Corona-Maßnahmen - Berliner Senat lockert Maskenpflicht und lässt mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen zu
Der Berliner Senat hebt die Maskenpflicht im Freien weitgehend auf - im öffentlichen Nahverkehr muss aber weiter eine FFP2-Maske getragen werden. Der Regierende Bürgermeister Müller gab weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt.
Der Berliner Senat hat am Dienstag Lockerungen bei der Maskenpflicht beschlossen. Im Freien fällt die Maskenpflicht weitgehend weg, kündigte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach der wöchentlichen Senatssitzung an.
Das betrifft belebte Einkaufstraßen oder auch Zoo, Tierpark und Botanischen Garten. Nur dort, wo es zu einem Gedränge komme, sollten die Menschen weiter Masken tragen. Im öffentlichen Nahverkehr müssten weiterhin FFP2-Masken getragen werden, sagte Müller.
Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien können künftig mit 1.000 Teilnehmern stattfinden, wobei ab einer Teilnehmerzahl ab 250 eine Testpflicht gilt. In geschlossenen Räumen dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 getesteten Teilnehmern stattfinden. Auch Tanzveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 getesteten Teilnehmern gestattet. Hier gilt aber: Wer seinen Platz verlässt, muss eine FFP2-Maske aufsetzen.
Private Feiern wie Hochzeiten dürfen mit bis zu 50 Teilnehmern drinnen und im Freien mit bis zu 100 Teilnehmern durchgeführt werden.
Das Alkoholausschanks- und verkaufsverbot zwischen 0 und 5 Uhr wird aufgehoben.
Grünes Licht für Volksfeste
Auch Jahrmärkte und Volksfeste können wieder veranstaltet werden. Nach den Freibädern dürfen nun auch die Hallenbäder, Saunen etc. wieder öffnen - mit Test.
Bei Saunen, Thermen sowie in Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken etc. gilt: Wer seinen Platz verlässt, trägt FFP2-Maske.
Getestete dürfen auch wieder ins Sportstudio. Sport im Freien ist auch in Gruppen und bei Unterschreitung des Mindestabstands erlaubt.
Kitas gehen ab 21. Juni wieder in den Regelbetrieb, an Hochschulen wird Präsenzunterricht in größerem Umfang ermöglicht.
Sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr sind bis 30. Juni nicht erlaubt.
Neue Regelungen gelten ab Freitag
Müller sagte, zum Glück gebe es endlich bundesweit fallende Inzidenzwerte, auch in Berlin. In den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sei eine deutliche Entlastung spürbar. Bei den Lockerungen müsse aber klar unterschieden werden zwischen draußen und drinnen. Draußen sei die Infektionsgefahr deutlich geringer.
Die neuen Bestimmungen sollen zum 18. Juni in Kraft treten und zunächst bis zum 11. Juli gelten. Müller kündigte an, dass der Senat in 14 Tagen über weitere Lockerungsschritte beraten werde.
Sendung: Radioeins, 15.06.2021, 12 Uhr
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