Berliner Verwaltungsgericht - Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate ist rechtswidrig

Do 17.02.22 | 14:02 Uhr
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ILLUSTRATION - Ein Mann hält sein Smartphone mit einem digitalen Covid-Genesenenzertifikat vor einem Apotheken-Logo hoch. (Quelle: dpa/Marcus Brandt)
Audio: Fritz | 17.02.2022 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/Marcus Brandt

Wie lange gilt der Genesenenstatus? Zuletzt verkürzte das RKI die Geltungsdauer von sechs auf drei Monate. Das ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Die Entscheidung gilt aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller.

Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert-Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden. Am Donnerstag wurde der Beschluss öffentlich gemacht.

Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Dies könne nicht dem RKI übertragen werden. Dies überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. Aus diesem Grund habe sich das Gericht nicht mit der Frage befassen müssen, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet worden sei.

Entscheidung gilt nur für Antragssteller

Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Mit ihrem Eilantrag wollten sie laut Gericht eine zehntägige Quarantänepflicht nach Rückkehr von einem Kurzaufenthalt in Dänemark vermeiden. Vor der Verkürzung des Genesenenstatus wären sie davon noch ausgenommen gewesen, hieß es.

Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte ein Gerichtssprecher. Der Beschluss ist auch noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Damit soll eine jüngst vorgenommene Änderung rückgängig gemacht werden. Diese sieht vor, dass die Frist nicht mehr in einer Verordnung steht, sondern Festlegungen des RKI auf dessen Internetseite direkt greifen.

RKI hatte den Status zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt

Das Institut hatte den Genesenenstatus auf dieser Grundlage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt. Viele Bürger verloren damit quasi über Nacht die Möglichkeit, in Restaurants oder Bars zu gehen. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.

Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Osnabrück, Hamburg und Ansbach in Bayern ähnlichen Eilanträgen stattgegeben, das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte einen solchen dagegen ab. Anders als im Berliner Fall wandten sich die Antragsteller in diesen vier Fällen nicht gegen die Bundesregierung selbst, sondern gegen die Behörden vor Ort oder die Landesverordnungen.

Sendung: Abendschau, 17.02.2022, 19:30 Uhr

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62 Kommentare

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  1. 62.

    Geimpft ist doch geimpft. Noch ist eine Boosterpflicht doch immernoch nicht umgesetzt. Nichtmal die Apps erkennen den Booster endlich mal, obwohl für 2G+ Kontrollen sehr sinnvoll. (2G könnte ja einfach gelb geben).

    Auch die 3 Monate Genesenstatus ist nicht in der App hinterlegt. Wird wohl bevor die App alles vernünftig kann sowieso alles obsolet sein. ;D

  2. 61.

    Die meisten stellen sich das ganz einfach vor oder?

    Zack Stellen für ITS Pflegekräfte Ausbildung ausschreiben und eventuell noch für ihre Notfallpflegekräfte. Schon Problem gelöst. Seit 30-40 Jahren wollen immer weniger Menschen solche Berufe ausüben, das ist einfach so und damit hat die Politik nicht einmal viel zu tun. Ich würde diesen Job auch nicht machen wollen, Sie vielleicht? dann melden Sie sich, Sie werden wohl direkt einen Ausbildungsplatz bekommen.

  3. 60.

    Hallo Thomas,
    es liegt mir fern, Ihnen Ihre persönliche Meinung suggerieren zu wollen.
    Ein solches Missverständnis möchte ich gern auflösen.

    Ich hatte angenommen, dass es Sie freuen würde, wenn Sie mit Ihrer Einschätzung "Es ist daher zu erwarten, dass das OVG das Urteil des VG aufhebt." richtig lägen.
    Natürlich meine ich mit "freuen" das ganz positive Gefühl, wenn eine getroffene Aussage bestätigt wird.

    Bei der Bewertung der selbst von Karl Lauterbach eingeräumten Kommunikationsstörung zwischen RKI und Minister würde ich allerdings beim Attribut "beschämend" bleiben. (Siehe #55)

    Ich denke, so könnten wir uns ins Benehmen setzen.

  4. 59.

    "...und selbst wenn Ihnen das OVG die Freude machen sollte..."
    Das ist genau eine "Stammtischparole", mir meine persönliche Meinung suggerieren zu wollen und ich finde hier überhaupt nichts beschämend, sondern genau so, wie ich es im Kommentar #53 bereits beschrieben hatte.

  5. 58.

    Die Antwort sollte eigentlich an #38 gehen.

    Aber ok wo hat er eine Allumfassendheitsthese abgeleitet?
    Und dort steht auch:
    "Dennoch würden alle Daten zeigen, dass der Schutz für Genesene vor einem schweren Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion „sehr gut“ sei."
    Und nur darum geht es.

  6. 57.

    Die Aussage im Artikel vom 28.01. ist im Zusammenhang dieses Urteils soviel Wert wie die Wasserstandsmeldung der Elbe. Auch der in dem Artikel zitierte Expertenrat hat sich in den offiziellen, publizierten Empfehlungen mit keinem Wort zu dieser Entscheidung eingelassen, weder inhaltlich noch verwaltungsformal.

  7. 56.

    Irritierend ist, dass ein einzelner Arzte einige Krankenhäuser anfragt und daraus eine Allumfassendheitsthese ableitet. Hat Sie das nicht irritiert?

    Der von mir verlinkte Artikel ist im übrigen vom 07.02. Nicht-Lesen hilft natürlich der Keine-Ahnung.

  8. 55.

    Hallo Thomas,
    und selbst wenn Ihnen das OVG die Freude machen sollte - finden Sie nicht auch, dass es beschämend ist, wenn in einer Krisensituation eine Behörde eine fragwürdige Entscheidung trifft, ohne ihren Dienstherren rechtzeitig zu informieren.

    Das Wichtige, dass diese Regelung justiziabel ist/war und ein Gericht die Rechtswidrigkeit festgestellt hat.
    Wir bewegen uns also nicht auf dem Level von Stammtischparolen, obwohl auch viele "normale" Menschen und Nichtjuristen ein ungutes Gefühl hatten.

    Als loyaler und mündiger Bürger freue ich mich darüber, dass ein Gericht eine offizielle Angelegenheit durchaus kritisch bewertet, selbst wenn ein anderes zu einer anderen Bewertung kommen sollte.
    Denn wenn das nämlich nicht mehr möglich wäre, ... puh!

  9. 54.

    Keine Ahnung,was in dem Text als Gegenargument drin stehen soll und ich werde es mir auch nicht durchlesen,aber bitteschön:

    https://www.berliner-zeitung.de/news/genesene-schutz-vor-infektion-ist-vergleichbar-mit-schutz-nach-impfung-li.208171

    Mediziner: „Keine bekannten Fälle von Genesenen auf Intensivstationen“

  10. 53.

    Man kann als Laie den Sinn von Maßnahmen immer in Frage stellen, aber Karl Lauterbach hat die Entscheidung damit begründet, dass die einfachen Delta-Genesenen sich nach 3 Monaten mit Omikron infizieren können.
    Die EU hat in ihrer Genesenen-Auslegung "BIS" ZU 6 MONATEN zustehen. In Frankreich legt man "BIS" mit 4 Monaten aus.

    Fässt man dies alles zusammen, steht die Festlegung zum Genesenenstatus in Deutschland NICHT im Widerspruch zur EU, ist wissenschaftlich begründet und damit verwaltungstechnisch sauber. Es ist daher zu erwarten, dass das OVG das Urteil des VG aufhebt.

  11. 52.
    Antwort auf [Nana ] vom 17.02.2022 um 22:33

    Und genau das scheint nach einer Infektion mit Ommikron nicht der Fall zu sein [1].

    Demnach hätte auch ein Hr. Lauterbach auf Basis der vorliegenden Informationen so entscheiden müssen, hätte er nicht mit einer Verordnung vom Januar das RKI dazu ermächtigt (was nach Urteils des Verwaltungsgericht rechtlich nicht zulässig war).

    Oder er hätte sehenden Auges die vorliegenden Daten ignoriert.

    [1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131519/Medizinische-Debatte-um-Genesenenstatus-Wie-gut-sind-Omikron-Infizierte-geschuetzt

  12. 51.

    Ja stimmt leider.
    Und da Berlin für sein aussitzen bekannt ist wird man erst einmal nichts weiter machen.

  13. 50.
    Antwort auf [Nana ] vom 17.02.2022 um 22:36

    Von mir aus gründen sie eine BI. Aber machen sie was statt alles mieszumachen. Das ist Demokratie. Deswegen werden sie nicht morgen verhaftet oder gar ermordet.

    Für dieses Recht wurde lange genug gekämpft.

  14. 49.

    Ein gelungener Taschenspielertrick zwischen Lauterbach und Wieler. Das kaum jemand aufschreit kann ich mir nur so erklären, dass fast alle infizierten geimpft waren und es bei den 6 Monaten bleibt.

  15. 48.

    Ui, das war ein guter! Glaube aber nicht, dass das alle verstehen...

  16. 46.

    Warum sollte ich*? Ziehen Sie doch in ein Land IHRER Wahl, wo Kritik am Staat direkt unterbunden wird. Dann müssen Sie sich keine anderen Meinungen mehr anhören. Deal?

    *) Davon ab bin ich ohnehin in drei Ländern zuhause. Ist hier aber irrelevant.

  17. 45.

    Der Staat das sind wir alle. Wir haben Parteien gewählt die auf Teufel komm raus privatisiert haben und das Gesundheitssystem auf marktwirtschaftlich getrimmt haben. Wir haben diese Parteien gewählt.

  18. 44.

    Hallo Andreas,
    dem letzten Satz habe ich nichts hinzuzufügen. Außerdem hat ja Lauterbach dem RKI die Sache entzogen weil ... Naja, steht auch in der Urteilsbegründung. Es obliegt nämlich der Regierung und nicht eines Institutes.
    Mit freundl. Grüßen

  19. 43.

    Andreas:
    "Wenn jetzt alle Bürger der Stadt eine Klage einreichen würden…. das wäre mal was :D"

    Ja, aber viele Klagen würden zurückgewiesen werden wegen fehlender Beschwer, nämlich die von den Menschen, die das gar nicht betrifft, also die nicht im 4.-6. Monat des Genesenheitsstatus sind bzw. nicht in diesen kommen (also zur Zeit im 1.-3. Monat mit Gesenheitsstatus sind). Denn zulässig sind nur Klagen, wenn man selber davon betroffen ist. Wenn jemand dagegen klagt, der davon nicht betroffen ist (also nicht genesen oder seit mehr als 6 Monaten genesen), dann wird die Klage als unzulässig zurückgewiesen.

  20. 42.

    Karsten Nilson:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 17.02.2022 um 12:50
    Hallo Immanuel,
    das kuriose ist ja, die Rechtswidrigkeit gilt ja vorerst nur bei denen die deshalb vor Gericht gezogen sind. Da ist sozusagen das Chaos perfekt. Im Laden z.B.: bei allen die 3-Monatsregelung und damit nach 3 Monaten nicht als genesen geltend. Und die Personen die vor Gericht gezogen sind kommen nach 4 Monaten rein und gelten aber immernoch als genesen. Finden Sie den Fehler"

    Da ist kein Fehler! Solange die Rechtslage nicht endgültig und abschließend geklärt ist, gelten für alle die Regelungen und für die, die vor Gericht gezogen sind, die dortigen vorläufigen Entscheidungen. Das ist in einem Rechtsstaat so!

  21. 41.

    Dann haben wir alle versagt weil wir Parteien gewählt haben die alles privatisieren wollen. Na klar wurde der Gesundheitssektor kaputtgespart. Und wir haben zugesehen. Der Staat sind wir alle!

  22. 40.

    Die Bundesregierung hat doch selbst entschieden, indem sie im Gesetz auf die Festlegungen des RKI verwiesen hat. Sonst wäre es ja nicht in Kraft getreten.
    Ansonsten wüsste ich auch nicht, was Berufspolitiker außer Größenwahn dafür qualifiziert, solche Entscheidungen und über viele andere Expertengebiete, selbst zu treffen.

  23. 39.

    Na so ganz unrecht hat Steffen ja nun nicht. Der Mangel an Pflegekräften ist nicht erst seit 2 Jahren und die schlechte Bezahlung ist auch nix neues. Die Verantwortlichen wußten das und was haben sie dagegen unternommen?
    Berechtigte Kritik vom Bürger sollten sich Politiker immer anhören denn sie werden vom Steuerzahler finanziert.

  24. 38.

    Wer so etwas behauptet der schreibt Unsinn. https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/corona-sind-wir-nach-einer-infektion-immun/

  25. 37.

    Man hätte auch versuchen können die bereits ausgebildeten Pflegekräfte,die aber ihren Beruf gewechselt haben,wieder zurückzuholen. Mit dem Geld,was man für viele sinnlose Tests ausgegeben hat,wäre das locker möglich gewesen. Diese Lösung war aber wohl zu einfach.

  26. 36.

    Bereits die Begrenzung auf 6 Monate ist vollkommener Unsinn.

  27. 34.

    "Die Corona-Krise ist ein Organisationsversagen des Staates, keine Überlastung der ITS."

    Sie wie sie hier jeden Grund suchen und sei er noch so abwegig gegen unseren Staat zu wettern warum ziehen sie nicht einfach in ein Land ihrer Wahl?

  28. 33.

    Dass die Zustände auf den ITS so sind, wie sie sind, liegt aber nicht an Covid-19 sondern schlicht und ergr4eifend daran, dass die Mitarbeiter dort verheizt werden und reihenweise hinwerfen. Die Betten und Geräte sind da, es fehlt massiv am Personal und unser Staat tut rein gar nichts dagegen. Wenn wegen Corona tatsächlich Operationen verschoben wurden, dann spricht das dafür, dass die Belastung nach dem Ende der Pandemie eins zu eins so weiter geht. Es ändert sich lediglich der Grund, warum die Patienten dort liegen. Nach zwei Jahren Pandemie hat es der Staat nicht geschafft, oder schlicht nicht schaffen wollen, Notfallpflegekräfte auszubilden, die im Notfall unterstützen könnten. Natürlich kann man in dieser Zeit keine neuen Intensivpfleger von Anfang an ausbilden, man hätte aber vorhandene Pflegekräfte entsprechend weiterbilden können. Die Corona-Krise ist ein Organisationsversagen des Staates, keine Überlastung der ITS.

  29. 32.

    Meine Güte, wo Sie überall gleich Diffamierung entdecken. Man kanns auch übertreiben mit der Opferrolle, oder?

  30. 31.

    Das liegt am grundsätzlichen…. eine Klage gegen eine Verordnung hat immer nur Auswirkung für den Kläger… ist und war schon immer so.
    Etwas zurück denken … Klage in Berlin in Sachen Sperrstunde… das Urteil galt auch nur für die, die geklagt hatten.
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/elf-wirte-waren-bereits-erfolgreich-berliner-verwaltungsgericht-hebt-sperrstunde-fuer-20-weitere-lokale-auf/26301926.html
    Wenn jetzt alle Bürger der Stadt eine Klage einreichen würden…. das wäre mal was :D

  31. 30.

    Falsch, die Apotheken haben keine unterschiedlichen Genesenenzertifikate nach un- und geimpft. Ich hatte damals den entsprechenden Link zum Beitrag gepostet.

  32. 29.

    Hallo Immanuel,
    das kuriose ist ja, die Rechtswidrigkeit gilt ja vorerst nur bei denen die deshalb vor Gericht gezogen sind. Da ist sozusagen das Chaos perfekt. Im Laden z.B.: bei allen die 3-Monatsregelung und damit nach 3 Monaten nicht als genesen geltend. Und die Personen die vor Gericht gezogen sind kommen nach 4 Monaten rein und gelten aber immernoch als genesen. Finden Sie den Fehler
    Mit freundl. Grüßen

  33. 28.

    "Wir haben trotz Winter und trotz Omikron nie ein Problem auf den Intensivstationen gehabt."

    Das stimmt schlicht nicht. Wir haben dort seit zwei Jahren Probleme, große Probleme. Nur weil die Intensivstationen nicht kollabiert sind und keine Patienten abgewiesen werden müssen, heißt das nicht, dass es keine Probleme gibt. Die Mitarbeiter dort arbeiten seit zwei Jahren quasi im Akkord, am Anschlag und teilweise darüber hinaus. Schon vor der Pandemie war die stationäre Pflege mehr oder weniger am Limit und mit heißer Nadel gestrickt. Also, selbst wenn dort wieder Normalzustand herrscht (was noch nicht der Fall ist), dann ist es immer noch nicht so wie es sein sollte. Es ist absolut grotesk von gering sinkenden oder gleichbleibenden Zahlen darauf zu schließen, dass nun alles vorbei ist und Lockerungszwang besteht. Ist nicht so. Die arbeiten dort immer noch am Limit! Mal mehr, mal weniger. Je nach Haus und Region.

  34. 27.

    Berta:
    "Es ist schon abenteuerlich wenn ein Verwaltungsgericht entscheidet ab wann man genesen. Das sind bestimmt alles höchst kompetente Mediziner. Was es doch in Deutschland alles gibt."

    Es wäre abenteuerlich, wenn in einem Rechtsstaat nicht Gerichte über Rechtsfragen entscheiden! Und die Frage des Genensenenstatus ist eine Rechtsfrage, weil Rechtsfolgen daran gebunden sind! Wer soll denn sonst über Rechtsfragen entscheiden?

    Hier ging es allerdings nur um eine formale Kompetenzfrage.

  35. 26.

    Mal kurz zur Info. Nach einer Infektion mit Corona erhält der Betroffene einen Bescheid über den Genesenenstatus. Dies ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Wenn der Bescheid, so wie von Lauterbach rückwirkend verkürzt wird, ist zunächst von der Behörde gem. § 28 VwVfG eine Anhörung zu machen. Der Betroffene wird nämlich in seinen Rechten beschnitten, was ein belastender VA ist. Hinzu kommt, dass dann die Behörde den alten VA aufheben muss (§44ff VwVfG) und einen neuen VA (Verwaltungsakt) erlassen muss über den neuen Zeitraum. Ansonsten müssten alle auch bei einer Änderung der StVO rückwirkend mehr Bußgelder bezahlen... Und das ist nicht drin... Insoweit ist die Rückwirkende Verkürzung der Genesenenstati rechtswidrig ohne eine Einzelfallentscheidung.

  36. 25.

    Das war ein cleverer Schachzug der Bundesregierung. Die Kompetenz dem RKI zu übertragen. Somit ist das RKI der Bösewicht. Hintergrund ist natürlich die Impfquote zu erhöhen und somit wird es noch eine Weile dauern bis wieder auf Null gestellt wird.

  37. 24.

    Ganz so einfach ist die Sachlage dann doch nicht. Formal haben Sie erst mal Recht, dass das Gericht sich lediglich darauf zurückgezogen hat, dass Behörden keine regierungsgleichen Entscheidungen treffen dürfen. Dies obliegt der Regierung und/oder dem Parlament. Aber auch, wenn letztere diese Entscheidung getroffen hätten, wäre der Ausgang vor Gericht nicht sicher, da willkürliche Fristen unzulässig sind, weil auch Regierungsentscheidungen sachlich und wissenschaftlich begründet sein müssen. Dies ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz. Insofern kann auch ein Verwaltungsgericht ein bestehendes Gesetz oder eine bestehende Verordnung für verfassungswidrig erachten und dagegen urteilen. In diesem Fall war, was juristisch tägliche Praxis ist, diese Prüfung gar nicht erst durchgeführt, da bereits ein formaler Fehler vorhanden war, der für ein Urteil ausreichte.

  38. 23.

    Quark! Und Diffamierung zugleich.
    Auch geimpft bekommt man einen Genesenenstatus, der dann den nächsten erforderlichen Impftermin (wegen Ablaufens) verschiebt.

  39. 22.

    Wenn du in ein Lokal gehst und deinen Status auf CovPass vorzeigst, dann werden die nicht weiter nachforschen, ob es ok ist.
    Es ist aber ein Risiko, denn ungeimpft ist der Status trotzdem nicht korrekt. Bei einer Überprüfung kann das durchaus rauskommen, und was dann passiert, weiß ich nicht. Vielleicht heißt es dann, nope, Test machen und vorzeigen. Oder es ist gar Betrug?
    Unsinn jedenfalls alles. Ich hoffe, dass der Genesenenstatus bald für ALLE gleich gilt! (Bin geboostert)

  40. 21.

    Hallo OttoKrüja,
    als Berta ihren Kommentar absetzte (9:54 Uhr) bestand der Artikel nur aus Überschrift, Zwischenüberschrift und dem Zusatz "Mehr in Kürze..".
    Sie hat quasi nur die Schlagzeile kommentiert.

    Allerdings gebe ich Katjuscha (#5) recht: Es ist Humbug geworden.

  41. 19.

    Hallo, Berta (3),
    bitte richtig lesen:
    Das Verwaltungsgericht hat nicht über medizinische Belange entschieden, sondern nur festgestellt, dass das RKI nicht berechtigt war, diese Entscheidung der Verkürzung zu treffen.

  42. 18.

    Ich bin ja mal gespannt, wie lange die Bundesregierung nun benötigt, um sofort! die Verkürzung des Genesenenstatus zurückzunehmen. Darüber muss nicht lange beraten werden. PK sofort mit Statement von Lauterbach und entsprechende Umsetzung.
    Das RKI hat nicht nur seine Kompetenzen überschritten, sondern auch nicht die weitreichenden Folgen in allen Bereichen des Lebens berücksichtigt. Hr. Wieler sollte keine "Höhenflüge" bekommen.

  43. 17.

    Das RKI hat sich ganz sicher nicht selbst ermächtigt, diese Kompetenz wurde der Institution ja qua Gesetz übertragen (naja, zumindest wurde es versucht) – und zwar vom Gesetzgeber selbst. Genau der, der sich jetzt hinstellt und entrüstet den Hintergangenen spielt.

  44. 16.

    "nur für Geimpfte" steht auf den Seiten des RKI. Die Apotheken unterscheiden da aber nicht, wie aus dem Artikel der Dt. Apothekerzeitung hervorgeht.

  45. 15.

    Es ist schon abenteuerlich, wenn man nicht in der Lage ist, den Artikel bis zum zweiten Absatz zu lesen aber dann völlig losgelöst vom Inhalt zu kommentieren. Was es doch in Deutschland alles gibt.

    » […] die Geltungsdauer des Genesenenstatus […] könne nicht dem RKI übertragen werden.«

  46. 14.

    Das VG hat nicht entschieden, ob der Genesenenstatus auf 3 Monate verkürzt werden darf, sondern lediglich, dass dies durch die Bundesregierung zu geschehen hat. Die kann also jederzeit den Gesenenenstatus wieder auf 3 Monate verkürzen, wenn es ihr passt. Nur das einfach ans RKI abgeben, das geht nicht.

  47. 12.

    Die Entscheidung ist gut. Hoffentlich kehrt nun wieder mehr Realitätsbewusstsein bei den Entscheidern ein. Es ist bereits aus amerikanischen Studien bekannt, dass bis zu 20 Monate nach einer Infektion, Antikörper nachgewiesen wurden. Somit ein Schutz besteht. Daher sollte der Genesenen- Status differenziert werden. Ob man geimpft ist oder die Infektion durchgemacht hat.

  48. 11.

    Ich denke, es ging schlicht und einfach um den Umstand, dass eine Behörde Gesetze nicht rückwirkend verkürzen darf. Wenn die Regierung oder das RKI bestimmen würde, dass ab dem Beginn jetziger individueller Corona-Erkrankungen der Genesenenstatus danach nur noch drei Monate gelten werde, wäre das durchgegangen.

  49. 10.

    "Indem die Bundesregierung die Entscheidung, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, auf das Robert Koch-Institut übertragen habe, seien "die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung" überschritten worden."

    Den Teil hast Du aber schon gelesen, oder?

  50. 9.

    Finde ich faszinierend. Einfach nach dem Genesen nach 3 Monate impfen lassen und man hätte sich den Gang zum Gericht sparen können. Naja was die Leute nicht alles machen um sich der „Bill-Gates“ Spritze zu entziehen.. einfach witzig..

  51. 8.

    Gut so!

  52. 7.

    Sehr geehrter Herr Wieler, Sie haben Ihre Sache lange Zeit gut gemacht. Sie waren mir persönlich manchmal ein wenig zu vorsichtig. Jetzt ist die Pandemie aber zu Ende. Wir haben trotz Winter und trotz Omikron nie ein Problem auf den Intensivstationen gehabt. Willkürliche Entscheidungen und Bangemachen sind ab jetzt fehl am Platze!

    Das RKI macht einen wichtigen Job und den soll es jetzt wieder in Ruhe machen wie früher. Nämlich im Hintergrund beratend und nicht vor der Kamera und vor allem nicht als uneingeschränkter Entscheider. Dazu wünsche ich viel Erfolg!

  53. 6.

    Ich war auch ein wenig erstaunt, dass sich das Robert-Koch-Institut so weit aus dem Fenster gelehnt hat. Zumal das RKI ja eigentlich dafür da ist, Fakten zu sammeln, zu analysieren und der Politik als Entscheidungshilfe dient. Die Länge des Genesenstatus ist eine Entscheidung des Gesundheitsministeriums. Ich schätze die Arbeit des RKI und Herrn Wieler wirklich sehr. Aber da hat er sich echt mal vertan in seiner Entscheidungsbefugnis.

  54. 5.

    Ach Berta, was für ein Humbug. Es ging nicht darum, ab wann, sondern wie lange und da sind in der EU sechs Monate festgelegt. Daran müssen sich die Richter vom VwG halten - die müssen keine Mediziner sein.

  55. 4.

    Schön, endlich mal eine richtige Entscheidung. Darauf muss ich einen trinken.
    Wäre auch ziemlich widersinnig gewesen, solange nicht feststeht, ob und wann eine zweite Boosterung notwendig und sinnvoll wäre. - Stößchen ...

  56. 3.

    Es ist schon abenteuerlich wenn ein Verwaltungsgericht entscheidet ab wann man genesen. Das sind bestimmt alles höchst kompetente Mediziner. Was es doch in Deutschland alles gibt.

  57. 2.

    Ich bin selber davon betroffen. ABER: Der Genesenenstatus wurde wieder auf 6 Monate verlängert, jedenfalls stellen die Apotheken entsprechende Zertifikate aus. Nachdem ich letzte Woche mit meinen Unterlagen 3 Monate bekam, ging ich diese Woche wieder hin und bekam mit denselben Unterlagen ein neues Zertifikat mit 6 Monaten. Dies wurde in der Apothekerzeitung bekannt gegeben:
    https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/02/11/genesenenzertifikate-aus-der-apotheke-nbsp-jetzt-wieder-180-tage-gueltig
    Von Politik und Medien wurde dies jedoch nicht bekannt gegeben. Irgendwie merkwürdig.

  58. 1.

    Super gemacht.

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