Beschlüsse des Kabinetts - Brandenburg lockert beim Sport, in Hotels und der Kultur

Di 01.06.21 | 17:10 Uhr
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Archivbild Amateurfussbal der Kreisklase auf einem Sportplatz in Welzow, Brandenburg am 17.10.2020.
Video: Brandenburg aktuell | 01.06.2021 | Stephanie Teistler | Dietmar Woidke im Studio | Bild: (Quelle: dpa/Andreas Franke)

Essen und trinken in Restaurants, Bars und Cafés ist ab Donnerstag wieder möglich - bei Vorzeigen eines negativen Coronatests. Lockerungen wird es auch in der Kultur, im Sport und im privaten Bereich geben.

Wegen der rapide sinkenden Zahl von Corona-Neuinfektionen hat nach Berlin nun auch die Brandenburger Landesregierung weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Davon profitieren werden vor allem die Gastronomie, Kultur und der Sport, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag mitteilte.

Essen und trinken in Bars, Cafés und Restaurant wieder möglich

Ab Donnerstag sind in Brandenburg Gaststättenbesuche in den Innenräumen wieder erlaubt. Die Testpflicht wird für die Außengastronomie komplett entfallen.

Restaurants, Bars und Cafés mit einer Innengastronomie hingegen dürfen Gäste empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorzeigen. Dies gelte auch für Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen, die ab Donnerstag öffnen dürfen, sagte Woidke.

Kulturveranstaltungen im Freien sind bis zu 500 Personen erlaubt, drinnen bis zu 200 Personen. Kino-, Theater und Konzertbesuche in Innenräumen sind somit bei Vorlage eines Negativtests wieder möglich.

Gruppen mit bis zu zehn Personen erlaubt

Auch bei den Kontaktbeschränkungen wird dann deutlich gelockert: So dürfen sich ab Donnerstag im öffentlichen Raum ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt ohne Personenbegrenzung treffen. Auch kleine Gruppen "theoretisch mit bis zu zehn Personen aus zehn Haushalten" könnten sich dann treffen, sagte Woidke.

Einzelhandel ab 3. Juni komplett geöffnet

Private Feiern sind unter freiem Himmel mit bis zu 70 Personen gestattet. In geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Personen, damit ein "relativ normales Familienleben möglich" ist, sagte Woidke. Eine Testpflicht bei privaten Feiern gibt es nicht.

Erlaubt sind demnach, wenn es ein Hygienekonzept gibt, auch Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern.

Ab dem 3. Juni werde zudem der Einzelhandel komplett geöffnet. Wer einkaufen möchte, darf also wieder ein Geschäft betreten, ohne vorher einen Termin zu buchen. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich. Allerdings wird es bis zum 11. Juni noch Einschränkungen bei der Zahl der Kunden geben, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten dürfen.

Fitnesstudios auf 30 Personen begrenzt

"Wir sind ein Sportland", sagte Woidke. Deshalb werde ab Donnerstag der Kontaktsport im Freien wieder ohne Personenbeschränkung möglich sein. Ebenso sei der Schulsport dann wieder uneingeschränkt möglich.

Der Besuch von Fitnesstudios ist in Brandenburg bereits seit dem 1. Juni erlaubt. In den Studios wird jedoch weiterhin einer negativer Corona-Test Pflicht sein, zudem darf bei Sport in Hallen und anderen Innenräumen die Personenanzahl von 30 Teilnehmern nicht überschritten werden.

Hotels in Brandenburg öffnen ab 11. Juni

Vom 11. Juni an sind wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei gilt alle 72 Stunden eine Testpflicht, außerden dürfen nicht mehr als zwei Haushalte in einer Wohnungseinrichtung sein.

Auch Messen und Jahrmärkte können wieder öffnen, ebenso Thermen und Solarien.

Grundlage für die Öffnungen sei die positive Entwicklung der Pandemie-Zahlen, sagte der Ministerpräsident. Ihm zufolge sind inzwischen sämtliche Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg unter einer Corona-Inzidenz von 50.

Grundschüler bereits seit Monatg wieder in den Schulen

Seit Dienstag kehren in Brandenburg die Kitas wieder in den uneingeschränkten Regelbetrieb zurück. Die meisten Grundschulen waren bereits am Montag vollständig in den Präsenzunterricht zurückgekehrt. Die weiterführenden Schulen sollen am kommenden Montag folgen.

Sendung: Brandneburg aktuell, 01.06.2021, 19:30 Uhr

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15 Kommentare

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  1. 15.

    Die Frage hab ich auch : Zählen Kinder, Genesene und Geimpfte bei privaten Feiern mit zu den neuen Personenobergrenzen (innen 30, außen 70)?

  2. 14.

    Wie sagte gestern ein Herr in der Berliner Abendschau ? "Ich setz auf Gehirn ! Es kommt auf jeden Einzelnen an".
    Genau so ist es. Bei aller Freude über die Öffnungen sämtlicher Bereiche kann man nur hoffen, dass sich die Menschen bewusst sind, dass Covid19 noch nicht besiegt ist, und weiterhin achtsam sind. Nur so kann man einer weiteren Welle und der damit verbundenen erneuten Einschränkungen vorbeugen.
    Lasst uns den Sommer genießen, und trotzdem noch so gut wie möglich auf AHA Regeln achten!

  3. 13.

    Die vollständige Impfung (ab 14 Tage nach der 2.Impfung) gilt als "Eintrittskarte", also kein Test mehr nötig.

  4. 12.

    Was gilt jetzt für die Chorproben der Gemeinde? Darf der Chor sich treffen? Drinnen oder draußen? Dürfen nur 10 Personen aus 10 Haushalten (Kleingruppe) sich treffen? + Geimpfte zählen nicht mit? So sind es 10 Personen + mind. 14.Tage Geimpfte ? Chorproben draußen real möglich? Was gilt im Chorbereich momentan beim Gesang für Gottesdienste? open air und im Raum?

  5. 11.

    Liebe Betti,

    danke für den Hinweis. Kleiner Fehler der in der Eile des Schreibens während einer PK passiert ist ;)

  6. 10.

    Und wann bekommen Mütter nun den Ausgleich für die Quälerei und den Schlafmangel und die Überarbeitung? Urlaub, Holiday, zusätzliches Kindergeld für Babysitter - und zwar bitte genauso unbürokratisch wie für die Testcenter?

  7. 9.

    Wann öffnen die Schwimmhallen???

  8. 8.

    Bin nur gespannt für wie lange wir die "Segnung" der Wiedereinführung der Grundrechte erleben dürfen. Bis nach der Wahl oder nur bis zur nächsten Welle.

  9. 7.

    Zählen Kinder, Genesene und Geimpfte bei privaten Feiern mit zu den neuen Personenobergrenzen (innen 30, außen 70)?

  10. 6.

    Es wird gescrieben: Bei einem Besuch eines Restaurants etc ist ein negativer Test vorzuweisen.was ist für Gäste,welche einen vollkommen Impfschutz haben?Gilt der auch als Eintrittskarte ?

  11. 5.

    Wie lange soll es mit den Test`s noch gehen. Wir liegen in Brandenburg unter 20. Müssen wir erst -20 erreichen, oder müssen erst die Test´s verbraucht werden. weiss man wer daran wieder verdient.
    In anderen Bundesländern sind die Test`s nicht mehr nötig. Vielleicht schafft man es endlich mal einheitlich zu abggieren.

  12. 4.

    Kleiner Fehler oben?
    "Das teilte Herr....Woidke am Mittwoch mit."?
    Heute ist Dienstag?

  13. 3.

    Hmmm ,das mit dem Negativtest verstehe ich noch nicht ganz.
    Wenn ich mich erinnere hat das Bundesverfassungsgericht zu Einschränkungen klare Kante gezeigt.
    Immerhin sind die Zahlen auf unter 20 Infektionen gesunken.
    Müssen erst wieder Bürger klagen ?

  14. 2.

    Mal wieder wird man über 50 % der Verbote und Erlaubnisse nicht informiert. In Potsdam z.B. ist der Freilandbereich (!) des Botanischen Gartens immer noch nicht zugänglich. Obwohl im Freien und bei dem Publikumsverkehr dort (geschätzt in normalen Zeiten weniger als 1 Mensch pro 100 m^2) und bei den niedrigen Fallzahlen nun wirklich keinerlei Risiko besteht. Was soll das?

  15. 1.

    Die Mitteilung zu den Lockerungen hat Herr Woidke am „Mittwoch“? gegeben…

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