Bundestagswahl in Berlin - Verfassungsrichter beenden vorzeitig Verhandlung über Wahlwiederholung

Di 18.07.23 | 19:24 Uhr
  67
Symbolbild: Das Bundesverfassungsgericht im Karlsruher Schlossbezirk. (Quelle: dpa/Daniel Kalker)
Video: rbb24 Abendschau | 18.07.2023 | Agnes Sundermeyer | Studiogast: Stephan Bröchler | Bild: dpa/Daniel Kalker

Wird die Bundestagswahl von 2021 in Berlin nur in Teilen wiederholt? Oder sogar komplett? Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag verschiedene Positionen zu Wort kommen lassen - und muss nun eine Entscheidung treffen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bereits am Dienstag seine Verhandlung über das Ausmaß der bevorstehenden Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin abgeschlossen. Ursprünglich sollte auch am Mittwoch zu dem Thema weiterverhandelt werden. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Den Richtern liegt eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor. Sie richtet sich gegen den Beschluss der Bundestagsmehrheit von SPD, Grünen und FDP. Demnach soll die Bundestagswahl in 431 Berliner Stimmbezirken, also nur in einem Fünftel, wiederholt werden. Den Beschwerdeführern geht das nicht weit genug. CDU und CSU kritisieren, dass eine Teil-Wiederholung der Wahl nicht ausreiche. Das Chaos sei sehr viel umfassender gewesen. Deshalb müssten auch deutlich mehr Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Stimme neu abzugeben.

Die Unionsfraktion fordert, dass in sechs Berliner Bundestagswahlkreisen komplett neu gewählt wird: Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg. In den anderen sechs Bundestags-Wahlkreisen solle nur in den Stimmbezirken gewählt werden, in denen Fehler nachgewiesen wurden.

Achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen

Trotz vieler Nachfragen der Karlsruher Richterinnen und Richter insbesondere an den Vertreter des Bundestags war die Verhandlung anders als geplant schon nach einem Tag vorbei. Dem Verfassungsgericht liegen laut einem Sprecher 61 weitere Beschwerden mit Bezug auf die Bundestagswahl vor, darunter eine der AfD-Fraktion.

Beim Bundestag wurden 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben; einer vom damaligen Bundeswahlleiter. Das waren rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, wie Richter Peter Müller sagte. Eine "bisher nicht gekannte Zahl". Die Wahlfehler könnten dazu geführt haben, dass Menschen nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hätten.

Manches, was der Zweite Senat am Dienstag zu hören bekam, klang ernüchternd. So wies Müller darauf hin, dass trotz der parallel stattfindenden Wahlen etwa zum Berliner Abgeordnetenhaus die Kapazitäten nicht in allen Teilen der Hauptstadt erhöht worden waren. Ob das keinem aufgefallen sei, fragte er den heutigen Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler, der erst nach der Pannenwahl eingesetzt wurde. Bröchler antwortete: "Es ist Berliner Realität." Es gebe eine lange Tradition, dass die Bezirke eigenständig seien. Es gebe aber keine Kontrollinstanz.

Welche Rolle spielten Stimmabgaben nach 18 Uhr?

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Patrick Schnieder, hob in seiner Argumentation vor Gericht darauf ab, die Legitimation der Wahl müsse wiederhergestellt werden. Es gehe um Bürgerrechte, betonte der Vertreter der Beschwerdeführerin, Bernd Grzeszick.

Für den Bundestag sagte der Rechtswissenschaftler Heiko Sauer als Bevollmächtigter, man wisse nicht, wie viele Nichtwähler wegen des Chaos nicht gewählt hätten. Die Wahlbeteiligung habe nur knapp unter dem Bundesschnitt gelegen. Zudem stellte er infrage, warum eine Wahlwiederholung in den beanstandeten Fällen nicht reichen solle. Es gebe keinen Grund, auch nicht von Wahlfehlern betroffene Abstimmungen neu durchzuführen.

Außerdem ging es um mögliche Beeinflussung der Wahl, wenn Menschen ab 18:00 Uhr am Wahlabend erste Prognosen abrufen können und danach noch zur Urne gehen - und ob jetzt mit zeitlichem Abstand nicht noch gezielter gewählt werden könnte. Abwägen muss der Senat auch zwischen dem Interesse an einer Korrektur des Wahlausgangs und der Frage, ob das gewählte Parlament Bestandsschutz genießt.

Auch komplette Wiederholung in Berlin möglich

Unabhängig davon, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, dürfte sich an der Ampel-Mehrheit im Bundestag nichts ändern, weil die Berliner Stimmen zu wenig am bundesweiten Ergebnis verändern dürften.

Besonders spannend ist jedoch die Frage, in wie vielen Stimmbezirken oder sogar Wahlkreisen noch einmal mit der Erststimme gewählt wird. Daraus könnten sich durchaus Veränderungen ergeben.

In Reinickendorf etwa gewann die CDU-Kandidatin Monika Grütters 2021 nur mit etwas mehr als einem Prozentpunkt Vorsprung das Direktmandat. In Pankow lag der grüne Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar knapp vier Prozentpunkte vorn.

Landeswahlleiter bittet um Advents- und Weihnachtsruhe

Unterdessen hat der Berliner Wahlleiter Bröchler das Bundesverfassungsgericht gebeten, sein Urteil zur Wiederholung der Bundestagswahl 2021 so zu sprechen, dass die Wiederholung nicht in die Adventszeit, in die Zeit um Weihnachten oder Neujahr fällt. Denn in der Zeit könne es zum Beispiel an Wahlhelfern mangeln, erklärte Bröchler am Dienstag in Karlsruhe. Die Vorsitzende Richterin Doris König antwortete, der Senat werde versuchen, das beim Grundsatz der Beschleunigung des Verfahrens zu berücksichtigen. Sollte das Gericht das Land Berlin zu einer Wiederholung der Wahl verurteilen, müsste die innerhalb von 60 Tagen erfolgen.

Bröchler betonte in der rbb24 Abendschau, dass sich die Berliner Landeswahlbehörde bereits auf eine Wiederholung der Bundestagswahl vorbereite - auch wenn er noch nicht sagen könne, ob das Verfassungsgericht die Bundestagswahl vollständig oder teilweise oder gar nicht wiederholen lassen werde. "Die ganze Bandbreite liegt auf dem Tisch", so Bröchler. Man treffe aber bereits Vorbereitungen, etwa bei der Beschaffung von Papier und der Anmietung von Wahlräumen. "Das Problem ist, dass wir nicht wissen, wann diese Wahl stattfinden soll."

Sendung: rbb24 Abendschau, 18.07.2023, 19:30 Uhr

67 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 67.

    Ihr ursprünglicher Post dazu war aber tatsächlich unpassend. Ein Vergleich zwischen LVerfG und BVerfG erübrigt sich alleine deshalb, weil unterschiedliche Sachverhalte geurteilt werden. Das BVerfG verhandelt ausschließlich über die Bundestagswahl, das LVerfG hat ausschließlich über die Wahl des Senats geurteilt. Das bleiben unterschiedliche Wahlen, selbst wenn sie am selben Tag stattgefunden haben. Unterschiedliche Urteile sind daher durchaus möglich, ohne dass dies das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs (=LVerfG) in Frage stellt.

  2. 66.

    "Nein, kann man nicht, weil das BVerfG sich für die Landtagswahl für nicht zuständig erklärt hat." Es ging nicht um eine erneute Prüfung vor dem BVerfG, nochmal genau lesen.

  3. 65.

    Sind Sie sich da ganz sicher? Das Staatshaftungsrecht ist sehr komplex und hier wären Juristen gefragt, deren Spezialgebiet das Staatshaftungsrecht ist. Ich hatte das Vergnügen in meiner Studienzeit den Guru des Staatshaftungsrechtes Prof Ossenbühl in einer Vorlesung in Bonn zu diesem Thema zu hören. War reichlich kompliziert!

  4. 64.

    Nein, kann man nicht, weil das BVerfG sich für die Landtagswahl für nicht zuständig erklärt hat.

    https://www.n-tv.de/politik/Karlsruhe-Berliner-Wahlwiederholung-ist-gueltig-article24129172.html

  5. 63.

    In der Tat läge auch das im Bereich juristischer Prüfung, womit die Juristerei sich dann - in die Absolutheit hineingesteigert - vollkommen ins Abseits begeben würde. Das Thema, dass rechtmäßig Gewählten durch Wiederholungswahl die Wahlperiode unrechtmäßig verkürzt würde, ist auf jeden Fall im Raum und es liegt an den jeweils Beteiligten, von ihrem Klagerecht NICHT Gebrauch zu machen.

    Das Gegenbeispiel, dass ein ganzes Land mal von Jenen und mal von Jenen durch juristische Fingerhakeleien faktisch in Geiselhaft genommen wird, ist an den USA zu erkennen.

    ;-

  6. 62.

    Ach gottchen Herr Lincoln,
    fragen Sie mal den wundersam sang- und klanglos verschwundenen Innensenator A.D. Geisel, wie er das gesehen hätte, hätte zum Beispiel die Wohnungsbausenatorin oder Sozialsenatorin in seinem Ressort nachgeschaut, ob er eigentlich eine Wahl und einen Marathon organisieren kann...

    Sie sind nullkommanull lohnender Diskursteilnehmer.
    An Stammtisch habe ich keinen Bedarf.

  7. 61.

    Fahren Sie ruhig mit Ihren gerade mal Ihnen passenden funktional-technokratischen Interpretationen von Wahlergebnissen fort.

    Diese Ignoranz ändert aber nichts am redlich analysierten politischen Prozess. Den tatsächlichen Kräfteverhältnissen in Berlin. Was übrigens schon das denkbar knappe und spaltarische Ergebnis innerhalb der SPD-Mirgliedschaft dokumentiert.
    Was Sie formulieren Ist nur die übliche Rethorik reinen Machtkalküls

  8. 60.

    "Und wenn es hier das BVerfG anders sieht als das Berliner LVerfG, dann ist das BVerfG natürlich nicht an die - aus seiner Sicht falsche - Entscheidung des Berliner LVerfG gebunden." Könnte man dann nicht erfolgreich die Entscheidung des LVerfG anfechten mit der abweichenden Sicht des BVerfG als Grundlage und auf Rückgängigmachung der Wahlwiederholung klagen und eine erneute Wahlwiederholung für das Land nur in den Wahllokalen fordern, für die auch für die Bundeswahl eine Wiederholung als begründet angesehen wird?

  9. 59.

    Die politische Verantwortung trägt der gesamte Senat und damit auf die Senatoren der Linken. Es wäre gut, wenn Sie sich einmal mit den Entscheidungsprozessen beschäftigen würden, anstatt die Augen zu schließen. Im Übrigen Schweigen bedeutet auch Zustimmung!
    Es wäre gut, wenn Sie sich bewusst würden, dass R2G in den letzten Legislaturperioden sehr viele Entscheidungen getroffen hat, die zu Lasten des Steuerzahlers gingen. Aktuelles Beispiel, nachzulesen im Tagesspiegel, die Zahlungen wegen falsch abgerechneter Coronatests und in der Welt beschäftigt man sich damit, dass bis heute kein Cent des gross angekündigten Heizkostenzuschusses durch das Kand Berlin gezahlt wurden. Und was ist mit einer Entlastung im Bereich der Pflege bzw. der Kontrolle der Heime? Hier verweise ich auf das Urteil gegen den Pfleger wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen! Nun wer trägt hier für die Verantwortung?

  10. 58.

    Ihren "Koalitionsbruch" hatte aber direkt nach der Wahlwiederholung Jarasch begangen. Sie hatte den bestehenden Koalitionsvertrag nur als Grundlage für Neuverhandlungen gesehen. Wenn Sie schon permanent eine Dolchstoß-Legenden verbreiten, sollten Sie aufpassen, dass Sie sich den nicht immer wieder selber in den Rücken rammen

  11. 57.

    Ich hoffe auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht.

  12. 56.

    Ihren "Koalitionsbruch" hatte Jarasch begangen, indem sie zuerst den bestehenden Vertrag nur noch als Grundlage für Neuverhandlungen gesehen hatte.

  13. 55.

    Martina:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 18.07.2023 um 20:36
    ...
    Das Noch-18%-Ergebnis der SPD war kein Mandat dieser SPD-Wählenden mit der CDU zu koalieren. Das war die Interpretation von SPD-Funktionären, bei nicht wenigen aus sehr schlichten Gründen.
    Politik ist eben mehr als Technokratie."

    Sie liegen völlig falsch!
    Es wird bei den Wahlen nicht über das Mandat, mit irgendeiner anderen Partei zu koalieren, abgestimmt, sondern nur über Parteien (und Direktkandidaten). Aus den Wahlergebnissen lassen sich keinerlei Schlussfolgerungen ziehen, wer mit wem koalieren dürfe und wer nicht, weil dieses nicht zur Wahl steht!

    Es werden Abgeordnete gewählt, die dann dazu berufen sind, mit einer einfachen Mehrheit eine Regierung zu wählen. Nicht mehr und nicht weniger!

    Eine These, dass eine Partei, die Verluste hat, keine Regierungskoalition bilden dürfe, ist Unsinn!

  14. 54.

    toberg:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 18.07.2023 um 20:28
    Keine Panik. Immerhin hat Berlin Seen! Anders als Paris, London oder Madrid. Ja die Wasserstände schwanken in Trockenjahren merkbar."

    Naja, sie schwanken zur Zeit nur nach unten, soll heißen, die Pegelstände sinken stetig.

    toberg:
    "Aber Austrocknung des Müggelseen oder des Tegeler Sees sind erstmal nicht zu befürchten."

    Aber andere Seen trocknen aus. Der Gehrensee ist verschwunden. Bei Potsdam ist ein See verschwunden. Der Weiße See hat deutlich Wasser verloren.

    toberg:
    "Übrigens wurde die Spree immer mit ausgepumptem Grundwasser der Tagebaue in der Lausitz gut versorgt. Das fällt ja nun weg."

    Ja, leider.

  15. 53.

    Schön, dass die Verhandlung zügig abgeschlossen wurde. Warum wird aber erst in einigen Monaten mit einer Entscheidung gerechnet?

  16. 52.

    Das ist nicht nur traurig. Das ist präzise der Ackerboden. Grundlage der nicht vorhandene Begriffs-Grundlage, auf dem vor allem rechtskonservativer, reaktionärer Mainstream die Behauptung aufstellt, von linken umstellt zu sein.
    Während das was Rechts-Ganz-Unten, für Links-Die-Da-Oben ausgibt - schauen wir uns die Grüne, die SPD-Regierungspolitik befreit von Floskeln an - einen aggressiven Klassenkampf von oben darstellt. Und zwar auch in der entscheidenden geopolitischen, geoökonomischen und geomilitärischen Praxis die unsere Welt-Innenpolitik für alle in jedem Dorf zur Alltagserfahrung macht.
    Die Tendenz zur Politisierung von Justiz, Gerichten - einschliesslich ihres Personals - fusst auf der Abwesenheit von Bildung, Information.demokratischer DNA. Die rechtsautoritäre Tendenz, man kann schon sagen: Dominanz, kalkuliert mit der Vorstellung das Parteipolitik Gerichte steuert und besetzt. Das ist sogar die Hoffnung, die z.B. AfD-Wählende mit einem Wahlsieg verbinden.

  17. 51.

    "Koalitionsbruch??? Wie kommen Sie denn auf diesen Unsinn??? Mit dem neuen Wahlergebniss endeten alle Koalitionsvereinbarungen, so dass es keine Koalition gab, die gebrochen hätte werden können! "

    Das können Sie so interpretieren. Die Giffey-Saleh-SPD hat es so interpretiert. Knapp die Hälfte der SPD-Mitglieder haben es so interpretiert, oder zumindest darauf abgenickt. Die bürgerliche Presse hat das wenig hinterfragt. Noch die Folgen überdacht, die weit über das provinzielle und kurzfristige Interesse hinausreichen, das dahinter steht.

    Im tatsächlichen, konkret entwickelten politischen Raum, lag eine Wiederholungswahl vor. Die zudem der Innensenator der SPD politisch zu verantworten hatte. Ihr Formalismus Immanuel ändert daran nichts: Das Noch-18%-Ergebnis der SPD war kein Mandat dieser SPD-Wählenden mit der CDU zu koalieren. Das war die Interpretation von SPD-Funktionären, bei nicht wenigen aus sehr schlichten Gründen.
    Politik ist eben mehr als Technokratie.

  18. 50.

    Ich bin schockiert, was hier so "kommentiert" wird. ARMES DEUTSCHLAND!!
    Einige hier sind gut informiert. Aber was sonst zu lesen ist. "Kommentatoren", die Abgeordnetenhaus- nicht von Bundestagswahl unterscheiden können. Solche, denen nicht klar ist, dass das Verfassungsgericht Berlin über die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl, der Bundestag aber über die Wiederholung der Bundestagswahl entscheidet, was zzt auf Antrag vom BVerfG überprüft wird.
    Traurig, sehr traurig.

  19. 49.

    >"Das scheint mir auf eine komplette Neuwahl in Berlin hinauszulaufen. Spannend."
    Auf eine komplette Neuwahl sicher nicht. Wenn dann, auf eine Teilweise Wiederholungswahl der genannten Wahlbezirke. Spannend ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dennoch. Für mich z.B. auf die Abwägung der Entscheidungswertigkeit in Bezug auf Direktmandate.

  20. 48.

    Das scheint mir auf eine komplette Neuwahl in Berlin hinauszulaufen. Spannend.

Nächster Artikel