Bundesverfassungsgericht -

Das Bundesverfassungsgericht schließt das Kapitel zur Berliner Pannenwahl im September 2021. Die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im Jahr 2023 bleibt gültig. Das höchste deutsche Gericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Parlamentarier und Wähler am Dienstag als unzulässig ab.
Das Gericht in Karlsruhe bestätigte damit einen Eilbeschluss vom Januar 2023, unmittelbar vor der Wiederholungswahl. Es bestehe kein Anlass, von diesem Beschluss abzuweichen, heißt es nun in der Begründung. Demnach liegt die Zuständigkeit für Wahlrechtsangelegenheiten in den Bundesländern "allein und abschließend" bei dem jeweiligen Land.
Die vollständige Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl hatte das Berliner Verfassungsgerichtshof im November 2022 angeordnet. Bei der ursprünglichen Wahl im September 2021 war es nach Ansicht des Gerichts zu schweren Wahlpannen gekommen.
Falsche Stimmzettel, wenige Wahlurnen, Schlangen vor Wahllokalen
Die Wahl in der Bundeshauptstadt am 26. September 2021 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Neben dem Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen - um die es in der Verfassungsbeschwerde ging - wählten die Berlinerinnen und Berliner damals auch den Bundestag.
Wegen schwerer systemischer Mängel waren die landesbezogenen Wahlen aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin ungültig und mussten komplett wiederholt werden. Als Beispiele nannte er falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor, mit Wartezeiten von mitunter mehreren Stunden.
Schon mit Eilantrag gescheitert
43 Menschen reichten Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ein. Darunter waren Politiker verschiedener Parteien. Bertram von Boxberg (Grüne), Stefan Förster (FDP), Jan Lehmann (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (damals Linke, heute SPD) wollten damit nach früheren Angaben nicht die Wiederholungswahl verhindern. Sie hätten die Prüfung massiver Wahlfehler verlangt und dass nur dort die Wahl wiederholt werde, wo sich die Wahlfehler auf die Sitzverteilung im Parlament ausgewirkt hätten.
Im Eilverfahren erklärten die Karlsruher Richterinnen und Richter, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei. Das Grundgesetz gewährleiste Bund und Ländern eigenständige Verfassungsbereiche, die auch das Wahlrecht umfassten. "Das Bundesverfassungsgericht ist nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten, die berufen ist, deren Urteile durchgängig und in vollem Umfang nachzuprüfen."
Daher galt es als unwahrscheinlich, dass die Verfassungsbeschwerde im Hauptsache-Verfahren Erfolg haben könnte. So entschied die zweite Kammer des Zweiten Senats nun auch: "Es besteht kein Anlass, von der Beurteilung durch den Senat im Beschluss vom 25. Januar 2023 abzuweichen."
Laut einem Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sind dort keine weiteren Verfahren rund um das Wahl-Debakel in der Bundeshauptstadt mehr anhängig.
Berliner Wiederholungswahl ging anders aus
Anders als im September 2021 hatte die CDU die Wiederholungswahl im Februar 2023 gewonnen. Die SPD landete mit fast zehn Prozentpunkten Abstand und nur mit sehr knappem Vorsprung vor den Grünen auf Platz zwei.
Für die Bundestagswahl entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die in Berlin nicht komplett wiederholt werden müsse. Es erklärte den Wahlgang nur zum Teil für ungültig. Im Februar 2024 wurde neu gewählt. Das Ergebnis änderte an den Machtverhältnissen im Parlament jedoch nur im Detail etwas: Einzelne Abgeordnete waren betroffen, die FDP-Fraktion verlor einen Sitz.
Sendung: rbb24 Inforadio, 28.01.2025, 11:00 Uhr