Antrag nicht wirksam? -

Ein drohender Abwahlantrag gegen Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) hat einen Streit ausgelöst.
Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Linkspartei halten eine Abstimmung über den Abwahlantrag nicht für möglich, da er aus ihrer Sicht nicht fristgerecht eingereicht wurde. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung (SVV), Pete Heuer, sagte dagegen, diese Auffassung sei falsch, die Vorschriften würden eingehalten.
Über den Abwahlantrag sollen die SVV-Mitglieder in einer Sondersitzung der SVV am 26. Juni - und damit nach der Kommunalwahl (9. Juni) - abstimmen.
Fraktionschefs von SPD und Linken sehen Frist nicht eingehalten
Oberbürgermeister Schubert steht wegen der Annahme kostenloser Tickets für Sportveranstaltungen für sich und teils auch für seine Frau in der Kritik. Schubert hat sein Vorgehen bisher stets verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat ein Ermittlungsverfahren gegen das Stadtoberhaupt eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht der Vorteilsannahme.
Die Fraktionsvorsitzenden Uwe Adler (SPD) und Stefan Wollenberg (Linke), teilten am Freitag in einer Mitteilung mit, sie hätten Einsicht in den Antrag auf Einleitung eines Abwahlbegehrens gegen den Oberbürgermeister beantragt. "Ich habe mich heute im Büro der Stadtverordnetenversammlung persönlich davon überzeugen können, dass der Antrag dort zumindest bis 12.00 Uhr nicht vorlag", so Adler. Damit sei er gemäß Geschäftsordnung nicht wirksam eingereicht. Wollenberg kündigte notfalls rechtliche Schritte an, sollte Heuer an der Abstimmung festhalten.
Mindestens 50 Prozent der SSV-Mitglieder müssen Antrag unterschreiben
Heuer, der der SPD-Fraktion angehört, wies die Vorwürfe zurück und sagte, er habe zwei Terminvorschläge zur Akteneinsicht unterbreitet. Der Antrag sei mit der Versendung der Einladung zur SVV-Sondersitzung am 13. Juni freigegeben. Vorher sei er nur mit geschwärzten Angaben einsehbar. Damit wäre nicht ersichtlich, wer unterschrieben hat. Mehr als die Hälfte der SVV-Mitglieder unterstützt laut Heuer mit ihrer Unterschrift den Abwahlantrag.
Für die Einreichung eines Abwahlantrags ist nach dem Brandenburger Kommunalwahlgesetz mindestens die Hälfte der Zahl der Mitglieder des Kommunalparlaments nötig, für einen Beschluss der SVV zur Abwahl eine Mehrheit von zwei Dritteln. Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss mindestens ein Monat und dürfen höchstens drei Monate liegen. Käme eine Abwahl zustande, müsste Schubert entscheiden, ob er sie annimmt - falls nicht, käme es zu einem Bürgerentscheid.
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