Corona-Verordnung aktualisiert - Brandenburg verschärft Testpflicht bei Veranstaltungen
Wegen der steigenden Inzidenzen hat das Brandenburger Kabinett die Corona-Umgangsverordnung geändert. Künftig spielen vor allem zwei Inzidenzwerte eine Rolle: 20 und 35. Ab dann gelten für Veranstaltungen andere Teilnehmergrenzen.
Das Brandenburger Kabinett hat die Corona-Umgangsverordnung des Landes aktualisiert und um vier Wochen verlängert. Wie die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte, tritt die aktualisierte Fassung am Samstag in Kraft und gilt bis einschließlich 24. September.
Die Änderungen betreffen demnach insbesondere Regelungen zur Testpflicht: So gilt die Testpflicht von Samstag an für Kinder ab sechs Jahren statt ab 12 Jahren. Ausgenommen sind alle Schülerinnen und Schüler, die sich regelmäßig mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Wenn diese zum Beispiel ins Kino oder zum Sportverein gehen möchten, reicht ihr Testnachweis aus der Schule.
Personen-Obergrenzen werden ab 13. September gesenkt
Zudem gilt die Corona-Testpflicht für Veranstaltungen im Freien (beispielsweise Volksfeste, Fußballspiele oder Open-Air-Kino) in Brandenburg bald ab einer geringeren Besucherzahl, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander über 20 steigt. Ab 13. September gilt die Testpflicht im Freien nicht mehr ab 750, sondern bereits ab 500 Gästen, wie das Kabinett beschlossen hat. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.
Für Vereinssitzungen oder ähnliche Veranstaltungen drinnen ohne Unterhaltungscharakter halbiert sich die Obergrenze, ab der nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben, von über 200 auf über 100.
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Brandenburg am Dienstag bei 24,2 - nur in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist sie niedriger.
Nonnemacher und Woidke werben für Corona-Impfung
In Landkreisen, bei denen die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft 35 überschreitet, gilt eine Personen-Obergrenze von 5.000 für Veranstaltungen und Feste, auch wenn die Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sind. Neu ist ab Samstag, dass die Gesundheitsämter in Einzelfällen Ausnahmen von den Personenobergrenzen gewähren können.
Die Brandenburger Corona-Umgangsverordnung habe sich im Grundsatz bewährt, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Güne). Deshalb seien jetzt nur wenige Änderungen notwendig. Auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, Brandenburg sei bislang mit seinem Kurs gut gefahren: "Aber auch bei uns steigen die Infektionszahlen wieder, wenn auch im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau." Beide Politiker warben dafür, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 24.08.2021, 16:00 Uhr