Corona-Verordnung aktualisiert - Brandenburg verschärft Testpflicht bei Veranstaltungen

Di 24.08.21 | 21:48 Uhr
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Symbolbild: Avi Avital (Mandoline) und Omer Klein (Klavier) geben ein Konzert auf der Bühne beim Sommerprogramm im Park vom Schloss Neuhardenberg. (Quelle: dpa/P. Pleul)
Bild: dpa/P. Pleul

Wegen der steigenden Inzidenzen hat das Brandenburger Kabinett die Corona-Umgangsverordnung geändert. Künftig spielen vor allem zwei Inzidenzwerte eine Rolle: 20 und 35. Ab dann gelten für Veranstaltungen andere Teilnehmergrenzen.

Das Brandenburger Kabinett hat die Corona-Umgangsverordnung des Landes aktualisiert und um vier Wochen verlängert. Wie die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte, tritt die aktualisierte Fassung am Samstag in Kraft und gilt bis einschließlich 24. September.

Die Änderungen betreffen demnach insbesondere Regelungen zur Testpflicht: So gilt die Testpflicht von Samstag an für Kinder ab sechs Jahren statt ab 12 Jahren. Ausgenommen sind alle Schülerinnen und Schüler, die sich regelmäßig mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Wenn diese zum Beispiel ins Kino oder zum Sportverein gehen möchten, reicht ihr Testnachweis aus der Schule.

Personen-Obergrenzen werden ab 13. September gesenkt

Zudem gilt die Corona-Testpflicht für Veranstaltungen im Freien (beispielsweise Volksfeste, Fußballspiele oder Open-Air-Kino) in Brandenburg bald ab einer geringeren Besucherzahl, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander über 20 steigt. Ab 13. September gilt die Testpflicht im Freien nicht mehr ab 750, sondern bereits ab 500 Gästen, wie das Kabinett beschlossen hat. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.

Für Vereinssitzungen oder ähnliche Veranstaltungen drinnen ohne Unterhaltungscharakter halbiert sich die Obergrenze, ab der nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben, von über 200 auf über 100.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Brandenburg am Dienstag bei 24,2 - nur in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist sie niedriger.

Nonnemacher und Woidke werben für Corona-Impfung

In Landkreisen, bei denen die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft 35 überschreitet, gilt eine Personen-Obergrenze von 5.000 für Veranstaltungen und Feste, auch wenn die Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sind. Neu ist ab Samstag, dass die Gesundheitsämter in Einzelfällen Ausnahmen von den Personenobergrenzen gewähren können.

Die Brandenburger Corona-Umgangsverordnung habe sich im Grundsatz bewährt, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Güne). Deshalb seien jetzt nur wenige Änderungen notwendig. Auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, Brandenburg sei bislang mit seinem Kurs gut gefahren: "Aber auch bei uns steigen die Infektionszahlen wieder, wenn auch im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau." Beide Politiker warben dafür, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.08.2021, 16:00 Uhr

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25 Kommentare

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  1. 25.

    Auch wenn ich mich wiederholen sollte.... Ich bin bereits komplett geimpft, und teste mich trotzdem weiter freiwillig.... Maske und Testen tut weis Gott nicht weh...

  2. 24.

    Wenn die Masken nichts bringen würden, hätten wir auch noch eine Grippewelle dazu!
    Schon etwas von der Delta-Variante gehört? Gab es im Frühjahr 2020 noch nicht!

  3. 23.

    Und das Perpetuum Mobile dreht sich weiter, die nationale Notstandslage, wird wie immer - in schöner Regelmässigkeit verlängert. Es ist zum Automatismus geworden, Parlamente zu Übergehen, die Opposition auszuschalten und ohne Massnahmen auf Sinn und Nutzen zu überprüfen, per Notstandsverordnung durchzuregieren. Bravo Deutschland!

  4. 22.

    Wenn die Masken was bringen würden, wären die Infektionszahlen trotz Impfung wohl kaum so hoch wie sie derzeit sind, nämlich höher als im Frühjahr 2020 als weder Masken noch Impfungen gab!!

  5. 21.

    Nötig ist ja eine rein subjektive Einschätzung.
    Solange dieses „nötig“ nicht als Maßstab für Verpflichtungen gemacht wird habe ich damit kein Problem.
    Und das mit den Grundrechten…. naja wenn das Hobby Musik machen ist in einer Band und das normalerweise mit kleinen Auftritten in kleinen Clubs einhergeht, dann sind meine Grundrechte deutlich eingeschränkt.

  6. 20.

    Gut so. Ich mache es auch. Allerdings bei der 3. Impfung
    Bin ich noch skeptisch?.!?

  7. 19.

    deswegen brauchen die Geimpften auch keinen Test mehr, gellle...

    und es gibt Clubs in HH und MV die nur noch Geimpfte feiern lassen, weil sie dann mehr reinlassen können/dürfen.
    eine Brutstätte für Infektionen. in HH werden für Lokalitäten die nur Geimpfte reinlassen alle Verbote aufgehoben.

  8. 18.

    Ich freue mich auf die erstaunten Gesichter der Clubbesitzer und Eventmanager wenn diese, nachdem man die "bösen Impfunwilligen" ausgesperrt hat weil man "die Gäste schützen" (wovor? sind doch alle geimpft) will, feststellt, dass sich die Geimpften alle gegenseitig infizieren. auf die Interviews und Pressekonferenzen bin ich schon jetzt sehr gespannt.

    In UK sind 44 % der Neuinfektionen zweifach geimpft.

  9. 17.

    Ich schließe mich @nancy richter an und werde solange Maske tragen, wie es nötig ist, um mich und andere zu schützen.
    Also dort, wo es eng wird ... drinnen UND draußen!
    Die Tests tun auch nicht weh, selbst bei Geimpften!
    Und dies so ganz eigenverantwortlich!

    Ansonsten finde ich meine Grundrechte nicht eingeschränkt und werde auch keine Gerichte bemühen. ;-)

  10. 15.

    Sie wissen schon, das auch ein geimpfter an Corona erkranken kann? Ist genau so mit Grippe Impfung, man kann trotzdem erkranken aber halt nicht so doll. Ich als komplett geimpfter trage auch freiwillig meine Maske und werde mich auch weiterhin Testen.

  11. 14.

    Und solange die Geimpften den ganzen Quatsch mit Test und Maske weiterhin bereitwillig mitmachen, solange werden wir als Gesamtheit der Bürger diesen ganzen Quatsch auch nicht los.


    SOllte nicht die Impfung eigentlich mal einen Unterschied machen?

  12. 13.

    Trotz der beiden Impfungen, lasse ich mich testen und bleibe bei meinem Friseur Punkt und fertig.

  13. 12.

    Das wäre doch mal guter Slogan für die Impfkampagne ….
    Lassen sie sich impfen … und sie müssen wie ungeimpfte weiterhin Maske tragen und sich testen lassen.
    Das wird gerade bei jüngeren zu einem run auf die impfangebote führen :D

  14. 11.

    Lässt sich ihr Kind nicht in der Schule testen??? Schüler die sich regelmäßig testen lassen in der Schule sind ausgenommen....

  15. 10.

    "Ein guter Friseur ist unbezahlbar und wichtiger, als ein Ehegatte."
    Kommt wohl eher auf den Partner an. Ok, bei manchen ist "Die hast die Haare schön" dann wohl die Alternative.

  16. 9.

    "So gilt die Testpflicht von Samstag an für Kinder ab sechs Jahren statt ab 12 Jahren. "

    Sowas nennt man Willkür. Das Ausknobeln von Altersstufen.
    Und ab nächste Woche Montag dann ab 3 Jahren?
    Oder sollen wir nich schon Neugeborene testen? Sicher ist sicher.

  17. 8.
    Antwort auf [SB] vom 24.08.2021 um 17:35

    Genau, bei der Fußball EM gab es keine Ansteckungen, ne?

    Kopf einschalten, ein bisschen Physik, ein bisschen Biologie und schon weiß man, dass keine Veranstaltung sicher ist. Man kann die Risiken nur minimieren.
    Dass Geimpfte sich nicht testen müssen, ist genauso ein Quark. Die sind nicht im Vakuum.

    Übrigens, ich bin geimpft und habe kein Problem damit, mich weiterhin testen zu lassen.

  18. 6.

    Wo steht denn da was vom Friseurbeduch?
    Außerdem, wer einen guten Friseur hat ,der wechselt doch nicht so einfach. Ein guter Friseur ist unbezahlbar und wichtiger, als ein Ehegatte.

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