FAQ | Neue Regeln ab 2025 - Was die E-Rechnungspflicht ist und wen sie betrifft

Mo 16.12.24 | 19:47 Uhr | Von Julian von Bülow
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Symbolbild:Eine Frau sitzt am Tisch mit ihrem Rechner und markiert etwas in abgehefteten Unterlagen.(Quelle:picture alliance/dpa-tmn/C.Klose)
Bild: picture alliance/dpa-tmn/C.Klose

Ab 2025 gilt die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen. Eine Papier- oder PDF-Rechnung reicht künftig nicht mehr aus. Von heute auf morgen muss aber niemand alles umstellen. Von Julian von Bülow

Ein Unternehmen kauft Bürostühle bei einem anderen und bekommt die Rechnung per Post. Ein anderes bestellt ein Buffet für eine Firmenfeier und bekommt die Rechnung als PDF-Datei per Mail zugeschickt. Das ist künftig nicht mehr möglich. Denn im Frühjahr 2024 hat der Bundesrat das "Wachstumschancengesetz" beschlossen. Ein Teil davon: die Pflicht zu Ausstellung und Empfang von elektronischen Rechnungen. 2025 treten die neuen Regelungen in Kraft. Hier geben wir Antworten auf einige Fragen zur Umsetzung.

Was ist eine E-Rechnung?

Der Ausdruck "elektronische Rechnung" im Umsatzsteuergesetz bezeichnet ab 2025 eine strukturierte, maschinenlesbare Rechnung, die übermittelt und empfangen wird. Gebräuchliche explizit erwähnte Formate hierfür sind unter anderem XRechnung und Zugferd (ab Version 2.0.1. - ohne die Profile Minimum und Basic-WL). Auch europäische Rechnungsformate wie Factur-X aus Frankreich oder Peppol-BIS Billing sind nutzbar. Das Format können die Vertragspartner frei wählen, so lange es den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht.

Für das EDI-Verfahren gilt eine Ausnahmeregel, siehe Welche Übergangsfristen gelten?.

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

Die E-Rechnungspflicht gilt für den Handel zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen (B2B, business-to-business).

Dabei muss man unterscheiden: Empfangen können müssen alle eine E-Rechnung, dies gilt ab 2025. E-Rechnungen ausstellen können müssen Unternehmen nur, wenn sie der umsatzsteuerlichen Pflicht zur Rechnungsstellung unterliegen. Das ist bei Kleinunternehmen nicht der Fall.

Zudem: Ist eines der beiden Unternehmen nicht in Deutschland ansässig, gilt auch keine Pflicht zur E-Rechnung. Von der E-Rechnungspflicht sind aber Freiberufler, Vermieter oder Ärzte betroffen. Zudem gilt die Pflicht auch für Bargeld-Käufe.

Es gibt aber Ausnahmen:

1) Rechnungen, deren Brutto-Betrag unter 250 Euro liegt

2) Fahrausweise, zum Beispiel für Bus, Bahn oder Flugzeug

3) Leistungen von Kleinunternehmern

4) Leistungen an Nicht-Unternehmen wie z.B. Vereine oder staatl. Einrichtungen

5) diverse sehr spezielle Ausnahmen in § 4 Nummer 8 bis 29 des Umsatzsteuergesetzes [gesetze-im-internet.de]

In den Ausnahmefällen reicht für die Rechnungssteller und -empfänger eine sonstige Rechung (PDF, Papier, E-Mail) aus.

Was sind die Vor- und Nachteile der E-Rechnung?

Vorteile: Mit der E-Rechnung soll laut Bundesfinanzministerium (BMF) die Digitalisierung der Deutschen Wirtschaft gefördert und Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden. Daraus sollen laut Bundesregierung auch Kosten gesenkt werden, etwa, wenn im EU-Binnenhandel Umsatzsteuermeldungen bei den Behörden beider Länder gemacht werden müssen. Auch die IHK Berlin spricht von "Chancen für digitale Geschäftsprozesse".

Zudem strebt die EU-Kommission bis zum 1. Juli 2030 an, dass Unternehmen ihre Umsätze digital an die Verwaltung melden. Die E-Rechnungspflicht sei ein Schritt für ein Meldesystem zur "Sicherung des Steueraufkommens und der Betrugsbekämpfung", so die Bundesregierung. In Italien habe der Staat durch ein Meldesystem mehr Steuern eingenommen.

Nachteile: Laut IHK Berlin "überwiegen derzeit in der Unternehmenspraxis noch die Unsicherheiten und Herausforderungen", teilt die Industrie- und Handelskammer Berlin auf rbb|24-Anfrage mit. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen müssten häufig ihre Buchhaltungs- und Rechnungssoftware umstellen oder neue anschaffen. Zusätzlich müssten dann Mitarbeiter geschult werden. Auch gebe es noch offene Fragen, etwa zum Umgang mit Sammelrechnungen und Skonti.

Trotz mehrerer IHK-Informationsveranstaltungen gebe es immer noch viele Fragen bei den Unternehmen, etwa ob eine E-Rechnung korrigiert werden könne oder wie die Rechnungsstellung bei Dauerschuldverhältnissen wie Mietverträgen aussieht, so die IHK Berlin.

Ist eine E-Mail oder eine PDF-Datei eine E-Rechnung?

Bis Ende 2024 galt eine E-Mail mit allen Rechnungsangaben oder eine PDF-Rechnung noch als "elektronische Rechnung". Doch die rechtliche Definition dieses Begriffs ändert sich 2025 im Umsatzsteuergesetz (UStG). Fortan meint der Begriff nur noch eine maschinenlesbare standardisierte Rechnung gemäß EU-Norm EN 16931.

Welche Übergangsregelungen gelten?

Für die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsfrist - die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2025.

Für die Ausstellung von Rechnungen gilt: Für Umsätze, die 2025 und 2026 ausgeführt werden, können sich alle Unternehmen noch entscheiden, Papierrechnungen auszustellen. Sonstige Rechnungen, wie etwa PDF-Dateien können ausgestellt werden, wenn die Geschäftspartner sich darüber einig sind.

Wenn Rechnungssteller einen Vorjahresumsetz von weniger als 800.000 Euro erwirtschaften, kann die Übergangsfrist für sie bis 2028 verlängert werden. Auch können EDI-Verfahren wie EDIFACT bis 2028 weiterverwendet werden.

Vom Bundesfinanzministerium (BMF) heißt es eindeutig: "Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E‑Rechnung tatsächlich verpflichtend."

Wie empfange ich E-Rechnungen?

Den Rechnungsempfängern macht das Gesetz keine Vorgaben, wie eine E-Rechnung zu empfangen ist. Das können Geschäftspartner unter sich ausmachen. Am Ende handelt es sich bei der E-Rechnung um eine Datei, die man per E-Mail verschicken, per Cloud teilen oder auch per Messenger wie Whatsapp versenden kann. Der Verpflichtung, den Empfang von E-Rechnungen zu ermöglichen, kommt man also bereits mit einem Mailpostfach nach.

Diese E-Rechnungen müssen wie Papier- oder PDF-Rechnungen gemäß gesetzlicher Fristen aufbewahrt werden.

Wie kann ich eine E-Rechnung öffnen oder erstellen?

Eine E-Rechnung ist erst für Menschen lesbar durch die Darstellung der Datei mit einer speziellen Computer-Anwendung. Die gibt es sowohl kostenpflichtig von kommerziellen Anbietern wie auch kostenlos und quelloffen im Internet. Die bayerische Staatsregierung bietet zur Darstellung der E-Rechnungsdaten auch ein Onlinetool [e-rechnung.bayern.de] an.

Mit vielen dieser Programme lassen sich auch Rechnungen erstellen.

Brauche ich eine Leitweg-ID?

Nein, für den Handel zwischen Unternehmen ist keine Leitweg-ID nötig. Nur wer E-Rechnungen an Behörden stellt, benötigt eine solche ID. Mehr Informationen dazu gibt es hier [e-rechnung-bund.de].

Weitere Informationen zur E-Rechnungspflicht sind auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums und der IHK Berlin erhältlich.

Beitrag von Julian von Bülow

16 Kommentare

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  1. 16.

    Es wird keine Software vorgegeben, sondern nur die Formate. Wie PDF ja auch nur ein Format ist, das mit unterschiedlichen Softwareprogrammen erstellt oder gelesen werden können.
    Nicht alles durcheinanderwürfeln bitte.

  2. 15.

    Es ist nicht ganz so....
    Papier oder e-mail reicht bei allen privaten aus.
    e-rechnung bei allen firmen.
    Welche Feinheiten da greifen sollte man einfach nicht berücksichtigen... macht man sich das Leben nur unnötig schwer.
    Viel Spaßiger wird es wenn man für eine Firma mal Kaffee usw. bei Aldi einkauft (über 250€)und dann an der Kasse sagt und nun bitte eine e-Rechnung... da schauen wir dann mal wie lang die Schlange wird :D
    Das ist die Sache mit Theorie und Praxis... da wird mal wohl noch einiges nachbessern.

  3. 14.

    Zitat:

    Es gibt aber Ausnahmen:

    1) Rechnungen, deren Brutto-Betrag unter 250 Euro liegt

    3) Leistungen von Kleinunternehmern

    In den Ausnahmefällen reicht für die Rechnungssteller und -empfänger eine sonstige Rechung (PDF, Papier, E-Mail) aus.

  4. 13.

    Nun wird es echt verrückt für uns Handwerker. Wenn ich für Oma Erna arbeite, genügt weiterhin eine ausgedruckte Rechnung. Arbeite ich für eine andere kleine Firma, genügt die normale PDF Rechnung. Aber arbeite ich für eine große Hausverwaltung, wird diese seltsame e-Rechnung zur Pflicht??? Ich was denn nun? Ich bin doch nur ein Handwerker und kein Buchhalter. Statt Bürokratie gründlich abzubauen, kommt jetzt der nächste Hammer auf uns zu. Danke liebe Regierung!

  5. 12.

    An sich gut! Ich habe gestern einen Weihnachtsbaum für 50 Euro gekauft, Bar, ohne Rechnung. ich möchte gar nicht wissen was dieser und andere Läden am Ende bei der Steuer melden... Klar ist anonyme Barzahlung ein Vorteil und ich unterstütze das auch, aber andererseits ist das steuerlich ungerecht. Ich bin da sehr Misstrauisch, auch speziell bei Restaurants die keine Kartenzahlung akzeptieren.

  6. 11.

    Wenn die Regierung vorgibt, welche Software genutzt wird, wird auch der Anbietermarkt begrenzt sein. Ich Frage mich, an welchen der Firmen unsere Regierungsmitglieder bzw deren Familien oder Freunde beteiligt sind und wer die Gewinne trägt.

  7. 10.

    Was ist denn eine Unternehmenssoftware ?
    Es gibt Fibu Software (braucht an wenn man keinen Steuerbearter/Buchhaltungsbüro hat… Lohnbuchhaltungssoftware.. eher ungeeignet um Rechnungen zu erstellen… Fakturierungssoftware je nach Branche… damit geht es aber die hat nicht jeder… speziell Vereine haben diese meist nicht…. Und z.B. Kitas schreiben Rechnungen für Essen an den Senat die über 250,- liegen.
    Ohja PDF24 sieht ähnlich komfortabel aus wie SV net.
    Man fragt sich dann… warum hat man das bisher nicht gemacht.. also als Unternehmer … wenn das alles doch so einfach und so toll ist ?

  8. 9.

    Danke RBB für den Artikel. Beantwortet viele Fragen

  9. 8.

    Guten Tag!
    Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Artikel hierzu präzisiert.
    Herzliche Grüße aus der rbb|24-Redaktion

  10. 7.

    Sie erzählen Märchen. So gut wie jede professionelle Unternehmenssoftware hat die Funktion E Rechnungen lesen/erstellen längst integriert.
    Für alle Unternehmen/Freiberufler die noch mit Excel arbeiten gibt es die kostenlose Funktion "E Rechnung" erstellen vom Allseits beliebten Tool PDF24.

  11. 6.

    Über 70% aller Unternehmen inkl. Steuerberater, haben die GOBD 2017 auf dem Schirm oder setzen diese um. Dann kam 2018 die DSGVO, auch hier eher eine Psydo-Nebelkerze. Nun die E-Rechnung. Die Politik ist weg vom Tagesgeschäft der Unternehmen die weitere Bürokratiehürden als „Mehrwert“ verkaufen. Am Ende kontrolliert ist eh keiner wirklich weil selbst Finanzämter überlastet sind und nicht mehr alles logisch erklären können. Politische Selbstbeschäftigung vorbei an der Realität und Alltag.

  12. 5.

    Im täglichen Tagesgeschäft - weit weg von der Politik - soll nun weitere Zeit und Geld aufwenden für noch mehr Bürokratie. Warum wählt man eigentlich Politiker die einem das Leben immer schwerer und teurer statt einfacher machen? Da werde ich mich im Februar mal abwenden von Altparteien und hoffen das sich was ändert statt Rotationspolitiker

  13. 4.

    Vielen Dank für den Artikel. Und die verweise an die ihk sowie die bmf schreiben.
    Die von mir genutzte Software liegt bei unter 20.00 EUR kosten je Monat bzw 240 p.a.

  14. 3.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die E-Rechnung für Kleinunternehmer, die nicht USt.-Pflichtig sind, keine Pflicht.
    Ist der Artikel hier missverständlich?

  15. 2.

    Ich finde die Idee gut, vor allem weil D. digital weltweit so weit vorne liegt.

  16. 1.

    Und wieder werden wir die Preise erhöhen, denn die Software kostet uns ca. 1000€ im Jahr. Die Regierung hätte auch eine Freeware für alle bereitstellen können, aber nein, es werden komplizierte Formate vorgeschrieben, ohne eine günstige Lösung anzubieten. So treibt die Regierung die Preise in die Höhe und wundert sich dann, dass wir Unternehmer nicht alle Mehrkosten tragen, ohne sie an die Kunden weiterzugeben. Gute Idee, kacke umgesetzt.

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