Viele Gastro-Betriebe pro Maske - Berliner Gaststättenverband erwartet Durcheinander bei der Maskenpflicht

Mi 30.03.22 | 21:19 Uhr
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Symbolbild: Ein Kneipenwirt schenkt in einer Berliner Gaststätte einen Wein ein. (Quelle: dpa/C. Soeder)
Bild: dpa/C, Soeder

Die Maskenpflicht ist ab April für Gastronomen keine Vorschrift mehr, trotzdem wollen etliche Bars, Restaurants und Hotels in Berlin daran festhalten. Für Kunden könnten die geltenden Regeln ab dem Wochenende unübersichtlich werden.

Viele Hotels und Gaststätten in Berlin wollen nach dem Auslaufen der meisten Berliner Corona-Regeln am Freitag weiter an der Maskenpflicht festhalten. Den meisten Betrieben gehe es angesichts hoher Infektionszahlen um den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga im Gespräch mit rbbl24 sagte.

"Die Inzidenzen sind gewaltig hoch, deswegen sind die Hotels und Gaststätten in der Frage, wie sie mit dem Wegfall der Maskenpflicht umgehen wollen, gespalten", sagt Lengfelder, "im Moment ist das Verhältnis 50 zu 50". Ein anderer Grund sei, dass der Geschäftsbetrieb in der Branche aktuell wieder stark zunehme: Berliner Hotels würden mit ihren Prognosen für das laufende Jahr sogar wieder auf dem Niveau von 2019 liegen. Unter diesen Voraussetzungen sei ein Ausfall von Mitarbeitern durch Quarantäne schwer auszugleichen.

Nach dem Beschluss der neunten Berliner Infektionsschutz-Verordnung fallen ab 1. April die meisten der bisherigen Corona-Regeln weg. Auch die Maskenpflicht wird für den Einzelhandel, Kulturbetriebe oder die Gastronomie nicht mehr vom Senat vorgegeben. Zugleich aber registrieren die Gesundheitsämter in der Hauptstadt weiterhin viele Corona-Infektionen. Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 1.005, binnen 24 Stunden wurden mehr als 7.000 Neuinfektionen gemeldet. Die Dunkelziffer könnte weitaus höher liegen.

Unklarheit bei der Anwendung von 2G und 3G

Dass einzelne Bars, Hotels und Restaurants die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für Mitarbeitende und für Gäste aufrechterhalten wollen, sei rechtlich von der bundesweit geltenden Arbeitsschutzverordnung gedeckt, sagte Lengfelder.

Strittig sei dagegen, ob Gastronomen Impf- und Genesenennachweise oder negative Schnelltests kontrollieren dürften, wie es bisher unter der 2G- und 3G-Regelungen üblich war. "Diese Frage wollen wir mit dem Senat klären, um Rechtssicherheit für unsere Mitglieder zu schaffen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Dehoga. Der Branchenverband begrüße die Entscheidung des Senats, die Corona-Regeln zu lockern. Zugleich habe er auch Verständis für Betriebe, die an Schutzmaßnahmen festhielten, sagte Lengfelder.

Für die Kunden in den Berliner Hotels, Bars und Restaurants werde es allerdings nun auf ein "Durcheinander" hinauslaufen. "Ob eine Maskenpflicht gilt, kann ab nächstem Wochenende von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein."

Berliner Apotheken wollen weiter die Maske

Abgesehen von Gastrobetrieben bitten auch Berliner Apotheken ihre Kunden, weiter Maske zu tragen. "Die extra dafür hergestellten Hinweisschilder werden nicht zu übersehen sein", erklärte der Sprecher des Berliner Apotheker Vereins Stefan Schmidt dem rbb. In der Apotheke hielten sich oft kranke oder besonders gefährdete Personen auf, die durch das Tragen von Masken geschützt werden sollten, so Schmidt.

Allerdings rechnen auch die Apotheken damit, dass es zu Konflikten mit einzelnen Kunden kommen könnte. "Die Apotheker hatten es auch in den vergangenen Pandemiezeiten schon mit einer kleinen aber lauten und schwierigeren Gruppe von Kunden zu tun, mit denen die Corona-Schutzregeln zu Konflikten geführt haben. Wie sich die Apotheken dazu verhalten könnten, sei ein Balanceakt", so Schmidt. Apotheker würden es auch als ihre Pflicht ansehen, Kunden und Patienten zu versorgen, die der Maskenpflicht kritisch gegenüberstünden.

Formal gebe es für die Apotheken ein Hausrecht. Erfahrungsgemäß setzten Apotheken mit gewachsener Stammkundschaft die Regeln strenger um, vor allem wenn die Stammkundschaft aus vielen vulnerablen Personen bestünde. Bei Apotheken mit viel Laufkundschaft sei das Gegenteil zu beobachten.

Maskenpflicht auch an Gerichten und in Kultureinrichtungen

Angesichts hoher Inzidenzen in Berlin hatte auch der Krisenstab des Amtsgerichts Tiergarten im Einvernehmen mit den Leitungen der anderen am Campus untergebrachten Gerichte und Behörden (Landgericht Berlin-Strafrechtsbereich, Staats- und Amtsanwaltschaft sowie Verwaltungsgericht) am Mittwoch die Fortsetzung der Maskenpflicht in Gerichten beschlossen.

Diese Maßnahme werde als erforderlich erachtet, um sowohl die Mitarbeitenden als auch die Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu schützen, erklärte Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Mittwoch. Die Maßnahme stütze sich dabei sowohl auf das hauseigene Hygienekonzept, das auf der Grundlage der weiterhin geltenden SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO erlassen wurde, als auch auf das Hausrecht.

Bereits am Mittwochvormittag hatten führende Theater und Opernhäuser der Hauptstadt erklärt, an einer Maskenpflicht in ihren Häusern festhalten zu wollen.

Viele Händler werden wohl Maskenpflicht beibehalten

Auch im Einzelhandel entfällt ab Freitag die Maskenpflicht. Prinzipiell könnten Händler von ihrem Hausrecht aber Gebrauch machen und ein Masken-Tragen weiter vorschreiben. In den meisten Fällen, vor allem in den Lebensmittelgeschäften, wird es wohl, was die Mitarbeiter angeht, nicht nach einem Ende der Maskenpflicht aussehen. Zu dieser Einschätzung kommt Björn Fromm, Präsident des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e.V. und Inhaber von drei Lebensmittelmärkten.

Demnach wird die Mehrheit der Firmen den Mitarbeitern das Tragen einer Maske weiter empfehlen. Dies wollen laut Fromm die meisten Betriebe wenigstens bis nach Ostern tun. "Ostern ist der kundenstärkste Zeitraum", sagte Fromm dem rbb, "es wird mit mehr Kunden gerechnet als zu Weihnachten."

Viele Betriebe seien besorgt, dass sich das Personal mit Corona infizieren könnte. Der Krankenstand sei schon jetzt hoch. Als Verbandschef kritisiert Fromm die Bitten aus der Politik, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Maskenpflicht auch für die Kunden festzulegen. Für eine weitere Maskenpflicht wäre die Politik zuständig, so Fromm.

Sendung: rbb24 Inforadio, 30.03.2022, 20 Uhr

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72 Kommentare

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  1. 72.

    Also einfach wie ein trotziges Kind nicht dorthin gehen, wo Sie mit selbst getragener Maske und selbst in Anspruch genommener Impfung geschützt sein sollten, weil diese Läden Menschen nicht weiterhin gängeln sondern jedem die freie Entscheidung lassen?
    Ich freue mich sehr, dass Kunden wie Sie künftig nicht mehr jene Läden besuchen werden, in denen ich mich dann aufhalte! Es gibt doch noch Hoffnung, denn diese Dauerpanik nervt gewaltig, genau wie das Bedürfnis dieser Menschen, anderen in ihrem Umfeld die eigene Haltung vorschreiben zu wollen.

  2. 71.

    Ich denke mal #59 Heike meinte andere Länder aus der EU, sprich Nachbarn!
    Aber wie schon andere Foristen vermuten existiert dort bestimmt ein anderes Virus als in Old Germany!
    Ironie off!

  3. 70.

    Deutschland muss aber nicht machen, was andere Länder für richtig halten. Bei den einen gibt es noch die Todesstrafe, keine Krankenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe, keine Rente, keine Homoehe, keinen Rechtsstaat, keine Meinungsfreiheit..... Und jedem steht frei, in das Land umzuziehen, wo er glücklich werden kann.

  4. 69.

    Ich hoffe sehr, dass die Forderungen ebenfalls auslaufen und nicht diejenigen noch belohnt werden, dafür dass sie Kunden absichtlich vergraulen und dafür dann mit Steuergeld ihren Aufwand bezahlt bekommen, den sie nicht decken können, falls Gäste ausbleiben sollten! Wird sich zeigen, wie die Menschen darauf reagieren und jeder wird anders reagieren! In Apotheken und Krankenhäusern u. A. finde ich es gut, ansonsten ist einfach gut jetzt langsam! Langsam dürften alle geimpft oder genesen oder beides sein! Haben ja leider keine validen Zahlen in Dtl!

  5. 68.

    Hat zufällig jemand das Länderspiel gesehen wo 50.000im Stadion ohne Maske ohne Zwang und viele haben es genossen und wir in DE wir wollen die Maßnahmen am besten bis zum Sant Nimmerleinstag weiterführen. Wollen wir jetzt die nächsten 20Jahre mit Maske rumlaufen und uns jedes Jahr 5x impfen lassen wer das möchte kann das gern machen, aber es muss auch noch ein Leben nach Corona geben. Anderen Ländern machen uns das vor aber nein wir machen weiter und wenn jemand lockern möchte ist das natürlich unverantwortlich. Keiner kann in die Zukunft schauen ob die nächsten Welle kommt,es kann aber auch sein sie bleibt aus, wer weiß das schon . Wer weiter mit Maske rumlaufen und sich jedes Jahr impfen lassen möchte nichts dagegen aber langsam sollten wir zur Normalität zurückkehren und jeder soll selbst entscheiden wie er damit umgeht. Trotz aller Umstände wir sollten wieder anfangen das Leben zu geniessen und wer das nicht möchte dann ist das halt so, jeder ist seines Glückes eigner Schmied.

  6. 67.

    Bitte nicht die rosa Sonenbrille, den Fahradsturzhelm , den Schnorchel und die Ellenbeinschoner vergessen.
    Was ist denn so schlimm daran, mit einer Taucherbrille oder einem Astronautenanzug in die Kneipe zu gehen?

    Im Übrigen gehe ich nicht primär in ein Lokal um dort meine Blase zu entleeren, das mache ich hinterher draussen.

  7. 66.

    Natürlich haben Sie recht, dass unser Wohl und Weh in der Pandemie mittlerweile (und richtigerweise) nicht mehr rein an der Inzidenz abgelesen wird. Trotzdem dürfte zwischen Inzidenz und Hospitalisierungsinzidenz (die Sie sicherlich meinen, oder? Also immerhin auch eine „Inzidenz“) ein ziemlich direkter Zusammenhang bestehen – zumindest, wenn wir erst mal weiterhin von Omikron ausgehen und nicht plötzlich eine ganz neue Variante mit wieder deutlich schwereren Verläufen um die Ecke gehustet kommt.

  8. 65.

    Was soll der Unsinn, den Sie da von sich geben ? Wieso soll die Bevölkerung " gespalten" werden. Es ist doch Jedem freigestellt, ob und wann er eine Maske trägt, wenn er sich damit sicherer fühlt. Und in Gaststätten usw hat der Betreiber nun mal das Hausrecht und bestimmt also, wen er bewirtet.

  9. 64.

    An welcher Stelle sehen Sie durch ein Ausübung des Hausrechts zur Durchsetzung des Tragens einer Maske das AGG berührt?

    "§ 1 AGG : Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

    Ist das Nichttragen einer Maske für Sie jetzt schon Weltanschauung? Oder doch eher Religion?

  10. 63.

    Danke für den Kommentar. Genau so...
    Wer keinen Schnutenpulli aufsetzen will, soll zu Hause bleiben oder sich ein Restaurant suchen, welches Gäste ohne Maske einlässt. Und gut is...

  11. 62.

    Ist doch alles ganz einfach. Man meidet die Einzelhandelketten wo auf eine Maskenpflicht verzichtet wird. Da können sich ja die von den Grundrechten eingeschränkten sich untereinander „austauschen“.
    Ich persönlich hoffe aber, das viele Händler trotzdem an ihre Verantwortung gegenüber Kunden und Mitarbeitern festhalten und ihr Hausrecht wahrnehmen.

  12. 61.

    Hallo, Jörg (21),
    wenn Sie meinen Kommentar richtig und vollständig gelesen haben, haben Sie sicher zur Kenntnis genommen, dass ich mich allgemein auf das Tragen der Maske bezogen habe. Beim Thema Gastronomie habe ich nur erwähnt, dass, auch wenn der Gastronom sein Hausrecht zur Maskenpflicht ausübt, genügend Gäste kommen werden.
    Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass ich es in diesem speziellen Fall logisch fände.
    Wer lesen kann...

  13. 60.

    Sie sollten erwägen, Ihr Examenswissen noch einmal aufzufrischen oder sich mit § 132a StGB iVm § 12 BRAO auseinanderzusetzen.

  14. 59.

    Alle anderen Länder sind unvernünftig?? Komisch die Leben aber auch alle noch und das auch sehr glücklich.

  15. 58.

    "Was ist denn so schlimm daran, daß man beim eintreten in ein Restaurant oder aufs WC geht mal kurz die Maske anzieht während mann an den anderen Restaurantbesuchern vorbeigeht [...] Ob es was bringt sei dahingestellt"

    Was ist denn das für eine Logik? Dann plädiere ich jetzt sofort dafür, sich in Restaurantsnur noch auf einem Bein hüpfend bewegen zu dürfen. Bringt zwar auch nichts - sieht aber wenigstens lustig aus ;-)

  16. 57.

    Sie meinen nicht krank sondern in Quarantäne ?
    Das RKI macht deshalb einen neuen Vorschlag … Quarantäne nur noch 5 Tage und man soll die Kontakte reduzieren.
    Das klingt nach Ende jeder Quarantäne …. wird wohl bald nur noch eine Empfehlung sein zu Hause zu bleiben.
    https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.vorschlag-von-rki-und-gesundheitsministerium-corona-quarantaene-kuenftig-nur-noch-fuenf-tage.84b975c3-af81-468a-99f7-d1942319d801.html

  17. 56.

    Ich hoffe das sich die Menschen vernünftig verhalten, die Pandemie ist nicht vorbei,
    Leider denken das aber viele Menschen hier, das macht mir Sorgen
    Vorschreiben kann man niemanden was, schon garnicht ich
    Wir gehen jetzt in die Selbstverantwortung, was für einige anscheinend zu früh ist, was man in manchen Kommentaren so merkt

  18. 55.

    "Für Kunden könnten die geltenden Regeln ab dem Wochenende unübersichtlich werden." Jo wäre schon bitter wenn das jetzt nachdem alles die letzten 2 Jahre so übersichtlich war am Ende doch noch.... ach moment.

  19. 54.

    Es hat doch wohl jeder Betreiber Hausrecht und kann Kunden rein lassen wie er will. Also auch mit Maske. Was gibt es da zu diskutieren?

  20. 53.

    Wie oft denn noch. Meidet die Läden und bleibt doch weg. Die Vernünftigen kommen auch ohne Euch zurecht und können in Ruhe einkaufen und genießen! Bin 3x Geimpft und genesen und trage trotzdem noch Maske. Ich möchte niemanden Anstecken. Schon gar keinen Ungeimpften!

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