Berliner will Corona-Entschädigung erzwingen - Seit elf Monaten keinen Job mehr – Produktionsleiter verklagt Bundesländer

Di 26.01.21 | 08:14 Uhr | Von Anke Fink
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Symbolbild: Alle Sitzplätze im Zuschauerraum der Urania sind wegen der Corona-Pandemie durch Seile abgesperrt (Quelle: dpa/Jörg Carstensen)
Video: rbb24 | 26.01.2021 | Studiogast Dany Rau | Bild: dpa/Jörg Carstensen

Dany Rau ist Produktionsleiter aus Berlin. Er will all die Bundesländer auf Entschädigung verklagen, in denen er Aufträge gehabt hätte, die aber wegen Corona ausgefallen sind. Seine Einnahmen liegen seit gut einem Jahr bei null. ALG II bekommt er aber auch nicht. Von Anke Fink

Seit elf Monaten so gut wie gar kein Einkommen - Leben von der Altersvorsorge, weil das Jobcenter das Geld für die Rente als zu hohes Vermögen wertet: Dem Berliner Projekt- und Produktionsleiter im Veranstaltungsbereich Dany Rau reicht es. Er verklagt zwölf Bundesländer auf Entschädigung, in denen er nachweislich im Jahr 2020 Aufträge gehabt hätte. Zwei Klagen sind schon raus, Berlin bekommt bald die nächste.

Wie Raus Aussichten auf Erfolg aussehen, ist noch völlig unklar. Unterstützt wird er jedoch von der "Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft". Der Verein ISDV vertritt Selbständige und Freiberufler, die ihr Auskommen in und mit der Veranstaltungsbranche verdienen - oder besser gesagt - verdienten. Von dieser Seite werden die Anwaltskosten gezahlt - in der Hoffnung, dass mit Dany Rau ein Präzedenzfall geschaffen wird, auf den sich andere Selbstständige, die ebenfalls seit fast einem Jahr ohne Einkünfte sind, berufen können.

Dany Rau (Quelle: Privat)
Dany Rau | Bild: Privat

Berufsverbot für eine Million Beschäftigte

Die Veranstaltungsbranche ist nach Angaben von "Alarmstufe Rot" [alarmstuferot.org] einem Bündnis von Leuten, die im Eventbereich tätig sind, der sechstgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands - mit einem Umsatz von 130 Milliarden Euro Umsatz im Jahr und mehr als einer Millionen Beschäftigen. Laut Dany Rau betrifft das faktische Berufsverbot die Branche hart. Allein in seinem näheren Umfeld im Berliner Veranstaltungsbereich hätten mehr als die Hälfte der Solo-Selbstständigen keine Arbeitsgrundlage mehr, sagt er.

Letzter Job mit Max Herre in Leipzig

Einzig die Coronahilfe I vom Land Berlin durfte Dany Rau in voller Höhe behalten, wie er im Interview mit rbb|24 sagte. Die Hilfen vom Bund seien keine Unterstützung gewesen, da sie lediglich die laufenden Betriebskosten gedeckt hätten. "Ich habe ein kleines Büro, mit Telefon und Internet." Das seien keine hohen Kosten. Sein Job besteht aus der Organisation von Tourneen oder Veranstaltungen, die nun mal außer Haus stattfinden und seine Arbeitskraft als Dienstleister erforderten.

Sein letzter Job vor der Covid-19-Krise war ein Konzert mit Max Herre in Leipzig am 14. März 2020. Seinen nächsten Job erwartet er frühestens Ende 2021. Denn Veranstaltungen brauchen einen langen Vorlauf, wie Dany Rau erklärt, die könne man nicht von einen Tag auf den anderen ansetzen. Da kürzlich das Glastonbury-Festival in England abgesagt wurde, das im Juni 2021 hätte stattfinden sollen, erwartet Dany Rau auch im Sommer keine großen Open Air-Events oder In-Door-Konzerte. Seine Branche bleibt also noch über Monate ohne Perspektive.

Zu vermögend für Grundsicherung

Die politische Unterstützung für das auftragslose Personal im Eventbereich sollte sich in einem vereinfachten Zugang zum Arbeitslosengeld II zeigen. Also stellte Dany Rau einen entsprechenden Antrag, wie er sagt. Doch das Jobcenter lehnte umgehend ab - mit der Begründung, er sei zu vermögend. Hintergrund ist, dass Dany Rau Geld für seine Altersvorsorge angelegt hat. Er habe eine Rürup-Rente, Aktienfonds und ein Tagesgeldkonto, sagt er. Weil er keine Einnahmen mehr hatte, hob er Geld von seinem Tagesgeldkonto ab - und genau diese Überweisung hätte er nicht tätigen dürfen, wie sich jetzt zeigt.

Tagesgeldkonto wird als Notgroschen definiert

Im vereinfachten Zugang zur Grundsicherung [bmas.de] heißt es: "Grundsätzlich kann jeder in die Vermögensprüfung einzubeziehende Gegenstand der Altersvorsorge dienen, auch Wertpapierdepots, Sparkonten, Immobilien oder Wertgegenstände sowie Kunstgegenstände oder Edelmetalle. Die subjektive Bestimmung des Inhabers ist nur dann nicht ausreichend, wenn der Vermögensgegenstand offensichtlich nicht der Altersvorsorge dient." Das sei zum Beispiel der Fall bei Tagesgeldkonten oder anderen Anlagen mit verfügbaren Mitteln, "von denen regelmäßig oder wiederholt Abhebungen vorgenommen werden". Dieses wiederholte oder mehrmalige Abheben vom Tagesgeldkonto habe er nicht gemacht, sagt Rau, sondern lediglich einmalig einen Geldbetrag abgehoben, um sein Geschäftskonto zu decken. "Das haben sie mir negativ ausgelegt." Das Tagesgeldkonto sei sein Notgroschen, hätten sie argumentiert und zudem empfohlen, doch seine Aktienfonds aufzulösen.

Dany Rau fühlte sich gedemütigt und ist stinksauer zugleich. Denn der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige wie ihn ist verbunden mit der Erhöhung des Schonvermögens, also dem Geld, was man besitzen darf, auch wenn man ALG II beziehen muss. Nach der "Fachlichen Weisung" der Arbeitsagentur für Arbeit sind das 60.000 Euro sowie 8.000 Euro pro Selbstständigenjahr. "Da liege ich weit drunter. Ich bin ja schon 26 Jahre selbständig."

Hilfe bei Entschädigungsanträgen

Marcus Pohl ist Produktionsmanager und Vorstand beim ISDV, dem Verbund der Selbstständigen in der Veranstaltungsbranche. Seiner Ansicht nach ist die Erfahrung von Dany Rau mit dem Jobcenter "weit weg von einem Einzelfall". Wie er in einem Interview mit "mothergrid" [mothergrid.de] sagte, wollten die Sachbearbeiter in den Behörden nicht akzeptieren, dass es durch die Coronakrise Menschen gibt, die Leistungen in Anspruch nehmen, die deutlich höher sind, als sie das von ihren sonstigen Fällen kennen. Wer sonst ALG II bezogen habe, habe ja bereits in einer kleinen Wohnung wohnen müssen. Jetzt, in Zeiten der Pandemie, werde auch für Wohnungen bezahlt, die 1.500 Euro Miete monatlich kosten. "Das sehen sie als eine Ungerechtigkeit an. Je nachdem wie die Sachbearbeiter drauf sind, führt das zu solchen Situationen wie Dany Rau sie erlebt hat", so Pohl weiter.

Der ISDV hat für Menschen wie ihn eine Vorlage formuliert, in der ausführlich begründet wird, wie die Selbstständigen für ihre ausgefallenen Jobs Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen können. Mit dieser Vorlage hat der Berliner Veranstaltungsprofi Rau für alle Jobs, die er nachweislich im Jahr 2020 gehabt hätte, Entschädigungsanträge in zwölf Bundesländern gestellt. 25 Veranstaltungen hätte er betreuen können. Für alle habe er eine Ablehnung bekommen. Jetzt klagt er, weil er sein Recht auf die freie Berufsausübung verletzt sieht. Das sei für ihn ein "unzumutbares Sonderopfer".

Studien versprechen sichere Veranstaltungen

Dany Rau will nicht den Sinn von Corona-Maßnahmen in Zweifel ziehen oder das Virus verharmlosen. Er ist aber der Meinung, dass man unter Beachtung der Hygienebedingungen, Veranstaltungen stattfinden lassen könnte. Dazu gebe es auch "fundierte Studien" auf die er sich beruft, wie etwa "restart19" aus Leipzig [restart19.de], die bei einem Experiment im August 2020 Daten gesammelt haben, um zu ermitteln, unter welchen Bedingungen Hallenveranstaltungen mit Publikum wieder stattfinden könnten. Auch die Bayerische Staatsoper und das Konzerthaus Dortmund haben nach Aussage von Rau entsprechende Gutachten erstellen lassen.

Es gehe ihm nicht um Festivals, wo die Leute dicht an dicht ohne Maske vorne in der ersten Reihe stehen und jubeln und schreien, sagt Rau. Aber andere Veranstaltungen seien sehr wohl Corona-konform möglich. Deshalb wünsche er sich, dass den Experten, die sich damit beschäftigen, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, um wieder eine Perspektive für die Veranstaltungswirtschaft zu finden.

Was Sie jetzt wissen müssen

Sendung: rbb24, 26.01.2021, 21:45 Uhr

Beitrag von Anke Fink

82 Kommentare

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  1. 82.

    Solidarität = wenn man selbst solidarisch ist, in diesem Fall durch einen kleinen Beitrag, eingezahlt, als es einem noch besser ging. Nichts machen und Mindestabsicherung "einklagen", diese Höhe dann fordernd immer weiter verschieben, wird die Solidarität der still Gebenden auf Dauer überfordern und jede zusätzliche Anstrengungen "bestrafen". Das ist allgemein gemeint und nicht persönlich. Ergänzend sei gegönnt, dass Vertrag = Vertrag ist und dieser erfüllt werden muss. Da kann es berechtigte Chancen beben...

  2. 81.

    Das mit dem Schadenersatz …. wenn es so wäre dann wären viele fein raus. Dem ist aber nicht so....
    "Entschädigungsberechtigt sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind."
    https://service.berlin.de/dienstleistung/329424/
    wird ein Betrieb "vorsorglich" geschlossen oder es darf der Beruf nicht ausgeübt werden.... hat man keinen Anspruch

  3. 80.

    Sie schreiben: "Ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass bei den meisten Selbstständigen nicht nach 8 Stunden Feierabend ist. Gerade die Veranstaltungsbranche und die Gastronomie beispielsweise, sind an den Wochenenden und spät Nachts noch arbeiten. Könnten sie doch auch. Dann brauchten sie jetzt nicht neidvoll feststellen, was sie sich "nicht" leisten können. Augen auf, bei der Berufswahl." Ihnen ist aber schon klar, dass für die meisten Nichtselbstständigen auch nicht nach acht Stunden (bzw. wie lange der Arbeitstag bei ihnen in der Regel lang sein müsste/dürfte) Schluss ist, sondern (unbezahlte) Überstunden durchaus die Regel sind? Und dass es genug Festangestellte gibt, die an den Wochenenden, an Sonn-/Feiertagen und spät Nachts arbeiten - teils für 'nen Appel und 'n Ei? Putzleute, Wachleute, Pflegerinnen, Rettungssanitäter, Feuerwehrleute usw. usf.

  4. 79.

    Aus ihnen und Frau Lara spricht die pure Missgunst. Der hat mehr als ich, der kann kein Guter sein. Woher nehmen sie die Dreistigkeit zu behaupten, Selbstständige zahlen keine Steuern? Ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass bei den meisten Selbstständigen nicht nach 8 Stunden Feierabend ist. Gerade die Veranstaltungsbranche und die Gastronomie beispielsweise, sind an den Wochenenden und spät Nachts noch arbeiten. Könnten sie doch auch. Dann brauchten sie jetzt nicht neidvoll feststellen, was sie sich "nicht" leisten können. Augen auf, bei der Berufswahl.
    Das kuriose ist, dass sich die gleichen Neider zu Wort melden, wenn ein Selbstständiger im Alter Hilfen in Anspruch nehmen muss. Hätte ja vorsorgen können. Was das nutzt, zeigt das obige Beispiel.

  5. 78.

    Ich kann die Neiddebatte hier auch nicht nachvollziehen. Da wird sich über seine Wohnungsmiete von 1500€ aufgeregt und dass er Rücklagen hat und auch noch Aktien. Herr Rau ist Produktionsleiter, da kann man davon ausgehen, dass sein Arbeitstag definitv nicht nach 8 Stunden zu Ende ist, oder er in Teilzeit arbeiten kann. In Hochzeiten werden nicht mal 12 Stunden am Tag reichen - immer unter Zeitdruck, ggf. mit Vertragsstrafen. Um neue Aufträge muss er sich auch kümmern etc. pp. Ob diejenigen, die sich hier ereifern, so risikobereit und durchgängig arbeiten, nun bezweifele ich.
    Und Aktien sind im Moment der einzige Weg, Geld so anzulegen, dass der Wert nicht garantiert durch die Inflation aufgefressen wird (kann aber auch passieren). Wie soll er sonst mit Rendite anlegen ? Eine Wohnung vermieten ? Da er selbst zur Miete wohnt, muss ja nicht soo viel Kapital in der Hinterhand sein, sonst hätte der kaufmännische Sachverstand schon längst einen Wohnungskauf angemahnt.

  6. 77.

    Da hier nur „moralische“ Diskussionen stattfinden und keine juristischen, ist es eh schwierig, sachlich zu bleiben. Aber es gab mal diese Diskussion über die Krankenversicherungen für Selbständige. Die einen wollten, die anderen nicht. Manche wollen keine staatlichen Regeln, aber im Notfall die Absicherungen. Der Widerspruch ist unlösbar. Und auch ein Arbeitnehmer, der in die Sozialsicherung kommt, erlebt einen Abfall im Lebensstil und muss sich ggf, umschulen. Also, man muss schon mal überlegen, was man will. Geld gibt es nie ohne Gegenleistung.

  7. 76.

    Sie sind witzig. Streaming lebt von Klicks. Und ein Dienstleister kann da schon unterstützen. Techniker ... Ah ja. Wissen Sie überhaupt was für Berufsbilder sie da erwähnen? Wissen Sie, was auf den diversen Portalen für Umsätze generiert werden können? Andere als unwissend abkanzeln ist kontraproduktiv in einer Diskussion.

    @all. Das Thema Miete ist ohnehin schwierig in diesem Fall, weil er ja von zuhause arbeitet und somit ein Teil der Wohnkosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann.

    Insgesamt ist der Fall eher geeignet zu zeigen, wie ein Selbständiger eben unternehmerische Risiken tragen muss. Er ist nicht direkt von den Verboten betroffen, jedoch eben seine „Kunden“. Sein Anwalt will bis zum BVerfG gehen. Also einfach abwarten. Das dauert. Ich habe Zweifel, ob sein Anspruch so berechtigt ist. Aber da selbst Juristen da unterschiedliche Auffassungen haben, ist das egal und Sache der Gerichte.

  8. 75.

    Das ungute Gefühl, dass hier nach Vorstellung des Betroffenen unbürokratisch geholfen werden soll in einer Höhe, die man einem ... aus welchem Grunde auch immer ... auf Hartz 4 angewiesenen Menschen jahrelang verweigert hat, kann mann verstehen.

    Ein Selbstständiger kann sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern ... scheint hier nicht der Fall ... dann muss es Rücklagen geben.

    Dann stellt sich die Frage, warum er in diesem Fall einzig die Coronahilfe I vom Land Berlin erhalten hat ... was ist denn mit den umsatzbezogenen November und Dezemberhilfen bspw. ?

    Und ja, auch seine wenig transparente Angabe zu Aktienvermögen und Höhe des Tagesgeldes trägt dazu bei, zu hinterfragen, woraus sich sein moralischer Anspruch auf eine Sicherung seines Lebensstandards ableitet ... wenn er vorher von einem Sozialsystem nichts wissen wollte.

  9. 74.

    Was verdient ein Künstler denn bei so einem Stream? Na? Eher nix. Und davon soll er jetzt einen Techniker bezahlen? Zudem ist Dany kein Videotechniker, sonder Produktionsleiter. Das ist eine andere Tätigkeit, eine andere Qualifikation und eben ein anderer Job. Sie haben ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung.

  10. 73.

    Warum wird er bestraft, wenn er eine gute Wohnung hatte, die er von seinem Gehalt immer bezahlt hat?

  11. 72.

    Der von Ihnen zitierte letzte Sats bezeichnet nur die Sehensweise der Ämter die er sinngemäß wiedergegeben hat.
    Mit freundl. Grüßen

  12. 71.

    Warum darf man nicht 4500€ im Monat verdienen und 1500€ Euro Miete zahlen? Ist das keinen gegönnt, gibt es Einheitslohn für alle wie im Kommunismus? Auch nach 11 Monaten null Verdienst dürfen die Reserven aufgebraucht sein. Das ist kein Jammern auf hohen Niveau bei ihnen ist es Neid auf hohem Niveau

  13. 70.

    Ich checks nicht. Die Anweisung für die Jobcenter ist klar definiert: Vermögen bis zu 60.000€ (für 1 Person) darf nicht angerechnet werden. Wenn er darunter liegt und trotzdem eine Ablehnung bekommen hat, muss er Widerspruch einreichen. Läuft das nicht, dann vor das Sozialgericht ziehen...
    Ich bin Mitarbeiter in einem Jobcenter und würde nicht im entferntesten daran denken eine Vermögensprüfung unter 60.000€ zu machen. Also irgendwas hat er falsch gemacht...

  14. 69.

    Danke für die ehrliche Aussage. Und sie haben voll Recht. Selbständig heißt auch sich so zu verhalten wie ein Arbeitnehmer und auch Steuern zu zahlen in dem Maße des verdientes, 1500 Euro Miete konnte ich mir noch nie leisten dann muss er ja mindestens 4500 Euro Einkommen gehabt haben plus Steuerliche Rücklagen also ist das jammern auf dem höchsten Niveau!

  15. 68.

    Sehr guter Kommentar und gut erklärt für die vielen Kommentatoren hier bei den jeder Selbständige nur ein skrupelloser Kapitalist ist.

  16. 67.

    Sie haben das wirklich fantastisch ausgedrückt. Hoffentlich liest Herr Dany Rau sich Ihren Kommentar durch!

  17. 66.

    Sie nehmen mir das Wort aus dem Mund... Das Infektionsschutzgesetz gibt der Politik zurecht weitgehende Steuerungsmöglichkeiten. Die Politik hat entschieden, welche Lebens- und Wirtschaftsbereiche geschont und welche geschlossen werden. Der Stillstand bestimmter Branchen hat also mit Pech und Unfähigkeit nichts zu tun - dahinter steht eine politische Bevorzugung bestimmter Bereiche zum Wohle der Allgemeinheit. Aus gutem Grund sieht das Gesetz dafür Entschädigungen für diejenigen vor, denen die Hauptlast zugewiesen wird!
    Außerdem ist es auch volkswirtschaftlich sinnvoll, die Branche zu stützen! Die Geschäftsgrundlage hat sich ja nicht grundlegend verändert, sondern wird nach der Pandemie absehbar wieder gut funktionieren! Die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung kann Deutschland dann gut gebrauchen!

  18. 65.

    Dem kann ich nur beipflichten! Er hatte nicht nur Glück, sondern auch Mut und Risikobereitschaft, hat Leistung erbracht. Es gibt hier aber noch einen ganz zentralen Punkt: der Stillstand bestimmter Branchen ist keineswegs Pech, sondern politische Steuerung zum Wohle der Allgemeinheit! Auf Grundlage des infektionsschutzgesetzes wurde entschieden, bestimmte Bereiche lahmzulegen, um andere Teile von Wirtschaft und öffentlichem Leben besser offenhalten zu können! Die Politik hat entschieden, wer die Hauptlast tragen soll, der Stillstand der Veranstaltungsbranche ermöglicht anderen die Weiterarbeit! Nicht umsonst sieht das Gesetz dafür Entschädigungen vor! Dass die auch ankommen, ist nich bloß gerecht, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll! Immerhin sprechen wir hier von einer Branche, deren Wertschöpfung größer ist als die des gesamten deutschen Maschinenbaus zusammen! Diese Arbeitsplätze und diese Wertschöpfung wird Deutschland nach der Pandemie gut gebrauchen können!

  19. 64.

    Falsch, er hat kein Berufsverbot. Denn er ist nur Dienstleister. Dienste anbieten kann er, nur werden sie von den bisherigen Auftraggebern nicht in diesem Umfang mehr nachgefragt. Dann muss es eben flexibel sein und andere Aufträge suchen. Zzt, streamen viele Künstler. Und brauchen dabei Hilfe und eine Vermarktung. Es findet vieles online statt, sogar Parteitage (die hat er auch zT projektiert). Andere seiner Kollegen haben sich für die Zeit etwas anderes gesucht, hat er selbst berichtet. Gibt noch andere Artikel über ihn, mal googeln bitte. Das ND verlinke ich nicht ;-) Aber als Unternehmer muss man flexibel und agil sein.

  20. 63.

    Ich finde es erstaunlich, wie plötzlich Unternehmer hier gebauchpinselt werden. Sonst sind solche Leute doch immer verschrieen, weil sie nicht in die Sozialsysteme einzahlen, bei der Steuer alles mögliche absetzen und überhaupt die FDP Klientel darstellen. Für einige sind Selbständige doch die Kapitalisten pur.....

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