Neuruppiner Amtsgericht - Strafbefehl gegen Rheinsbergs Bürgermeister beantragt

Fr 24.01.25 | 12:27 Uhr
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Bürgermeister von Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin), Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler). (Quelle: rbb/Björn Haase-Wendt)
Audio: Büro Perleberg | 24.01.2024 | Björn Haase-Wendt | Bild: rbb/Björn Haase-Wendt

Das Amtsgericht in Neuruppin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) hat am Freitagmorgen in der Verhandlung um den Rheinsberger Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) einen Strafbefehl für gültig erklärt. Die Staatsanwaltschaft beantragte in einem weiteren Fall Strafbefehl. Schwochow selbst war zu der Verhandlung nicht erschienen. Im Verfahren ging es um den Vorwurf der Untreue und der Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens.

Inhalt der Strafbefehle nicht öffentlich

Zum Vorwurf der Untreue sprach das Amtsgericht ein sogenanntes Verwerfungsurteil. Damit wurde der Einspruch des Bürgermeisters gegen einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts aus dem vergangenen Jahr verworfen. Der Strafbefehl habe damit nun Bestand, so eine Gerichtssprecherin. Zum Inhalt der Strafbefehle machte das Amtsgericht Neuruppin auf Nachfrage keine Angaben und verwies darauf, dass dies nicht Teil der öffentlichen Verhandlung gewesen sei.

In dem Verfahren ging es laut der Anklage um die Kündigung des früheren Geschäftsführers der Rheinsberger Wohnungsgesellschaft Rewoge. Frank-Rudi Schwochow hatte diesem als Vorsitzender des Aufsichtsrates gekündigt, ohne einen entsprechenden und notwendigen Beschluss des Aufsichtsrats zu haben. Der Geschäftsführer klagte gegen die Kündigung erfolgreich vor dem Landgericht Neuruppin. Der Gesellschaft sei durch die Prozess- und Anwaltskosten von über 10.000 Euro ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.

Weiterer Strafbefehl beantragt

Zum Vorwurf der Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens beantragte die Staatsanwaltschaft am Freitag den Erlass eines Strafbefehls. In diesem Verfahren geht es um ein Schreiben, dass der Bürgermeister laut Anklage im Oktober 2023 an den Kreistag von Ostprignitz-Ruppin verschickte hatte. Darin habe er - so der Vorwurf - bewusst wahrheitswidrig behauptet, dass gegen den Landrat ein Ermittlungsverfahren geführt werde. Dabei habe der Bürgermeister bereits gewusst, dass die Staatsanwaltschaft von Ermittlungen gegen den Landrat abgesehen habe, mangels eines Anfangsverdachtes.

Gegen den beantragten Strafbefehl im Fall des Vorwurfs der Verleumdung kann der Bürgermeister nun Einspruch einlegen. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Ein Strafbefehl wird von einem Gericht häufig dann erlassen, wenn die Schuld des Beschuldigten ausreichend festgestellt wurde und keine besonders schwerwiegenden Umstände vorliegen, die eine Hauptverhandlung erforderlich machen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.01.2025, 11:34 Uhr

7 Kommentare

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  1. 6.

    Warum wird die Partei des Bürgermeisters nicht genannt?

  2. 5.

    Sie haben aber vergessen, dass es noch Möglichkeiten auch bei einer verpassten Frist gäbe. Also bitte hier nicht so tun, als wären dann bereits als Messen gesungen. Ansonsten gilt hier, wie grundsätzlich, dass man bei Abwesenheit dafür sorgen muss, dass sich jemand um den Briefkasten kümmert.

    Und falls der Einwand mit der mangelhaften Zustellung der Post kommt, der Strafbefehl wird förmlich zugestellt und erst dann beginnt die Frist zu laufen.

  3. 4.

    Nun hat er aber gegen den ersten Strafbefehl Widerspruch eingelegt, weshalb das Gericht eine Verhandlung angesetzt hat. Zu dieser ist er nicht erschienen.
    Er hätte damit sehr wohl die Möglichkeit gehabt, sich nicht nur schriftlich zu äußern. M.W. ist das auch die übliche Praxis, wenn der Widerspruch halbwegs vernünftig begründet wurde.
    Aber offenbar verzichtete er darauf.

  4. 3.

    Das habe ich weder bezweifelt, noch begrüßt. Mir ging es ausschließlich um den Sachverhalt, wie Strafbefehle zustande kommen und dass keineswegs eine bewiesene Schuld vorliegen muss, sondern nur der Staatsanwalt vom Vorliegen einer Straftat überzeugt sein muss. Ein Richter wird auf Basis der Aktenlage nahezu immer dem Antrag zustimmen, was die gelebte Realität auch zeigt. Daher wird dieses Rechtsmittel durchaus auch sehr kritisch gesehen. Dass Staatsanwälte nicht so selten irren, wie sie glauben, zeigen die vielen Freisprüche vor Gericht.

    Zum juristischen Sachverhalt bei diesem Bürgermeister mag ich mich aus Mangel an Hintergründen gar nicht äußern. Der Strafbefehl erscheint schon plausibel und das Urteil beweist, dass zumindest der erste berechtigt war. Ob der zweite es auch sein wird, wird sich zeigen. Ist mir auch egal, da es mich nicht betrifft. Sympathisch erscheint mir der Herr auch nicht.

  5. 2.

    Der Mann wird zu Recht verurteilt werden! Wier wissen, im Gegensatz zu Dir, was er alles auf dem Kerbholz hat. Diese ,,afd“ läßt grüßen.

  6. 1.

    "Ein Strafbefehl wird von einem Gericht häufig dann erlassen, wenn die Schuld des Beschuldigten ausreichend festgestellt wurde und keine besonders schwerwiegenden Umstände vorliegen, die eine Hauptverhandlung erforderlich machen." In der Theorie ist das so. In der Praxis ist der Strafbefehl längst zum Instrument geworden, Zeit und Geld in der Justiz zu sparen. Wenn der Staatsanwalt einen begründeten Verdacht sieht, stellt er einen entsprechenden Strafantrag bei Gericht, der dann von einem Richter auf reiner Aktenbasis diesen auch in aller Regel unterschreibt. Widerspricht der Beschuldigte dann nicht binnen gerade mal 14 Tagen (selbst dem Steuerbescheid darf man länger widersprechen!), dann wird die Strafe unwiderruflich fällig. Da der Beschuldigte niemals angehört wird und Stellung nur in Form eines Widerspruchs beziehen darf, werden so oft auch Urteile gültig, die in einer ordentlichen Verhandlung so nicht ergangen wären. Unproblematisch ist das keineswegs.

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