Interview | Corona-Impfung und Arbeitsrecht - "Der Arbeitgeber kann entscheiden: Ich stelle nur Geimpfte ein"

So 17.10.21 | 09:15 Uhr
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Corona-Impfstoff (Bild: Sven Hoppe/dpa)
Video: rbb|24 | 15.10.2021 | Tobias Goltz | Bild: Sven Hoppe/dpa

Der Druck auf ungeimpfte Arbeitnehmer wird sich wohl weiter erhöhen, so die Einschätzung des Arbeitsrechtlers Tobias Werner. Im Interview erklärt er, in welche Dilemmata die Frage der Impfung Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber bringen kann.

rbb|24: Herr Werner, es gibt in Deutschland keine allgemeine Corona-Impfpflicht. In bestimmten Bereichen darf aber nach dem Impfstatus gefragt werden. Neben medizinischem Personal müssen auch Beschäftigte in Kitas, Schulen und im Pflegebereich ihren Corona-Impfstatus offenlegen. Welche Rechte haben Arbeitgeber?

Tobias Werner: Zunächst einmal dürfen sie den Impfstatus abfragen. Anhand dessen können sie abklären, inwieweit die Mitarbeiter einzusetzen sind oder nicht. Klar ist dabei: Wenn sich ein Arbeitnehmer dafür entscheidet, sich nicht impfen zu lassen, müssen Arbeitgeber das grundsätzlich akzeptieren. Sie haben dann aber gegebenenfalls die Möglichkeit, ungeimpfte Mitarbeiter auf eine andere Stelle zu versetzen.

Die Angabe des Impfstatus kann also Konsequenzen haben.

Ja, das kann es. Nehmen wir das Beispiel Krankenhaus: Natürlich kann im direkten Patientenkontakt nur das medizinische Personal eingesetzt werden, das geimpft ist. Der Arbeitgeber muss zudem schauen, wie er für die Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen wollen, oder auch aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, eine andere Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen findet.

Das betrifft auch Bereiche, wo die 2G-Regel gilt, also wo nur Geimpfte oder Genesene zugelassen sind. Dafür können sich ja zum Beispiel Gastronomie und Kulturreinrichtungen entscheiden.

Das stimmt, auch hier spielt der Impfstatus eine immer wichtigere Rolle. Dabei geht es zum einen um Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte, aber natürlich auch um die Entscheidung des jeweiligen Arbeitgebers, zum Schutz seiner Gäste und des eigenen Personals, ausschließlich genesene oder geimpfte Mitarbeiter zu beschäftigen. Aber auch die 2G-Regel führt arbeitsrechtlich nicht zu einer Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich tatsächlich auch impfen zu lassen.

Zur Person

Arbeitsrechtler Tobias Werner aus Berlin (Bild: rbb/Goltz)
rbb/Goltz

Tobias Werner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Aber ihrem Job in einer Bar oder in einem Restaurant können Mitarbeiter, die weder geimpft noch genesen sind, bei 2G nicht mehr nachgehen.

Das ist dann in letzter Konsequenz so. Auch hier muss der Arbeitgeber schlussendlich entscheiden, was er mit solchen Mitarbeitern macht. Da ein Einsatz im Home-Office ausscheidet und auch eine anderweitige Beschäftigung ohne Gästekontakt hier schwer vorstellbar scheint, wäre der Arbeitgeber gehalten, ungeimpftes Personal gegebenenfalls bezahlt freizustellen. Da dies den wenigsten Arbeitgebern finanziell möglich sein dürfte, wird der Arbeitgeber als Ultima Ratio auch über eine personenbedingte- oder betriebsbedingte Kündigung nachdenken.

Was heißt das genau?

Bei personenbedingten Kündigungen geht es stets um die Frage der Arbeitsbefähigung eines Mitarbeiters. Stuft man die Impfung als Arbeitsbefähigung ein, käme eine Kündigung ungeimpfter Arbeitnehmer dann in Betracht, wenn diese auf Dauer nicht mehr einsetzbar sind. Dies würde vor allem dort gelten, wo 2G verpflichtend ist. Entscheidet sich ein Arbeitgeber, zukünftig nur geimpfte Mitarbeiter zu beschäftigen, wäre zudem auch eine sogenannte betriebsbedingte Kündigung vorstellbar.

In beiden Fällen sind die rechtlichen Hürden jedoch sehr hoch und es bedarf immer einer Einzelfallabwägung. Rechtlich problematisch ist vor allem die sogenannte "negative Prognose". Auch wenn die Dauer der Pandemie noch ungewiss ist, dürfte sich das Ansteckungsrisiko mit zunehmender Impfquote doch verringern. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo eine Kündigung von Impfverweigerern durch ein Arbeitsgericht bestätigt wurde.

Nun wünschen sich Arbeitgeber eine Ausweitung der Auskunftspflicht auf weitere Branchen. Wäre das aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Man sollte da vorsichtig sein, denn schließlich geht es um hochsensible Daten. Unabhängig davon, dass es sicher auch nachvollziehbare Argumente für eine Ausweitung der Auskunftspflicht gibt, sollte eines klar sein: Dies kann nur ausschließlich auf einer gesetzlichen Grundlage passieren. Nicht wenige Arbeitnehmer werden auf Nachfrage auch freiwillig Angaben zu ihrem Impfstatus machen. Die so erlangten Informationen darf der Arbeitgeber dann auch verwenden.

Einfach fragen darf der Arbeitgeber also?

Fragen darf er. Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, wenn es keine Auskunftspflicht gibt. Oder andersherum: Bei einer unzulässigen Frage darf der Arbeitnehmer lügen. Eine falsche Antwort kann ihm also nicht zum Nachteil gereichen und zum Beispiel als Kündigungsgrund herangezogen werden. Wenn jedoch ein Fragerecht besteht, muss der Arbeitnehmer wahrheitsgemäß antworten. Tut er das nicht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das kann eine Abmahnung sein, aber auch eine Kündigung.

Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, wenn sie die Impfquote in ihrem Betrieb erhöhen wollen?

Das wird dem Arbeitgeber oftmals gelingen, wenn er entsprechende Anreize schafft. Das können finanzielle Anreize sein, zum Beispiel durch eine einmalige Bonuszahlung. Aber auch Sachgeschenke oder Zusatzurlaub ist vorstellbar. Rechtlich ist das zulässig. Man wird hier auch nicht zwangsläufig von einer Ungleichbehandlung sprechen können. Neben aktiver Aufklärung sind derartige Anreize aus meiner Sicht ein gutes Mittel, um die Impfquote zu erhöhen, auch wenn sie die letzten Impfverweigerer damit wohl nicht überzeugen können.

Ab 1. November soll es für ungeimpfte Arbeitnehmer keine Quarantäne-Entschädigung mehr geben. Was ändert sich genau?

Zunächst gilt unverändert: Erkranken ungeimpfte Arbeitnehmer an Covid-19, erhalten sie ganz regulär von dem Arbeitgeber für sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Lohnfortzahlung gibt es bis Ende Oktober auch für jeden Arbeitnehmer, der in Quarantäne muss, ohne selbst erkrankt zu sein. Diese Lohnfortzahlung soll es für Ungeimpfte ab dem 1. November nicht mehr geben.

Dennoch ändert sich für die Arbeitnehmer wohl vorerst wenig, denn der Arbeitgeber muss mit der Zahlung des Entgelts zunächst wie gehabt in Vorleistung gehen. Erst im Anschluss kann er gegenüber dem Staat nach dem Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch geltend machen und bekommt die Lohnzahlung dann erstattet. Ab 1. November aber eben nur für geimpfte Arbeitnehmer.

Das heißt, das Problem hat der Arbeitgeber?

Im Grunde genommen, ja. Denn will er nicht riskieren, auf der Lohnzahlung sitzen zu bleiben, muss er vorab den Impfstatus erfragen oder die Zahlung so lange zurückhalten, bis der von der Quarantäne betroffene Mitarbeiter seine Impfung nachweist. Ein solches Fragerecht ist zulässig. Der Druck auf ungeimpfte Arbeitnehmer wird sich damit wohl weiter erhöhen.

Haben Arbeitgeber weitere Möglichkeiten, wenn sie die Quarantäne-Entschädigung nicht selbst zahlen wollen?

In Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist geregelt, dass der Arbeitgeber für einen gewissen zeitlichen Abschnitt den Lohn weiterzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet keine Arbeit leisten kann. Da dieser Anspruch dem Entschädigungsanspruch vorgeht, kann der Arbeitgeber so lange keine Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen, wie § 616 BGB greift. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag allerdings explizit ausschließen, dass diese gesetzliche Regelung gilt. Ich gehe daher davon aus, dass viele Arbeitgeber das bei Abschluss neuer Arbeitsverträge noch häufiger berücksichtigen werden. Dann müssen sie nicht zahlen.

Darf der Arbeitgeber bei Bewerbungsgesprächen nach dem Impfstatus fragen und den Impfstatus zum Einstellungskriterium machen?

Ja. Der Arbeitgeber ist frei ist in seiner Entscheidung, wen er am Ende einstellt. Es ist dabei auch keine Ungleichbehandlung oder ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu sehen. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines betrieblichen Schutzkonzepts entscheiden, dass er nur geimpfte Personen einstellen möchte.

Das gilt für alle Branchen?

Ja. Aber wahrscheinlich wird kein Arbeitgeber eine Absage mit dem fehlenden Impfstatus begründen. Da wird er lieber auf Nummer sicher gehen, eine pauschalere Absagebegründung wählen, um keine weiteren Auseinandersetzungen zu riskieren.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Tobias Goltz, rbb|24.

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77 Kommentare

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  1. 77.

    -> "Werden dann die Leistungen vom Jobcenter auch gestrichen"

    Mitwirkungspflichten:

    § 63 SGB I
    Heilbehandlung

    Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf
    Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu
    erwarten ist, dass sie eine Besserung seines Gesundheitszustandes herbeiführen oder eine
    Verschlechterung verhindern wird.

    Gerade letzter Teilsatz könnte da sehr auslegungsfreundlich sein....

  2. 76.

    Gonzo,
    falls Sie es noch nicht mitbekommen haben, NICHT die Geimpften klappen weg sondern die Ungeimpften,die auf den ITS liegen.

  3. 75.

    Und es geht in die nächste Runde mit dem etablieren einer indirekten (= durch sozialen Druck) Impfpflicht....

    Egal, was man nun konkret zum Thema Impfen denken mag, aber es ist eine Unverschämtheit, dass der Staat/Gesetzgeber alles auf andere abwälzt, sich Branchen zwecks 2G/3G und auch Arbeitgeber vor den Karren spannt zwecks wieauchimmer zu erreichender höherer Impfquote!

    Zur Einführung einer wirklichen Impfpflicht ist man offenbar zu "feige", zumal beim BVerfG im Verfahren zur Masern-Impfung noch kein Urteil gesprochen ist, zumal fraglich ist, ob dies unter den aktuellen Bedingten Zulassungen überhaupt rechtssicher wäre.

    Traurig, dass man die eigentliche Verantwortung auf andere abwälzt. Oder wie kürzlich der Mitarbeiter eines Museums bei der 3G-Kontrolle meinte "Die Befehlskette muss irgendwie funktionieren. Blöd nur, wenn man am unteren Ende steht...."

  4. 74.

    Der Nachweis einer Impfung (und zwar aller vom RKI empfohlenen Impfungen gegen von Mensch zu Mensch übertragbaren Krankheiten) ist bei Angestellten im Krankenhaus, in der Pflege, im Medizinbereich seit Jahrzehnten Usus. Ohne Impfnachweis keine Einstellung. Jeder in der Branche weiß das, es dient dem Schutz der Patienten und der Mitarbeiter. Wieso sollte das bei der Covid-Impfung plötzlich sittenwidrig sein?

  5. 72.

    Das Thema ist Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pandemie , bezüglich einer Impfung und 2G Regel.

    Lesen Sie das Interview und meinen Beitrag noch einmal und denken darüber nach.

  6. 71.

    Und in Deutschland wird noch über die Verschärfung der Repressionen diskutiert ...

    "Auf Länderebene scheint es keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz der vollständig geimpften Bevölkerung und den neuen COVID-19-Fällen in den letzten 7 Tagen zu geben."

    Das ist die Zusammenfassung einer umfangreichen Studie über 68 Länder und 3000 US-Bezirke, die im angesehenen «European Journal of Epidemiology» erschienen ist.

    Wer Nicht-Geimpfte faktisch vom sozialen Leben ausschliessen will, weil nur eine möglichst flächendeckende Impfung den Königsweg aus der Pandemie darstelle, müsste schon ein Wort oder zwei zu einer Untersuchung sagen, die zu belegen scheint, dass es keine signifikante Relation zwischen Impfung und Anzahl Neuerkrankungen gibt. Beziehungsweise dass eine höhere Impfrate keineswegs eine niedrigere Ansteckungsrate bewirkt.

    https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-021-00808-7

  7. 70.

    Ihre Maßnahmen sind seitens AG auch völlig ausreichend - Hygienekonzept umsetzen ggf. Risiko-AN im Speziellen berücksichtigen und fertig! Gerade das Hygienekonzept ist derzeit das A&O damit auch die Geimpften nicht plötzlich der Reihe nach wegfallen.

  8. 69.

    Da hat Torsten sowas von Recht: "Geimpfte sind geschützt und können angeblich nicht mehr schwer erkranken, also gibt es doch keinerlei Veranlassung für eine geimpfte Person, den Ausschluss anderer zu verlangen, außer aus Trotz oder einem irrationalen Angstgefühl. " Jeder soll selbst entscheiden, ob er sich durch die Impfung gegen Corona - mehr oder weniger - schützen will oder nicht. DAS nennt mein Eigenverantwortung!

  9. 68.

    Aus ihrem verlinkten Artikel...
    Der Fall in Leichlingen
    Obwohl alle Bewohner geimpft waren, kam es in einem Seniorenheim in Leichlingen (NRW) zu einem größeren Corona-Ausbruch. Der Düsseldorfer Virologe Jörg Timm schließt aus dem zeitlichen Verlauf der Infektionen, dass das Virus nicht von einem Heimbewohner zum nächsten weitergereicht wurde, sondern dass jemand von außen gleich ein Dutzend der geimpften Bewohner anstecken konnte. Es deutet nichts darauf hin, dass die Heimbewohner selbst hoch ansteckend waren.

  10. 67.

    Spannend, was ich als Arbeitgeber alles machen soll. Ich finde schon die Anforderung der aktuell geltenden Covid-Arbeitsschutzverordnung übergriffig, dass ich als AG die AN über die Gefahren dieser Erkrankung aufklären und für die Impfung werben soll. Bin ich Arzt, Epidemiologe, Politiker? Nach derzeitigem Maßstab wird ja allen ein ähliches Fachwissen zugeschrieben, Ironie off.
    Wenn der AN Angst vor Spätfolgen der Impfung hat, kann ich ihm die nicht nehmen, da diese ja noch nicht umfänglich bekannt sind, sonst gäbe es die bedingten Zulassungen ja nicht. Wenn es aber doch diese Spätfolgen geben sollte, könnten die sogar ein viel höheres finanzielles Risiko für mich als AG (lange Krankheit, ggf. folgende Schwerbehinderung...) darstellen, so dass ich bestimmt nicht für die Impfung werbe. Das soll jeder für sich allein entscheiden. Ich gebe den AN nur die Sicherheit, dass ich die Entscheidung dafür genauso akzeptiere wie die dagegen. Ansonsten geht mich das gar nichts an.

  11. 65.

    "Zwei Geimpfte können sich wohl kaum gegenseitig anstecken, wenn nicht vorher irgendwie oder wann ein Ungeimpfter im Spiel war. Wären 100% (ist natürlich Utopie) geimpft wäre Corona, 2Goder 3G kein Thema mehr."

    Ihre Theorie ist Quatsch - soviel dazu >>> https://www.deutschlandfunk.de/corona-impfungen-koennen-geimpfte-andere-menschen-weiter.709.de.html?dram:article_id=495266

  12. 64.

    Angst und Sorge ist nicht verhandelbar. Schon das immer wieder benutzte Wort " Impfverweigerer" ist negativ gefärbt. Der Arbeitgeber muss diesen Personen, die Sorge nehmen, durch die Impfung bislang unbekannte Spätfolgen befürchten zu müssen. Manchen die sich nur darüber Sorgen, durch Impfung später nicht mehr finanziell für Ihre Familie sorgen zu können, kann der Arbeitgeber einen Garantie Fond anlegen, der in den geringen Fällen der Verwirklichung eines solchen Falles bei seinem Arbeitnehmer, einen auch vererblichen monatlichen Zahlungsanspruch bis in das fiktive Rentenalter vorsieht.

  13. 63.

    Das stimmt so nicht, denn der Anspruch auf LFZ besteht bei Krankheit weiterhin; Sie sind fake-news erlegen!
    Korrekt ist, dass im Krankheitsfalle auch bei nicht gegen SARS-CoV-2-Geimpfte die LFZ greift, nicht jedoch bei angeordneter Quarantäne z. B. bei Urlaubsrückkehrern.
    Dabei handelt es sich insgesamt nicht um die LFZ aufgrund von Krankheit sondern um die Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG, die nicht mehr an den AG geleistet werden und daher der Anspruch auf LFZ strittig ist.
    Die Aussage "kein LFZ als Ungeimpfter bei Krankheit" ist schlicht und ergreifend falsch!

  14. 62.

    Und mir wundere mich an dieser Stelle, woher dieser teilweise verbreitete totalitäre Anspruch rührt, dass Menschen anderen Vorschriften glauben machen zu können, die schlechter geschützt sind als sie selbst, woran sie teilzunehmen hätten oder nicht.
    Geimpfte sind geschützt und können angeblich nicht mehr schwer erkranken, also gibt es doch keinerlei Veranlassung für eine geimpfte Person, den Ausschluss anderer zu verlangen, außer aus Trotz oder einem irrationalen Angstgefühl. Beides weder gute noch rechtsstaatliche Gründe für einen Ausschluss von Menschen vom regulären Leben.
    Woher kommt diese Erwartung und trifft das bei Ihnen auf alle Infektionskrankheiten zu, für die es einen Impfstoff gibt oder geht es nur um die SARS-CoV-2-Impfung, für die es keine Impfpflicht gibt? Irgendwie kann ich ihnen weder rechtlich noch logisch folgen, woher dieser Anspruch rühren sollte.

  15. 61.

    Und wie bei den ffp2 Masken hat Berlin als einziges Bundesland verstanden wie wichtig das digitale Zertifikat ist … also nur bei 2G Veranstaltungen.
    Sarkasmus off

  16. 60.

    Was denken Sie den was die Menschen alles machen nur um an ein Impfzertifikat zu kommen.... Deswegen ist die Digitale Version mit die sicherste....

  17. 59.

    Grundsätzlich wäre es so, dass der Gesunheitszustand nur einem selbst was angeht, aber es gab und gibt es immer noch Ausnahmen. Wer in Krankenhaus etc. arbeitet , oder gearbeitet hat, der ist bestens informiert.

    Nun haben wir die Corona-Pandemie, und dieser Umstand erfordert bestimmte Maßnahmen, insbesondere an Menschen gerichtet, die insbesondere beruflich mit vielen Menschen in Kontakt kommen.

    Beispilsweise, wenn in der Gastronomie für mich als Gast die 2G- Regel gilt, dann würde ich erwarten, das die selbe Regel für die Bedienung gilt.

  18. 58.

    Interessante Frage. Um die Diskussion anzuheizen: na klar, jeder Geimpfte kriegt die Quarantäne nicht bezahlt und muss die Kosten einer Behandlung selbst tragen. Schließlich haben ja alle seine Impfung bezahlt, die offenbar nicht gewirkt hat.

  19. 57.

    Eine Impfpflicht geht eine Gefährdungsbeurteilung voraus und diese ist bei Covid 19 eben nicht gegeben. Das ist der Grund, warum die Politik eine Impfpflicht rechtlich nicht erlangen wird. Vorder ein AG den Nachweis einer Corona Impfung ist das sittenwidrig

  20. 56.

    Das stimmt nicht. Sieht man sich in anderen Ländern um, die früher mehr geimpft haben, unterscheiden sich weder Ansteckungszahlen noch Viruslasten noch Krankenhaus- oder ITS-Einweisungen (GB, Israel, USA, Island usw.). Und das, obwohl wie in D bspw. auch in den USA unterschiedliche Zählweisen für Geimpfte und Ungeimpfte gelten.
    Und noch ein kleines Beispiel aus meiner Firma: Einer der beiden hatte so eine hohe und nur langsam zurückgehende Viruslast, dass er sogar drei Wochen in Quarantäne war (nach zwei Wochen schon symptomfrei). Und das mit einem ct-Wert, bei dem ein Ungeimpfter noch lange nicht aus der Quarantäne gekommen wäre (ja, da gibt unterschiedliche Kriterien).

  21. 55.

    Wollen wir mal in alle Geimpften reintesten ? Jeder Wette, mehr als die Hälfte ist ein Durchbrecher! Jeder tut hier, als ob eine Impfung der heilige Gral ist.

  22. 54.

    Sehr geehrter Rolf,
    solche Menschen wie Sie sollte es mehr geben.
    Mit freundl. Grüßen

  23. 53.

    Sehr geehrter Gerd,
    wie sieht es aus wenn bei einer behördlich angeordneter Quarantäne nichts auftritt? Beispiel: Ein infizierter Geimpfter und sein nicht infizierter ungeimpfter Kollege müssen in Quarantäne. Der ungeimpfte bleibt negativ. Heißt es das der geimpfte weiterhin Geld bekommt und der ungeimpfte nicht?
    Mit freundl. Grüßen

  24. 52.

    "Es gibt immer mehr Menschen, die in Kliniken liegen und am Ende stellt sich raus, das Zertifikat war gekauft" - Ehrlich? Sind sie sich da sicher? Gibt es dazu konkretere Angaben oder ist das eher so... Bauchgefühl?

  25. 51.

    Das stimmt nicht. Sieht man sich in anderen Ländern um, die früher mehr geimpft haben, unterscheiden sich weder Ansteckungszahlen noch Viruslasten noch Krankenhaus- oder ITS-Einweisungen (GB, Israel, USA, Island usw.). Und das, obwohl wie in D bspw. auch in den USA unterschiedliche Zählweisen für Geimpfte und Ungeimpfte gelten.

    Und noch ein kleines Beispiel aus meiner Firma: Einer der beiden hatte so eine hohe und nur langsam zurückgehende Viruslast, dass er sogar drei Wochen in Quarantäne war (nach zwei Wochen schon symptomfrei). Und das mit einem ct-Wert, bei dem ein Ungeimpfter noch lange nicht aus der Quarantäne gekommen wäre (ja, da gibt unterschiedliche Kriterien).

  26. 50.

    In manchen Branchen wird grundsätzlich nach Impfungen gefragt. Wie im Beitrag schon zu lesen, natürlich in der Medizin, in der Pflege, in Kindertagesstätten, Schulen, Rettungsdiensten, auch unser Wasser- und Abwasserwirtschaftsbetrieb verlangt ein Impfzeugnis (für Hepatitis B). Das ist seit langem üblich, als Ungeimpfter bekommen Sie dort keine Stelle oder Sie holen die Impfung umgehend nach. Warum sollte das bei Covid anders gehandhabt werden? Eine Firma in einer der genannten Branchen, die nicht nach dem Impfbuch fragt, würde ich auf keinen Fall als gut bezeichnen.

  27. 49.

    Zum Glück gibts HartzIV. Wir haben vor nix Angst.

  28. 48.

    Sicherlich, es gibt Menschen, die sich nicht, bzw. nicht mehr impfen lassen können. Das mögen, gemessen, an der Gesamtbevölkerung, wenige sein. Meine Person gehört, in Folge einer Autoimmunerkrankung in Folge eines Impfschadens, dazu. Die Lächerlichkeit, besser die irrsinnige Absurdität besteht m. E. jedoch darin, dass gesunde Menschen partout als hochgefährliche Erscheinungen in der Gesellschaft angesehen werden, welche abgesondert werden müssen. Dies entbehrt einfach jeglicher Grundlage der medizinischen Wirklichkeit und folgt bereits einer angstgestörten Geisteshaltung, welche an den Hexenwahn vergangener Zeiten erinnert.

  29. 47.

    > Schließlich können sich Geimpfte und Ungeimpfte infizieren, so dass das Risiko von Ansteckung, Quarantäne oder krankheitsbedingtem Arbeitsausfall sich nicht unterscheidet.

    Doch, unterscheidet sich. Die Vorbedingung ist zwar korrekt: Geimpfte und Ungeimpfte können sich infizieren. Die Folgerung ist aber falsch, denn das Risiko von Ansteckung unterscheidet sich. Es wird die Tatsache unterschlagen, dass sich Geimpfte seltener infizieren und - über den Gesamtverlauf betrachtet - eine geringere Viruslast haben, auch wenn diese anfangs derjenigen von Ungeimpften entsprechen kann. Das Risiko von Ansteckung, Quarantäne oder krankheitsbedingtem Arbeitsausfall ist bei Geimpften geringer.

    Dennoch steht es jedem Arbeitgeber frei, hier nicht zu unterscheiden, denn es handelt sich auch um ein statistisches Problem. Mit viel Pech können in einem kleinen Betrieb mit 5 geimpften Mitarbeitern natürlich auch alle erkranken.

  30. 46.

    Geimpft oder „geimpft“. Es gibt immer mehr Menschen, die in Kliniken liegen und am Ende stellt sich raus, das Zertifikat war gekauft.
    Ich glaube nichts mehr.

  31. 45.

    Wieso nicht? Dem Virus dürfte es ziemlich egal sein, ob der Wirt geimpft oder ungeimpft ist. Und anhand der Durchbrüche ist klar, daß Geimpfte Übertrager, als auch Erkrankte sind. Die Behauptung, man kenne die Wirkungsweise dieser notfallzugelassene Stoffe genau, hat spätestens seit Astra und johnsen Risse bekommen. Oder wie sind die immer wiederkehrenden Änderungen der Vergabepraktiken oder sogar Aussetzungen zu deuten? Es werden Vermutungen angestellt. Die Daten über die Wirksamkeit sind erst durch die Verimpfung zu erlangen,da der jahrelange Vorlauf fehlt. Würde man die epidemische Lage aufheben, dürften die Mittel aufgrund ihrer kurzen Erprobung nicht mehr verabreicht werden.

  32. 44.

    Dann gehen die Leute eben nicht mehr arbeiten sondern zum Amt. Da gibt es keine Impfpflicht.

  33. 43.

    Sehr geehrte Jan, mir ist nicht klar, ob Sie in einem Pflegeberuf arbeiten aber generell möchte ich hierzu sagen: Bevor irgendein Status eines AN in Kranken- und Pflegeberufen abgefragt wird sollten die Läden an sich sauber gehalten werden. Pflegeheime sind Viren- , Krankenhäuser Keimschleudern durch die etliche Patienten sterben

  34. 42.

    Wenn ich die ganzen Kommentare lese frage ich mich, bei welchen komischen AG manche arbeiten. " Gute" Firmen stellen Fragen nach Impfstatus etc gar nicht. In einer Firma, in der Menschen aufgrund ihrer privaten Entscheidung (Raucher etc) diskriminiert werden, will ein gut ausgebildeter AN eh nicht arbeiten. Es sind eher kleine Krauter die wahrscheinlich gerade mal Mindestlohn zahlen die solche Gebahren an den Tag legen

  35. 41.

    Unabhäbgig davon, dass sich natürlich jede*r für oder gegen die Impfung entscheiden kann, besteht meines Erachtens durchaus Gleichbehandlung. Schließlich macht das Solidarsystem allen ein kostenloses Impfangebot.

  36. 40.

    Nee? Können sie nicht? Wir ( 8 Kollegen), alle geimpft, haben uns nachweislich während einer Konferenz angesteckt. Im Raum wurde gelüftet, Abstand gehalten, beim Aufstehen FFP2 getragen. 3 Kollegen sind erkrankt, 2 davon schwer. Wer der Spreader war, ist unklar....soviel dazu: Geimpfte stecken sich nicht an....

  37. 39.

    Wenn diese Krankheiten per Luft und Atem übertragbar sind, und es keine richtige Medizin dagegen gibt und keinen hundertprozentigen Schutz, dann ja. Und ganz ehrlich, ich schlafe nicht mit allen Kollegen und tausche auch kein Blut mit diesen. Daher ist mir HIV egal, Corona nicht. Und ihr Einwand völlig obsolet.

  38. 38.

    Zwei Geimpfte können sich wohl kaum gegenseitig anstecken, wenn nicht vorher irgendwie oder wann ein Ungeimpfter im Spiel war. Wären 100% (ist natürlich Utopie) geimpft wäre Corona, 2Goder 3G kein Thema mehr.

  39. 37.

    Sie scheinen einer der wenigen zu sein, der versteht, wo die Reise wirklich hingehen soll. Aber wahrscheinlich wachen die meisten erst auf, wenn klar wird, dass zum Beispiel Vereinsfußball aufgrund der hohen Verletzungsraten klar als Risiko zu werten ist, oder über Karte bezahlte Kneipentouren plötzlich als Risikofaktor bewertet werden, und eine Verteuerung der Beiträge zur Folge hat.

  40. 36.

    Mal ganz von vorne: Arbeitgeber haben unternehmerische Freiheit innerhalb der sie bei Stellenbesetzungen und Neueinstellungen neue Arbeitnahmer fast frei Schnauze auswählen dürfen und da wo ein Personal-/Betriebsrat existiert unter gewissen Bedingungen nach ZUstimmung des Personal-/Betriebsrates. Unternehmerische Freiheit beeinhaltet auch, dass Arbeitgeber völlig frei Schnauze Angebote und Arbeitsbereiche einstellen und abschaffen dürfen, selbst dann wenn das abzuschaffende Produkt völlig gut läuft. Die nächste Rasierklinge ist für angestellte Arbeitnehmer die Probezeit, innerhalb derer grenzenlos frei Schnauze angestellte Arbeitnehmer OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN rausschmeissen DÜRFEN!!!

  41. 35.

    2G und 3G sind MIst, weil 1.niemand wirklich wirksam kontrolliert und 2. MIT IMpfung die Schutzwirkung ETWAS höher ist, aber nicht vollkommen.

  42. 34.

    Und wie passen da die Geimpften, aber durch das "Leckerli" der Testbefreiung, unter dem Radar laufenden Infektiösen, in dieses Schutzkonzept? Wie werden Menschen, die nicht geimpft werden können, vor dieser Gruppe geschützt?

  43. 33.

    Unfassbar was sie hier von sich geben. Ich bin nun ungefähr seit 10 Jahren arbeiten ohne AU und soll jetzt weil ich nicht geimpft bin mehr Beitrag bezahlen ? Was denken sie sich ? Ich bin einer der das System Krankenkasse jeden Monat gut füllt für alle anderen! Auch weiter an viele anderen Fachkräfte hier im Forum! Wollen wir dann anfangen nach dem impfstatus das AN auch seinen HIV Status prüfen zu lassen oder ob er Hepatitis die Süffilis Krätze oder andere tolle Leicht übertragbare Sachen hat? Gott wo ist die Gesellschaft in diesem Land hin gekommen sorry Leute der Gesundheitlich Zustand geht nur jeden Menschen selbst etwas an das stellte nun schon einige Datenschützer fest aber diese Regierung lebt langsam nach dem Motto der jungen Frau mit 2 Zöpfen „ich Bau mir meine Welt wie sie mir gefällt!“

  44. 32.

    Dann ist das das Recht des AG....ich habe mir während der Arbeit (Altenpflege)einen Bandscheibenvorfall zugezogen.... und ja trotzdem ich als Gesund gelte bekomme ich keine Anstellung mehr als Pflegehelferin....

  45. 31.

    Falsch. Der Entschädigungsanspruch nach dem IfSG erlischt in dem Moment, indem eine AU vorgelegt wird. Dann greift Lohnfortzahlung wegen Krankheit.

  46. 30.

    Als Arbeitgeber kann ich dazu nur sagen, dass es manchmal schön wäre, wenn es so wäre, wie Sie sagen.
    Aber gerade bei der Impfung gegen Covid wüsste ich ich nicht, warum ich die Einstellung eines AN davon abhängig machen sollte. Schließlich können sich Geimpfte und Ungeimpfte infizieren, so dass das Risiko von Ansteckung, Quarantäne oder krankheitsbedingtem Arbeitsausfall sich nicht unterscheidet. Bevor wieder die Abwehrreflexe kommen - ich hatte gerade erstmals zwei Covidfälle, beide symptomatisch, in der Firma, beide Mitarbeiter waren geimpft und wissen nicht, wo sie sich angesteckt haben.
    Sprich, weiter das Schutzkonzept ohne Unterscheidung nach Impfstatus.

  47. 29.

    "Es geht darum, die zu schützen, die sich nicht impfen lassen können." - Ich dachte es geht im speziellen um den Eigenschutz sowie indirekt um den Schutz der vulnerablen Personengruppen. Wurde der Fokus inzwischen komplett verschoben?

  48. 28.

    Falsch. Wenn während einer angeordneten Quarantäne eine Erkrankung auftritt, die zur AU führt, erlischt der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder KG.

  49. 27.

    Arbeitgeber haben nicht nur das Hausrecht und das Recht auf eigene unternehmerische Entscheidungen sondern auch eine Fürsorgepflicht für die komplette Belegschaft. Dazu gehört z.B. ein Rauchverbot in Innenräumen und m. E. auch die Prüfung hinsichtlich der Coronaschutzimpfung. Wenn alle AN geimpft sind,bedarf es auch weniger Schutzmaßnahmen. Sich nicht impfen zu lassen,obwohl man könnte, ist eine persönliche UND PRIVATE Entscheidung. Wenn diese private Entscheidung mit der eigenen Berufstätigkeit nicht vereinbar ist, muss man sich anders entscheiden oder die Konsequenzen tragen. Wie immer und überall im Leben gibt es Eigenverantwort.

  50. 26.

    "Welche Blüten wird dieses Spiel noch treiben" - Jobcenter: wir haben hier eine Stelle im Tattoo-Studio... sie müssen sich vorher aber was stechen lassen - bis dahin kürzen wir erst einmal.

  51. 25.

    Ok. Also Imofzwang durch die Hintertür. Mal ironisch nachgefragt: Werden dann die Leistungen vom Jobcenter auch gestrichen , da ungeimpft und schlecht vermittelbar? Welche Blüten wird dieses Spiel noch treiben und vor allem, warum schweigen die Menschen dazu?

  52. 24.

    Jaja, wenn man einen Umstand ins Lächerliche ziehen möchte und sich dann selber lächerlich macht... Es geht darum, die zu schützen, die sich nicht impfen lassen können.

  53. 23.

    Ja, mittlerweile sind wir soweit, dass Raucher fast nur noch sich selber gefährden.

  54. 22.

    Und Sie meinen, mit vorgetäuschten Symptomen lässt sich der PCR-Test übers Ohr hauen...?

  55. 21.

    Versuchen Sie mal mit bestimmmten Vorerkrankungen/erfolgten Operationen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen -da bekommen Sie Schnappatmung. Mensch ist gewillt vorzusorgen und darf nicht!

  56. 20.

    "Es besteht hier ein gewaltiger Unterschied zwischen den von Ihnen aufgeführten Personen und den Ungeimpften. Diese gefährden nicht nur sich sondern auch andere Menschen." - Hmmmm... also Raucher gefährden nur sich selbst? Interessant! Aber OK, ich gebe zu, dass es mitunter schon verwirrend wird, wenn man gerne mit vielen unterschiedlichen Maßen messen möchte.

  57. 19.

    Bei uns wird der Impfstatus schon länger über einen Umweg festgestellt. Diverse Besprechungen werden regelmäßig in ein Café verlegt und die Firma bezahlt Kaffee und Kuchen. Schön fürs Arbeitsklima. Wer nicht 2G wäre könnte da nicht mitmachen...

  58. 18.

    Fragen „darf“ der AG alles … aber wie bei Schwangerschaft und sexuelle Orientierung darf der AN auch bei der Frage nach dem Rauchen Lügen. Wird er dann später mit einer Zigarette draußen erwischt ist dies kein Kündigungsgrund.
    Aber man meint mit Corona läßt sich alles rechtfertigen.
    Und in Sachen Impfpflicht…. einfach mal in die Welt schauen wer eine Impfpflicht eingeführt hat…. für die ganze Bevölkerung…. die Liste ist überschaubar…. Z.B. die Weltmacht Tadschikistan hat das

  59. 17.

    Stimmt. Es geht darum Geimpfte vor Ungeimpften zu schützen. Denn die sich haben durch eine Imofung schützen lassen möchten, könnten sich ja bei gesunden Ungimoften anstecken. Das ist ja logisch heutzutage.

  60. 16.

    Es besteht hier ein gewaltiger Unterschied zwischen den von Ihnen aufgeführten Personen und den Ungeimpften. Diese gefährden nicht nur sich sondern auch andere Menschen. Gegen höhere Beiträge für die von Ihnen aufgeführten Menschen bei den Krankenkassen hätte ich allerdings auch nichts.

  61. 15.

    Ich möchte, dass diese Impfpflicht und - kontrolle auf unsere Polizei erweitert wird. Aus Italien wissen wir seit der Pflicht zum Blue Pass, dass sich sehr viele Polizisten nicht impfen lassen haben, obwohl sie die politischen Corona-Maßnahmen gegen andere Bürger durchsetzten. Mittlerweile ist es dort unten so, dass es nicht mehr genügend Polizisten gibt, die die Corona-Auflagen umsetzen können. Ähnliches bei den Pflegeberufen.
    (Quelle: Euronews)

  62. 14.

    Na dann ist ja alles ganz einfach: Die Ungeimpften zeigen in ihrer Quarantänezeit Symptome und zählen damit als krank.

  63. 13.

    Na dann bin ich mal gespannt, wie Sie darauf reagieren, wenn ein AG nur Personen ohne Vorerkrankungen! einstellt.

  64. 12.

    Mal sehen wann und das wäre konsequent, das Betreiben von Risikosportarten und Übergewicht /ungesunder Ernährung, als Ausschlußkriterium Einzug hält. Am besten auch hier mit der Verweigerung von Lohnfortzahlung. Auch eine Einstufung in Risikogruppen bei der Krankenversicherung, natürlich mit erhöhten Beiträgen macht Sinn. Da gibt es garantiert noch weitere Möglichkeiten, unserer Solidarsystem zu Gunsten der Wirtschaft mit freundlicher Unterstützung der Politik auszuhebeln.

  65. 11.

    Auf einmal darf diskriminiert werden.
    Bei Ungeimpften scheint sich auch niemand mehr für das sonst ständig herangezogene Gleichbehandlungsgesetz zu interessieren.
    Sehr entlarvend.

  66. 10.

    Ggf. geht es aber auch nur um das Umgehen der kostenlosten Tests für die Mitarbeiter durch den Arbeitgeber.

    "Fakt ist, dass der Arbeitgeber nach § 4 der Corona Arbeitsschutzverordnung dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer kostenlose Arbeitnehmertestungen anzubieten,"

    https://kanzlei-rohring.de/2021/10/12/achtung-corona-test-auf-kosten-des-arbeitgebers/

  67. 9.

    Was ist das schlimme daran. Wer denken kann lässt sich sowieso von selbst impfen. Es gibt bis auf wenige Ausnahmen keinen Grund sich nicht impfen zu lassen. Wer Angst vor der Impfung hat sollte vielleicht mal einen Psychologen aufsuchen. Der kann dabei vielleicht helfen ( solange mannfrau nicht in eine Coronaleugnersekte ist ).

  68. 8.

    Das Urteil möchte ich sehen. Der Arbeitgeber kann sagen, im Betrieb wird nicht geraucht. Aber Raucher auszuschließen ist unmöglich.

  69. 7.

    Falsch. Schwangerschaft ist kein Argument und darf auch nicht abgefragt werden, und eine Altersklasse bevorzugen ist diskriminierend. Hier geht es um etwas anderes.

  70. 6.

    Wem es nicht passt, der wird sich dann wohl einen AG suchen müssen der auch ungeimpfte einstellt. Der AG kann doch wohl selbst entscheiden wem er einen Arbeitsvertrag gibt. Es gibt auch AG die nur Nichtraucher einstellen.

  71. 4.

    Der Arbeitgeber kann auch entscheiden, er stellt nur nicht Schwangere oder nur Arbeitnehmer zwischen 20 und 30 Jahren ein.
    Viele Betriebe beklagen sich schon seit langem über Fachkräftemangel. Die Gastronomie fragt sich, wo die ganzen Arbeitnehmer geblieben sind.
    Mal sehen, wo das alles hinführt.

  72. 3.

    Auch wenn es zu diesem Bericht bestimmt wieder einige Nörgler* gibt; mein (privater, selbstständiger) Arbeitgeber hat zum Beispiel vor vielen Jahren entschieden, grundsätzlich nur Nichtraucher einzustellen. Das hat er von Anfang an zur Bedingung gemacht, und auch später bei der Stellenausschreibung für weitere Mitarbeiter* offen klargestellt. Selbstverständlich hatte seinerzeit ein* abgelehnte(r) Bewerber* wegen Diskriminierung dagegen geklagt- ist aber damals vor dem Arbeitsgericht damit gescheitert- eben wegen grundsätzlicher unternehmerischer Freiheit des Arbeitgebers, ist auch gesetzlich verankert.
    Natürlich ist es Privatsache, ob z.Bsp.man selbst Raucher*/Nichtraucher* oder eben geimpft/nicht geimpft ist, aber sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben gerade in kleinen Betrieben Interesse am relativ konfliktfreien Arbeitsabläufen und gutem Betriebsklima.
    Einen schönen Sonntag an alle.

  73. 2.

    Die genannten Bereiche sind genau jene in denen sowieso schon Personslmangel herscht.
    Alle Aussagen des Juristen, deuten für mich darauf hin, dass wir eine indirekte Impfpflicht haben, die, wenn ich es richtig verstanden habe, den Kriterien einer Impfpflicht standhalten muss; was sie nicht tut.
    Daraus ergeben sich zwei Fragen:
    Was genau haben Genesene getan, um besser gestellt zu werden, als Menschen die gar nicht erst erkrankt sind?
    Wenn die Impfung, mit dem jetzt vorhandenen Impfstoff, das non plus Ultra und gut für alle ist, warum gibt es dann keine? Möchte die Regierung bestimmen was der Bürger zu tun und zu lassen hat, aber die Verantwortung nicht tragen; falls was schief ginge?
    Eigentlich gibt's noch eine dritte Frage: was passiert mit all den Dingen, wenn die Maßnahmen aufhören?

  74. 1.

    Also doch Impfpflicht

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