Ermittlungen in Berlin - Rückzahler von Corona-Hilfen geraten unter Betrugsverdacht

Mi 02.06.21 | 13:10 Uhr | Von Iris Sayram
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Ein junger Mann versucht am 27.03.2020 den Antrag für die Zuschüsse für Selbstständige mit Geldern des Berliner Senats herunterzuladen. Der Server für die Soforthilfe ist durch die hohe Belastung abgestürzt.
Video: Abendschau | 02.06.2021 | Iris Sayram | Bild: dpa/Britta Pedersen

Unbürokratisch und schnell sollte die Corona-Soforthilfe für Soloselbständige ausgezahlt werden. Doch möglicherweise geschah dies zu schnell: Einige Empfänger bekommen nun Ärger mit der Justiz. Von Iris Sayram

"Es hatte was von einem völlig irren Computerspiel", beschreibt Schriftsteller Holm Friebe den "heißen" Moment, als über die Internetseite der Investitionsbank Berlin (IBB) der Antrag auf die Soforthilfe im vergangenen Frühjahr gestellt werden konnte. Friebe schrieb einst in "Wir nennen es Arbeit" über die digitale Boheme jenseits der Festanstellung. Mehrere Projekte gleichzeitig jonglieren ist eigentlich genau seine Sache.

Doch richtig viel zu jonglieren gab es für viele Freischaffende in der Pandemie nicht. "Es war schon aufregend, wann endlich die eigene Wartenummer drankommt", so Friebe. "Und dann lief der Timer los. Innerhalb von 30 Minuten musste man eine Maske mit sämtlichen persönlichen und steuerlichen Angaben ausfüllen." Adrenalin, Herzklopfen und auch Glücksgefühle haben viele überkommen, als sie es dann geschafft hatten: 900 Millionen Euro überwies die IBB in nur vier Tagen an 100.000 Künstler und Soloselbständige [berlin.de].

Erst gezahlt - dann geprüft

Auch auf Holm Friebes Konto landete ein Plus von 5.000 Euro. "Herausragend erfolgreich" lobte sich die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft für die eigene Schnelligkeit. Nur wurde ebenfalls schnell klar, dass man offenbar nicht ganz sauber darüber informiert hatte, wozu die Hilfe eigentlich aufgewendet werden darf. "Erst danach wurde kommuniziert, dass man die Hilfe eben nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausgeben darf", so Friebe. "Als ich die später veröffentlichten FAQs der IBB gesehen habe, dachte ich mir: 'Ok, andere mögen das nötiger haben'". Friebe zahlte den vollen Betrag unaufgefordert in weniger als 14 Tagen zurück.

Böse Überraschung: über 5.000 Ermittlungsverfahren

"Ich dachte, ich bin in einem Kafka-Roman", sagt Friebe zu rbb|24, als er das Schreiben des Landeskriminalamts bekommt. "Jetzt bin ich plötzlich Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Online-Betrug", so Friebe. Ausgerechnet diejenigen, die freiwillig die Hilfe zurückgezahlt haben, müssen sich nun juristisch zur Verantwortung ziehen lassen. "Nur für was denn?", fragt Friebe. Seine Stimme bekommt einen leichten Pitch. "Das ist nicht einfach die Polizei, das ist das Landeskriminalamt!"

Holm Friebe ist kein Einzelfall. Auf rbb24-Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft Berlin mit, dass "insgesamt ca. 5.200 Betrugsverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Hilfspaketen geführt" werden. Es gehe dabei etwa um falsche persönliche Angaben, Doppel-Anträge oder Täuschungen über die eigenen "Liquiditätsengpässe", so die Staatsanwaltschaft. Wie viele darunter die Hilfe sofort zurückgezahlt haben, ist unklar. Es dürften jedoch einige sein, räumte auch der Justizsenator Dirk Behrendt, Bündnis 90/Die Grünen, im Abgeordnetenhaus Anfang Mai ein.

Vor allem die Ehrlichen sind die Gekniffenen

Regine Kittler vom Koalitionspartner Die Linken fragte Behrendt, warum ausgerechnet diejenigen, "die den Betrag nach Auszahlung aufgrund zwischenzeitlich aktualisierter beziehungsweise geänderter FAQs freiwillig und umgehend zurückgezahlt haben, mit der Unterstellung einer Betrugsabsicht" konfrontiert werden. Der Senator betonte, dass nun mal "die Rückzahlung von möglicherweise zu Unrecht erhaltener Coronahilfe grundsätzlich nicht die Annahme eines Anfangsverdachtes" ausschließe. Mithin sei mit der Auszahlung eine mögliche Betrugstat auch schon vollendet. Ein Rücktritt von dieser Tat sei damit durch Rückzahlung nicht mehr möglich.

Kittler überzeugte das wenig: "Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber an mich wenden sich täglich wirklich verzweifelte Menschen, die auch nicht über viel Geld verfügen aufgrund der Coronasituation, die sich in der Regel keinen Anwalt leisten können", genau die würden nun kriminalisiert.

Über Kafka und juristische Notwendigkeiten

Was dann vom Justizsenator folgt ist eine juristische Erläuterung, warum die Behörden eigentlich gar nicht anders können als zu ermitteln. Sobald nämlich die Polizei von einer Straftat Kenntnis erhalte, müsse das nun mal so gemacht werden – einen Ermessenspielraum gebe es nicht. Man könnte es auch so formulieren, dadurch, dass die Hilfe-Empfänger, wie etwa Holm Friebe, das Geld zurückgezahlt haben, haben sie kurioserweise selbst einen Betrugsverdacht auf sich gelenkt. Die wirklichen Kriminellen sind da wohl schlauer und hätten eigentlich eher einer genauere polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Überprüfung verdient. Kafka hätte sich das in der Tat nicht besser ausdenken können. Holm Friebe ist nach eigenen Angaben noch nicht vernommen worden. Er warte nun auf das nächste Kapitel, dass die Berliner Polizei möglicherweise für ihn bereithält.

"Man läuft da gegen einen Schrubber"

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hat wenig Verständnis für die Verfahren. Er ist wütend. In der Senats-Pressekonferenz vom Dienstag schimpfte er: "Was läuft eigentlich bei der Staatsanwaltschaft schief, dass diese öffentlichen Ressourcen eingesetzt werden, um diese Verfahren hier zu betreiben?" Gerade die Kulturschaffenden hätten im Moment noch weit andere Probleme. "Ich habe ein paar Bemühungen unternommen, aber man läuft da gegen einen Schrubber", so Lederer weiter. Auch Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) erklärte auf rbb|24-Anfrage, dass die Verfahren nicht durch die IBB angestrebt wurden.

Wenig Kritik aus der Opposition

"Es zeigt halt mal wieder, welchen Stellenwert Kunst und Kultur haben", sagt Friebe. "Keinen guten". Die Opposition im Abgeordnetenhaus hält sich erstaunlicherweise aber mit großer Kritik an dem Vorgehen der Justiz zurück. Sibylle Meister (FDP) sagt zu rbb|24: "Der Ansatz einer Soforthilfe, die eben sofort ausgezahlt wird, war richtig." Immerhin hätten Betroffene mit dieser Hilfe mal eine Nacht durchschlafen können. "Wir haben gesehen, wie furchtbar es ist, wenn die Auszahlung so lange dauert wie bei der November- und Dezemberhilfe", so Meister. Hier hat die Bearbeitung teilweise Monate in Anspruch genommen. Am Ende steht die Frage, was den Betroffenen mehr schlaflose Nächte bereitet: der Kampf mit der Bürokratie oder mit der Justiz.

Korrektur: In ersten Fassungen dieses Beitrags hatten wir falsche Summen genannt, die an die 100.000 Künstler und Soloselbständigen überwiesen wurden. Richtig sind: 900 Millionen Euro [berlin.de]. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Sendung: Abendschau, 05.06.2021, 19:30 Uhr

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Beitrag von Iris Sayram

59 Kommentare

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  1. 59.

    Ich habe eine Galerie in Charlottenburg für zeitgenössische Kunst. Die Künstler, die ich vertrete hatten und haben keine Schwierigkeiten gehabt. Sie brauchten auch nichts beantragen. Kunst in dieser Sparte geht immer. Das hängt ja individuell von der Art der Selbstständigkeit ab. Also, Elisa, ausschlafen ist damit genehmigt. Und das ist Berufung=Beruf!

  2. 58.

    Das ganze Theater basiert auf einer Gedächtnislücke der Regierenden, sie haben ihren eigenen Anteil an der Misäre völlig vergessen und nun haben wir den Salat. In März-April 2020 wurde gewollt eine Panikstimmung erzeugt, die dazu geführt hat, dass fast alle in eine Panikstarre verfallen sind, niemand wusste was einen erwartet und wie lange die daraus resultierende existentielle Durststrecke andauern wird. Das Leben, wie wir es kannten war zu Ende, die Zukunft ungewiss, die Ängste aller, die keine Gehaltsempfänger waren, immens. Wen wundert's dass die Menschen spontan so reagiert haben wie sie es taten? Mich nicht. Das nun die Ehrlichen, die richtig und anständig reagiert haben dafür bestrafft werden sollen, ist abartig und zeugt von Kaltschnäuzigkeit der Politiker, die sehr wohl die Sache in den Griff bekommen könnten wenn sie wollten. Justiz ermittelt wenn Gesetze verletzt werden, sie macht Gesetze nicht. Gestze kann man ändern oder anpassen, wenn man es will.

  3. 57.

    Unverschämte Unterstellung! Ich habe lediglich geschrieben, dass es bei den 100.000 Empfängern nicht nur um Künstler geht, sondern wohl alle Soloselbstaendige gemeint sind, die Umsatzeinbrüche hatten.

  4. 56.

    Auch Du scheinst ja die Einstellung zu haben, dass Künstler (im Vergleich zu Reinigungskräften) nichts Wert sind.

  5. 55.

    Leute, da steht 100.000 Künstler und Soloselbständige, nicht 100.000 soloselbständige Künstler! Soloselbständig kann auch eine Reinigungskraft sein, die aufgrund der Schließung zahlreicher Einrichtungen keine Arbeit mehr hatte.

  6. 54.

    Unsäglich Dein Kommentar!
    "Fremdarbeiter bringen das Lohngefälle rein" - Es gibt hierzulande jetzt immerhin einen Mindestlohn!
    "Künstler-Hauptsache Hand aufhalten" Was hast Du denn für eine merkwürdige Einstellung! Habe durch meinen Bruder, welcher freiberuflicher Musiker ist, sehr viel mit "Künstlern" zu tun. Diese arbeiten hart. Teilweise an Musikschulen, um ihre Miete zu bezahlen. Ihre eigenen Projekte zu verwirklichen steht da meist hinten an.
    Möchtest Du eine Welt ohne Musik, ohne Malerei, ohne Bücher zu lesen?? Ohne Filme auch!?!

  7. 53.

    IMHO hat Andrea Recht > Arbeitskräfte im Bau, Industrie, Pflege, Lehrkräfte fehlen überall, und Fremdarbeiter bringen das Lohngefälle herein.
    Hätten "Künstler" einen echten Beruf gelernt, hätten sie die Zeit sinnvoll in anderen Branchen überbrücken können. Aber Ausschlafen ist schöner. Man sieht ja in welche Abhängigkeit "Soloselbstständige" aka Künstler geraten können. Hauptsache handaufhalten.
    Bei der Gastronomie und Tourismus-Brache finde ich das es etwas völlig anderes ist. Aber 100.000 Künstler ?
    Sind auch die Keulenjongleure an den Kreuzungen mit im Boot? Eine USt-IdNr. ist ja schnell besorgt. Nun ist das Problem da, und der Betrugsverdacht berechtig!

  8. 52.

    Es wird einem Anfangsverdacht nachgegangen, wo ist das Problem? Behörden sind verpflichtet, dem nachzugehen.
    Wie Justiz nachher entscheidet, steht doch garnicht im Artikel bzw. fest. Da die IBB sich bei der Antragsabwicklung nicht mit Ruhm bekleckert hatte, wird dies in vielen Fälle zu Gunsten der Beschuldigten gewertet werden.
    Es ist einiges in der Pandemie nicht optimal gelaufen.


  9. 51.

    Laut Auskunft des LKA hat die IBB mit einfachen Rohdaten und ohne Prüfung der Einzelfälle Strafanzeigen gestellt. Selbst bei denen, die vor der Auszahlung den Antrag zurückgezogen haben und damit automatisch straffrei wären. Anwälte der Betroffene raten daher auch zur Strafanzeige gegen die IBB wegen dem Tatbestand nach 164 StGB.

    Übrigens hat die Finanzverwaltungen laut TAZ Ende April per Tweet mitgeteilt, dass die Rückzahler straffrei bleiben.

    In diesen Senat und seinen Verwaltungen herrscht das absolute Chaos.

  10. 50.

    Mein Mann und ich sind Soloselbstständige als Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung.
    Mit dem ersten Lockdown brachen uns beiden sämtliche (100%) Aufträge auf unbestimmte Zeit weg, die Einnahmen beliefen sich auf € 0,00. Darum haben wir die Coronahilfen beantragt. Nach einer Weile waren einige unserer alten Auftraggeber, trotz jahrelanger Weigerung, plötzlich doch in der Lage online-Angebote zu machen. Nun hatten wir wieder Aufträge und haben darum die Corona-Hilfe zurückgezahlt. Und das soll jetzt eine Betrugsabsicht sein?
    Mir kommt die Galle hoch, zeigt es doch, wie weit entfernt einige der Verantwortlichen in Politik und Behörden von der Realität sind.

  11. 49.

    Sie haben ja so Recht!! Mangelnde Vorstellungskraft war auch nicht nur immer schon ein "gesellschaftlich wirkmächtiges Problem", sondern hat sogar zu den schlimmsten sozial-gesellschaftlichen Katastrophen unseres menschlichen Daseins geführt! Leute, die nicht selber denken, sondern nachbeten & übernehmen, was ihnen vorgesetzt wird! Pfui Teufel! wirklich! Schande!
    Wenn Menschen das einzige, was sie von den Tieren unterscheidet nicht nutzen, katapultieren sie sich wirklich ans Ende jeglich wertvoll zu erachtendem Dasein.

  12. 48.

    "Seit wann ist die Polizei die „Justiz“?"
    Die Staatsanwaltschaft ist eben nicht mehr die Polizei.
    Davon abgesehen gilt meine Aussage uneingeschränkt auch für den Ressourceneinsatz der Polizei.

  13. 47.

    Sind Ihnen 100.000 zuviel? Wieviel wären Ihnen denn genehm? 20.000 würden ihnen eventuell reichen? Und welche Arbeitskräfte fehlen denn?

  14. 46.

    Ja … Irgendwie blöd … Ordentlicher Rechtsstaat eben … Aber ruhig Blut. Das LKA, Staatsanwälte und Richter werden das sicher fair und mit gesundem Menschenverstand abhandeln. Wie eigentlich am Ende fast immer.

  15. 45.

    Hi Borstel,
    Ok, es wird peinlich. Es sind 900 Millionen! Jetzt aber. Danke für die Hinweise. Wir gehen mal kalt duschen.

    Liebe Grüße

  16. 44.

    Bin hier grad nicht so im Bilde, weil bei mir andere Voraussetzungen herrschen, aber wofür sollten denn die ausgleichenden Gelder an Soloselbstständige sein, wenn nicht zur Überbrückung des durch Corona entstandenen Arbeitsausfalls, sprich Bestreitung des Lebensunterhalts?

  17. 43.

    Die Aussage "Erst danach wurde kommuniziert, dass man die Hilfe eben nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausgeben darf" stimmt so nicht. Laut FAQ der IBB (wenn auch dort nur im Nebensatz erwähnt) durfte der Zuschuss aus Landesmitteln bei Antragstellung bis 01.04.2020 bis zur Höhe von 5.000 EUR sehr wohl für für den eigenen Lebensunterhalt der nächsten 3 bzw. 6 Monate verwendet werden.

  18. 42.

    Verstehe ich nicht, Wenn jemand Geld beantragt, obwohl es ihm gar nicht zusteht ist das Betrug. Für viele waren Ende März 2020 diese 5.000 € Zuschuss vom Berliner Senat eine Art Freizeitbeschäftigung mit 100% Gewinnchance. Nach 5 Tagen war der Topf leer. Viele Berechtigte sind aufgrund dieser Glücksritter leer ausgegangen, weil sie nicht schnell genug waren.

  19. 41.

    https://www.bbk-berlin.de/news/28042020-hinweis-zur-rechtsbelehrung-durch-die-ibb-zu-dem-antrag-auf-den-corona-zuschuss-bis

  20. 40.

    Die Aussage "Erst danach wurde kommuniziert, dass man die Hilfe eben nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausgeben darf" stimmt so nicht. Laut FAQ der IBB durfte der Zuschuss aus Landesmitteln bei Antragstellung bis 01.04.2020 bis zur Höhe von 5.000 EUR sehr wohl für für den eigenen Lebensunterhalt der nächsten 3 bzw. 6 Monate verwendet werden. Eigenartig erscheinen vielmehr die Aussagen von Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis90/Die Grünen) vom 20.05.2021 im Berliner Parlament, er enthalte sich "vornehm bei der Beeinflussung der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit". In derselben Rede sagte Behrendt, er wolle Menschen, die Anträge gestellt haben und kein Gewerbe ausüben (also etwa alle Freiberufler) "zur Anklage und zum Strafbefehl bringen". Das sei "genauso wie bei den ganz vielen ALG-II-Empfängern", die er "ständig verfolge, weil sie irgendeine Meldefrist verpasst" hätten. Die Pressestelle des Justizsenators blockt Anfragen zu dem Thema übrigens komplett ab und zeigt sich angefasst.

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