Brandenburg - Offene Fragen bei Krankenhausreform verunsichern Klinikbetreiber

Seit Jahresanfang ist die Krankenhausreform in Kraft, doch in Brandenburger Kliniken herrschen viele Unsicherheiten: Wie die Reform konkret umgesetzt wird, bleibt unklar - vor allem für kleinere Häuser wie die Immanuel-Klinik in Rüdersdorf.
Montagmorgen in der Immanuel-Klinik in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland): Chefarzt Marcus Reinke aus der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie führt Visite bei einer Patientin durch, die sich das Sprunggelenk gebrochen hat, und erklärt ihr die nächsten Schritte bei ihrer Behandlung.
Die Unfallchirurgie gehört zu den zehn Fachbereichen des Krankenhauses, das insgesamt 456 Betten umfasst und damit eine breite medizinische Versorgung bietet – von der Geburtshilfe bis hin zur Palliativmedizin. Die Krankenhausreform, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, hingegen strebt an, dass sich kleinere Kliniken zukünftig spezialisieren sollen. Das würde auch das Klinikum in Rüdersdorf betreffen. Wie genau diese Umstrukturierung aussehen wird, ist jedoch noch völlig unklar.
Ungewissheit bei der Umsetzung
In Rüdersdorf weiß man derzeit nicht, wie die Reform konkret umgesetzt wird und wie die langfristigen Folgen sind. "Das Gesetz regelt relativ wenig Details, vieles wird durch Verordnungen bestimmt – die gibt es jedoch noch nicht", erklärt Martin Heinze, Chefarzt des Zentrums für seelische Gesundheit an der Immanuel-Klinik. Zudem gebe es einen bevorstehenden Regierungswechsel, der zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringe, betont Heinze. "Es ist auch schwierig vorherzusagen, wie die Verordnungen dann ausfallen werden."
Eines sei aber schon jetzt deutlich: Die Reform werde voraussichtlich erhebliche bürokratische Hürden mit sich bringen, meint Heinze. Er zeigt sich deswegen skeptisch: "Was das Bundesministerium versprochen hat, dass es für die Krankenhäuser leichter wird, sieht man jetzt schon, dass das nicht der Fall sein wird." Er rechnet damit, dass sich die Kliniken auf deutlich mehr Verwaltungsaufwand einstellen müssen, was die eigentlichen Ziele der Reform, wie die Entlastung der Häuser, in Frage stelle.
Miüller für Nachbesserung bei Krankenhausreform
Unterdessen hat Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) Nachbesserungen bei der Krankenhausreform gefordert. "An vielen wichtigen Punkten der Reform muss noch nachgebessert oder präzisiert werden", teilte die Politikerin mit. Müller nannte unter anderem die Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung und die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds.
Die Ministerin teilte zudem mit, dass die neue Brandenburger Landesregierung alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt sichern wolle.
Müller fordert Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds
Müller hatte im Dezember gefordert, dass der Bund sich mit einem Anteil von 40 Prozent am geplanten Transformationsfonds beteiligen solle. Die Kliniken in Deutschland sollen für die Krankenhausreform einen Transformationsfonds erhalten, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant sind.
Bislang sei vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden sollen. Der Bund müsse einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV könnten dann ihrerseits je 30 Prozent beitragen, so Müller.
Was soll sich mit der Krankenhausreform ändern?
Die Krankenhausreform soll schrittweise bis 2029 umgesetzt werden und verfolgt das Ziel, das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfähig zu gestalten. Kliniken sollen sich stärker auf spezialisierte medizinische Fachbereiche konzentrieren, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen. Insbesondere kleinere Einrichtungen, die bislang ein breites Leistungsspektrum anbieten, sollen künftig auf ihre Kernkompetenzen reduziert werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist, dass Kliniken künftig 60 Prozent ihrer Vergütung allein für das Vorhalten bestimmter Leistungen erhalten sollen. Dies soll Anreize zu übermäßigen Behandlungen und teils medizinisch fragwürdigen Eingriffen verringern. Fallpauschalen, die bisher den Großteil der Vergütung ausmachten, sollen nur noch 40 Prozent ausmachen. Kritiker befürchten jedoch, dass gerade kleinere Krankenhäuser durch diese Umstrukturierung benachteiligt werden und die Bürokratie weiter anwächst.

Sorgen um die kleinen Kliniken in Brandenburg
Beim Neujahrsempfang des "Verbandes christlicher Kliniken Brandenburg" in Potsdam überwog am Montag ebenfalls die Sorge, dass gerade die kleineren Krankenhäuser durch die Reform unter die Räder kommen. Gesundheitsministerin Müller sieht bei der Unterstützung den Bund in der Pflicht: "Wie wird der ganze Umbau in den Strukturen in den Häusern jetzt gestaltet werden können? Wir fordern hier Nachbesserung vom Bund", sagte Müller. Sie sieht den Bund in der Pflicht, die Krankenhausreform durch Steuermittel zu unterstützen, um die kleineren Häuser nicht finanziell zu überfordern.
In Rüdersdorf läuft der Betrieb vorerst regulär weiter, doch im Hintergrund gibt es viele offene Fragen.
Sendung: Brandenburg Aktuell, 06.01.2024, 19:30 Uhr
Mit Material von Lucia Heisterkamp
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