Senat bessert beim Justizbereich nach - Öffentlicher Dienst kritisiert Kalayci wegen Vorgaben für Impf-Priorisierung

Seit diesem Montag können sich auch Landesbedienstete in Berlin gegen Corona impfen lassen, doch an den Regelungen dafür gibt es massive Kritik. Viele fühlen sich übergangen und schlecht informiert. Im Bereich der Justiz wird offenbar schon nachgebessert.
Der Hauptpersonalrat des Landes Berlin erhebt massive Vorwürfe gegen Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). Das Gremium vertritt die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin. In einem offenen Brief des Hauptpersonalrats heißt es, Kalayci habe bei der am Montag vollzogenen Öffnung der Impf-Priorisierungsgruppe 3 ohne Absprachen gehandelt. Das Ganze sei nicht vorbereitet gewesen, in der Verwaltung herrsche deshalb Durcheinander.
Die Gesundheitssenatorin hatte am Freitag mitgeteilt, dass ab Montag (3. Mai) in der Prio-Gruppe 3 unter anderem Mitarbeitende der Berliner Verwaltung impfberechtigt sind - allerdings nur, wenn sie in besonders relevanter Position arbeiten. Zudem gilt eine Obergrenze von zunächst zwölf Prozent der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.
"Die da oben bekämen es einfach nicht hin"
Die Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Daniela Ortmann, kritisiert, es sei völlig unklar, wer zum relevanten Personal gehöre. Hier dürfe nicht die Verdiensthöhe entscheidend sein, sondern die Gefahr einer Infektion durch notwendige Kontakte in Innenräumen. Die Beschäftigten der Poststellen könnten relevanter sein als Führungskräfte, folgert der Hauptpersonalrat. Außerdem sei die Frage unbeantwortet, ob die Obergrenze von zwölf Prozent für jede einzelne Dienststelle gelte oder für insgesamt zwölf Prozent aller Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.
Ortmann kritisierte außerdem, Kalayci betreibe "Ankündigungspolitik". Immer mehr Beschäftigte hätten den Eindruck, "die da oben bekämen es einfach nicht hin".
Nachbesserungen im Bereich der Justiz
Auch aus den Reihen der landeseigenen Justizbeschäftigten gab es deutliche Kritik am Impfmanagement in dem Bereich. Hier steuert der Senat nach rbb-Informationen nach. Landgerichtspräsident Holger Matthiessen erklärte in einem Rundschreiben, das dem rbb vorliegt, alle Mitarbeitenden der Justiz seien jetzt impfberechtigt - und nicht nur die zunächst angedachten zwölf Prozent als Obergrenze. Diese erfreuliche Meldung habe man aus der Justizverwaltung erhalten.
Eine Sprecherin der Finanzverwaltung, die für das Personal im Öffentlichen Dienst zuständig ist, wollte das nicht bestätigen. Darüber entscheide am Dienstag der Senat, sagte sie dem rbb auf Anfrage.
Sendung: Inforadio, 03.05.2021, 16:20 Uhr