Viele Gastro-Betriebe pro Maske - Berliner Gaststättenverband erwartet Durcheinander bei der Maskenpflicht
Die Maskenpflicht ist ab April für Gastronomen keine Vorschrift mehr, trotzdem wollen etliche Bars, Restaurants und Hotels in Berlin daran festhalten. Für Kunden könnten die geltenden Regeln ab dem Wochenende unübersichtlich werden.
Viele Hotels und Gaststätten in Berlin wollen nach dem Auslaufen der meisten Berliner Corona-Regeln am Freitag weiter an der Maskenpflicht festhalten. Den meisten Betrieben gehe es angesichts hoher Infektionszahlen um den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga im Gespräch mit rbbl24 sagte.
"Die Inzidenzen sind gewaltig hoch, deswegen sind die Hotels und Gaststätten in der Frage, wie sie mit dem Wegfall der Maskenpflicht umgehen wollen, gespalten", sagt Lengfelder, "im Moment ist das Verhältnis 50 zu 50". Ein anderer Grund sei, dass der Geschäftsbetrieb in der Branche aktuell wieder stark zunehme: Berliner Hotels würden mit ihren Prognosen für das laufende Jahr sogar wieder auf dem Niveau von 2019 liegen. Unter diesen Voraussetzungen sei ein Ausfall von Mitarbeitern durch Quarantäne schwer auszugleichen.
Nach dem Beschluss der neunten Berliner Infektionsschutz-Verordnung fallen ab 1. April die meisten der bisherigen Corona-Regeln weg. Auch die Maskenpflicht wird für den Einzelhandel, Kulturbetriebe oder die Gastronomie nicht mehr vom Senat vorgegeben. Zugleich aber registrieren die Gesundheitsämter in der Hauptstadt weiterhin viele Corona-Infektionen. Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 1.005, binnen 24 Stunden wurden mehr als 7.000 Neuinfektionen gemeldet. Die Dunkelziffer könnte weitaus höher liegen.
Unklarheit bei der Anwendung von 2G und 3G
Dass einzelne Bars, Hotels und Restaurants die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für Mitarbeitende und für Gäste aufrechterhalten wollen, sei rechtlich von der bundesweit geltenden Arbeitsschutzverordnung gedeckt, sagte Lengfelder.
Strittig sei dagegen, ob Gastronomen Impf- und Genesenennachweise oder negative Schnelltests kontrollieren dürften, wie es bisher unter der 2G- und 3G-Regelungen üblich war. "Diese Frage wollen wir mit dem Senat klären, um Rechtssicherheit für unsere Mitglieder zu schaffen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Dehoga. Der Branchenverband begrüße die Entscheidung des Senats, die Corona-Regeln zu lockern. Zugleich habe er auch Verständis für Betriebe, die an Schutzmaßnahmen festhielten, sagte Lengfelder.
Für die Kunden in den Berliner Hotels, Bars und Restaurants werde es allerdings nun auf ein "Durcheinander" hinauslaufen. "Ob eine Maskenpflicht gilt, kann ab nächstem Wochenende von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein."
Berliner Apotheken wollen weiter die Maske
Abgesehen von Gastrobetrieben bitten auch Berliner Apotheken ihre Kunden, weiter Maske zu tragen. "Die extra dafür hergestellten Hinweisschilder werden nicht zu übersehen sein", erklärte der Sprecher des Berliner Apotheker Vereins Stefan Schmidt dem rbb. In der Apotheke hielten sich oft kranke oder besonders gefährdete Personen auf, die durch das Tragen von Masken geschützt werden sollten, so Schmidt.
Allerdings rechnen auch die Apotheken damit, dass es zu Konflikten mit einzelnen Kunden kommen könnte. "Die Apotheker hatten es auch in den vergangenen Pandemiezeiten schon mit einer kleinen aber lauten und schwierigeren Gruppe von Kunden zu tun, mit denen die Corona-Schutzregeln zu Konflikten geführt haben. Wie sich die Apotheken dazu verhalten könnten, sei ein Balanceakt", so Schmidt. Apotheker würden es auch als ihre Pflicht ansehen, Kunden und Patienten zu versorgen, die der Maskenpflicht kritisch gegenüberstünden.
Formal gebe es für die Apotheken ein Hausrecht. Erfahrungsgemäß setzten Apotheken mit gewachsener Stammkundschaft die Regeln strenger um, vor allem wenn die Stammkundschaft aus vielen vulnerablen Personen bestünde. Bei Apotheken mit viel Laufkundschaft sei das Gegenteil zu beobachten.
Maskenpflicht auch an Gerichten und in Kultureinrichtungen
Angesichts hoher Inzidenzen in Berlin hatte auch der Krisenstab des Amtsgerichts Tiergarten im Einvernehmen mit den Leitungen der anderen am Campus untergebrachten Gerichte und Behörden (Landgericht Berlin-Strafrechtsbereich, Staats- und Amtsanwaltschaft sowie Verwaltungsgericht) am Mittwoch die Fortsetzung der Maskenpflicht in Gerichten beschlossen.
Diese Maßnahme werde als erforderlich erachtet, um sowohl die Mitarbeitenden als auch die Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu schützen, erklärte Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Mittwoch. Die Maßnahme stütze sich dabei sowohl auf das hauseigene Hygienekonzept, das auf der Grundlage der weiterhin geltenden SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO erlassen wurde, als auch auf das Hausrecht.
Bereits am Mittwochvormittag hatten führende Theater und Opernhäuser der Hauptstadt erklärt, an einer Maskenpflicht in ihren Häusern festhalten zu wollen.
Viele Händler werden wohl Maskenpflicht beibehalten
Auch im Einzelhandel entfällt ab Freitag die Maskenpflicht. Prinzipiell könnten Händler von ihrem Hausrecht aber Gebrauch machen und ein Masken-Tragen weiter vorschreiben. In den meisten Fällen, vor allem in den Lebensmittelgeschäften, wird es wohl, was die Mitarbeiter angeht, nicht nach einem Ende der Maskenpflicht aussehen. Zu dieser Einschätzung kommt Björn Fromm, Präsident des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e.V. und Inhaber von drei Lebensmittelmärkten.
Demnach wird die Mehrheit der Firmen den Mitarbeitern das Tragen einer Maske weiter empfehlen. Dies wollen laut Fromm die meisten Betriebe wenigstens bis nach Ostern tun. "Ostern ist der kundenstärkste Zeitraum", sagte Fromm dem rbb, "es wird mit mehr Kunden gerechnet als zu Weihnachten."
Viele Betriebe seien besorgt, dass sich das Personal mit Corona infizieren könnte. Der Krankenstand sei schon jetzt hoch. Als Verbandschef kritisiert Fromm die Bitten aus der Politik, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Maskenpflicht auch für die Kunden festzulegen. Für eine weitere Maskenpflicht wäre die Politik zuständig, so Fromm.
Sendung: rbb24 Inforadio, 30.03.2022, 20 Uhr