Urteil des Bundessozialgerichts - Jobcenter muss für Reparaturen beim Eigenheim aufkommen

Mi 21.06.23 | 18:11 Uhr
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Symbolbild: Schriftzug Jobcenter (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
Bild: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Empfängern von Bürgergeld, die in ihrer eigenen Wohnung wohnen, muss das Jobcenter auch angemessene Reparaturen bezahlen. Auf die Größe der Unterkunft kommt es dabei nicht an, entschied dabei das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in einem Fall. Entscheidend ist demnach nur, ob die Unterkunftskosten in einer angemessenen Höhe bleiben.

Geklagt hatte ein Mann, der ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 129 Quadratmetern bewohnt. Das Jobcenter Landkreis Spree-Neiße zahlte ihm von Mai 2017 bis April 2018 Hartz-IV-Leistungen. Als Kosten für eine Dachreparatur in Höhe von 580 Euro fällig wurden, sollte das Jobcenter diese als Unterkunftskosten übernehmen. Das Jobcenter lehnte aber ab: Das Haus sei für einen Alleinstehenden viel zu groß. Damit könnten Instandhaltungen und Reparaturen nicht vom Jobcenter übernommen werden.

Wie nun das BSG betonte, kommt es darauf jedoch nur bei einer Mietwohnung an - bei einer selbstbewohnten eigenen Wohnung dagegen nicht. Bei ihnen sei die Anerkennung von Unterkunftsaufwendungen "grundsätzlich unabhängig von der Wohnfläche, solange die Angemessenheitsgrenze für diese Aufwendungen nicht überschritten wird". Hier seien die Reparaturkosten wohl als angemessen anzusehen. Ob die Unterkunftskosten insgesamt noch angemessen sind, soll nun noch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam prüfen.

Inzwischen gelten neue Regeln

Das Urteil erging noch zu den früheren Hartz-IV-Leistungen. Mit dem neuen Bürgergeld seit 2023 wurde der Schutz für selbstbewohntes Eigentum verändert. Häuser bis 140 Quadratmeter und Wohnungen bis 130 Quadratmeter dürfen Bürgergeldempfänger nun generell behalten. Das Kasseler Urteil ist aber auf Fälle übertragbar, bei denen die Wohnfläche darüber liegt.

Sendung: Brandenburg aktuell, 21.06.2023, 19:30 Uhr

22 Kommentare

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  1. 22.

    @Martina; also wäre es Ihnen lieber der Staat würde für eine vermutlich weit aus höhere Miete jeden Monat aufkommen, als wie bei einem Haus nur die anfallenden Nebenkosten? Da Können je nach Wohnort und Lage schnell mal locker einige Hundert Euro differenz dazwischen liegen (monatlich versteht sich). Also ist selbstbewohntes Eigentum immer noch um ein Vielfaches günstiger für den Staat.

  2. 21.

    Wo ist das Problem, wer zur Miete wohnt bekommt, die Mietkosten bezahlt, und wer in eigener Wohnung wohnt nicht.

  3. 20.

    Sie hätten einen Anspruch auf Prozeskostenhilfe gehabt, übrigens, dem ist auch heute so.

  4. 19.

    Kein Neid, sondern Gleichbehandlung. Wer z.B. zwar hart gearbeitet aber nicht genug für ein Eigenheim verdient hat, stattdessen über ein Sparbuch verfügt, muss sein Eigentum bis auf einen minimales Schonvermögen restlos ausgeben, bevor es Bürgergeld gibt. Hauseigentümer können ihren Hauptvermögensbestandteil hingegen schonen.

  5. 18.

    Ich hatte als ALG-II-Empfänger eine Reparatur in der Eigentumswohnung beim Jobcenter eingereicht. Die Kostenübernahme wurde abgelehnt, es gäbe keine Gesetzesgrundlage dafür. Dieser augenscheinliche Betrug gegen mich ist nun zu lange her, um noch anzufechten. Wie sollen wir uns schützen, wenn Behörden ihre Macht missbrauchen, um zu unserem Schaden widerrechtlich Geld zu sparen und ignorante Mitarbeiter zu schützen? In prekärer Lage haben viele nicht die Kraft, Rechtsstreit auszufechten und weitere Kostenrisiken einzugehen.

  6. 17.

    Wieder kann man in den Kommentaren den üblichen Neid herauslesen. Im Text ist nicht zu lesen, dass Raten zur Kredittilgung bezahlt werden. Es geht um eine Reparatur im angemessenen Rahmen. Also durchatmen und dem Nebenmann zurecht gönnen, dass der sich in seinem Arbeitsleben Eigentum geschaffen hat. Er hat dafür bezahlt. Und das Geld dazu selbst erarbeitet.

  7. 16.

    Wir leben in keinem Sozialstaat!frag mal Obdachlose,Behinderte ,chronisch Kranke oder psychisch Beeinträchtigte ..Ich habe nichts dagegen wenn Menschen auch ein Haus behalten dürften,es kommt auf die Situation an oder den Einzelfall aber gerade dort gibt es sicher genug Willkür.Nicht jeder hat die „Kraft“für Klagen bis in die höchste Instanz wie hier

  8. 15.

    Wer Bürgergeld bezieht, bei dem werden die Wohnkosten + Nebenkosten übernommen, ergo erübrigt sich ein Anspruch auf Wohngeld.

  9. 14.

    In der eigenen Immobilie leben und 1 Jahr lang Hartz 4 kassieren - und dann noch die Reparatur vom Steuerzahler bezahlen lassen: Nee, total Fair und ganz normal. Herzlich Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten. Euch muß einfach noch mehr weggenommen werden, bis Ihr es kapiert.

  10. 13.

    Ja, das wäre der Knaller! Vielleicht für 5 Jahre bis zu 250 Euro im Monat oder so....würde schonmal helfen. Beim Berliner Wohnungsmarkt würde dann ein so unfassbare Wanderungsbewegung einsetzen, das wäre witzig!

  11. 12.

    Eigenheime kann man aber nicht einfach tauschen. Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass der Eigentümer vielleicht ein Leben lang hart für sein Eigentum gearbeitet hat, bevor er - aus welchen Gründen auch immer - ins Bürgergeld gerutscht ist.
    Warum neiden Sie einem Menschen sein Eigentum? Ich kenne genug Menschen, die sehr großzügig wohnen und viele qm für sich "beanspruchen". Und das ist und bleibt es hoffentlich, ganz allein deren Sache.

  12. 11.

    130qm bzw. 140qm für eine Person werden anerkannt? Ich kenne keine Person, die so viel Platz für sich allein beansprucht, das ist doch absurd. Und von denen ist niemand arbeitslos, im Gegenteil, deren Gehälter liegen deutlich über dem Median. Es muss doch mal eine Möglichkeit geschaffen werden, dass man Wohnungen tauschen kann, ohne danach deutlich mehr Miete für weniger Platz zu zahlen.

  13. 10.

    Hier kommt es wohl auf den Einzelfall an, über den man die Rahmenbedingungen nur erahnen kann. Der Landkreis Spree-Neiße ist nicht die Königsallee in Berlin-Grunewald und 580 € scheinen mir keine Luxusreperatur zu sein, deshalb auch die Betonung auf Angemessenheit. Dazu kommt, daß der Regelsatz schon so kaum zum Leben reicht. 580€ Schulden können, wenn man sie nicht begleichen kann, einen unglaublichen Rattenschwanz an unangenehmen Folgen haben. Insofern kann ich das Urteil nachvollziehen.

  14. 9.

    Jemand der ALG II bzw. das jetzige Bürgergeld bezieht erhält mitnichten Wohngeld. Auch das Kindergeld wird, so das Kind einen ausreichenden Unterhalt hat, zur Finanzierung des alleinerziehenden Elternteils eingesetzt.

  15. 8.

    Ihr Sarkasmus ist unangebracht. In der eigenen Immobilie leben und dabei noch H4 und Co kassieren ist für viele arbeitende Menschen nicht vermittelbar. Mitnahme- und Absahngesellschaft 2023.

  16. 7.

    „Wie gnädig dass man sein selbst bezahltes und hart erarbeitetes Eigentum behalten darf.“

    Tatsächlich könnten und sollten Sie sich – auch ganz ernsthaft und aufrichtig – darüber freuen, in einem Sozialstaat wie unserem leben zu dürfen. Leider scheinen Sie das jedoch gar nicht wirklich zu schätzen wissen. Wenn Sie z.B. in den USA – aus welchen Gründen auch immer – Ihren Job verlieren und nicht sofort einen neuen finden, kann es mitunter auch ganz schnell gehen, dass Sie Ihr hart erarbeitetes Eigenheim wieder verkaufen müssen. Ganz so selbstverständlich ist das nun alles nicht.

  17. 6.

    Wie gnädig dass man sein selbst bezahltes und hart erarbeitetes Eigentum behalten darf.
    Und die Mieter mussten das alles nicht bezahlen, das nur zum Thema @verwaltungsfreund.

  18. 4.

    Da haben Sie etwas falsch verstanden. Es geht darum, dass es nicht auf die Angemessenheit des Wohnraumes nur bei Mietwohnungen, nicht bei Wohneigentum ankommt. Hierzu das Zitat aus dem RBB-Beitrag: „ Das Jobcenter lehnte aber ab: Das Haus sei für einen Alleinstehenden viel zu groß. Damit könnten Instandhaltungen und Reparaturen nicht vom Jobcenter übernommen werden. Wie nun das BSG betonte, kommt es darauf jedoch nur bei einer Mietwohnung an - bei einer selbstbewohnten eigenen Wohnung dagegen nicht.“

  19. 3.

    Bei Mieter zahlt der Wohnbungseigentümer die Reparatur. Nicht der Mieter¿¿¿

  20. 1.

    Eine interessante Entscheidung. Wer Wohneigentum hat, wird geschützt, wer zur Miete wohnt nicht.

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