Oberverwaltungsgericht hebt Dienstverbot auf - Lichtenberger Stadtrat Hönicke darf Amtsgeschäfte weiterführen

Di 05.03.24 | 19:31 Uhr
Archivbild: SPD-Bundesparteitag: Kevin Hönicke. (Quelle: imago images/dts)
Video: rbb24 Abendschau | 05.03.2024 | Nachrichten | Bild: imago images/dts

Lichtenbergs Baustadtrat Kevin Hönicke (SPD) darf doch weiter im Amt bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag. Die Kammer hob damit die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dezember auf, das Hönicke die weitere Führung seiner Dienstgeschäfte verboten hatte.

Im Dezember war das Amtsverbot gegen Hönicke von der Vorinstanz noch bestätigt worden

Ende Oktober 2023 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Hönicke wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses eingeleitet. Er soll einem Journalisten Ausdrucke interner E-Mails zugeschickt haben. Darin ging es um Vorwürfe zu Dienstmissbrauch und zu sexueller Belästigung in einem anderen Amt des Bezirks. Interne Ermittlungen der Behörden hatten die Vorwürfe zur sexuellen Belästigung damals nicht bestätigt.

Der Bürgermeister des Bezirks hatte Hönicke daraufhin die Führung der Amtsgeschäfte verboten. Dagegen hatte Hönicke Widerspruch eingelegt. In der ersten juristischen Entscheidung über dieses Amtsverbot hatte das Verwaltungsgericht geurteilt, dass dem Stadtrat die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden könne, wenn "ein durch Tatsachen begründeter Verdacht" bestehe, dass er gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen habe.

Der Umstand, dass Hönicke als Bezirksamtsmitglied von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt wurde, hebe ihn nicht über das Gesetz, so das Gericht Ende 2023. Diese Entscheidung hob die Kammer des Oberverwaltungsgerichts nun auf. Der Beschluss der Gerichtsinstanz nun ist nicht anfechtbar, wie es am Dienstag in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts hieß.

Keine "zwingenden dienstlichen Gründe" für Dienstverbot ersichtlich

Die verhandelnde Kammer des Oberverwaltungsgerichts begründete ihr Urteil damit, dass seit der Veröffentlichung der internen Papiere zwingende dienstliche Gründe für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nicht ersichtlich seien.

Allerdings: Eine disziplinarische Entscheidung gegen Hönicke ist damit noch nicht ergangen. Über den Ausgang des Disziplinarverfahrens wegen dieser möglichen Weitergabe wurde noch nicht entschieden (Az.: OVG 4 S 53/23). Hönicke war als Absender des anonymen Schreibens an die Presse aufgeflogen, weil die Briefmarke über seine E-Mail-Adresse bestellt worden sein soll. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.

SPD-Landesspitze begrüßt Entscheidung des Gerichts

In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts am Dienstag sagte Hönicke: "Ich bin morgen früh wieder im Rathaus und freue mich, wieder für den wunderschönen Bezirk Lichtenberg arbeiten und alles geben zu können." Er werde Mittwochmorgen an seinen Schreibtisch im Bezirksrathaus zurückkehren.

Die Berliner SPD-Landesvorsitzenden Franziska Giffey und Raed Saleh sprachen von einem wichtigen Erfolg für Hönicke. "Endlich darf er wieder als Bezirksstadtrat seine Dienstgeschäfte führen und als für die SPD demokratisch gewähltes Mitglied des Bezirksamtes Lichtenberg
von Berlin tätig sein. Wir erwarten jetzt, dass das Urteil so schnell wie möglich umgesetzt wird und die Veränderungen in der Bezirksamtsstruktur unverzüglich rückgängig gemacht werden", hieß es in einer Mitteilung der beiden.

Laut "B.Z." wollte Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) den Beschluss zunächst nicht kommentieren. "Wir schauen uns das Urteil in Ruhe an und ziehen dann daraus unsere Rückschlüsse", zitierte ihn die Zeitung.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.03.2024, 18 Uhr

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