Märkisch-Oderland - Umstrittene Lehramtskandidatin aus Beamtenverhältnis entlassen

Di 19.12.23 | 22:04 Uhr
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Eine Ledertasche steht auf dem Lehrertisch in einem Klassenzimmer. (Quelle: imago-images/Ute Grabowsky)
Bild: imago-images/Ute Grabowsky

Eine Lehramtskandidatin in Brandenburg, die Verbindungen in die rechte Szene haben soll, ist aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Das Bildungsministerium habe ihr das Führen der Dienstgeschäfte untersagt und einen Bescheid zur Entlassung aus dem "Beamtenverhältnis auf Widerruf" zugestellt, teilte eine Ministeriumssprecherin am Dienstagabend auf DPA-Nachfrage mit. Darüber hinaus würden keine Auskünfte erteilt.

Medienbericht: Frau hat mehrfach "Compact"-Magazin moderiert

Mitte September hatte das Ministerium angekündigt, einem Bericht des "Tagesspiegels" nachzugehen, wonach an einer Schule eine Referendarin mit Verbindungen in die rechtsextreme Szene tätig ist.

In dem Bericht hieß es, an einer Schule im Landkreis Märkisch-Oderland absolviere aktuell eine Frau ihr Referendariat, die mehrfach als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des "Compact"-Magazins tätig gewesen sein soll. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein.

Lehrkräfte im Land Brandenburg seien dazu verpflichtet, die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu beachten und zu respektieren, hieß es aus dem Ministerium.

Sendung: Antenne Brandenburg, 20.12.2023, 16 Uhr

18 Kommentare

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  1. 18.

    Die Frau befand sich, wie hier schon angemerkt wurde, im Status einer Beamtin auf Widerruf. Sie mochte aber trotz dessen nicht davon lassen, ihre offensichtliche politische Gesinnung durch das Engagement beim rechtsextremen Compact TV-Magazin in die Öffentlichkeit zu tragen. Dass das höchst ws. nicht ganz koscher ist wusste Sie und hat dies durch optische Veränderungen (Perücke) zu verschleiern versucht. Tja, Pech gehabt, würde ich mal sagen.

  2. 17.

    Was heißt Kontaktschuld? Im Artikel steht doch für wen sie als Moderatorin tätig war. Ich kann ja auch nicht einfach Artikel für den „Stürmer“ schreiben, gleichzeitig als Beamter für ein demokratisches rechtsstaatliches Land arbeiten und so tun als wäre das völlig normal.

  3. 16.

    Ich glaube Sie haben eine völlig falsche Erwartungshaltung an öffentlich rechtliche Medien.
    Der rbb ist keine staatliche Berichterstattung, genauso wenig wie er ein wissenschaftliches Fachmagazin ist.
    Was soll ein Journalist sonst über einen noch nicht abgeschlossenen arbeitsrechtlichen Fall schreiben außer dem was er von einer Seite zu lesen bekommt. Das da ein Gerichtsprozeß sehr wahrscheinlich ist, ist auch klar. Demzufolge wird sich auch der ehemalige Arbeitgeber sehr bedeckt mit Informationen halten.
    Solange ist Konjunktiv die korrekte Form und das keine gerichtlich bestätigten Erkenntnisse vorliegen, erkennt man aus der Tatsache dass es nicht erwähnt wurde. Fehlmeldung ist doch nicht Pflicht oder?
    Da gäbe es ja dann sicher noch einiges zu melden was nicht vorliegt. Dafür hat man dann aber auch den Konjunktiv erfunden, um die Unsicherheit zum Ausdruck zu bringen.

  4. 15.

    "Dass der RBB-Artikel hier nicht mehr ins Detail gehen kann, liegt am Datenschutz" Das ist schon klar mit dem Datenschutz, aber dann müßte man nicht alles im Konjuktiv formulieren, sondern könnte mindestens klar sagen, daß bestätigte Erkenntnisse vorliegen zu den Punkten oben.

  5. 14.

    Dass der RBB-Artikel hier nicht mehr ins Detail gehen kann, liegt am Datenschutz, der natürlich auch einer entlassenen Beamtin auf Widerruf zugute kommt.

  6. 12.

    Das ist richtig aber n.m.M. für den Fall irrelevant, da es keine Kontakschuld gibt und die Vorwüfe laut Artikeltext auch weiterhin nur auf dem Stand von Verutungen aus der Presse verharren. Gewöhnlich ist einem Beschuldigten auch eine persönliche Schul nachzuweisen (es gibt keine Sippenhaft) und diesen Nachweis kann ich nirgends im Artikel finden.

  7. 11.

    Wie bitte??? Natürlich ist der BfV ein staatliches Organ, dessen Expertise rechtsstaatliche Relevanz besitzt. Was denn wohl sonst? Wer besser als der Inlandsgeheimdienst kann nach ihrer Meinung soetwas vernünftig einschätzen; ein vom Gericht bestellter Gutachter?!?

  8. 10.

    "Dieses Verhältnis kann jederzeit aufgehoben werden." Das ist richtig. Trotzdem bedarf es dafür aber einer Begründung und die Begründung Verdacht durch Anschuldigungen in Medien dürfte nicht stichhaltig sein.

  9. 9.

    Also abwarten und hoffen, daß das Rechercheteam vom rbb an dem Fall dranbleibt.

  10. 8.

    Die Dame ist Beamtin auf Widerruf. Einfach mal mit diesem Status beschäftigen.
    Dieses Verhältnis kann jederzeit aufgehoben werden. Erst im Status a.P. bzw im späteren Verlauf B.a.L. wird es im Verwaltungsgerichtserfahren geklärt

  11. 7.

    Ich würde mal vermuten, dass die Betroffene hier auch den Rechtsweg beschreiten wird und vor Gericht nicht mal schlechte Chancen hat. Die Einstufung des Compact-Magazins durch den Verfassungsschutz ist zunächst mal eine behördliche, nicht unabhängige Einschätzung, an die der Rechtsstaat nicht gebunden ist. Das gilt auf der anderen Seite genau so auch für Indymedia. Alleine eine Moderation oder Veröffentlichung dort belegt noch keine Ablehnung der FDGO. Dafür bedarf es schon entsprechender eigener Aussagen oder Handlungen. Es gibt im deutschen Recht keine Kontaktschuld und solange das Medium nicht verboten wurde, sind Kontakte erst mal nicht verboten, soweit nicht gegen das Mäßigungsgebot verstoßen wird. Auch Beamte dürfen eine eigene Meinung haben und die Regierung kritisieren. Sie dürfen aber nicht die Demokratie an sich in Frage stellen.

  12. 5.

    Ich vermute mal, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die journalistische Formulierung des rbb sind zwei verschiedene Dinge.
    Eine Kündigung mit der Begründung "Sie sollen ja, wie der rbb schreibt, uswusf." wäre in der Tat nicht vorstellbar.

  13. 4.

    " die Verbindungen in die rechte Szene haben soll" Das finde ich zu dünn als Begründung für die Auflösung des Beamtenverhälnisses. Eine Vermutung ist halt kein Beweis. Das begründet n.m.M. höchstens eine Freistellung bis zur endgültigen Klärung.

  14. 3.

    Ich würde an Stelle der Lehramtskandidatin den Rausschmiss gerichtlich überprüfen lassen. Die Begründungen, die hier genannt sind, sind m.E, wenig substantiell.

  15. 2.

    Leider ist nicht dargelegt, inwieweit das Moderieren der Kandidatin rechtsextremistisch, also auf Beseitigung des demokratischen Rechtsstaates , und nicht „nur“ rechtsradikal in der Kritik am Staat ausgerichtet ist.
    Könnte Rechtsradikalität hinreichend sein für die Entfernung aus einem vorläufigen Beamtenverhältnis. Dies mit dem Hintergrund der ungestörten und gut dotierten Tätigkeit der Landtagsabgeordneten der AfD?

  16. 1.

    Und weshalb hat das sofort lange gedauert?

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