Mutmaßliche Attacke in Österreich - Hertha-Torwart Gersbeck wegen schwerer Körperverletzung angeklagt

Mo 28.08.23 | 15:28 Uhr
  43
Hertha-Torhüter Marius Gersbeck trainiert auf dem Fußballplatz (Quelle: IMAGO / Nordphoto)
Audio: rbb24 Inforadio | 28.08.20203 | Dennis Wiese | Bild: IMAGO / Nordphoto

Am Rande des Hertha-Trainingslagers im Juli in Österreich soll Torwart Marius Gersbeck einem Mann Schläge und Tritte verpasst haben. Nun wurde er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Es könnte eine lange Haftstrafe drohen.

Gegen Hertha-Torwart Marius Gersbeck ist in Österreich Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben worden. Es sei ein Strafantrag beim Landesgericht Salzburg eingebracht worden, teilte die Staatsanwaltschaft Salzburg am Montag mit.

Die Hauptverhandlung sei für den 28. September anberaumt. Dem 28-Jährigen wird demnach
vorgeworfen, dem Opfer am 16. Juli am Rande des Trainingslagers des Berliner Fußball-Zweitligisten in Zell am See Faustschläge und Tritte versetzt zu haben. Gersbeck hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Klub will juristische Entwicklung abwarten

Das Opfer habe dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Für den Tatbestand der schweren Körperverletzung wurde eine mögliche
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren genannt.

Hertha hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert. Der Schlussmann war erst im Sommer als Hoffnungsträger nach Berlin zurückgekehrt. Der Klub teilte am Montag auf dpa-Anfrage mit: "Da es sich nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern können und werden."

Zu Medienberichten, wonach sich Gersbeck mit dem mutmaßlichen Opfer außergerichtlich geeinigt haben soll und der Fall damit zumindest zivilrechtlich geklärt wäre, äußerte sich Sportdirektor Benjamin Weber zuletzt nicht explizit.

Sendung: rbb24, 28.08.23, 18 Uhr

43 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 43.

    ... vor allem @Rene, @Lieschen M.
    Bekannt ist: Es war eine Schlägerei - Kein Zusammenschlagen
    Wie die Kopfletzungen entstanden sind: ob durch Faust, stolpern mit gegen Briefkasten knallen oder Sturz ist uns nicht bekannt
    Wann der oder die Tritte erfolgten - Während der Schlägerei: Ja - Ob der Verletzte dort schon die Kopfverletzung hatte wissen auch die Anwesenden
    der 22jährige soll vom Eishockey kommen und hat bestimmt nicht nur Schläge eingesteckt - ABER von uns war wie gesagt KEINER dabei

  2. 42.

    Warum denken sie eigentlich, für was eine Gerichtsverhandlung da ist ?
    Vielleicht um festzustellen ob jemand Schuldig oder Unschuldig ist ?
    Solange er nicht verurteilt ist gilt die Unschuldsvermutung, Punkt.

  3. 41.

    Nein, dass glaube ich nicht. Ich vertraue auf die zuständigen Institutionen und respektiere das Urteil wenn es getroffen wurde.

    Bis dahin ist alles Andere reinste(r) Aktionismus, Spekulation und was Sie und einige andere hier besonders gerne machen...Polemik

    Es gibt Fakten, er ist angeklagt, es wird verhandelt, es gibt noch kein Urteil.

  4. 40.

    Genau darauf hab ich noch gewartet: Die übliche Täter-Opfer-Umkehr. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hätte, wenn es keinen ausreichenden Verdacht gäbe?

  5. 39.

    Die exakten Hintergründe einer Schlägerei, und um eine solche geht es, kennen nur die Beteiligten. Und so wie Sie ihre subjektive Meinung haben, so könnte ich auch behaupten, in Österreich ist immer der Piefke ein wenig mehr Schuld als See Einheimische. Das Gericht wird entscheiden. Und zwar über die Schuldfrage.

  6. 38.

    ... der Staatsanwalt klagt wegen §84 schwere Körperverletzung an ...
    Allerdings folgt jetzt erst die Verhandlung und das Gericht kann auch z.B. nach §88 fahrlässige schwere Körperverletzung verurteilen:
    (3) Wer grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder in dem in § 81 Abs. 2 bezeichneten Fall einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
    ALSO erstmal abwarten

  7. 37.

    Kenne mich im Strafrecht nicht aus, schon gar nicht von Österreich. Habe gelesen, dass dort auch bei Schuldspruch sich der Schuldige freikaufen kann. Bestimmt abhängig von Tat und Strafmaß. Bin gespannt auf was es am Ende herausläuft.

    Sie sagen es...abwarten!

  8. 36.

    Ja und, was soll da schief laufen? Zwei Schädelfrakturen, eine Orbitabodenfraktur - das Opfer hätte erblinden können - und eine Kieferhöhlenwandfraktur - kann keiner wegunschuldsvermuten.

  9. 35.

    Eine zivilrechtliche Einigung hat Auswirkungen vor dem Strafgericht, sie kann das mögliche Urteil mildern. Auch für eine Diversion sie sie nützlich, ich denke mal, der Angeklagte wird entsprechend anwaltlich beraten, so dass Spekulationen aus der Ferne unsinnig sind. Die Klage ist zugelassen und das gerichtliche Verfahren wird durchgeführt. Abwarten.

  10. 34.

    Falsch. Die Schuld muss bewiesen werden, dann befindet das Gericht über eine Strafe. Und in Österreich gibt es auch im Strafrecht für Erwachsene eine Diversion. Die gibt es bei uns nur im Jugendstrafrecht. Was Ihren letzten Satz anbelangt; steht er so als Drohung? Oder was soll das? Sind Sie persönlich betroffen? Warum agieren Sie hier so aggressiv und emotional?

  11. 33.

    Sie reden Müll. Vor Gericht muss eine Schuld bewiesen werden. Warum lügen Sie? Das Strafmaß bestimmt das Gericht, wenn eine Schuld erwiesen ist.

  12. 32.

    Was soll der Vorwurf „Vorverurteilung“? „Mittendrin“ hat überhaupt keine Wertung vorgenommen, nur Fragen gestellt!
    Apropos österreichisches Recht: §84 Abs. 4 StGB sagt nichts anderes aus als oben steht - Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei dem Prozess geht es übrigens nicht um schuldig oder Freispruch, sondern um das Strafmaß.
    Schade, dass ich erst eine Woche später in Salzburg bin …

  13. 31.

    Nein, natürlich würde ich persönlich das nicht machen...gar keine Frage. Es geht aber in diesem Fall nicht um mich. Herr Gersbeck wäre nicht der Erste und mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht der Letzte, sich mit einem Gegner privat zu einigen. Ich spekuliere hier nicht über mögliche Gründe, davon gibt es genug.

    Genauso kann man auch die Frage stellen, warum er diese Karte spielt, wo es doch auf eine mögliche Anklage durch die Staatsanwaltschaft keine Auswirkungen hat.

    Schadensbegrenzung? Okay, möglich. Sollte bei der Verhandlung seine Schuld bewiesen werden und er verurteilt wird, dann gibt es keine zwei Meinungen mehr zu dieser Personalie.

    Bis dahin hat meine Haltung nichts mit Loyalität zu tun, ich kenne den überhaupt nicht. Es hat mit Arbeitsrecht und Logik zu tun und natürlich mit den bisherigen Fakten.

    Auch ich habe in einer Auseinandersetzung schon jemanden verletzt, das geht sehr schnell, da reicht ein Schupser und ein Sturz.

  14. 30.

    Sie sind peinlich. Die Unschuldsvermutung ist ein elementares Prinzip eines Rechtsstaats. Und ein Berufsverbot kann niemand erlassen. Meine Güte, wie sind Sie denn drauf?

  15. 29.

    Denk lieber drüber nach. Es geht nicht darum, was man denkt, sondern was vor Gericht entschieden wird. Und zum möglichen Strafmaß bitte das österreichische Recht studieren. Da gibt es andere Möglichkeiten als bei uns. Mit gesundem Halbwissen hier eine Vorverurteilung auszusprechen ist mehr als grenzwertig.

  16. 28.

    Diejenigen, die hier aus blinder blau-weißer Vereinsloyalität einen Ultra-Kumpel mit der "Unschuldsvermutung" verteidigen, sollten sich mal folgende Fragen stellen:

    Würdet ihr, wenn ihr unschuldig wärt, freiwillig dem Opfer eine Entschädigung zahlen, um prophylaktisch einem Zivilprozess aus dem Weg zu gehen?

    Würdet ihr überhaupt irgendjemanden etwas zahlen, wenn ihr von eurer Unschuld überzeugt wäret? Nein?!

    Na seht ihr...

  17. 27.

    Nun ja, Gersbeck scheint darum zu wissen, dass er mächtig Schei*e bebaut hat; sonst hätte er dem Geschädigten wohl kaum die Zivilklage "abgekauft". Das Urteil der Verhandlung bleibt natürlich abzuwarten; aber dass er für Hertha nochmal auflaufen wird, kann ich mir eher nicht vorstellen.

  18. 26.

    Also wenn Sie so viel wissen, dann hätte ich von Ihnen gerne die Lottozahlen für Mittwoch.
    Aber im Ernst:
    Anklage ist Anklage, das ist aber noch lange kein Urteil!!! Nicht in einem Rechtsstaat!!!

  19. 25.

    Wenn man dem Boulevard glaubt, dann flog Bobic deswegen...
    So ist das mit den Fakten... Hat man keine, nimmt man halt ständig wiederholte Gerüchte und glaubt an diese...

  20. 24.

    Sorry, hab "gesperrt" überlesen. Dann ist "lebenslang" richtig.

  21. 23.

    Hörn Se doch auf, von Unschuldsvermutung zu faseln! Sie wissen genau, dass der schuldig ist. Das Urteil ist nur noch ne reine Formsache und „Lebenslang“ gibt’s nur für Mord - ist auch eben so - ich wäre für Berufsverbot.

  22. 22.

    Hörn Se doch auf, von Unschuldsvermutung zu faseln! Sie wissen genau, dass der schuldig ist. Das Urteil ist nur noch ne reine Formsache und „Lebenslang“ gibt’s nur für Mord - ist auch eben so - ich wäre für Berufsverbot.

  23. 21.

    Der gehört auf gar kein Spielfeld mehr - der gehört zu den Hooligans hinter die Bande!

  24. 20.

    Hörn Se doch auf, von Unschuldsvermutung zu faseln! Sie wissen genau, dass der schuldig ist. Das Urteil ist nur noch ne reine Formsache. Und „Lebenslang“ gibt’s nur für Mord - ist auch eben so - ich wäre für Berufsverbot.

  25. 19.

    Der gehört auf gar kein Spielfeld mehr - der gehört zu den Hooligans hinter die Bande!

  26. 18.

    Bisher gibt es eine Anklage, dies ist sowohl nach in Österreich wie auch in Deutschland geltendem Recht kein Beweis für eine Straftat geschweige denn ein Urteil.
    Nach bisherigem Stand der Dinge - damit meine ich belastbare Fakten, nicht Boulevard Geschichten - hat Hertha mit der Suspendierung fürs Erste alles richtig gemacht.

  27. 17.

    Wir erinnern uns, dass Bobic wegen einer unbedacht gemachte Androhung von Gewalt raus geworfen wurde und der brutale Schläger, dessen Gerichtsverfahren terminiert wurde, ist nur frei gestellt worden.
    Ich hoffe, der Schläger für lange Zeit einfährt.

  28. 16.

    Sorry,Sorry, da bin ich irgendwie in die völlig falsche Kommentarspalte gerutscht !!

  29. 15.

    "wie viele Beweise brauchen sie eigentlich noch damit sie ENDLICH begreifen das Gersbeck eine Straftat begangen hat"
    Ach ja? Gibt es schon ein Urteil dass diese Behauptung bestätigt? Oder doch nur Vorverurteilung von ihnen?
    Womit ich den Vorfall nicht verharmlosen möchte, da ich aber nicht dabei war kann man nicht etwas behaupten. Und schon gar nicht wenn man etwas im Internet gesehen hat.
    So lange kein Urteil von einem Gericht da ist gilt für mich die Unschuldsvermutung.

  30. 14.

    Wenn die Unschuld bewiesen wird kann er den Sport auch weiter ausführen. Allerdings ist er gut beraten das nicht bei Hertha zu tun.
    Sollte er Schuldig sein müsste er Lebenslang gesperrt werden.
    Solange er nicht Schuldig gesprochen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Ist eben so.

  31. 13.

    Er ist suspendiert. Wenn Sie nicht verstehen was das heißt, dann mal deutlich. Hertha lässt ihn zzt nicht spielen. Was fordern Sie also noch?

  32. 12.

    Wozu Gerichte, wenn man Leute wie Sie hat? Was haben Sie für ein Verständnis von Recht? Diese Lynchjustiz gibt es zum Glück nicht. Zumal Sie sich hier auch noch mit dem österreichischen Recht auseinandersetzen müssten. Nee, bei Ihnen gilt „hängt ihn“.

  33. 11.

    Es gibt Menschen die haben die Weisheit mit Löffeln gefr....

    Dann gibt es Menschen die alles können und alles wissen

    Und dann gibt es Menschen die sich an Fakten halten und entsprechend handeln, zu denen gehören die Verantwortlichen von Hertha BSC.

    Als Arbeitgeber darfst Du nicht einfach so entscheiden, da musst Du Dich an Fakten orientieren. Sonst kann es richtig teuer werden und nach hinten losgehen.

    Sie machen es sich sehr einfach und das nicht erst seit heute. Alles was Hertha macht ist schlecht, alles was die Spieler machen ist schlecht, alles was die Trainer machen ist schlecht. Unf ich bin nun auch noch mies.

    Zum Glück sind Sie nicht mein Maßstab!

    Ha Ho He

  34. 10.

    An der Rezession sind diejenigen schuld, die nicht arbeiten gehen wollen, in Sozialwohnungen wohnen und alles vom Staat, von unseren Steuergeldern in den Arsch gepulvert bekommen.
    Aber weißgott nicht die die Arbeiten gehen und brav den Staat mit Steuergeldern finanzieren.

  35. 8.

    Roman, wie viele Beweise brauchen sie eigentlich noch damit sie ENDLICH begreifen das Gersbeck eine Straftat begangen hat und nicht mehr tragbar ist ???

    Gersbeck hat diese Person nicht nur niedergeschlagen sondern auch noch am Boden liegend auf ihn eingetreten, wofür es mehrere Zeugen gibt, aber sie schauen weiterhin durch ihre rosarote BCC 777 Brille und versuchen alles zu beschönigen, ich finde ihr Verhalten neben dem von Gersbeck absolut mies und unterste Schublade !!!

  36. 7.

    Damit ist doch alles gesagt, was man in der jetzigen Lage dazu sagen sollte. Warten wir das Ergebnis ab. Suspendierung ist ja schon erfolgt aufgrund des Verdachts. Hertha macht alles richtig.

  37. 6.

    Unabhängig jeder Fussball Couleur in dieser Stadt, das ist ein vereinsschädigendes Vergehen auf mehreren Ebenen und kann nur eine Entlassung nach sich ziehen. Alles andere ist für mich nicht tragbar.
    Der Verein muss dementsprechend einen neuen Erfahrenen Torwart engagieren.

  38. 5.

    Nun ja, da haben sie wohl recht. Solange die Schuld nicht feststeht , gilt die Unschuldsvermutung.
    Sollte er Schuldig sein, sollte der Verein die Nötigen Konsequenzen ziehen. Wie die aussehen, kann sich wohl jeder vorstellen.

  39. 4.

    „… Das Opfer habe dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten, …“
    Fahrlässig? Wie geht das denn? Weil das Opfer den Kopf nicht weggezogen oder den Kopf gegen die Faust gerammt hat?
    Auf alle Fälle gehört solch ein „Sportler“ wie der Angeklagte, der sich im Trainingslager nicht fair verhält, nicht aufs Spielfeld!

  40. 3.

    Da gibt es keine zwei Meinungen. Der Herr Gersbeck ist ein Krimineller und gehört weggesperrt. So etwas soll nicht noch bei Hertha zwischen den Pfosten stehen. Das man überhaupt darüber noch nachdenkt ist ein Hohn für das Opfer. Über das Opfer redet mal wieder keiner.

  41. 2.

    Bin schon auf alle Kommentare einschlägiger Kommentatorenkollegen gespannt.

    Am Ende wird Recht gesprochen und dann wird Hertha BSC entsprechend reagieren oder auch bereits früher.

    Eine Anklage ist kein Schuldspruch und das ist für jeden im Rechtsstaat auch gut so.

    Ha Ho He

  42. 1.

    Bin schon auf alle Kommentare einschlägiger Kommentatorenkollegen gespannt.

    Am Ende wird Recht gesprochen und dann wird Hertha BSC entsprechend reagieren oder auch bereits früher.

    Eine Anklage ist kein Schuldspruch und das ist für jeden im Rechtsstaat auch gut so.

    Ha Ho He

Nächster Artikel