Brandenburg an der Havel - Tote Kühe im Eis: Landwirt zu Geldstrafe verurteilt

Mi 04.09.24 | 17:54 Uhr
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Eine Veterinärin notiert die Nummer einer Kuh, die in einem Überflutungsgebiet eingefroren ist. (Quelle: dpa/Cevin Dettlaff)
Audio: Antenne Brandenburg | 04.09.2024 | Louise Burkhardt | Bild: dpa/Cevin Dettlaff

Ein Landwirt aus Groß Kreutz, dessen Kühe im Januar tot in einem Überflutungsgebiet in Brandenburg an der Havel entdeckt worden waren, ist rechtskräftig verurteilt worden. Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam rbb|24 auf Nachfrage.

Der Mann ist demnach zu einer Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in Verbindung mit Paragraf 13 des Strafgesetzbuches (Unterlassung) verurteilt worden. Zur konkreten Höhe der Geldstrafe machte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage keine Angaben. Die Anzahl der Tagessätze sei zweistellig und liege damit etwa im mittleren Bereich.

Von sieben Kühen im Eis waren fünf verendet, eine hochtragend

Mitte Januar dieses Jahres waren in einem Überflutungsgebiet in Brandenburg an der Havel sieben Kühe im Eis gefunden worden, vier davon tot. Suche und Rettungsaktion waren aufwändig gewesen und nach einem Hinweis in Gang gekommen. Der Fundort lag mehrere hundert Meter von der nächsten Straße entfernt in unwirtlichem Gelände.

Eine zunächst gerettete Kuh starb wenige Tage später. Ihre Sektion hatte ergeben, dass sie trotz Notversorgung verhungert und hochtragend war.

Tierschutzorganisation erstattete Anzeige

Die Tiere gehörten einem Landwirt aus Groß Kreutz (Havel). Dieser hatte damals die Schuld von sich gewiesen und angegeben, die Kühe seien ihm von der Koppel entlaufen. Die Kreis-Tierärztin von Potsdam-Mittelmark hatte dann den Hof des Landwirtes in Groß Kreutz (Havel) kontrolliert und dort nichts beanstandet.

Ein Anwalt und eine Tierschutzorganisation hatten nach dem Fund der Kühe im Eis Anzeige wegen möglicher Verstöße gegen den Tierschutz erstattet, woraufhin die Staatsanwaltschaft Potsdam die Untersuchung des Falls übernommen hatte.

Im Januar waren nach langen Regenfällen die Pegelstände stetig gestiegen und Wasser aus der Havel hatte Weiden überflutet, die dann zufroren. Einige der Kühe steckten bei ihrem Auffinden im Eis fest.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.09.2024, 18:30 Uhr

31 Kommentare

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  1. 31.

    Darum sofort absolutes Tierhalteverbot- für immer!

  2. 30.

    Wer war denn der Täter? Nicht zufällig einer jener protestierenden Trekkerfahrer, die im Frühjahr Berlin unsicher gemacht haben?

  3. 28.

    Wenn Dieses Für Sie Die Ethik Ist.
    Für mich nicht. Sie beinhaltet auch Sachen außerhalb des Gerichtes. Ist halt so, für mich.

  4. 27.

    Echt traurig, was mit den Kühen passiert ist und dann noch ein ungeborenes Kalb. Der Landwirt hätte die armen Tiere in Sicherheit bringen können. Ein absoluter Skandal.

  5. 26.

    Wie sie die Unterscheidung zwischen belebter und nichtbelebter Materie vorzunehmen oder auf betriebswirtschaftliche Prozesse abzubilden wünschen, ist Ethik nur so gut wie deren Einklagbar- und Sanktionierbarkeit.
    Soviel sollten auch sie aus der Geschichte des Zeitalters des Homo sapiens sapiens gelernt haben.

  6. 25.

    Schade.
    Schade, diese Worte, diese Sätze lesen zu müssen.
    Nun es zeugt auch von der Prämisse, der Grundhaltung, zu dem Thema.
    Zu dem Begriff "Rohstoff" sei anzumerken, daß dieser auf der Seite des Einkaus verwendet wird. Also bei der Molkerei z. B. Das könnte ein Nebensatz seien.
    Wenn wir die Betriebswirtschaft bemühen, könnte hier zutreffenden von "unfertigigen Erzeugnisse" gesprochen werden.
    Zum Thema Ethik, so ist m. E. das Bestandteil sowohl in der Ausbildung, als auch in der Fortbildung zum Meister.
    Auch nur ein Nebensatz.
    Also es ist völlig gleich was hier steht. Das Urteil, das Vorurteile, steht im Raum und muss gepflegt werden unabhängig jeder Ethik.
    Eine Differenzierte Betrachtung könnte ein Wunsch sein.

  7. 24.

    Wieso müssen solche Verfahren immer von Tierschutzorganisationen angestoßen werden. Das wäre mal wieder völlig untergegangen, wenn man darauf vertraut dass hier staatliche Kontrollmechanismen funktionieren. . Der Staat ist absolut unfähig oder schaut weg, wenn es um Tierschutz geht. Es ist beschämend.

  8. 23.
    Antwort auf [Helle] vom 05.09.2024 um 10:40

    In diesem Artikel steht bezüglich des Strafverfahrens und Urteils überhaupt nichts.
    Fakt ist, dass es eine Geldstrafe gibt und die wird nicht aus Jucks und Dollerei verhängt.

    Gehen sie mal davon aus, dass der Bauer wenigstens nicht seiner Fürsorgepflicht nachkam. Und das ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt.

  9. 22.

    „Was Glauben Sie, ist hier vorgegangen?“
    Offensichtlich eine Straftat.

    „Ich glaube, dem Landwirt ist es nah gegangen, dass seine Tiere im Hochwasser ums Leben kamen.“
    Das mag schon sein, aber ob ihm dabei die Lebewesen oder die damit entgangene wirtschaftliche Verwertung der Kühe nahe ging, bleibt mal dahingestellt.

    Aber das ist eben das Hauptproblem der Domestizierung in Verbindung einer industriellen Verwertung der Nutztiere, das fehlende Bewusstsein, dass es sich dabei um Lebewesen und nicht einfach nur um Rohstoffe handelt.
    Leider sind gute Verfassungen bisher nur menschzentriert. Obwohl einige Länder dies versuchen inzwischen zu ändern, hinkt Deutschland bei solchen Dingen Erfahrungsgemäß stark hinterher. Aber da müsste man anfangen, der Natur einklagbare Grundrechte zu verleihen, sonst wird sich nichts wirklich ändern.

  10. 21.

    EvaDonnerstag, 05.09.2024 | 08:33 Uhr
    Es gibt skrupellose Unternehmer und natürlich gibt es auch skrupellose Bauern! Sind ja Unternehmer und nicht die guten Leute, die uns das Brot bescheren…
    Man kann nur hoffen, dass dieser Bauer nie wieder etwas mit Tieren unternehmen darf! Ende des Zitates.
    ...
    Was Glauben Sie, ist hier vorgegangen?
    Ich glaube, dem Landwirt ist es nah gegangen, dass seine Tiere im Hochwasser ums Leben kamen. Ob es sich einige vorstellen könne, dass so etwas möglich ist. Ach egal.
    Ein jeder hat sein vorgefertigte Sicht auf die Welt.

  11. 20.

    War schwurbelst Du denn von ,,Berufsverbot“ rum? Dieser Tierquäler hat bewußt verkackt und ist unfähig, mit Tieren verantwortungsvoll umzugehen! Der hatte nur die Kohle im Kopf!

  12. 19.

    Es gibt skrupellose Unternehmer und natürlich gibt es auch skrupellose Bauern! Sind ja Unternehmer und nicht die guten Leute, die uns das Brot bescheren…
    Man kann nur hoffen, dass dieser Bauer nie wieder etwas mit Tieren unternehmen darf!

  13. 18.

    Wenn ich mir hier so manche Kommentare durchlesen, wird mir ganz schlecht. Der Landwirt hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Tieren. Er hätte sie bei beginn der Überflutung, also ganz am Anfang die Tiere reinholen müssen. Es ist ein ungeborenes Kalb ums Leben gekommen.
    Einfach nur Grausam

  14. 17.

    Nun holt mal die Kuh vom Eis....

    Das Gericht hat die Sache geprüft
    Die erforderliche Strafe wurde ausgesprochen...
    Thema Ende.

    Wenn sie eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens fordern Berufsverbote ect
    Wenden sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft.
    Der Versuch ist frei...


  15. 16.

    Korrektur:
    Die Rechtsgrundlage des Tierhalteverbot ist in Deutschland in § 16 a S. 1, 2 Nr. 3 TierSchG geregelt.

    In Österreich regelt das § 39 TSchG. Der Tierschutz ist Österreich wesentlich besser, stringenter geregelt.

  16. 15.

    Wir kennen die Umstände nicht, die zu den beiden Tatsachen führten.
    1. Wie die Tiere zu den überschwemmen Flächen kamen,
    2. Warum die Entscheidung fiel, die nächsten Tage nach den Tiere zu suchen, nach dem sie abhanden kamen.
    3. Wir wissen nicht, welches Für und Wider in der Verhandlung zu diesem Ausgang kamen.
    Also werfen den erst Stein, der ...
    Wie sagte ein Kunde es so schön...
    Bringst Du ein Teil der Rinder - Herde auf die andere Weide. Und wunders Dich, dass die Tiere direkt in die Ostsee laufen. Wieso ist da kein Zaun. Ach, dass ist ja ein Ding, das die Holzpfähle im lagerfeuer am Strand verbrand sind. Erstmal zwei Stunden die Tiere wieder auf die Weiden bringen, in der Nähe vom Hof. Ob die Leute am Strand eine schöne Feier hatten. Wir werden sehen.

  17. 14.

    wars heute zu heiß für Dich oder was gibts da nicht zu verstehen? Tierquäler müssen hart bestraft werden und wer so handelt ist KEIN LANDWIRT. Bist Du etwa auch so einer?

  18. 13.

    Die Grundlage für ein Tierhalteverbot regelt § 39 des Tierschutzgesetzes (TSchG) „Verbot der Tierhaltung“.

  19. 12.

    Auf Grundlage einer völlig emotionsfreien Überlegung, da Tierrechte missachtet wurden. Jedermensch, der den Beruf schädigt und gegen Grundsätze der Ethik verstößt, kann mit Berufsverbot bestraft werden, dass sollten Sie wissen.

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