Coronavirus - Berlin vergibt jetzt Impftermine an Menschen der Prio-Gruppe 3

Mo 03.05.21 | 18:35 Uhr
Impflinge warten im Corona Impfzentrum Messe Berlin auf ihre Impfung. (Quelle: dpa/Michael Kappeler)
Video: Abendschau | 03.05.2021 | Bild: dpa/Michael Kappeler

Seit Montagfrüh können Hunderttausende weitere Berlinerinnen und Berliner Impftermine buchen, weil sie zur Prioritätsgruppe drei zählen - alle über 60-Jährigen etwa. Allerdings war die Telefon-Hotline schnell überlastet, Online-Termine waren begrenzt zu haben.

Die Terminvergabe für Corona-Impfungen von Menschen der dritten Prioritätsgruppe hat am Montag in Berlin begonnen. Laut Senatsgesundheitsverwaltung gehören zu dieser Gruppe rund 600.000 bis 700.000 Menschen in Berlin. Die Buchung ist telefonisch möglich über die Hotline 030 90282200 oder online [über doctolib.de].

Insgesamt hätten 600 Mitarbeiter für die Telefonate über die Hotline zur Verfügung gestanden, sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Moritz Quiske. Online seien bis Montagmittag etwa 80.000 Termine gebucht worden, die bis weit in den Juli reichten. Dabei sei es in einigen Fällen zu Falschbuchungen gekommen. Die Fehler seien aber korrigiert worden, sagte Quiske. "Das System war ausgelastet, hat aber funktioniert."

Allerdings war die Telefon-Hotline seit dem frühen Morgen überlastet. Bis Mittag habe es rund 28.000 Telefonate gegeben, bei denen es in erster Linie um die Vereinbarung eines Termins gegangen sei. so Quiske weiter.

Kalayci: Arztpraxen nicht vergessen

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sagte, sie freue sich über die große Nachfrage nach Impfterminen. Sie empfahl, aber auch die Arztpraxen nicht zu vergessen, die einen wichtigen Anteil an den Impfungen hätten. Auch dort sei es möglich, nach Terminen zu fragen.

Grundsätzlich können die Impfungen entweder beim Hausarzt, bei Fachärzten oder in einem Impfzentrum stattfinden. In ein paar Wochen sollen auch die Betriebsärzte dazukommen.

Zur neuen Prioritätsgruppe gehören etwa Berlinerinnen und Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem gehören noch die folgenden Gruppen dazu:

- Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht. Sie sollen sich nach Möglichkeit an ihre Haus- bzw. Fachärztinnen und -ärzte für einen Impftermin wenden

- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen pflegebedürftiger Personen, soweit sie nicht bereits über die Pflegestützpunkte einen Impftermin haben

- Beschäftigte an den weiterführenden und beruflichen Schulen

- Wahlhelfende - Sie sollen allerdings warten, bis sie ihre Bescheinigung für diese Tätigkeit bekommen haben

- Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Dazu zählen beispielsweise die Trinkwasserversorgung, die Stromversorgung oder auch die Gesundheitsversorgung und die Presse. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalisten können ihren Presseausweis als Nachweis einsetzen. Die Innenverwaltung behält sich jedoch eine Überprüfung der Berechtigung in dieser Gruppe vor (siehe unten)

- Mitarbeitende der Berliner Verwaltungen sind nur impfberechtigt, insoweit sie in besonders relevanter Position tätig sind. Darüber bestimmt die jeweilige Dienststellenleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat. Zunächst ist die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen auf zwölf Prozent der Beschäftigten begrenzt. Der Senat rechnet jedoch für Juni mit der Freigabe der Impfpriorisierung. Die bezirklichen Jugendämter stehen jedoch schon komplett zur Impfung an

- Ebenfalls impfberechtigt sind Beschäftigte im Lebensmittelhandel und Personen, die in medizinischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten

Gesundheitsstaatsekretär Martin Matz sagte dem rbb, was die Berufe in der kritischen Infrastruktur angehe, müsse die Innenverwaltung auch erstmal entscheiden, wer hier genau berechtigt ist. Da reiche es nicht, einfach auf die sogenannte Kritis-Liste (Stand: 22.01.2021) mit den sytemrelevanten Berufen zu schauen, die etwa für die Kita-Notbetreuung gilt.

Matz geht nach eigener Aussage davon aus, dass es noch etwas dauern wird, bis klar ist, wer aus der kritischen Infrastruktur sich tatsächlich einen Impftermin machen darf.

Astrazeneca-Zweitimpfungen nur in Tempelhof - Erstimpfungen damit nur beim Hausarzt

Berlin hatte für den Impfstoff Astrazeneca die Priorisierung vor zehn Tagen aufgehoben. Impfwillige ab 18 Jahren können sich damit aber nur in Arztpraxen impfen lassen. Mit Ausnahme der Zweitimpfungen wird Astrazeneca nicht mehr in Berliner Impfzentren verimpft. Astrazeneca-Zweitimpfungen für jene über 60-Jährige, die ihre Erstimpfung in einem Berliner Impfzentrum erhalten haben, werden im Impfzentrum Flughafen Tempelhof angeboten.

Unter 60-Jährige erhalten ihre Zweitimpfung mit dem Imfpstoff von Moderna. Allerdings ist das eine medizinische Empfehlung, denn der Senat teilt mit: "Der Einsatz des Impfstoffes ist, nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten, auch für unter 60-Jährige möglich." Allerdings verzichten einige Arztpraxen derzeit noch darauf, Astrazeneca an unter 60-Jährige zu verabrechen, da noch Haftungsfragen ungeklärt sind.

Bund und Länder hatten Ende März nach einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) beschlossen, Astrazeneca nur noch für Menschen ab 60 Jahren einzusetzen. Hintergrund sind einige wenige Fälle von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen bei Jüngeren nach der Impfung.

Der Impfstoff von Biontech/Pfizer wird nach Angaben des Senat in den Impfzentren Arena Berlin, Messe Berlin, Velodrom und im Flughafen Tegel angeboten.

Der Impfstoff von Moderna wird demnach im Impfzentrum Erika-Heß-Eisstadion sowie in Tegel angeboten.

Seit der vergangenen Woche wird bundesweit auch ein viertes Vakzin, das des Herstellers Johnson & Johnson, bundesweit genutzt; ausgeliefert wurden allerdings bislang nur wenige 10.000 Dosen pro Bundesland. In der kommenden Woche sollen dann weitere Dosen an die Länder geschickt werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Der Senat teilte dazu mit, dass mehrere Tausend der ersten Dosen für die Impfung von Obdachlosen, in Gemeinschaftsunterkünften und in der Justiz vorgesehen sind. Bei diesem Impfstoff muss nur einmalig geimpft werden.

Sendung: Inforadio, 03.04.2021, 04:20 Uhr

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