Corona-Maßnahmen - Berliner Verwaltungsgericht kippt Begrenzung der Kundenzahl im Einzelhandel

Mi 07.04.21 | 20:07 Uhr
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Video: Abendschau | 07.04.2021 | N. Siegmund

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehreren Eilanträgen von Einzelhändlern gegen die Begrenzung der Kundenanzahl in Geschäften stattgegeben. Das Gericht urteilte, dass die Einschränkung nicht signifikant zum Infektionsschutz beitrage.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Begrenzung der Kundenzahl im Einzelhandel per Eilentscheidung gekippt. Der Richtwert von einer Person pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche bringe "kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz" und stehe in keinem angemessenen Verhältnis "zu den dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen", erklärte das Gericht am Mittwoch.

Mehrere Inhaber von Geschäften hatten sich per Eilantrag gegen die geltenden Öffnungsbeschränkungen gewandt. Dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts gilt nun vorerst nur für die Geschäfte, die gegen die Infektionsschutzverordnung geklagt haben.

Testpflicht und Kontaktnachverfolgung bleiben bestehen

Hinsichtlich der Testpflicht für Kunden und der vorgeschriebenen elektronischen Kontaktnachverfolgung wies das Berliner Verwaltungsgericht die Eilanträge allerdings zurück. Diese Maßnahmen dienten einem "legitimen Zweck" und seien außerdem geeignet und erforderlich. Da zusätzlich zu diesen Vorschriften im Einzelhandel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelte, trage allerdings die Vorschrift zur Begrenzung der Kundenzahl nicht signifikant zum Infektionsschutz bei, befand das Gericht.

Es fehle außerdem eine Begründung des Berliner Senats, weshalb die 40-Quadratmeter-Regel trotz der bestehenden Testpflicht weiter gelten solle. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Hinsichtlich der Testpflicht für Kunden und der vorgeschriebenen elektronischen Kontaktnachverfolgung wies das Berliner Verwaltungsgericht die Eilanträge allerdings zurück. Diese Maßnahmen dienten einem "legitimen Zweck" und seien außerdem geeignet und erforderlich. Da zusätzlich zu diesen Vorschriften im Einzelhandel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelte, trage allerdings die Vorschrift zur Begrenzung der Kundenzahl nicht signifikant zum Infektionsschutz bei, befand das Gericht.

 

Es fehle außerdem eine Begründung des Berliner Senats, weshalb die 40-Quadratmeter-Regel trotz der bestehenden Testpflicht weiter gelten solle. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Hinsichtlich der Testpflicht für Kunden und der vorgeschriebenen elektronischen Kontaktnachverfolgung wies das Berliner Verwaltungsgericht die Eilanträge allerdings zurück. Diese Maßnahmen dienten einem "legitimen Zweck" und seien außerdem geeignet und erforderlich. Da zusätzlich zu diesen Vorschriften im Einzelhandel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelte, trage allerdings die Vorschrift zur Begrenzung der Kundenzahl nicht signifikant zum Infektionsschutz bei, befand das Gericht.

 

Es fehle außerdem eine Begründung des Berliner Senats, weshalb die 40-Quadratmeter-Regel trotz der bestehenden Testpflicht weiter gelten solle. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Sendung: Inforadio, 07.04.2021, 15:40 Uhr


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55 Kommentare

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  1. 54.

    Warum regen sich hier so viele drüber auf?
    Im Supermarkt, Discounter, Drogerie achtet doch auch keiner mehr drauf, wie viele da wirklich drin sind.
    Und da gehen doch auch alle hin....
    Bahn, Bus.... Überall voll.
    Ich begrüße das Urteil, denn es zwingt die Politiker zum überdenken.

  2. 53.

    Das wäre für den Einzelhandel sinnvoller gewesen .... aber es geht wohl, wie schon bei den Reisen, darum wie kann man alles so unangenehm wie möglich machen, damit die Leute keine Lust mehr drauf haben.
    https://www.n-tv.de/politik/Warum-koennen-wir-das-Reisen-nicht-verbieten--article22316803.html

  3. 52.

    Jutizschelte: sehr ungerne, aber diesmal angemessen. Welcher Arroganz und Ignoranz von Tatsachen maßen sich Richter hier an? Die Politik muss entscheiden und bitte nicht ahnungslose Gerichte. Wie kann man überhaupt inmitten der dritten Welle das Wort "unverhältnusmäßig" in den Mund nehmen...

  4. 51.

    Die Händler könnten ja auch Selbstests anbieten ... Kunden die was kaufen verrechnen es, Kunden die nix kaufen bezahlen ihn. Aber auf Kunden zu warten, die sich vorher woanders testen lassen müssen, ist natürlich sehr bequem. Meine Güte. Warum sind Selbständige nicht mal kreativ? Statt Rabatte etc. mal Selbsttest anbieten

  5. 50.

    Super wenn man den ganzen Tag Zeit hat seine Erledigungen zu machen. Das geht bei Berufstätigen nicht!!! Wann testen, wann dann seine Besorgungen machen, vormittags testen vor Arbeitsbeginn - so früh gibt es keine Termine, nachmittags ist meist alles belegt, abends gibt es sowieso keine Möglichkeit und wenn wann darf ich mit Feierabend 19:00 Uhr dann zum Friseur oder auf Shoppingtour???

  6. 49.

    Wozu eine Virologen Ausbildung? Nach einem Jahr hilft normaler Verstand.

  7. 48.

    Ich persönlich verabscheue online einzukaufen. Keinerlei Beratung, keine "Nähe" zum Produkt und jede Menge Verpackungsmüll. Auch wenn mir mit dem Testen die Lust total vergeht, Onlinekauf kommt für mich trotzdem nicht in Frage. Ihnen lieber Jorg wünsche ich alles Gute, versuchen Sie durchzuhalten!

  8. 47.

    Bei Ihnen gehen die Zahlen ja immer durch die Decke. Etwas mehr Realitätssinn kann nicht schaden. Die ganzen Horrorzenarien an Inzidenzen (300 nach Ostern zb) und Toten sind seit mehr als einem Jahr ausgeblieben! Weil sich der überwiegende Teil der Bevölkerung schon aus gesunden Menschenverstand an Regeln häkt.

  9. 46.

    Ja, das in der Schlange stehen, der längere Aufenthalt im Geschäft z.B. Sachen aussuchen,anprobieren etc. Dauert erheblich länger als ein Brot kaufen.

  10. 45.

    Ein Kunde auf 40 qm ist auch wirklich wenig. In der Schule kommen wir auf locker 7 Personen (bei halbierten Klassen). Da geht noch was!

  11. 44.

    Werter Kläger,. dieses Urteil ist kein Sieg. Diese Regel ist das kleinste Problem.

  12. 43.

    Mir ist dieses Urteil völlig egal, den meisten Menschen im Land auch. Der Online-Handel boomt, es gibt nichts, was man nicht auch online kaufen könnte. Der Trend wird beschleunigt, es gibt Veränderungen, wie in jeder Krise.

  13. 42.

    Was ist denn das bitte derzeit, mit den geschlossenen Kultur- , Gastro-.m Freizeiteinrichtungen?
    Wir befinden uns seit November in dem von Ihnen so herbeigesehnden Lock down!
    Und eigentlich sollte der doch ursprünglich mal 4 Wochen dauern, schon vergessen?

    Aber keine Angst die 3. Welle ist bald vorbei, irgendwann muss sie zu ende sein.
    Und dann wars das . Dann sind wir endlich durch. die Pandemie flacht nach der 3. Welle ab,
    wie kürzlich im Gespräch zu hören war.

  14. 41.

    Wo ist da bitte Gedränge?
    Schauen Sie kein TV? Verfolgen Sie nicht die tagesaktuelle Berichterstattung in der Presse?
    Gestern wurde ein Intersport gezeigt, über Stunden gähnende Leere!
    Dann dürfen Sie aber erst Recht nicht im Supermarkt Ihre Lebensmittel einkaufen,
    denn dort ist es WIRKLICH voll und es wird vor allem nicht auf die Kundenmax-Zahl geachtet
    bzw. draussen eine Fantasiezahl rangeschrieben und es gehen viel mehr rein, da niemand kontrolliert
    und dies auch nicht überprüfen kann oder will.

  15. 40.

    Warum hat der Einzelhandel eigentlich Interessensvertreter/Verbände? Wenn die Herren und Damen den Kunden (m/w/d) zu den Online Händler ziehen lassen, dann ist es halt so. Shoppen mit Test- geht gar nicht.

  16. 39.

    Sehr gut! Jedes Urteil eines unabhänhigen Gerichts gegen diese ganzen schwachsinnigen Gängelmaßnahmen ist ein guter Sieg für die Demokratie, für mehr Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung und gegen die Corona-Autokratie.

    Mit dem "TerminshoppIng" , das uns auf Lebenszeit erhalten bleiben wird, hat man doch sowieso ein sehr nettes Werkzeug zur Erstellung von Bewegungsprofilen, Kundenkarteien, Käuferprofilen, martktforschung, DirektMarketing und für die zusendung personalisierter Werbung.

  17. 38.

    Es stimmt, ich wollte Dienstag shoppen und ich schwöre so mache ich das nie wieder...

    Die Hälfte der Läden zu und beim Rest test vorzeigen, elektronisch ein Termin vereinbaren und dann drin nochmal in schriftlich und eine wollten dann noch den Ausweis sehen...und das an jeder Ladentür.

    Friseure waren ebenfalls alle leer....

  18. 37.

    Ein Glück, dass Gerichte noch den Durchblick in dieser Sache behalten haben!

  19. 36.

    Sicher sind sie ein Amazon Besteller oder einfach nur blind auf den Augen, dank Leuten wie Ihnen werden die Innenstädte und Einkaufsmeilen auf nimmerwiedersehen verschwinden! Ich halte das nicht mehr aus!

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