Berliner Verwaltungsgericht - Tanzverbot für Geimpfte und Genesene in geschlossenen Räumen gekippt

Fr 20.08.21 | 16:34 Uhr
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Archivbild: Tanzende Berghain Club im Jahr 2009, Am Wriezener Bahnhof, Berlin-Friedrichshain. (Quelle: dpa/Schröwig)
Bild: dpa/Schröwig

Bisher galt in Berlin ein pauschales Verbot von Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Das wurde nun durch das Verwaltungsgericht aufgehoben: Für Menschen, die gegen Corona geimpft oder von der Krankheit genesen sind, dürfe es kein Verbot geben.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das generelle Verbot von Tanzveranstaltungen in einer Eilentscheidung gekippt. Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und von Corona genesene Menschen würden vorläufig zugelassen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Für Ungeimpfte - auch bei Vorlage eines negativen Testergebnisses - gelte das Verbot dagegen weiterhin, weil ein Test nur eine Momentaufnahme darstelle. Getestete hätten keinen erhöhten Schutz vor Ansteckung und schweren Verläufen und wiesen dann potenziell eine höhere Infektiosität auf, argumentierte das Gericht.

Gericht: Verbot für Geimpfte und Genesene unverhältnismäßig

Geklagt hatte die Betreiberin einer Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms. Sie hatte sich gegen das in der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte Verbot gewandt, nach dem Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen.

Das Tanzverbot verfolge einen legitimen Zweck, nämlich die Virus-Ausbreitung einzudämmen, und sei dafür auch als geeignet und erforderlich anzusehen, so das Gericht. Es sei aber hinsichtlich geimpfter und genesener Personen "voraussichtlich als unverhältnismäßig" zu bewerten. Es bestehe zwar nach wie vor eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, so dass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes weiter anzuwenden seien, erklärte das Gericht. Für Geimpfte und Genesene sei ein Tanzverbot jedoch voraussichtlich unverhältnismäßig.

Die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit von Diskotheken stünden nach den bisher vorliegenden Daten in keinem angemessenen Verhältnis zu den "sehr überschaubaren Auswirkungen", die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen hätten, hieß es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: Abendschau, 20.08.2021, 19:30 Uhr

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75 Kommentare

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  1. 75.

    Leider hat das Gericht ja nur in Sachen öffnen entschieden.
    Abstand, Maske, Besucherzahl ?
    Wenn auch das damit vom Tisch ist, dann wird es ganz schnell keine Beschränkungen mehr geben.
    Denn warum soll es in einer Disco gehen und an anderen Orten nicht ?

  2. 74.

    Na das ist ja ne Einstellung in einem Rechtsstaat. Wer sich rechtskonform verhält gehört bestraft für sein Verhalten? Mit welcher Selbstverständlichkeit neuerdings Verstöße gegen Menschenrechte gefordert werden ist schon bemerkenswert.

  3. 72.

    Ein hier ortsansässiger,in meinen Augen auch ein sehr seriöser Radiosender brachte es in seinen Nachrichten. Man könnte
    sich ja heute Abend auf die Piste machen und ein paar Diskotheken abklappern. Wenn die alle geöffnet haben, hat sich der
    Radiosender geirrt und ich habe diese Falschinformation weitergegeben. Wenn es an dem so ist,möchte ich mich schon mal im Vorfeld dafür entschuldigen. ( Dies ist ehrlich gemeint und keine Ironie)

  4. 71.

    "Sonst werden wir dieses Virus nie los." Zitat Ende
    Das Virus werden wir nicht los, nie mehr. Also bleiben Sie in ihrem Zuhause und schützen sich damit selbst. Den anderen sofort alle Beschränkungen aufheben. Jeder kann sich selber Schützen, wenn er mag.

  5. 70.

    Ich hoffe das noch viele mehr klagen.
    Leider kann ich mir eine Klage nicht leisten....Die erneute 3G Regel wird uns Dienstleistungen wohl wieder ein Messer in den Rücken stechen

  6. 69.

    Wenn genesene genau so behandelt werden wie geimpfte dann brauch sich niemand wundern das keiner mehr zum impfen geht.

  7. 68.

    Was ist mit denen, deren Impfung bereits sechs Monate und mehr zurückliegt? Eine Entscheidung, die offenbar nicht auf Grundlage der aktuellsten Erkenntnisse beruht.

  8. 67.

    https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1118322.php

    Das Urteil ist so ein hahnebüchener Schwachsinn, da kann nur die Politik mit Ihrer Kampagne dahinter stecken.
    Das wird ihnen noch so was von auf die Füße fallen.

  9. 66.

    An Berlin stört mich, dass alles ausgelegt, zerlegt oder re-definiert wird. Es gibt hier keine klare einheitliche Linie. Das wird sich im Herbst in jedem Falle rächen.

  10. 65.

    @ Tangotänzer: was heißt hier Rücksicht? Wer hat auf wen Rücksicht genommen? Die bekloppten gab es immer auf beiden Seiten. Dieser Chat spricht Bände.

  11. 64.

    Ja, aber bis der in ausreichenden Mengen hergestellt und verimpft worden ist, vergehen wieder zig Monate. Schon mal darüber nachgedacht? Oder glauben Sie, der neue Impfstoff fällt einfach so vom Himmel?

  12. 63.

    Ein Gericht sollte auf Basis SÄMTLICHER Erkenntnisse urteilen, nicht nur auf Basis verstaubter und somit nicht auf dynamisch verlaufende Pandemien ausgerichteter Gesetzestexte. Ihre Worte lassen erschreckend tiefe Lücken in puncto logischem Denken bzw. gesundem Menschenverstand erkennen.

  13. 62.

    Lesen und Verstehen wollen gelernt sein ...

    Noch sind sie nicht nutzlos. Wenn sich jedoch immer mehr Geimpfte infizieren, besteht das realistische Risiko, dass das Virus lernt, den Impfschutz zu umgehen. Dann wären wir wieder am Anfang. Jetzt verstanden?

    Und an alle, die nicht verstehen wollen oder können: Wohl dem, der eine gute Bildung genossen hat. Wenn um einen herum aber nur Hirntote unterwegs sind, die nicht weiter denken als von 12 bis mittags, hilft einem das leider auch nichts, wenn man auf die Vernunft ausgerechnet solcher Gestalten angewiesen ist. Ich bleibe daher dabei: In geschlossenen Räumen zu feiern, ist reinster Irrsinn.

  14. 61.

    Die Behauptung »Ick bin jesund!« reicht leider nicht. Ob jemand gesund ist, lässt sich nur durch Test feststellen, wodurch Gesunde automatisch zu negativ Getesteten werden (im Rahmen einer Zugangsüberprüfung oder ähnliches).

    Davon mal abgesehen kann ich der Argumentation des Gerichts nicht folgen. Eine frisch negativ getestete Person A ist doch immer potentiell weniger infektiös als eine ungetestete Person B, egal, ob B nun geimpft ist oder genesen, oder übersehe ich da was? Ein Club voller Menschen mit aktuellem negativem Test wäre doch das Beste, was man sich wünschen kann, noch besser als lauter Genesene und Geimpfte. Merkwürdig. Also entweder alle drei Gs oder keins, hätte ich gedacht.

  15. 59.

    "Getestete hätten keinen erhöhten Schutz vor Ansteckung und schweren Verläufen und wiesen dann potenziell eine höhere Infektiosität auf, argumentierte das Gericht."

    Ein negativ getestete Nicht-geimpfter weist potenziell eine höhere Infektiosität auf? Als wer? Geimpfter, der sich eventuell infiziert hat, aber nicht positiv getestet wurde weil er sich nicht testen muss? Von Amts wegen für nicht infektiös erklärt?
    Es wird immer skurriler. Kranke werden gesund und Gesunde krank. Wenn es der Sache dient.

  16. 58.

    Das getestete Ungeimpfte potenziell infektiöser sind…da fehlen mir wirklich die Worte.
    Es gibt Studien die nahelegen, dass ein Ungeimpfter mit einem aktuellen Negativtest für andere ein geringeres Risiko darstellt als ein ungetesteter Geimpfter.

    Seit DELTA sind die Dinge nun mal leider etwas anders.
    Das scheint bei den Gerichten noch nicht angekommen zu sein.

  17. 57.

    Wegen Ü60 hat U40 monatelang verzichtet und brav gewartet, bis sich auch noch der letzte für oder gegen AZ entschieden hat.

  18. 56.

    Es ist zwar richtig, daß infizierte Geimpfte genau so ansteckend sind wie Ungeimpfte, allerdings ist eine Infektion Geimpfter nach wie vor selten bis unwahrscheinlich, trotz Delta. Im Grunde wäre eine Impfpflicht das einzig Richtige. Dann könnten sämtliche Einschränkungen zeitnah fallen.

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