Gastronomie und Ausgangsbeschränkungen - Stübgen fordert Lockerung der Corona-Regeln

Sa 29.01.22 | 20:17 Uhr
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Passanten gehen über die Einkaufsmeile Brandenburger Straße in der Innenstadt. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Video: Brandenburg aktuell | 29.01.2022 | Interview Michael Stübgen | Bild: Monika Skolimowska/dpa

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen fordert Erleichterungen bei den Corona-Regeln. Vieles hält er für überholt, insbesondere für Ungeimpfte und in der Gastronomie. Dabei ist die Zahl der Corona-Infektionen im Land unvermindert hoch.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) will trotz steigender Infektionszahlen die Corona-Maßnahmen lockern. Man habe derzeit eine andere Situation als noch im Herbst, sagte Stübgen Brandenburg aktuell vom rbb am Samstagabend.

Die Omikron-Virusvariante funktioniere in vielen Belangen anders, als das, was man von der Delta-Variante kenne. Man schleppe aber teilweise seit vielen Monaten Einschränkungs-Regeln der Eindämmungsverordnung mit, die für eine andere Herausforderung geplant worden seien. Zwar würden die Infektionszahlen steigen, gleichzeitig gebe es aber positive Entwicklungen, so Stübgen. So sei bei der intensivstationären Behandlung eine starke Entlastung eingetreten und auch die Hospitalisierung sei inzwischen beherrschbar.

Stübgen: Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre prüfen

Der Innenminister sprach sich deshalb dafür aus, ein Signal an die Bevölkerung zu senden und Maßnahmen zu ändern, die nach dem neuen Erkenntnisstand in der Omikron-Welle nicht helfen. Als Beispiel nannte Stübgen die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen. Außerdem sprach er sich für die Rückkehr zur 2G-Regel in der Gastronomie aus sowie für die Möglichkeit, mit FFP2-Masken wieder überall einkaufen gehen zu können.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 750 und einem Anteil der Belegung von Intensivbetten mit Covid-19-Patienten ab zehn Prozent landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre, wenn dies in einer Region drei Tage lang der Fall ist. Dies gilt aktuell in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten bis auf Cottbus und die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße. Die Kreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz behalten diese Beschränkungen für Nicht-Geimpfte trotz dort zwischenzeitlich gesunkener Inzidenzen bei.

Fast 6.000 neue Corona-Fälle innerhalb von 24 Stunden

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt mittlerweile bei 1.308,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Freitag mit 1.291,5 und deutlich mehr als vor einer Woche, als eine Inzidenz von 1.023,9 registriert wurde. Die Zahl der Menschen, die seit Beginn der Pandemie mit Covid-19 gestorben sind, stieg um zwei auf genau 5.000.

Der Leiter der Corona-Krisenstäbe in Brandenburg, Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft, hatte am Donnerstag Änderungen der Corona-Regeln zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. "Ich wäre da sehr zurückhaltend, in dieser Situation etwas grundsätzlich zu ändern", sagte der Gesundheitsstaatssekretär der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. "Wir müssen die Winterferien und Reisezeit abwarten." Es gebe ein Grundgerüst an Maßnahmen, das sich auch in der fünften Welle bewähren werde.

Sendung: Antenne Brandenburg, 29.01.2022, 15:00 Uhr

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72 Kommentare

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  1. 72.

    Grundrechtseinschränkungen bestehen seit 2020 und werden unter jeder Verordnung aufgezählt.
    Mit ignorieren läßt sich das nicht ungeschehen machen.
    Eine Tatsache ist auch, das bis auf Artikel 1 jedes Grundrecht eingeschränkt werden kann und wird. Es wird immer gegen andere rechte abgewogen.
    Auch hierbei handelt es sich um eine Tatsache.
    Hatten sie denn schon mit ihren unzähligen Beschwerden und schreiben usw, Erfolg ?
    Der Verstoß gegen die Verordnung … haben sie ja lang und breit ausgeführt.
    Ich dachte immer die politische Richtung einiger kennzeichnet sich gerade dadurch, dass sie gegen das Grundgesetz sind und nicht nach der Forderung Einschränkungen nur nach eindeutigen belegbaren Erkenntnissen zu beschränken.
    Aber es scheint ihnen ja wohl nicht um das Grundgesetz zu gehen sondern nur um Corona und das rechtfertigt alles.
    Und sie werden weiterhin meine Meinung und Kommentare ertragen müssen, sofern sie in diesem Forum unterwegs sind.

  2. 71.

    Und da bin ich voll und ganz bei ihnen, was ich ja eingangs klar zum Ausdruck gebracht habe. Aber @Claudia hat leider Recht: er meckert schon seit 2020 über alle Massnahmen der Regierung (ohne sinnhafte Vorschläge zu bringen) und nervt hier schon seit Wochen mit imaginären Beispielen aus Dänemark/Frankreich usw. - eine völlig abgedrosche Platte und das hat @Claudia auch gemeint.
    Ich habe heute übrigens gelesen, dass die Todeszahlen in diesem "Paradebeispiel" Dänemark z.Z. durch die Decke gehen. Wenn ich schon Beispiele bringe, müssen die auch sinnhaft sein und nicht nur ein populistisches Gemecker darstellen.
    Die Situation, in der sich unsere Gesellschaft gerade befindet ist schon angespannt genug und eine weitere Verschlimmerung durch Fakeaussagen, egal wo die herkommen, können wir nicht gebrauchen. Wenn man mit Massnahmen nicht einverstanden ist, sagt man das offen und ehrlich und bringt vielleicht auch noch Vorschläge, aber kein unterschwelliges Gestichel. Das ist m.E. Hetze.

  3. 70.

    Ich kann ehrlich gesagt auch keine Grundlage (gesicherte Erkenntnisse o.ä.) erkennen, weswegen mich dieser allgemeine Ruck verwundert. Es ist ja nicht nur Stübgen sondern Giffey signalisiert auch ein Abweichen vom bisherigen Kurs.
    Im Kommentar 36 in
    https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2022/01/berlin-brandenburg-corona-giffey-infizierte-arbeit.html#top-of-comments
    habe ich hierzu mal (etwas humoristisch verbrämt) meine Beobachtungen dargestellt.
    18:46/19:51

  4. 69.

    Die Antwort habe ich @Radfahrer bereits vor über einer Stunde gegeben und hoffe, dass sie doch noch erscheint.

  5. 68.

    Gerne möchte ich auf Ihren Kommentar antworten. Es geht mir nicht um Andreas, Ludwig, Bärbel usw. Ich wollte mit dem Kommentar zum Ausdruck bringen, dass es in vielen Foren hier immer wieder die Aufforderung zum Ausreisen aus D gibt. Entweder sollen die Kommentatoren/innen nach Russland oder Nordkorea ziehen. Diesmal war es F. Und diesen Umgang finde ich nicht richtig. Wir alle hier lesen und schreiben Kommentare, und nicht jeder Kommentar trifft auch auf die Ansichten des anderen Kommentars. Das ist noch lange kein Grund andere zum Verlassen des Landes aufzufordern. Das war eigentlich mein Anliegen, schade wenn es anders verstanden wurde. Sorry

  6. 67.

    Habe heute gelesen, dass er bei der OB-Wahl im Herbst wieder antreten wird, diesmal als Einzelkandidat (d.h. ohne Mandat der Grünen). Er befürchtet immer noch ein Parteiausschlussverfahren.
    Der Rückenhalt in der Bevölkerung scheint aber noch da zu sein. Er hat 800 Unterschriften benötigt um auf die Kandidatenliste zu kommen (die innerhalb kurzer zeit zusaammen waren) und es wurden über 100.000€ zur Wahlkampffinanzierung aus Einzelspenden gesammelt.
    Ich drücke ihm die Daumen. Sie haben Recht: er ist ein guter Mann.

  7. 66.

    "Er ist vmtl. so weit rechts, dass er zu den fachlichen Fragen schon jede Orientierung verloren hat."
    Wäre es Ihnen vielleicht möglich zu erklären wie Sie zu diesem vernichtenden Urteil gekommen sind? Oder anders ausgedruckt: besteht in D bereits Pflicht "links" zu sein? Sie stufen einen Bürger politisch ein aufgrund von Vermutungen? Und sprechen ihm das Recht ab sich hier zu äußern weil seine Ansichten mit Ihren nicht übereinstimmen, also muss er "so weit recht" sein, also in Ihren Augen stigmatisierungswürdig?
    Ich hoffe für Sie dass Sie nicht eines Tages im Programm einer unliebsamen Partei ein Punkt finden, den Sie vernünftig finden. Denn dann haben Sie ein enormes Problem.



  8. 65.

    Ich kann ehrlich gesagt auch keine Grundlage (gesicherte Erkenntnisse o.ä.) erkennen, weswegen mich dieser allgemeine Ruck verwundert. Es ist ja nicht nur Stübgen sondern Giffey signalisiert auch ein Abweichen vom bisherigen Kurs.
    Im Kommentar 36 in
    https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2022/01/berlin-brandenburg-corona-giffey-infizierte-arbeit.html#top-of-comments
    habe ich hierzu mal (etwas humoristisch verbrämt) meine Beobachtungen dargestellt.

  9. 64.

    "Er ist vmtl. so weit rechts, dass er zu den fachlichen Fragen schon jede Orientierung verloren hat."
    Ich bin zwar von dem Vorgang nicht betroffen finde ihre Äußerung trotzdem ziemlich gewagt da hier nicht zu kontrollieren ist wer unter welchem Namen hier Texte verfasst.
    Es tauchen Namen von Foristen immer wieder doppelt auf wo sich Einer über den Anderen beschwert wegen Benutzung SEINES Namens.
    Außerdem sei anzumerken dass Meinungsänderung völlig legitim ist was wir ja von Politikern fast täglich vorgeführt bekommen. Schönen Sonntag ;-)

  10. 63.

    Der Bürgermeister von Tübingen sagt aber: erst die Impfpflicht, und dann erst alle kleinteiligen Maßnahmen weg.

    Noch mal zum Mitschreiben:

    ERST DIE IMPFPFLICHT!

    Guter Mann, der Tübinger!

  11. 62.

    Kommentar 59 ist jetzt durch Redigierung Kommentar 52. Stimme ich im Prinzip zu. Der Innenminister kann aber Vorschläge einbringen ins Kabinett. Ich sehe nur nicht die Evidenzgrundlage für eine Entscheidung, bowohl man sicher über die Effizienz eingier Maßnamen schon länger Vermutungen hat. Allerding scheint der Innenminister eine Evidenz für die breite Anwendung von FFP2-Masken weiterhin zu sehen als deutschen Sonderweg.

  12. 61.
    Antwort auf [Nana] vom 30.01.2022 um 11:24

    Da es bei der Ermittlung der Hospitalisierung anscheinend keinen bundeseinheitlichen Standard gibt, hinkt der Vergleich.
    "[...]Schwankungen bei der Meldequalität in den einzelnen Bundesländern. Bremen, das auch an Wochenenden und Feiertagen zuverlässige Zahlen meldet, hatte am Freitag mit 13,82 die höchste Hospitalisierunginzidenz - drei Mal höher als der Durchschnitt. Selbst im November, als Corona-Patienten aus Sachsen in Bremer Krankenhäuser geflogen wurden, hatte Bremen einen höheren Wert als Sachsen, das mit dem Melden nicht hinterherkam. [...]" (https://www.tagesschau.de/inland/rki-corona-zahlen-149.html)
    Beim Vergleich der Impfquote sollte auch nicht nur auf die absoluten Zahlen geachtet werden, sondern auch auf die Quoten der entsprechenden Alters- und besonders schutzbedürftigen Gruppen.

  13. 60.

    @Paul, ich habe sie eigentlich als kompetenter und auch objektiver in Erinnerung. Wissen sie eigentlich für wen sie sich einsetzen?
    Bereits 2020 hat er sich hier "heulend" über Grundrechtseinschränkungen geäußert und die Meinung vertreten, dass der Staat falsch entscheidet, da Niemand das Recht auf Schutz seines Lebens/Gesundheit hat, was die Politik inzwischen widerlegt hat. Er ist vmtl. so weit rechts, dass er zu den fachlichen Fragen schon jede Orientierung verloren hat.

    Und im Übrigen hatte ich im Kommentar 59 eine allgemeine Empfehlung gegeben, die hier aber keinerlein Beachtung findet. Ist auch egal.

  14. 59.

    Vielleicht gibt es in der nächsten Woche schon die erste Überraschung, dass es in einem Bundesland mehr Zweit-als Erstimpfungen gibt.

  15. 58.

    Der Inneminister kann und wird gar nichts entscheiden. Ich hatte im Kommentar 12 schon mal meine Verwunderung über einige Formulierungen und fehlende Risikoabwägungen zum Ausdruck gebracht und im Kommentar 59 nochmal darauf hingewiesen.

  16. 57.

    Genaus so etwas bräuchte der Innenminister aber jetzt, wenn er enscheiden will, was sinnvoll ist und was weg kann. Die Idde von Stübgen ist ja ganz nett, aber wie soll man das entscheiden anhand der für D vorliegenden Daten?

  17. 56.

    Warum soll Andreas aus D wegziehen? Nur weil es Ihnen nicht passt Beispiele aus anderen Ländern anzuführen? Meinungsfreiheit ( auch Andersdenkender) sollte immer noch möglich sein.

  18. 55.

    Ihr Vorschlag das ich dort hinziehe zeigt sie haben leider meine Antwort nicht so verstanden.
    Wäre das gleiche wenn man die Menschenrechtsverletzungen in China als negatives Beispiel benennt, aufzeigt das sich die Bevölkerung dagegen zur Wehr setzt und sie empfehlen dort hinzuziehen.

  19. 54.
    Antwort auf [Dieter] vom 30.01.2022 um 07:08

    Impfquoten nach Ländern (Stand 27.01.2022).

    Deutschland (Bevölkerung: ~83,2 Mio.):
    1-mal: 75,5%
    2-mal: 73,5%
    3-mal: 50,8%

    Dänemark (Bevölkerung: ~5,8 Mio.):
    1-mal: 92,1%
    2-mal: 81,0%
    3-mal: 60,3%

    UK (Bevölkerung: ~66,8 Mio.):
    1-mal: 77,9%
    2-mal: 71,9%
    3-mal: 55,2%

    Für Dänemark stimmt ihre Aussage. Mit dem UK liegen wir ziemlich gleich auf.
    Wobei das RKI auch anmerkt, dass die - inoffizielle - Impfquote in Deutschland ca. 5% höher liegen dürfte - da man auch hier keine validen Zahlen hat, muss eben mal wieder geschätzt werden.


    Quelle Impfquoten:
    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1203308/umfrage/impfstoffabdeckung-der-bevoelkerung-gegen-das-coronavirus-nach-laendern/#professional

  20. 53.

    Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Januar 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Darin werden auch konkret explizite Bezugsgrößen eingefordert. Es werden valide Vergleichszahlen eingefordert die Grundrechtseinschränkungen belegen sollen. Auf Grund von Schätzungen und Vermutungen dürfen keine Freiheitsrechte eingeschränkt werden. Es bleibt zu hoffen dass dies auch in Deutschland umgesetzt wird.

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