Neue Corona-Regeln - Ausgangssperre für Ungeimpfte kommt für vier Brandenburger Landkreise

Do 25.11.21 | 11:17 Uhr
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Mitarbeiterinnen des Ordnungsamts und ein Polizeibeamter laufen auf der Berliner Straße. (Quelle: dpa/Frank Hammerschmidt)
Bild: dpa-Zentralbild

Zwischen 22 und 6 Uhr müssen Ungeimpfte zu Hause bleiben: Das gilt ab Donnerstagabend in drei Brandenburger Landkreisen im Süden des Landes - ab Freitag kommt ein vierter hinzu. Zudem müssen dort Clubs schließen.

In drei Brandenburger Landkreisen gilt für Ungeimpfte ab Donnerstag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 6 Uhr. Aktuell betroffen sind die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße. Ab Freitagabend kommt auch Dahme-Spreewald hinzu.

Alle vier Landkreise weisen laut RKI-Angaben vom Donnerstag schon mehr als drei Tage in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 750 auf. Das Brandenburger Kabinett hatte am Dienstag beschlossen, dass in dem Fall eine Ausgangsbeschränkung für Menschen ohne Corona-Impf- oder Genesenen-Nachweis in Kraft tritt. Ausnahmen gelten unter anderem für Wege zur Arbeitsstätte oder in medizinischen Notfällen.

Aktuell 16 Prozent der Intensivpatienten wegen Corona behandelt

Zweite Voraussetzung für die Ausgangssperre ist, dass die Auslastung der Intensivbetten mit Corona-Infizierten in ganz Brandenburg bei über zehn Prozent liegt. Auch das ist der Fall: die Quote beträgt aktuell 16 Prozent.

Geimpfte oder genesene Personen müssen in diesen Hotspots zwischen 22 und 6 Uhr jederzeit einen entsprechenden Nachweis vorzeigen können. Der gelbe Impfpass reicht dabei nicht mehr aus. Der Nachweis muss als digitales Covid-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden.

Mehr als 100.000 Corona-Tote in Deutschland

Seit Mittwoch gilt in Brandenburg eine verschärfte Corona-Verordnung mit stark erweiterten 2G-Regeln. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von einem "weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte". Damit reagiert das Bundesland auf stark steigende Infektionszahlen.

Aktuell liegt die Corona-Sieben-Tage-Inzidenz in Brandenburg bei 656 - und damit weit über dem Bundesschnitt von 420 und der Berliner Inzidenz von 345.

Die Zahl der an oder mit Corona gestorbenen Menschen in Deutschland hat derweil die Schwelle von 100.000 überschritten. Das geht aus Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstagmorgen hervor. Demnach meldeten die Gesundheitsämter dem RKI zuletzt 351 Todesfälle binnen 24 Stunden, die Gesamtzahl der nach einer Corona-Infektion Verstorbenen seit Beginn der Pandemie liegt nun bei 100.119.

Korrekturhinweis: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, dass die Ausgangssperre für vier Landkreise ab Donnerstagabend gilt. Das trifft jedoch nicht auf Dahme-Spreewald zu, hier tritt die Regelung erst am Freitagabend in Kraft, wie der Landkreis mitteilte.

Sendung: rbb spezial: Die Corona-Krise, 25.11.2021, 20.15 Uhr

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139 Kommentare

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  1. 139.

    Tipp: Rechtsgrundlage ist § 12 Brandenburgisches Polizeigesetz:
    https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpolg#12

    Es dürfte strittig sein, ob die Befugnisse ausreichen, sich ausweisen zu müssen. Bei Verdachtskontrollen gilt die Auskunftspflicht nach § 11. Personalien - vielleicht. Mehr muss niemand sagen.

    Den Impfstatus dürfen Sie im Register ermitteln, guten Abend, die Herren!

  2. 138.

    Nun ja, Feindbilder kann ich an Hand ihrer Meinungsäußerungen weit eher ausmachen. Ich jedenfalls helfe in meiner beruflichen Tätigkeit auch und vor allem Ungeimpften, die sich infiziert haben. Sie können mir glauben, es werden immer mehr, sie werden immer kränker und brauchen immer öfter medizinische Behandlung bis hin zu Beatmungm, Koma etc. Wogegen die Geimpften, die sich angesteckt haben (bei wem wohl) und denen ich genauso und in keinster Weise bevorzugend, helfe, zumeist neben einigen kleineren Erkältungssymptomen, ganz gut aus der Infektion wieder rauskommen. Daß ich da vielleicht manchmal DENKE, wenn es jemand so richtig dreckig geht, warum er/sie sich nicht rechtzeitig den kleinen Pieks angetan haben, ist dann eher zweitrangig. Auslassen würde ich das nie an den Betroffenen. Nur, wie lange wird die Mehrheit der Menschen, die sich vernünftig und solidarisch verhalten, das noch hin nehmen? Hardliner, wie Sie, tun jedenfalls alles dafür, daß die Spaltung immer tiefer wird. Schade

  3. 137.

    Timon Sakres:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 25.11.2021 um 21:25
    Sie scheinen sehr viel Zeit zu haben bei Ihrer hohen Zahl an Beiträgen jeden Tag!
    Wenigstens einer, der noch an die ganzen leeren Versprechungen der Politik glaubt."

    Nein, ich "glaube" nicht an die Politik. (Ich bin nicht religiös.) Ich halte mich vielmehr an die Wissenschaftler und an die wissenschaftlichen Erkenntnisse.

    Timon Sakres:
    "Der Normalbürger hat sich längst angewidert und kopfschüttelnd abgewendet."

    Was und wer soll das sein: "der Normalbürger"? Sind Sie und ich "unnormal"? Warum sprechen Sie von einem von Ihnen erfunden fiktiven "Normalbürger" und nicht von sich selber?

    P.S.
    Die 10% AfD-Wähler bzw. Pegida-Demonstranten behaupten auch immer in ihrem wahnhaften Größenwahn: "Wir sind das Volk!" Mit Ihrem "Normalbürger" verhält es sich vermutlich ähnlich.

  4. 136.

    Welcher Suggestionsversuch? Ich habe lediglich auf den Blödsinn "diktatorische Facette" geantwortet und Haufe zitiert. Das ist die aktuelle Rechtslage. Ich finde einige Entscheidungen von Richtern mit cDU Mitgliedsausweis mehr als bedenklich aber ich denke sollten Corona Maßnahmen diktatorische Facetten aufweisen würde Karlsruhe dem schnell ein Ende bereiten.

    Die Maßnahmen wären unnötig hätten sich gewisse Leute impfen lassen, das sind, wenig überraschend, die gleichen die von einer Corona Diktatur schwafeln.

    Und ja, "eine abschließende Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen sei in einem Eilverfahren, das lediglich eine grobe rechtliche Prüfung erlaubt, nicht möglich" habe ich verstanden.

    Wie gesagt, das ist der aktuelle (!) Stand. "Vor Gericht und auf hoher See..."

  5. 135.

    Ach schade, hätten sie "von Merkel lernen, heißt siegen lernen" und "Im Übrigen kenne ich Ausgehverbote oder auch Tanzverbote bisher nur aus Diktaturen" weggelassen hätte man sie ernst nehmen können.

  6. 134.

    "eine abschließende Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen sei in einem Eilverfahren, das lediglich eine grobe rechtliche Prüfung erlaubt, nicht möglich"

    Diesen Teil haben Sie schon verstanden, oder?
    Diese Aussage des Bundesverfassungsgerichts lässt sich nun schwer mit Ihrer Aussage "Und ich finde die Ausreden von Impfverweigerern und anderen Leerdenkern mehr als fraglich." in einen Zusammenhang bringen, denn das Gericht hat die Vorträge der Beschwerdeführer NICHT abschließend geprüft!

    Ihre persönlich Meinung ist davon selbstredend nicht betroffen. Aber Ihr Suggestionsversuch ist schlecht und gefährlich!

    Beste Grüße

  7. 133.

    Ja weil man da alles aussitzt (von Merkel lernen, heißt siegen lernen) und in der Hauptsache sind WEDER die beliebte Bundesnotbremse noch die Masernimpfflicht entschieden worden.

    Aber was will man auch erwarten von einem Land, in dem die Gerichtsbarkeit jahrzehnte braucht um festzustellen dass ein Tiefflug über eine Gruppe G20 Gegner verfassungswidrig war....

    während wir also auf ein Urteil aus Karlsruhe warten empfehle ich als Lesestoff die Begründungen des OVG Lüneburg und des bay. VGH München zu diesen kindischen "Hausarresten".

    Im Übrigen kenne ich Ausgehverbote oder auch Tanzverbote bisher nur aus Diktaturen.

  8. 132.

    Und ich finde die Ausreden von Impfverweigerern und anderen Leerdenkern mehr als fraglich.

    "Das BVerfG hat bisher keine der staatlichen Corona-Regelungen außer Kraft gesetzt. Keines der eingeleiteten Eilverfahren ist bisher zugunsten der Beschwerdeführer ausgegangen. In vielen der ablehnenden Entscheidungen, hat das Gericht allerdings entscheidenden Rechtsfragen offengelassen. [...] So hat das BVerfG die Eilanträge auf Außervollzugsetzung der in der Notbrems-Regelung enthaltenen Ausgangsbeschränkungen als erstes sämtlich zurückgewiesen. Die Anträge waren darauf gerichtet, die in § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung, die bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 automatisch in Kraft tritt, vorläufig außer Vollzug zu setzen. Dies hat das Gericht abgelehnt mit der Begründung, eine abschließende Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen sei in einem Eilverfahren, das lediglich eine grobe rechtliche Prüfung erlaubt, nicht möglich".

  9. 131.

    Vielleicht ist es auch wesentlich, wo die Ausgangsperre angesetzt wird, in meinem Nest hier sind nach 22uhr sowieso die Bürgersteige hoch geklappt, egal ob geimpft oder nicht, in einer Großstadt hat es vielleicht doch einen Sinn zum Kontakte beschränken.

  10. 130.

    Ich glaube nicht, dass die zu treffenden Maßnahmen von irgendwelche Wahlversprechen abhängen können und sollten. Solange 1/3 Drittel der Bevölkerung die Impfung ablehnt, werden genau all diese von Ihnen kritisierten Maßnahmen immer wieder aufpoppen.
    Mein Mitleid für die FDP-Wähler hält sich sowieso in starken Grenzen, wenn dies der einzige Beweggrund war FDP zu wählen.

  11. 129.

    Na ja, Gerichte entscheiden ja nicht nach Lust und Laune, sondern sind an die jeweils geltende Gesetze gebunden.
    Die Regierung kann ja und wird auch, die Gesetze in der Form erlassen, das die Urteile in ihrem Sinne sind, wenn sie schlau ist.

  12. 128.

    Sinnlos ist es nur, weil nicht konsequent kontrolliert und Verstöße geahndet werden.
    Ist es eigentlich eine Ordnungswidrigkeit, wenn ja , kann doch 1000 Euro und mehr Bußgeld auferlegt werden, warum wird das nicht konsequent getan ?
    Das selbe gilt doch für die Kontrolle der Reglungen im Nahverkehr, dann fährt die Politesse eben mal ein paar mal am Tag mit Bus und Bahn mit, den ganzen Tag auf dem Marktplatz rum zu streichen und Knöllchen verteilen ist doch bestimmt sowieso langweilig, ich verstehe nicht, warum aus allem ein Problem konstruiert wird, anstatt Lösungen für Probleme zu suchen.

  13. 127.

    Der Sinn einer Ausgangssperre zwischen 22-6 Uhr ist mehr als fraglich. Deshalb hat diese Ausgangssperre nach meiner Meinung durchaus eine diktatorische Facette. Sie kann natürlich auch eine Maßnahme der Hilflosigkeit sein. Nach dem Motto: "Jetzt müssen wir irgendwie was Aufsehenerregendes machen, damit wir so aussehen, als hätten wir die Sache im Griff".

  14. 126.

    Welcher Logik folgt denn diese Argumentation? Sowas wie alles unter 1% ist ok und vernachlässigbar gering?? Schauen Sie sich mal an was gerade in den Krankenhäusern los ist! Halten Sie das für einen dauerhaft akzeptablen Zustand?
    Selbst diese von Ihnen genannte Zahl wäre noch viel höher, wenn alle Menschen Impfgegener wären und zur Tagesordnung übergehen. Corona hinterlässt verbrannte Erde, schauen sich die Länder an, deren Regierungen auch wie Sie argumentieren. Selbst die Brasilianer ignorieren inzwischen die schlauen Tips von Bolzonaro und lassen sich inzwischen impfen wie die Weltmeister. Die haben auch keinen Bock mehr darauf ihre Liebsten im Freien zu verbudeln.

  15. 125.

    Sie scheinen sehr viel Zeit zu haben bei Ihrer hohen Zahl an Beiträgen jeden Tag!
    Wenigstens einer, der noch an die ganzen leeren Versprechungen der Politik glaubt.
    Der Normalbürger hat sich längst angewidert und kopfschüttelnd abgewendet.
    Ich glaube auch nicht, dass die Menschen FDP gewählt haben um trotz 3facher Impfung weiterhin mit Masken und Testst gegängelt zu werden, von Betriebsschliessungen ganzer Branchen oder Kontaktverboten ganz zu schweigen.

  16. 124.

    1. Ausgangssperren sind verfassungsfeindlich und stehen nicht im Einklang mit dem Grundgesetz (siehe entsprechende Urteile vom OVG Lüneburg sowie vom BayVerwGH München).
    2. Ausgangssperren zu bestimmten Uhrzeiten sind weder angemessen (entbehren jeglicher medizinischer Evidenz), noch verhältnismäßig (weil es mildere Mittel gibt) noch zielführend zur Pandemiebekämpfung (Virus weiß nicht wie spät es ist oder ob eine Person die nachts betrunken auf der Straße torkelt geimpft ist oder nicht)
    3. Ausgangssperren sind laut der künftigen Bundesregierung nicht mehr vorgesehen und dürfen nicht mehr verhängt werden, hier hilft ein Blick in das neue InfSG.
    4. Ausgangssperren haben noch nie etwas gebracht!

    Gerichte werden sich nun damit befassen müssen und die übergriffigen Landesfürsten in die rechtlichen Schranken weisen.

  17. 123.

    Sinnlos! Die Wirkung der Maßnahmen ist vom Wohlwollen der Betroffenen abhängig. Und das ist kaum noch vorhanden. Schon während des ersten Lockdowns konnten stadtbekannte Unternehmer und Geschäftsinhaber Verschwörungstheorien verbreiten, die Maskenpflicht wird bis heute ignoriert, und die Jugend ( die wenigen die noch da sind) feierte ausgelassene Partys, die nicht zu überhören waren. Und für die wenigen Mitarbeiter des ordnungsmtes ist es wesentlich stressfreier, Parkknöllchen zu verteilen

  18. 122.

    Nurso:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 25.11.2021 um 20:36
    "JEDE Impfung schützt ALLE!""

    Ich habe es ausführlich begründet. Sie haben offenbar nach dem 1. Satz aufgehört, weiterzulesen. Das sollten Sie aber und außerdem Ihre Behauptungen auch mit Argumenten unterklegen, so wie ich es getan habe, wenn Sie hier ernst genommen werden wollen!

    Nurso:
    "Ab hier ist ja alles gesagt. Mit Verlaub, Ihre Argumente sind in meinen Augen keine Argumente, sondern der eher misslungene Versuch, Ihr eigenes Weltbild zu Thema zu begründen."

    Bitte konkret!

  19. 121.

    Roland:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 25.11.2021 um 20:36
    Bitte lesen sie tagesschau.de 14:30 Uhr
    Steigende Infektionszahlen
    Israel fürchtet fünfte Welle
    Stand: 25.11.2021 14:30 Uhr"

    Und die (schweren) Infektionszahlen würden noch mehr steigen, wenn weniger Menschen geimpft wären!

    Roland:
    "Die Impfstoffe sind neu und haben mehr Nebenwirkungen als zugegeben."

    Nein, die Nebenwirkungen, die bekannt sind, sind auch "zugegeben".

    Roland:
    "Die Impfreaktionen sind teilweise viele Tage heftig und schmerzhaft."

    Die meisten Menschen waren höchstens einen Tag etwas matt und schlaff.

  20. 120.

    Das Problem ist, dass ein Großteil gesundheitlicher Indikationen nicht zur benötigten Bescheinigung führen. Also sind sie automatisch nach ein paar Monaten wieder in der Kategorie "ungeimpft".

    Warum sollen sich Menschen, wenn wissenschaftlich nicht begründet, einem unnötigen Risiko für Nebenwirkungen aussetzen, statt Immunität anerkannt zu bekommen? Umgekehrt sind sie teilweise länger in der Kategorie geimpft, als sie geschützt sind. Aber ich finde: Nicht ein Status ist entscheidend, sondern der Mensch!

    Bleiben Sie mutig und eine gute Zeit mit Ihren Kindern.

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