Quarantäne für Kinder wird verkürzt - Berliner Senat beschließt 2G-Regelung für Clubs

Di 31.08.21 | 17:57 Uhr
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Symbolbild: Die Silhouette von feiernden Menschen in einem Tanzclub. (Quelle: imago images/N. Dahhan)
Audio: Inforadio | 31.08.2021 | S. Schöbel | Bild: imago images/N. Dahhan

Geimpfte und Genesene können ohne Maske tanzen gehen: Der Berliner Senat führt die 2G-Regelung für Clubs ein. Außerdem wurde am Dienstag eine neue Corona-Ampel beschlossen und die Quarantäne-Regelung für Kitas und Schulen geändert.

In Berliner Clubs und Diskotheken gilt voraussichtlich ab Samstag offiziell die 2G-Regelung - Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Ein negativer Corona-Test der Gäste reicht nicht. Eine entsprechende Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat der Senat am Dienstag beschlossen. Auch in den Innenräumen der Clubs müssen keine Masken getragen werden. Laut Senat gilt eine Personenobergrenze von 1.000 zeitgleich Anwesenden.

Der Senat setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts um, das ein generelles Verbot von Tanzveranstaltungen gekippt hatte. Der Beschluss gelte ausschließlich für sogenannte Tanzlustbarkeiten, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD).

Thema soll in nächster Sitzung erneut besprochen werden

Clubs auch für Menschen mit negativem PCR-Test zu öffnen sei zwar besprochen worden, sagte die Gesundheitssenatorin. Doch das Urteil des Verwaltungsgerichts beziehe sich nur auf Geimpfte und Genesene. Deswegen sei die 3G-Regelung (Geimpfte, Genesene und Getestete) für die Clubs im Senat abgelehnt worden. Man werde das Thema aber in der Senatssitzung am kommenden Dienstag erneut aufrufen. Dann soll auch über weitere Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei Kultur- und Musikveranstaltungen im Freien gesprochen werden, so Kalayci.

Hospitalisierungs-Ampel kommt

Der Senat hat außerdem beschlossen, dass die Berliner Corona-Warnampel um die Hospitalisierung erweitert wird. Ab Donnerstag soll bei der Bewertung der Corona-Lage in der Hauptstadt berücksichtigt werden, wie viele Menschen nach einer Covid-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden müssen, sagte Kalayci.

Mit einer Hospitalisierungs-Inzidenz im täglichen Lagebericht soll angegeben werden, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner nach einer Infektion mit dem Coronavirus innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingewiesen wurden.

Wie bisher wird daneben die prozentuale Bettenauslastung durch Covid-Patienten auf Intensivstationen berücksichtigt. Hier springt die Ampel künftig bei fünf Prozent Auslastung auf Gelb und bei 20 Prozent auf Rot - also deutlich früher als bislang (15%,/25%).

Beibehalten wird auch die die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen abbildet. Hier ist der Schwellenwert 35, bei dem das Ampelsignal Gelb zeigt und ab 100 dann Rot (bislang 20/30). Der R-Wert, der anzeigt, wie viele andere ein Infizierter im Schnitt ansteckt, spielt im Berliner Ampelsystem schon länger keine Rolle mehr.

"Wir verstehen rote und gelbe Linien als Warnsignale. Es gibt aber keinen Automatismus", sagte Kalayci. "Im gelben Bereich sind wir aufmerksamer, im roten Bereich gibt es Handlungsbedarf." Dann müsse der Senat beispielsweise beraten, ob Lockerungen von Corona-Maßnahmen zurückgenommen werden sollten.

Quarantäne für Schul- und Kita-Kinder verkürzt

Der Senat hat sich außerdem mit den Quarantäneregeln bei Coronafällen in Kitas und Schulen befasst. Berliner Kinder und Jugendliche müssen in Zukunft nur noch fünf Tage in Quarantäne, wenn sie Kontakt mit positiv getesteten Mitschülern hatten. Das Gleiche gelte auch für Kitakinder, teilte Kalayci nach der Senatssitzung mit.

"Ein großer Anteil der Infektionen entsteht prozentual in den ersten fünf Tagen", sagte die SPD-Politikerin. "Es gibt dann immer noch ein Restrisiko, das zwischen dem 6. und 14. Tag trotzdem eine Infektion stattfinden kann." Der Senat halte dieses Restrisiko jedoch für vertretbar, weil in den Schulen Maskenpflicht gelte und regelmäßig getestet werde.

In den vergangen Tagen hatte es Diskussionen um die Quarantänepflicht von Schul- und Kitakindern gegeben, nachdem die Amtsärzte angekündigt hatten, künftig nur noch Kinder und Jugendliche mit einem positiven PCR-Test in eine 14-tägige Quarantäne schicken zu wollen. Kontaktpersonen außerhalb der engsten Familie wären dann nicht mehr ermittelt worden. Der Senat wies die Regelung zurück und beschloss stattdessen, die Quarantäne für Kontaktpersonen von 14 auf 5 Tage zu verkürzen.

"Wir sind mit den Amtsärzten noch im Gespräch. Es ist gut, dass sie Ideen haben", sagte Kalayci. "Aber die ganze Strategie auf den Kopf zu stellen, da haben sie sich überhoben, und das haben wir nun gerade gerückt." Als Kompromiss hatten die Amtsärzte noch vorgeschlagen, Kontaktpersonen von Infizierten stärker zu testen, aber nicht abzusondern. Eine Quarantäne wäre bei negativen Testergebnissen vollständig zu umgehen, sagte Neuköllns Amtsarzt Nicolai Savaskan am Dienstag.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte, dass die Quarantänedauer verkürzt wird. GEW-Vorsitzender Tom Erdmann sagt gegenüber dem rbb: "Die 5-Tage-Regel entspricht genau dem, was wir ohnehin gefordert haben". Wichtig sei aber, dass jetzt wieder häufiger getestet werde, so wie in den ersten Wochen nach den Ferien. Da wurde dreimal statt wie jetzt nur zweimal getestet.

Sendung: Abendschau, 31.08.2021, 19:30 Uhr

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67 Kommentare

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  1. 67.

    Die Formulierungen und die Handlungen von der Kalayci hat die SPD Gott sei Dank wieder Wählerstimmen gekostet.

  2. 66.

    Hauptproblem ist folgendes, das die Clubbetreiber, Kneipen usw. die Zertifikate nicht prüfen! Dazu gibt es vom RKI auch eine APP https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/ diese wurde nur 300000 mal herunter geladen. Gängige Praxis ist nur ein Blick auf den QR Code und das war es.

    Sie sollen das Zertifikat mit dieser App prüfen und dann mit Personalausweis abgleichen. Genau das passiert überhaupt nicht. @RBB weisen sie ausschließlich nochmals darauf hin. Ein weiteres Unding ist das die QR Codes für die Luca App nicht kompatible sind zum CWA . Angeblich sei das Problem behoben? Ist es aber nicht da die Betreiber die QR-Codes nicht neu mit der Luca App erzeugen und somit lassen diese sich nicht mit dem CWA lesen. Obwohl die Berliner Verordnung die Kontaktnachtverfolgung mit dem CWA nun akzeptiert. Auch wenn diese keine Kontaktdaten erfasst. @RBB auch hier gibt es bedarf zur Aufklärung.

  3. 64.

    "Denn in Berlin ist die Bevölkerungsdichte ja ganz genauso wie in Bayern - Gell?"
    Nö, München ist dichter besiedelt als Berlin. Und nun?

  4. 63.

    Die Vorstellung, dass es nach wie vor eine Pandemie gibt, in der infizierte Menschen gesunde anstecken können, wurde wohl komplett aufgegeben. Das ist total krank, um mal beim Thema zu bleiben.

  5. 62.

    Und wie wird das Alter sonst überprüft? Wann waren Sie das letzte Mal in einem Club? Oder waren Sie überhaupt schon mal in einem oder wurden Sie immer an der Tür abgewiesen? 2G ist richtig und endlich gehts wieder los. Wir haben so lange gewartet

  6. 61.

    Klar, könnte man machen. Man könnte auch den Club zulassen, ist noch sicherer. Überlegen Sie mal kurz, wie es tatsächlich irgendwann morgens laufen wird ;)

  7. 60.

    Na dann vergleichen sie mal München mit ffp2 Pflicht mit Frankfurt oder Hamburg oder irgendeine andere Großstadt.
    War München denn besser als alle anderen ?

  8. 59.

    Sobald es auch Impfungen für Kleinkinder gibt, löst sich auch dieses Problem. Noch muss es halt so gehen. Leider. Einfach noch etwas Geduld und dann schnell impfen lassen. Gruß von einer Mutter

  9. 58.

    Die WHO hat bereits abgewunken, die Variante ist nicht interessant. Einfach mal die aktuellsten Nachrichten dazu suchen.

  10. 57.

    Ihre Antworten könnten glatt aus der Feder von Herrn Spahn persönlich stammen. Aber:
    "Jeder kann sich frei entscheiden, muss dann aber auch die Konsequenzen seiner Entscheidung tragen."
    Ein Widerspruch in sich. In dem Moment, in dem ich als Folge meiner Entscheidung, wie in diesem Fall, negative Konsequenzen (nämlich den Ausschluss aus Teilen des öffentlichen Lebens) fürchten muss, ist diese eben nicht mehr frei.
    " Wo? Ich sehe nirgendwo eine Hetzjagd!"
    Ich auch (noch) nicht. Allerdings eine zunehmende Stigmatisierung eines nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung, welche eine (eigentlich freiwillige!) Impfung ablehnt. Die Geschichte lehrt uns ja, dass es von der Stigmatisierung (" die sind Schuld") bis zur Hetzjagd nicht soo weit ist. Wenn ich mir die Entwicklung in diesem Land so anschaue, wird mir Angst und Bange.

  11. 56.

    Der Begriff Tanzlustbarkeit ist aus einem Gesetz abzuleiten welches aus Kaisers Zeiten stammt.
    Es beinhaltet alle Lokalitäten und Orte an denen sich Gäste zu Musikdarbietungen bewegen.
    Uraltes aber immer noch gültiges Amtsdeutsch für
    Leute die zb.in Clubs und Discotheken tanzen

  12. 55.

    Der Gastronom darf sich keinen BPA zeigen lassen? Doch, im Rahmen des Hausrechts. Wenn ein Gast sich weigert, freiwillig den Ausweis vorzuzeigen, Erhalt er keinen Zugang. Dann liegt es an der Freiwilligkeit. Übrigens dürfen Gastronomen auch das Alter der Besucher per Ausweis kontrollieren

  13. 54.

    Wie ist denn das mit Delta? Wenn sich ein Geimpfter das eingefangen hat, merkt er es gewöhnlich nicht, ist aber trotzdem kurzfristig so infektiös wie ein Ungeimpfter. Dann geht es ohne Test in den Club mit engem Körperkontakt ohne Maske. Die Chancen sind zwar klein, aber bei 200 Partypiepeln auf kleinstem Raum springt doch mal dankend was über. Und dann?

    Der Club-Test letztens war auch nicht so berauschend. Nur 70% der Teilnehmer sind zum 2. PCR-Test angetreten. Wieviele vom Rest mögen wohl einen Selbsttest gemacht haben und verzichteten dann dankend? Zwischen Test (5 Stunden Wartezeit bis zum Ergebnis), (im vollen ÖPNV zu den) Parties und Eventende (2 Tage später) gab es genug Ansteckungs- und Weitergabemöglichkeiten, wie man den hiesigen Artikeln entnehmen konnte.

  14. 52.

    Ach na da schau an. Hiess es nicht Freitag noch, dies sei "nicht ohne Weiteres möglich" ?

    Immer schön gesunde Bürger diskriminieren, gell Herr Müller? nur weiter so.

  15. 51.

    Danke, dass ihr für die weitere Spaltung der Gesellschaft sorgt. Und nach den Wahlen dürfte es noch härter kommen.

  16. 50.

    Es ist schon erschreckend, welchen Unsinn Manche hier als EINDEUTIGE Rechtslage verbreiten! Gefährliches Halbwissen!

  17. 49.

    Haben Sie schon mal ein Auto ohne Ausweis gemietet? Viel Spaß bei diesem aussichtlosen Versuch!

    Wie eröffnen Sie eigentlich ein Konto? Mit der Polizei, weil sie den Bankangestellten nicht Ihren Ausweis zeigen wollen, sondern nur der Polizei?

  18. 48.

    Kinder bis zum 6. Lebensjahr müssen keine Maske tragen. Siehe Corona-Verordnung § 2 Absatz 2 Satz 1.

  19. 47.

    @ Selbstundstaendig:
    Die Rechtslage ist eindeutig anders: Es herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das heißt, jeder kann zur Bedingung eines Vertragsabschlusses oder der Erlaubnis zum Betreten seiner Räume machen, dass er den Namen des Vertragspartners erfährt und überprüfen kann durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Er kann den anderen zwar nicht zur Vorlage des Ausweises zwingen (Das darf nur die Polizei!). Er kann aber den Zutritt/Vertragsabschluss ablehnen, wenn der andere sich nicht ausweist. Es ist dann die freie Entscheidung des anderen, ob er seinen Ausweis zeigt. Er muss aber dann mit den Folgen seiner Entscheidung (Hausverbot) leben.

    P.S.
    JEDE Bank verlangt einen Ausweis, bevor sie ein Konto eröffnet oder gar Geld verleiht!
    Manch einer läßt sich auch von Handwerkern den Ausweis zeigen. Es könnten ja Diebe im Blaumann sein.
    Das ist alles legal!

  20. 46.

    Selbstundstaendig:
    "Jeder Gastronom besitzt Hausrecht? Wohl wahr. Nur sich den Personalausweis zeigen lassen darf er nicht. Die Rechtslage ist eindeutig:
    "In Deutschland sind neben der Landespolizei und der Bundespolizei auch der Zoll und unter bestimmten Voraussetzungen je nach Landesrecht das Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines amtlichen Ausweises zu Identifikationszwecken zu verlangen." Von Gastronomen ist im Gesetz nicht die Rede.
    Wer es trotzdem tut ist wg. Amtsanmaßung dran."

    Das ist Unsinn!!!
    Nur die Polizei darf anlasslos auffordern, den Ausweis zu zeigen.

    Jeder andere darf zwar nicht verlangen, den Ausweis vorzuzeigen, er darf aber das Vorzeigen des Ausweises zur Bedingung eines Vertragsabschlusses machen. Ohne Ausweis vorzuzeigen bekommt niemand ein Bankkonto, ein Kredit, einen Ratenzahlungsvertrag, ein Handyvertrag, einen Wohnungsmietvertrag, ... Das ist keine Amtsanmaßung, sondern Vertragsfreiheit!

  21. 45.

    Die Clubbesucher kommen sicherlich nicht mit dem Impfheft vorbei.
    Wohl eher mit ihrem Handy!

    Nur so eine Idee:
    Die meisten werden wohl ihr Handy durch ein Passwort, Fingerabdruck ect. gesichert haben.
    Da könnte man einfach einmal mit "Stichproben" Handy abschalten und wieder anmachen lassen.
    Und schon hätte man die "nicht zugelassene Ausweis-Vorzeige-Pflicht" umgangen.

  22. 44.

    Stephanie:
    "Also die die bisher unbeschadet durch die Pandemie kamen werden bestraft?"

    Nö. Sie werden nur geschützt, da sie (noch) keinen Impfschutz haben.

    Stephanie:
    "Noch ein Spaßdruckmittel für die indirekte Impfpflicht?"

    Nö, niemand muss in die Clubs.
    Die Impfungen sind absolut freiwillig. Aberdas heißt nicht, dass eine Entscheidung für oder gegen Impfung folgenlos sein muss. Jeder kann sich frei entscheiden, muss dann aber auch die Konsequenzen seiner Entscheidung tragen.

    Stephanie:
    "Vielleicht sollten sich Gerichte sehr zeitnah mit den Entscheidungen des Senates, bzw. von Frau Kalayci befassen."

    Aber es gibt doch bereits das Urteil des VG Berlin.

    Stephanie:
    "... Hetzjagd auf nicht geimpfte Menschen ..."

    Wo? Ich sehe nirgendwo eine Hetzjagd!

  23. 43.

    Mal sehen wie lange wir uns an 2G freuen dürfen.
    Inzwischen in Europa angekommen.
    https://m.focus.de/gesundheit/news/substanziell-veraendert-forscher-weisen-neue-corona-variante-nach-mit-so-vielen-mutationen-wie-nie_id_20901092.html
    Hatte ich vor einer Stunde schon mal gepostet, aber vielleicht verunsichert das auch die Bevölkerung.......

  24. 42.

    Einfach nicht mehr tragen, nur eine OP Maske mache ich schon lange und keinen Interessiert es..... werden doch immer mehr.

  25. 41.

    Ihrem Text nach zu urteilen: Herzlich Willkommen in der DDR

  26. 40.

    Wie lange ist man als genesener eigentlich "genesen" (also ab Infektion) ?! Ansonsten, wer kontrolliert das das alles und wie will man die ganzen Fake Atteste raus filtern ?! Vermutlich der Club ... ja ne, ist klar ...

  27. 39.

    Re:@ Steffen || . Sie kritisieren hier kurz hintereinander 2 verschiedene Beiträge von verschiedenen Autoren. Gestatten Sie mir die Frage: Welchen genauen konstruktiven Standpunkt vertreten Sie? Vielleicht kann ich dann Ihre Meinung und Kritik verstehen.

  28. 38.

    Die Vorstellung das es "Gesunde" Menschen gibt, wurde wohl komplett aufgegeben. Das ist total krank, um mal beim Thema zu bleiben.

  29. 37.

    Na schönen Dank. Kinder müssen meist nicht ins Krankenhaus aber können dann 6 Monate mit Long-Covid auf der Couch liegen und werden nicht gezählt. Die Kinder haben auf alles verzichtet und jetzt wird keine Rücksicht genommen. Fussball, Clubs und Kneipen sind das einzige was zählt.

    Regeln und Clubs das kann nicht funktionieren, ein Geschäftsmodel das auf Drogen und Steuerbetrug basiert wird sich wohl kaum an 2G Regeln halten. In zwei Wochen guckt da keiner mehr auf den Impfstatus und auch bei dem kann man einfach schummeln.

  30. 36.

    Vielleicht sollten Siie noch einmal zusammen mit ihrem Sohn die Schule besuchen. An Ihren Leseverstäödnis scheint es ja arg zu fehlen. Denn anders kann ich es mir nicht erklären, dass Sie nicht verstanden haben WARUM in den Clubs die Maskenpflicht wegfällt. In den Clubs gilt 2G. Sind denn alle Kinder in dere Schule und die Lehrer entweder geimpft oder genesen? Nein? Denn das bedeutet 2G.

  31. 34.

    Jeder Gastronom besitzt Hausrecht? Wohl wahr. Nur sich den Personalausweis zeigen lassen darf er nicht. Die Rechtslage ist eindeutig:
    "In Deutschland sind neben der Landespolizei und der Bundespolizei auch der Zoll und unter bestimmten Voraussetzungen je nach Landesrecht das Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines amtlichen Ausweises zu Identifikationszwecken zu verlangen." Von Gastronomen ist im Gesetz nicht die Rede.
    Wer es trotzdem tut ist wg. Amtsanmaßung dran. Amtsanmaßung folgt eine Strafe, lt. Strafgesetzbuch sind es 2 Jahre Freiheitsentzug.
    Wie dann der Gastronom feststellen soll dass das gezeigte Impfbuch dem Vorzeigenden wirklich gehört ist eine interessante Frage.

  32. 33.

    Ja, 1G, und zwar Getestete. Ich frage mich wozu dieses Club-Experiment durchgeführt wurde, wenn jetzt so eine Regelung kommt. Achso ja, es geht ja darum, Unwillige zur Impfung zu nötigen.

  33. 32.

    Sie haben ja soooo recht! Denn in Berlin ist die Bevölkerungsdichte ja ganz genauso wie in Bayern - Gell? Warum nicht gleich Charlottenburg mit Ostfriesland vergleichen, passt doch. (Für die armen Leerdenker muss Corona ja auf Deubel komm raus unenendlich verlängert werden).

  34. 31.

    Eine OP Maske in den Öffis würde aber vollkommen ausreichen,ist in allen anderen Bundesländern genauso.

  35. 30.

    Dann viel Spaß, oder nein, viel Glück mit den geimpften und "genesenen" Virenschleudern.

  36. 29.

    Genau, und nicht impfbare Personen dürfen dann ungehindert ihre Viren verteilen. Na, logisch waren Coronamaßnahmen ja noch nie.

  37. 26.

    "Wir sind mit den Amtsärzten noch im Gespräch. Es ist gut, dass sie Ideen haben", sagte Kalayci. "Aber die ganze Strategie auf den Kopf zu stellen, da haben sie sich überhoben, und das haben wir nun gerade gerückt."

    Frau Kalayci - sollten nicht die Strategien auf dem Wissen der Experten basieren?
    Oder doch nur auf der Willensbildung und dem Wahlkampfmanöver der Politiker?
    Ich finde den ersten Satz Ihres Zitates dermaßen geschmacks- und respektlos und Ihr Tonfall erinnert mich doch sehr an aufmunternde Worte eines Erziehers oder Lehrers, der seine Gruppe oder Klasse motivieren möchte... Wir sprechen hier von studierten Amtsärzten. Es ist einfach nicht in Worte zu fassen, wie die wissenschaftliche Meinung hier ignoriert wird.

  38. 25.

    Es ist Ihnen wohl entgangen,dass die Clubbesucher dann allesamt geimpft sind und Kinder unter 12 Jahren leider nicht. Ihren Neid können Sie sich wirklich sparen.

  39. 24.

    Interessiert keinen, kontrolliert keiner, viel Spaß beim Abhotten

  40. 23.

    Genesene sind besser geschützt, als nach einer Impfung, deren Wirkung schnell nachlässt. Dies wurde in einer israelischen Studie nachgewiesen und auch von Herrn Lauterbach verkündet. Also 1G dann für Genesene!
    https://www.google.com/amp/s/www.berliner-zeitung.de/news/berlin-lauterbach-impfung-verliert-schneller-an-wirkung-als-durchgemachte-infektion-li.178491.amp

  41. 22.

    Genesene sind besser geschützt, als nach einer Impfung, deren Wirkung schnell nachlässt. Dies wurde in einer israelischen Studie nachgewiesen und auch von Herrn Lauterbach verkündet. Also 1G dann für Genesene!
    https://www.google.com/amp/s/www.berliner-zeitung.de/news/berlin-lauterbach-impfung-verliert-schneller-an-wirkung-als-durchgemachte-infektion-li.178491.amp

  42. 21.

    Mit hat bei dem Vorstoß der Amtsärzte immer die Testpflicht für Kontaktpersonen gefehlt, weshalb ich kategorisch dagegen war. Einfach zu sagen, Kinder infizieren sich nicht häufig und wenn dann wird es nicht so schlimm, finde ich fahrlässig. Mit Testpflicht sieht es anders aus: Wenn Kontaktpersonen alle nach 3-5 Tagen nach Kontakt PCR-getestet würden, dann müssten sie m.E. auch nicht in Quarantäne. Pauschal 5 Tage Quarantäne ohne systematische Testung und alle Symptomlosen dürfen dann wieder einfach wieder in die Öffentlichkeit ist mir zu heikel.

  43. 20.

    Sie haben aber sicherlich schon gelesen, dass sich Geimpfte und Genesene "im Suff in den Armen liegen".
    Wie viele Geimpfte und Genesene gibt es an Ihrer Grundschule?

  44. 19.

    Ok im Club für geimpfte/genesene keine Maskenpflicht. Soweit so gut.
    Ich habe aber gehört es gibt nicht nur tanzen sonder auch andere Freizeitaktivitäten im Innenraum …
    Bedeutet das nun das alle innen Aktivitäten an denen nur geimpfte/genesene teilnehmen ohne Maske erlaubt sind oder muss man dafür vor Gericht ziehen ?
    Wäre schön wenn der RBB da mal nachhaken könnte. Als normal Sterblicher bekommt ja oft widersprüchliche Aussagen.

  45. 18.

    Aha. Tanzen in den Clubs ohne Masken erlaubt. In den Schulen aber weiterhin Maskenpflicht, auch für geimpfte Kinder. Ja…macht Sinn. Sarkasmus aus.

  46. 17.

    Nee, wo die Spaßgesellschaft unter sich ist können sie sich von mir aus ohne Schnuffi rumdrücken. In den Öffis verbitte ich mir das, solange noch Unbelehrbare unter uns sind.

  47. 16.

    Jeder Gastronom besitzt das Hausrecht. Daher kann eine Anordnung somit einfach durchgesetzt werden, ohne das Gerichte zuständig sind.

  48. 15.

    Und zu allem Überfluss wurde mir gestern mitgeteilt, dass mein kleiner Sohn (3 Jahre alt) ab sofort auch eine Maske tragen muss, wenn er mit ins Schulgebäude kommt, wenn ich meinen großen Sohn abhole. Danke Senat. Das wird die Pandemie bestimmt eindämmen...

  49. 14.

    Ist das euer Ernst? Die armen Kinder (mein großer Sohn wurde gerade erst eingeschult) werden weiter mit Tests und Mundschutz drangsaliert und die Feierwütigen dürfen ohne Mundschutz in die Clubs. Was läuft denn da nicht richtig?

  50. 13.

    "2G... In den Clubs müssen keine Masken getragen werden." -> Ob's sich negativ auswirkt, wird man ja eh nie feststellen, da ja keiner mehr zum Testen muss/soll.

  51. 12.

    Gensene haben zu wenig Schutz bei neuen Varianten und deren Antikörper bauen schnell ab. 1G wäre besser für Clubs.

  52. 11.

    Die Maskempflicht bei dieser 2-G-Regel entfällt, heißt für Genesene und Geimpfte ist eine Maxkenpflicht nicht notwendig, dann aber bitte in allen Bereichen. Wurde auch beschlossen, die FFP-Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen? Mittlerweile ist die nur noch in Berlin erforderlich. Warum? Diese Maske dient zusätzlich nur dem Selbstschutz. Als Geimpfte kann ich darauf verzichten.

  53. 10.

    Thema Schule/ Kita: Arrogant, ignorant, inkompetent - oder einfach R2G.

    Frau Kalayci ist unerträglich, menschlich und fachlich eine Katastrophe. Warum auch auf Experten wie Amtsärzte hören, wenn man es besser weiß (nicht!)?!
    Ihr Rücktritt ist längst überfällig!

  54. 9.

    Was ist denn eine Tanzlustbarkeit? Und woher weiß ich, ob ich auf einer bin? Rbb24, es wäre sehr schön gewesen, wenn ihr diesen merkwürdigen Begriff erklärt hättet...

  55. 8.

    Also die die bisher unbeschadet durch die Pandemie kamen werden bestraft? Noch ein Spaßdruckmittel für die indirekte Impfpflicht?
    Vielleicht sollten sich Gerichte sehr zeitnah mit den Entscheidungen des Senates, bzw. von Frau Kalayci befassen. Wissenschaftliche Empfehlungen werden ja gerne mal ignoriert.
    Ich hoffe inständig, dass RRG abgewählt wird!
    Ps: ich bin vollständig geimpft, es gibt Corona und trotzdem bin ich nicht mit allen Maßnahmen und der Hetzjagd auf nicht geimpfte Menschen dieser Regierung einverstanden!

  56. 7.

    Wann fällt die Maskenpflicht im Grundschul-Unterricht?

    Hauptsache man kann sich im Suff im Club in den Armen liegen...

  57. 6.

    Nach 1,5 Jahren Zwangsschließung geht es wieder los mit der Party in der Stadt. Bin mal gespannt wieviel Geimpfte und oder Genesene Partygänger sich in den Klubs, Diskos, etc. verirren werden und wie schnell auch die Klubs, etc. die Öffnungen durchziehen können. So schnell werden die ja das Personal gar nicht her bekommen nach dieser Nacht und Nebel Aktion des Senats die Klubs wieder zu öffnen sogaar ohne Auflagen an die Belüftung usw.. Irgendiwie ist es mir nicht ganz geheuer nachdem die Zahlen wieder ansteigen, aber es ist ja die Pandemie der Ungeimpften derzeit.....und irgendwann muß man es ja mal wieder anlaufen lassen für diejenigen die sich impfen haben lassen bzw Genesen von Corona sind. Ich freue mich auf jeden Fall für die Klubs und deren Angestellte, dass wieder Einnahmen generiert werden können um der Insolvenz ggf. doch noch zu entkommen.

  58. 5.

    Das sind gute Neuigkeiten. Hat in Hamburg nach anfänglichen Startschwierigkeiten letztes Wochenende super geklappt.

  59. 4.

    ... und wann wird die FFP-2-Maskenpflicht im ÖPNV abgeschafft? Sogar Bayern hat sie nicht mehr. Jetzt ist Berlin das einzige Bundesland. Mit welcher Rechtfertigung? Die Inzidenzen liegen in vielen anderen Bundesländern nicht niedriger und eine sogenannte OP-Maske ist ausreichend.

  60. 3.

    Meine kurze Meinung hierzu: Endlich hat die Politik angefangen, einfach mal umzudenken. Die geimpften Personen sollten so schnell und so viel wie möglich von ihren Grundrechten zurück erhalten! Um nicht dabei wegzulassen und zu erinnern, inzwischen stellen sie die Mehrheit der Bevölkerung. Eigentlich nach der derzeitigen Situation und Stand der Dinge sollten die nicht impfwilligen aber allerdings impfbaren Personen nur vor sich selbst geschützt werden. Nun müssen noch Regeln hinzugefügt werden, wie die neuen Regeln nicht impfbare Personen nicht benachteiligt. Ach ja und Testen ist immer nur eine Momentaufnahme, wie ein Foto eines Hauses kurz vor dem Erdbeben...

  61. 2.

    Sehr gute und wichtige Entscheidung! Die Clubbetreiber und Tanzwütigen haben lange genug gedarbt. Nun bitte die 2G-Regel flächendeckend ausweiten, Restaurants, Kino, Theater, Shoppingzentren, Hotels - also überall, wo man Spaß haben möchte, aber Gefahr läuft auf impfunwillige Aluhutträger zu treffen. Schnelltests bitte auch abschaffen - die sind zu ungenau und wiegen die Impfverweigerer in trügerischer Sicherheit.

    Überhaupt: Man sollte JETZT beginnen die Freiheiten der Impfgegner so weit wie möglich einzuschränken. Die einen wird es doch noch zum Impfen bringen, der Rest kann zu Hause auf der Couch versauern.
    Wer will schon in der kalten Jahreszeit in den Innenräumen riskieren eine ungeimpfte Virenschleuder neben sich zu haben? Also ich nicht...

  62. 1.

    Ich erwarte dann, dass regemäßig über eventuelle Anstechungen in den Clubs berichtet wir. Zudem finde ich, dass es wichtig wäre, bei den täglich angegebenen Sterbezahlen pro Bezirk, diese nach Alter, Vorerkrankungen und Wohnorten, wie Seniorenwohnen oder Seniorenheim, eigene Wohnung, zu diferenzieren und Schlüsse daraus für Hygieneanforderungen zu ziehen. Pauschale Angaben und pauschales Handeln sind nicht aussagekräftig genug.

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