffelt. Den Anfang macht Westfalen-Lippe. Wann Berlin und Brandenburg folgen, ist noch nicht klar. Spätestens im Frühling 2023 soll die Einführung abgeschlossen sein.

Bessere Rückverfolgung bei Online-Lebensmitteln

Wer im Internet mit Lebensmitteln handelt, muss ab 1. September gewährleisten können, dass die Lebensmittel zurückverfolgt werden können. Im Bedarfsfall müssen diese Informationen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden übermittelt werden können. Die Regelung soll helfen, den Online-Einkauf von Lebensmitteln sicherer zu machen.

56 Kommentare

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  1. 56.

    Ich stimme Ihnen zu, was die Tendenz zu einem faktischen Zwang hin zu Smartphonen anbelangt.
    Sicherlich gibt es Beispiele, wo es so oder anders praktiziert wird, von denen hier auch zu lesen ist, die Tendenz allerdings geht recht klar in diese Richtung.

    Von der vielbeschworenen Freiheit, dass Möglichkeiten bloße MÖGLICHkeiten sind, ist jedenfalls tendenziell immer weniger zu spüren. Freiheit hat immer auch mit offenen Strukturen zu tun und damit, Möglichkeiten MÖGLICH sein, nicht aber, sie zu einer Quasi-Verpflichtung werden zu lassen.

    Jede/r Mensch kann um sich schauen, wo das eine ist und wo das andere. Einfach mal die Rollen tauschen und die Umstände berücksichtigen, die Menschen faktisch auferlegt werden. ;-

  2. 55.

    Meine Rentenerhöhung haben die Energieversorger mit höheren Abschlägen weggefressen! Warum sollte ich als Rentner keine Entlastung bekommen, um die teuren Lebensmittel kaufen zu können. Ach ja, Rentner können ja zur Tafel rennen oder betteln gehen.

  3. 54.

    Ich brauche keine 300 Euro, gebt sie einem Arbeitslosen oder Rentner! Mann mann mann mann mann!

  4. 53.

    Diesen ganzen inkonsistenten flickenhaften Unterstützungszauber verstehe wer will. Alle Menschen kommen ohne Fremdverschulden in diese Notlage, also sollten auch alle Menschen gemäß ihren Einkünften gestaffelt unterstützt werden.
    Obwohl der CDU-Vorschlag der tatsächlichen Bedürftigkeit nicht Rechnung trägt, werden aber alle Betroffenen auch mit 300,00 € unterstützt. Das ist ja wohl das Mindeste, was man auch von dieser Regierung erwarten darf. Stattdessen wird dieser finanzielle Flieckenteppich eher noch ein bürokratisches deutsches Monster.
    Dann diese unsägliche Gasumlage. Wir sitzen alle im gemeinsamen deutschen Boot, also warum schultern wir sowas nicht über Steuereinnahmen? So einen Krieg nebst Folgen, würde man aus Sicht der Energieabnehmer mind. als höhere Gewalt bezeichnen.

  5. 52.

    Ich hoffe der Gesetzgeber weiß, dass es in den Wintermonaten, ab 15.30 Uhr dunkel ist.

  6. 51.

    Ja, das ist ein sehr gutes Beispiel, im Frühjahr in der Türkei gab es überhaupt keine Speisekarten mehr. Aldi Süd will demnächst einen Probelauf starten: Zugang und Einkauf per Smartphone via App. Ob sich sowas durchsetzt, ist fraglich.
    Für Veranstaltungen, Kartenvorverkauf etc., kann man sich oft nur noch online anmelden.
    Überall wird man nach Mailadresse oder Handynummer gefragt usw.
    E-Roller-Benutzung nur per App...

  7. 50.

    Die Leuchtfeuer die die Regierung entfesseln möchte werden sich in kürze als Irrlichter erweisen. Den einzigen Roten und Grünen denen man noch trauen kann sind unsere
    Ampelmännchen..

  8. 49.

    Weniger Plus + noch etwas weniger – ein klein wenig weniger, ist Gleich- „Ich bin vollkommen am Popärzchen.“ Wenn nicht endlich eine Lösung gefunden wird um den nicht so „Reichen Teil“ der Bevölkerung vor, Hunger, Erfrierung, Obdachlosigkeit, zu schützen werden diese Montagsspaziergänge gegen Corona ein laues Lüftchen sein, und davor habe ich wirklich Angst. Übrigens, wer nicht mit dem goldenen Löffel um den Hals geboren wurde spart nicht erst seit dem Ukraine-Krieg wo er nur kann. Ich kann mit der Weile nicht mehr diese Ratschläge anhören wo man noch sparen soll, wir machen dieses seit Jahren und trotzdem wurde niemand von uns zum Millionär. Ich verachte Kriegsgewinnler, nehmt endlich mal diese ins Visier und verschont uns mit Ratschlägen dass wir noch auf mehr verzichten müssen.

  9. 48.

    Recht hat Er. Nach 44 Jahren Arbeit bekomme ich 723,72 € Rente , als Witwe eine kleine minimale Rente . Nun habe ich 1126,74€ Bekomme von Vater Staat nichts !
    Meine Miete 631,56€ da kann ich nur HURRA schreien.

  10. 47.

    Tut mir leid, Sie hat recht! Im August ,waren wir wieder in HH, fast in jedem Lokal mussten ma die Speisekarte mit dem Smartphone ablesen. In einem kleinen Vorort hatten wir zwei Getränke, als ich bezahlen wollte hieß es nur mit Karte . Nach 15 Minuten konnte ich mit Bargeld zahlen , wollte schon spülen.

  11. 46.

    Rezepte im A6-Format können ja beim Okel Doktor gedruckt werden, aber glauben Sie wirklich, dass alle Angaben, die die Apothekerin und die Krankenkasse interessieren ausschließlich in dem Code verschlüsselt sind?
    Bei den ausgedruckten Covid-Zertifikaten stand außer dem QR-Code auch nochmal alles in Schriftform auf dem A4-Blatt.

  12. 45.

    "Ein neues Straßengesetz soll verhindern, dass immer mehr Gehwege durch E-Tretroller verstopfen. Außerdem sollen deutlich mehr Carsharing-Fahrzeuge mit klimaschonendem Elektroantrieb auch in den Randlagen Berlins verfügbar sein."

    Da bin ich auf die entsprechenden Formulierungen gespannt. Einschlägige Rechtsanwaltspraxen dürften bereitstehen, ihrer zahlungskräftigen Klientel beiseite zu springen. Kommerziell ausgerichtete Betriebe werden immer auf hohe Zugriffshäufigkeiten orientiert sein, was sich mit dem tatsächlichen Erfordernis der "letzten Meile" in den geringer besiedelten Außenbezirken beißt.

    Hier herrscht offenkundig eine Illusion.

  13. 44.

    Mal sehen ob alle die! Die zur Zeit gute Ratschläge im Netz setzen auch zur Demo kommen? Denn diese wird in absehbarer Zeit kommen, so geht dass nicht weiter.

  14. 43.

    Vertragsklauseln in privaten Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur sind für sechs Monate ausgesetzt. Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, sollten das auch tun dürfen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
    ?
    Wie darf man das verstehen? Mieter können in ihrer Wohnung jederzeit am Thermostat die Temperatur herunter regeln.
    Ich sehe da eher eine Klagewelle aufkommen, wenn das Ministerium für Wirtschaft die Gesetze ändert, wie es gerade passt. Klingt für mich schon nach Kriegsrecht.

  15. 42.

    Um was für ein Prinzip geht es Ihnen...ein Rezept bekommen Sie ohne Smartphone, einkaufen geht ohne Smartphone, der Versandhandel funktioniert ohne Smartphone und sogar Geld bei der Bank bekommen Sie ohne Smartphone. Das ganze Leben funktioniert ohne Smartphone , wenn man es will.

  16. 41.

    Also ich hab' noch so'n ollen HP Deskjet 920. Der lief schon unter Win 98 und kann A 6 immer noch problemlos drucken. Es ist, wie vieles im Leben, einfach eine Einstellungssache.

  17. 40.

    "und statt des gewohnten Rezepts in A6-Format wird dann für den QR-Code eine A4-Seite ausgedruckt!" Aber nur EINE Seite ggü. vielen, die durch die Smartphone-Nutzer gespart werden!

  18. 39.

    "Manche Dinge funktionieren
    gar nicht mehr ohne." Welche Dinge genau funktionieren ohne Smartphone nicht?

  19. 38.

    Das ist doch alles nur noch peinlich, die ganzen Politiker machen eine Politik zum wegschauen. Wenn man in der freien Wirtschaft so arbeitet fliegt man raus und kommt in die sperre. Es werden Sachen erfunden die kein Bürger braucht oder die außer Kosten nichts bringen. Es wird nichts sozial verträgliches gemacht.

  20. 37.

    @ Rainer, Sie können doch duschen, wie Sie wollen. Allerdings müssen Sie es auch bezahlen und mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, wenn Sie über ein normales Maß Wasser und Energie verschwenden. Sie empören sich, dass Sie als Rentner nach einer kräftigen Rentenerhöhung nicht zusätzlich entlastet werden. Ich stelle dem gegenüber, dass zukünftige Rentenempfänger noch weniger zu erwarten haben. Diese jetzt in die Sozialkassen zahlenden Menschen werden in der Regel auch höhere (Energie)Kosten haben, allein weil sie 5-6 Tage die Woche einen Arbeitsweg fahren müssen. Der Staat verteilt im Moment das Geld im Gießkannenprinzip. Darüber kann man streiten, aber Fakt ist, dass insgesamt Energie gespaart werden muss um das "Weniger" ausreichen zu lassen.

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