Coronavirus in Berlin - BVG verhängt 470 Strafen gegen Maskenverweigerer

Mi 16.09.20 | 12:19 Uhr
Fahrgäste sitzen in einer U-Bahn, wobei eine Frau einen Mundschutz trägt. Quelle: dpa
Audio: Inforadio | 16.09.2020 | Anke Michel | Bild: dpa

Über Monate konnten die Berliner Verkehrsbetriebe nur verwarnen, wenn Passagiere ihren vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht trugen. Inzwischen verhängt die BVG Strafen. Einige Bezirke unterstützen bei den Kontrollen - vier jedoch gar nicht.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben seit Einführung der Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr 470 sogenannte "Vertragsstrafen" gegen Maskenverweigerer verhängt. Das geht aus einer Antwort der Berliner Verkehrssenatsverwaltung auf eine Anfrage aus der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervor, die rbb|24 vorliegt.

Laut Verkehrssenatsverwaltung kontrolliert die BVG seit dem 7. Juli. Zuvor durfte das BVG-Personal nur Hinweise geben und Verwarnungen aussprechen. Die Ordnungsämter der zwölf Bezirke und die Polizei dürfen Maskenverweigerer schon seit dem Beginn der Mund-und-Nase-Schutz-Pflicht am 27. April mit Bußgeldern bestrafen.

BVG ändert Nutzungsbedingungen

Die BVG beruft sich bei den Kontrollen auf ihre am 7. Juli erweiterten Nutzungsbedingungen, in denen beispielsweise auch steht, dass in den Fahrzeugen nicht geraucht werden darf, erklärte Sprecherin Petra Nelken auf rbb|24-Anfrage. Danach könne die BVG nun sogenannte Vertragsstrafen in Höhe von 50 Euro verhängen.

Nelken erklärte aber auch, dass sich inzwischen 95 Prozent der Fahrgäste an die Maskenpflicht halten. "Wir hatten aber auch eine Phase, in der es nur 70 Prozent waren und wir unruhig wurden." Deshalb habe man zusätzliche Kontrollen durch die BVG eingeführt. Für die S-Bahn sei hingegen die Bundespolizei zuständig, so Nelken.

Und die Bezirke so?

Eine genaue Übersicht, wie oft von anderer Stelle - beispielsweise den Ordnungsämtern - gegen eine Verletzung der Maskenpflicht vorgegangen wurde, und wieviel Bußgeld danach kassiert wurde, gibt es laut Senatsverkehrsverwaltung nicht. Die Bezirke gehen das Thema offensichtlich sehr unterschiedlich an.

So bemühten sich einige Bezirke in Berlin bisher gar nicht um eine Durchsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV. Die Bezirksämter in Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg etwa führen demnach "keine eigenen Kontrollen" in Bussen und Bahnen durch, heißt es.

Das Bezirksamt in Marzahn-Hellersdorf erklärte hingegen, man schicke Außendienstmitarbeiter los, die gemeinsam mit der Polizei Verbundskontrollen durchführten. "Wenn es die Kapazitäten ermöglichen, werden auch die öffentlichen Verkehrsmittel in die Kontrollen einbezogen", heißt es. Wieviele Kontrollen die Beamten im ÖPNV bisher durchgeführt haben, ist jedoch unklar. Bislang seien in der Verfahrensbearbeitung des Ordnungsamtes jedenfalls "keine Anzeigen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen eingegangen".

Koordinierter zuzugehen scheint es in Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau. In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bisher "63 Verfahren wegen unzureichendem oder gar keinem Mund-NasenSchutz in den öffentlichen Verkehrsmitteln eingeleitet". In knapp der Hälfte der Fälle mussten die betroffenen Personen 50 oder 55 Euro bezahlen, sieben Mal wurden aber auch nur 35 Euro veranschlagt, einmal sogar nur zehn Euro - Höchststrafe waren einmal 75 Euro. In Spandau wurden bisher 40 Verfahren bearbeitet. Laut Bezirk wurden dabei Bußgelder in Höhe von 1.735 Euro verhängt, im Schnitt 43 Euro.

In Mitte kontrolliert der Ordnungsdienst die Maskenpflicht nach eigenen Angaben auch an Bahnhöfen, aber nur zusammen mit der BVG. Seit der Änderung der Infektionsschutzverordnung am 5. September kosten Verstöße "Ersttäter" 50 Euro Verwarngeld, hieß es, "egal ob Jugendliche oder Erwachsene, egal ob keine Mund-Nasen-Bedeckung vorhanden ist oder sie nur Mund/Nase nicht richtig bedeckt ist".

Das Ordnungsamt Lichtenberg erfasst Verstöße gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nur komplett, also nicht separat für den Nahverkehr.

Eine Auswertung, an welchen Bahnhöfen, Haltestellen oder in welchen Linien die meisten Verstöße registriert wurden, gibt es in der Antwort auf die Anfrage nicht.

AfD-Politiker stellt Wirkung von Masken infrage

Der Sprecher für öffentlichen Personennahverkehr der AfD, Gunnar Lindemann, hatte die parlamentarische Anfrage gestellt. gegenüber rbb|24 stellte er die Wirksamkeit der von Experten empfohlenen Masken infrage. "Es fehlt jede Norm und jeder Wirkungsnachweis", so Lindemann, die Bußgelder für Maskenmuffel seien "Abzocke". Zudem könne kein Kontrolleur entscheiden, "welche Masken sinnvoll sind und welche nicht, wer eine Maske tragen muss und wer nicht", sagte Lindemann weiter.

Tatsächlich gibt es zur Wirksamkeit einfacher Mund-Nasen-Bedeckungen bisher noch keine umfangreichen Studien. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt derzeit auch davor, sich allein auf diesen Schutz zu verlassen,"da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde". Gleichzeitig empfiehlt das BfArM aber auch: "Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs zum Beispiel beim Husten zu reduzieren. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten."

Auch der Berliner Virologe und SARS-Spezialist Christian Drosten hatte im NDR-Podcast "Coronavirus Update" [ndr.de] explizit zum Tragen von Masken aufgerufen. Zwar könnten die Masken die für die Übertragung des Coronavirus verantwortlichen Aerosole nicht gänzlich unterbinden, sagte Drosten. Dennoch könnten sich Menschen mit dem Tragen der Masken nicht so schnell infizieren, als wenn sie gar keinen Mund-Nasen-Schutz trügen.

Korrekturhinweis: Zunächst hieß es, die BVG-Kontrollen würden seit dem 7. September durchgeführt werden. Korrekt ist jedeoch der 7. Juli. Wir bitten, dies zu entschuldigen.

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