Neuruppiner Amtsgericht -

Das Amtsgericht in Neuruppin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) hat am Freitagmorgen in der Verhandlung um den Rheinsberger Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) einen Strafbefehl für gültig erklärt. Die Staatsanwaltschaft beantragte in einem weiteren Fall Strafbefehl. Schwochow selbst war zu der Verhandlung nicht erschienen. Im Verfahren ging es um den Vorwurf der Untreue und der Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens.
Inhalt der Strafbefehle nicht öffentlich
Zum Vorwurf der Untreue sprach das Amtsgericht ein sogenanntes Verwerfungsurteil. Damit wurde der Einspruch des Bürgermeisters gegen einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts aus dem vergangenen Jahr verworfen. Der Strafbefehl habe damit nun Bestand, so eine Gerichtssprecherin. Zum Inhalt der Strafbefehle machte das Amtsgericht Neuruppin auf Nachfrage keine Angaben und verwies darauf, dass dies nicht Teil der öffentlichen Verhandlung gewesen sei.
In dem Verfahren ging es laut der Anklage um die Kündigung des früheren Geschäftsführers der Rheinsberger Wohnungsgesellschaft Rewoge. Frank-Rudi Schwochow hatte diesem als Vorsitzender des Aufsichtsrates gekündigt, ohne einen entsprechenden und notwendigen Beschluss des Aufsichtsrats zu haben. Der Geschäftsführer klagte gegen die Kündigung erfolgreich vor dem Landgericht Neuruppin. Der Gesellschaft sei durch die Prozess- und Anwaltskosten von über 10.000 Euro ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.
Weiterer Strafbefehl beantragt
Zum Vorwurf der Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens beantragte die Staatsanwaltschaft am Freitag den Erlass eines Strafbefehls. In diesem Verfahren geht es um ein Schreiben, dass der Bürgermeister laut Anklage im Oktober 2023 an den Kreistag von Ostprignitz-Ruppin verschickte hatte. Darin habe er - so der Vorwurf - bewusst wahrheitswidrig behauptet, dass gegen den Landrat ein Ermittlungsverfahren geführt werde. Dabei habe der Bürgermeister bereits gewusst, dass die Staatsanwaltschaft von Ermittlungen gegen den Landrat abgesehen habe, mangels eines Anfangsverdachtes.
Gegen den beantragten Strafbefehl im Fall des Vorwurfs der Verleumdung kann der Bürgermeister nun Einspruch einlegen. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Ein Strafbefehl wird von einem Gericht häufig dann erlassen, wenn die Schuld des Beschuldigten ausreichend festgestellt wurde und keine besonders schwerwiegenden Umstände vorliegen, die eine Hauptverhandlung erforderlich machen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 24.01.2025, 11:34 Uhr