Entwurf für Bund-Länder-Treffen - Lockdown soll bis Ende März verlängert werden - mit Lockerungen ab Montag
Verlängerung des Lockdowns bis Ende März – aber gleichzeitig Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen und im Einzelhandel: Das sieht ein Beschlussentwurf für das anstehende Bund-Länder-Treffen vor. Über allem steht eine intensive Teststrategie.
Bund und Länder planen ab kommender Woche erste leichte Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Tiefgreifende Veränderungen bleiben aber vorerst aus, der Lockdown soll bis zum 28. März verlängert werden. Das geht aus einem Beschlusspapier hervor, das dem rbb vorliegt.
Demnach hat sich die sogenannten "4er-Runde" in Vorbereitung auf die nächste Bund-Länder-Konferenz am 3. März auf diesen Entwurf geeinigt. Der Runde gehören Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD); der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an.
Konkret sieht der Entwurf folgende Punkte vor:
Bereits ab Montag (8.3.) sollen demnach die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Demnach dürften sich wieder mehrere Mitglieder zweier Haushalte treffen. Erlaubt werde dies für maximal fünf Personen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt würden. Stand jetzt darf ein Haushalt nur eine weitere haushaltsfremde Person treffen, Kinder werden in Brandenburg nicht mitgezählt, in Berlin gilt dies nur für die Kinder (bis 12 Jahre) von Alleinerziehenden.
Auch weitere Lockerungen sind hier möglich - in Regionen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 oder 50 Neuinfektionen pro Woche, heißt es in dem Beschluss. Welche der beiden Werte letztlich gültig sein soll, lässt das Papier offen. Sollten die Inzidenzen unter dem letztlich festgelegten Wert liegen, seien Treffen zweier Haushalte mit insgesamt zehn Personen wieder möglich. Kinder bis 14 Jahre seien auch hiervon ausgenommen.
Der Einzelhandel soll mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern wie bisher geplant erst ab einer "stabilen" Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen öffnen. Noch ist aber offen, ob es zu früheren Öffnungen kommen könnte, beispielsweise durch "Click and meet"-Angebote. Dabei könnte nach vorheriger Terminbuchung eine Kundin oder ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche das jeweilige Geschäft betreten. Dabei müsste der zeitlich begrenzte Besuch dokumentiert werden, um eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dem Papier zufolge öffnen, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region stabil unter 35 liegt.
Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich sollen wieder möglich sein, sobald sich die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region unter einer Marke bewegt, die im Entwurf noch offengelassen wurde und über die die Ministerpräsidentenkonferenz beraten muss.
Bundeseinheitliche Linie bei Gartenfachmärkten
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm wieder öffnen, wird im Vorschlagspapier betont. In Brandenburg sind Gartenmärkte bereits seit dem 1. März wieder geöffnet, Buchhandlungen waren in Berlin vom Lockdown nicht betroffen.
Darüber hinaus sollen die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen dürfen. Kunden müssen jedoch ein negatives tagesaktuelles Schnell- oder Selbsttestergebnis vorlegen, zudem muss sich das Personal regelmäßig testen lassen.
Umfassender Schnelltestplan ist Basis für Lockerungen
Außengastronomie und Kultur müssen sich derweil weiter gedulden: Sie sollen erst öffnen können, sobald die Neuinfektionen stabil unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 über zwei Wochen bleiben. So sieht es auch der Stufenplan des Landes Berlin vor, der in der vergangenen Woche bekannt geworden war.
Grundsätzliche Voraussetzung für Öffnungsschritte ist dem Papier zufolge ein umfassender Schnelltestplan, der allerdings erst bis April umgesetzt werden soll. Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung sollen die Länder sicherstellen, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von bis zu zwei kostenlosen Schnelltests mit einer Bescheinigung über das Testergebnis erhalten.
Auch die Unternehmen in Deutschland sollen verpflichtet werden, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot bis zu zwei kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen. Alle Bürger sollen ebenfalls bis zu zwei kostenlose Schnelltests machen können, "in einem von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund", heißt es in dem Entwurf.
Ausnahmen zu Ostern möglich
Mit Blick auf die Osterferien appellieren Bund und Länder in dem Entwurf, "auf nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten." Es wird daran erinnert, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, "und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht." Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Bei Rückreisen aus "Virusvariantengebieten" ist die vorzeitige Freitestung nicht möglich. Zudem muss bei der Rückreise aus solchen Gebieten eine Quarantäne von 14 Tagen eingehalten werden.
Anders als im Lockdown über Ostern im letzten Jahr sollen jedoch Verwandtenbesuche in diesem Jahr möglich sein, heißt es im Entwurf weiter. Vom 2. bis 5. April könnten die Länder Ausnahmen von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen beschließen: "Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis" seien dann zulässig. So wie schon vor Weihnachten werden die Menschen gebeten, vor Verwandtenbesuchen eine "Schutzwoche" einzulegen und ihre Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Länderregelungen können variieren
Das nächste Bund-Länder-Treffen wird in dem Entwurf für den 24. März anberaumt. Das Beschlusspapier gilt als Verhandlungsbasis für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch (3. März). Veränderungen und Abweichungen in den Bundesländern sind möglich. So erwägt nach rbb-Informationen zum Beispiel der Berliner Senat, bereits ab kommenden Dienstag (9. März) auch Grundschülern der vierten bis einschließlich sechsten Klassen die Teil-Rückkehr in die Klassenräume zu ermöglichen.
Sendung: Inforadio, 02.03.2021, 12 Uhr
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