Gericht weist Klage ab - Tempo 10 für Radfahrer auf der Bergmannstraße bleibt

Fr 19.07.24 | 17:45 Uhr
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Tempo 10 für Radfahrer in der Kreuzberger Bergmannstraße - Frau fährt an Verkehrsschild vorbei (Bild: dpa-news/Christoph Soeder)
Bild: dpa-news/Christoph Soeder

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Radfahrer in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg bleibt. Ein Radler, der dagegen geklagt hatte, scheiterte damit nun endgültig vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz zurück: Damit ist diese im März 2023 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (OVG 1 N 34/23).

Gerichte verweisen auf Umstrukturierung der Straße

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die bauliche Umgestaltung der Straße zu einem zentralen Aufenthaltsort im Kiez habe zu einer "komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr" geführt. Die Begrenzung auf 10 Kilometer pro Stunde schütze insbesondere querende Fußgänger (VG 11 K 401/21).

In dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wiederum heißt es, die Vorinstanz habe zutreffend infolge der Neustrukturierung des Straßenabschnitts eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrenden angenommen. Dies rechtfertige eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 10 km/h auf dem fraglichen, etwa 250 Meter langen Streckenabschnitt zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße.

Im Zuge eines Projekts zur Verkehrsberuhigung war die Bergmannstraße umgestaltet worden. In dem Abschnitt, um den es vor Gericht ging, gibt es einen Radweg mit je einer Spur pro Richtung sowie - davon getrennt - eine Einbahnstraße für den motorisierten Verkehr, auf der ebenfalls Tempo 10 gilt.

Sendung: Fritz, 19.07.2024, 17:30 Uhr

68 Kommentare

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  1. 68.

    Das stimmt nicht, der Teil der Bergmannstraße an den Friedhöfen ist bis zum Südstern Fahrradstraße

  2. 66.

    Ich wohne in diesem Kiez. Es hält sich sowieso kaum ein Radfahrender an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die Straße ist gefährlich geworden aber gerade das wollte man ja vermeiden. Kontrollen finden so gut wie nie statt, was soll also das ganze Theater mit der Klage?

  3. 65.

    Was stimmt? Satire oder nicht?: Beim Kampf gegen den Klimawandel könnten die Radfahrer mehr machen: Langsamer fahren... Dann wird weniger CO2 ausgeatmet. Wenigstens ein Anfang, um das Klima zu verbessern, damit soetwas wie im Aartal nicht nochmal passiert, könnte wenigstens gemacht werden. Weil jedes bisschen hilft? Oder etwa nicht?

  4. 63.

    Gibt's denn eine Vorschrift, ein Gerichtes Messgerät zur Bestimmung des Alkohols im Blut im Auto zu haben? Da gibt es doch auch Grenzwerte...

  5. 61.

    Wie gesagt, das ist nicht meine "Logik". Die Polizei und OÄ schaffen es ja nicht mal den ruhenden Verkehr zu überwachen.

    " Augen auf im Straßenverkehr. Oder so ähnlich sagte man früher..."

    Sagte man... früher. Früher konnte ich als Kind auch noch auf der Straße spielen. Früher gab es auch noch mehr Parkplätze als Autos. Bis man anfing die Stadt zur autogerechten Stadt umzubauen, koste was wolle.

  6. 60.

    ....Kinderwagen mit Führerschein.... das ist interessant! Stelle mir Zwillingskinderwagen vor.
    Spaß beiseite: bissel Rücksicht reicht schon. Augen auf im Straßenverkehr. Oder so ähnlich sagte man früher...

  7. 59.

    Ach Teichert... wenn man ihrer Unlogik folgt müßte auch jeder Kinderwagen ein Kennzeichen besitzen und jeder Fußgänger einen Führerschein.

    Was ein Kennzeichen und Führerschein bringen kann man bei täglich 10.000en Verkehrsverstößen alleine nur in Berlin sehen, die von motorisierten Verkehrsteilnehmern begangen werden. Die meisten davon ungeahndet. Unangepasste Geschwindigkeit, Nichteinhalten des Abstands, auch beim Überholen, Falschparker uvm.

  8. 58.

    Sie haben mich gründlich mißverstanden. Ich "schreie" nicht nach Vorschriften, sondern habe nur laut darüber nachgedacht wie man das Urteil in der Praxis umsetzen soll.

    "Nach Erhebungen und Untersuchungen geht ein gesunder, unbehinderter Erwachsener zwischen 4,86 km/h bis 5,94 km/h."

    Dazu gibt es ein paar bemerkenswerte Urteile in denen Gerichte höchst unterschiedlich geurteilt haben. Zwischen 15 km/h und 4 bis 7 km/h waren bei 10 Urteilen alles drin. Das betraf jetzt Autofahrer.

    Nehmen wir mal an ein Radfahrer fährt ohne geeichten Tacho über 10 km/h. Jeder drittklassige Anwalt zerreißt vor Gericht eine verhängte OrWi in der Luft.

    DAS ist "zunehmende Bürokratie, Vorschriften, Bevormundung", da haben sie vollkommen recht. Ein Urteil dessen Umsetzung praktisch unmöglich ist.

  9. 57.

    "Meine Beobachtung ist, Autofahrende halten sich eher an Verkehrsregeln wie Radfahrende, zumal Letzgenannte gerne jeden öffentlichen Raum gebrauchen was Autofahrende nun eher nicht unterstellt werden kann."

    Natürlich, Schuld sind immer und ausschließlich die anderen. Autofahrer verursachen täglich 10.000 Verkehrsverstöße allein nur in Berlin, die meisten davon ungeahndet.

    Z.B. Parken auf Gehwegen, Radwegen und immer gerne genommen, an abgesenkten Bordsteinen, soviel zu "was Autofahrende nun eher nicht unterstellt werden kann."

    P.S. Öffentliches Straßenland ist für sie also kein " öffentlicher Raum"? Wie lange ist ihre Führerscheinprüfung her?

  10. 56.

    Es muss endlich auch verbindliche Regeln für Fahrradfahrer geben, daß bedeutet auch Führerschein Pflicht und Kennzeichen.
    Nur dann ist gewährleistet, daß der jenige Gesetze kennt und durch Kennzeichen eine Steafverfolgung möglich ist.

  11. 55.

    Fein. Und was hat das mit dem Artikel zu tun? Und sich hier als Radfahrer auszugeben um dann verbal pauschal auf Radfahrer einzuschlagen ist auch nicht wirklich neu.

  12. 54.

    "... Haben die Richter in ihrem Wolkenkuckucksheim schon mal davon gehört dass es keine Vorschrift für geeichte Tachos an Fahrräder gibt? ..."

    Sorry, dies ist doch mal wieder ,typisch' deutsch - der Schrei nach Vorschriften.
    Kann heute keiner mehr 10 km/h einschätzen oder fährt einfach langsam?

    Über zunehmende Bürokratie, Vorschriften, Bevormundung meckern, aber ...

    Mal sehen, wann wir von ersten Klagen hören, da es keine Tacho-Pflicht gibt und die Polizei dem Radler ein Bußgeld wegen 20 km/h mehr, abgenommen hat.

  13. 53.

    Recht haben, in Gefahr. Lieber warte ich (!) einmal mehr, auch wenn ich recht habe, da ich doch noch ein paar Tage länger leben will.
    Und übrigens : Für mich heißt Rot : Anhalten, egal ob als Autofahrer als Fußgänger oder Radfahrer.
    Das Gesetz ist an der Stelle eindeutig.

  14. 52.

    Ich fahre sowohl Fahrrad als auch Auto. Ich fahre so weit licked als Fahrradfahrer, dass ich versuche keinen zu gefährden halte an einer vollen Bushaltestelle auch schon mal an. Machen die meisten Radfahrer, welche ich sehe, wenn ich auf den Bus warte jedoch nicht. Deshalb mein Unverständnis gegenüber dem Kläger. Ich fahre auch als Autofahrer vorausschauend, da man immer mit der Dämkichkeit der Anderen rechnen muss. Jedoch ist mein Erleben, dass Radfahrer sich mehr in Gefahr bringen, weil sie

  15. 51.

    Ein weiteres Fehlurteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, was sich nicht mit normalen Verstand nachvollziehen lässt.

    Haben die Richter in ihrem Wolkenkuckucksheim schon mal davon gehört dass es keine Vorschrift für geeichte Tachos an Fahrräder gibt?

  16. 50.

    Was bitte ist daran unsachlich, wenn festgestellt wird, dass der meiste Platz für den Kfz draufgeht, der im Schnitt 23 h am Tag rumsteht?
    Und ja, es gibt leider zu viele Radfahrende, die Fussgehende gefährden. Darf jetzt der Autofahrende mit seinen 2 Tonnen unterm Hintern nun Radfahrende gefährden?
    Und ich wurde auf Fussgängerüberwegen auch schon fast von Autos angefahren!
    Wir sollten immer erst auf uns schauen und nicht mit Finger auf andere zeigen, um die eigenen Fehler zu rechtfertigen!

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