Haushaltsführung -

Nach der Kritik des Brandenburger Landesrechnungshofs (LRH) an der Haushaltsführung der Rechtsanwaltskammer gerät jetzt das Justizministerium in den Fokus.
Nach Informationen von rbb24 Recherche wirft der Rechnungshof dem Ministerium für Justiz (MdJ) vor, möglicherweise seiner Rechtsaufsicht über die Brandenburger Rechtsanwaltskammer (RAK) nicht immer nachgekommen zu sein. Das Ministerium ist nach der Bundesanwaltsordnung für die Rechtsaufsicht über die Kammer zuständig. Das MdJ hat möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßen, so der Sprecher des Landesrechnungshofes.
Das Justizministerium teilte auf Anfrage mit, dass sich die in der Mitteilung geäußerte Kritik auf unterschiedliche Auffassungen zur Reichweite der Rechtsaufsicht beziehen würde. Wörtlich teilte es mit: "Die ggf. für die Ausübung dieser Rechtsaufsicht zu ziehenden Schlussfolgerungen bleiben einer abschließenden Auswertung der Prüfmitteilungen vorbehalten." In die Auswertung werde auch das Prüfungsergebnis des LRH "über die Haushalts- und Buchführungsordnung der Rechtsanwaltskammer" einbezogen. Der rbb hatte darüber berichtet.
Der Rechnungshof hatte moniert, dass die Rechtsanwaltskammer über Jahre von den "Maßgaben der Landeshaushaltsordnung" abgewichen sei und Haushaltspläne nicht "vollumfänglich den Anforderungen der Landeshaushaltsordnung" genügt hätten. Die Verstöße hätten, so der LRH, auch Folgen für die Mitglieder. Sie hätten es wegen der Verstöße gegen die Haushalts- und Buchführung schwer gehabt, einzelne Ausgabenbereiche kritisch zu prüfen.
Nach Einschätzung von Strafrechtsexperten könnte es sich bei einigen Fällen um den Straftatbestand der Untreue handeln. Der Präsident der RAK, Frank Engelmann, wies den Vorwurf der Untreue gegenüber dem rbb zurück. Die Vorwürfe des LRH seien von Vorstand und Geschäftsführer geprüft worden.
Nach rbb-Informationen prüft jetzt die Staatsanwaltschaft Potsdam, ob hier ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. Das teilte der Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage mit.
Nach der Berichterstattung durch den rbb hatte der Rechtsausschuss des Landtags auf Antrag der Freien Wähler den Prüfbericht des Landesrechnungshofs für Donnerstag auf die Tagesordnung gesetzt.
Sendung: Antenne Brandenburg, 05.06.2024, 17:30 Uhr
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