Coronavirus - Wann gilt der Katastrophenfall - und was folgt?

Mi 26.02.20 | 17:43 Uhr
Sogenannte Prepper sind immer auf einen Katastrophenfall vorbereitet (Quelle: imago images/Michael Eichhammer).
Audio: Inforadio | 26.02.2020 | Umfrage von Oliver Soos | Bild: imago images/Michael Eichhammer

Sollte sich das Coronavirus in Deutschland ausbreiten, könnte es zu weitreichenden Einschränkungen im Alltag kommen. Doch wer erklärt wann genau den Katastrophenfall? Und was sollten die Bürger beachten?

Was Sie jetzt wissen müssen

Wann spricht man in Berlin und Brandenburg von einem Katastrophenfall?

In beiden Bundesländern wird der Katastrophenfall jeweils durch ein Gesetz geregelt. Krankheitsausbrüche, wie durch den neuen Virus Covid-19, gelten aber erst ab einer bestimmten Größenordnung als Katastrophenfall - nämlich dann, wenn die Behörden die Lage nicht mehr mit den üblichen Mitteln bewältigen können.

Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) in Brandenburg definiert einen Katastrophenfall als "eine Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, erheblicher Sachwerte, lebensnotwendiger Unterkünfte oder der Versorgung der Bevölkerung bedeuten und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verursachen".

Im Katastrophenschutzgesetz (KatSG) von Berlin sind Katastrophen festgelegt als "Großschadensereignisse, die zu einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, für die Umwelt oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter führen und die von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit eigenen Kräften und Mitteln nicht angemessen bewältigt werden können". Wann der Katastrophenfall eintritt, legt die Senatsverwaltung für Inneres fest.

Wer entscheidet im Katastrophenfall?

Über notwendige Maßnahmen oder eine Bekämpfung entscheiden federführend die Katastrophenschutzbehörden des jeweiligen Bundeslandes. Sie erarbeiten unter anderem externe Notfallpläne und richten Stabstellen ein - etwa für Brandschutz, Sanitätsdienste oder Instandsetzung.

In Brandenburg liegt bei Gefahrenlagen wie dem Coronavirus "die Hoheit auf Landkreisebene", sagte der Sprecher des Innenministeriums Brandenburg, Martin Burmeister, rbb|24. Über das BbgBKG sind die Zuständigkeiten der Ämter und Gemeinden, der Landkreise und kreisfreien Städte und des Landes detailliert geregelt. Unterstützung erhalten sie von öffentlichen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk sowie von privaten Hilfsorganisationen (wie ASB, DRK, Malteser, Johanniter, DLRG).

Wenn es ernst wird, hat in Berlin der Innensenator die stärkste Rolle. Er löst den Katastrophenalarm aus und schafft damit zugleich eine zentrale Einsatzleitung, dessen Vorsitzender er auch ist. Die beteiligten Fachleute sollen ihre Entscheidungen zwar gemeinsam treffen, im Zweifel entscheidet der Innensenator. Die Gesundheitssenatorin bleibt für medizinischen Fragen zuständig.

Alle zuständigen Behörden in Berlin - von Polizei und Feuerwehr bis zu den Ordnungsämtern der Bezirke - und private Hilfsorganisationen helfen mit, um die Lage zu bewältigen - auch wenn eigentlich vorgesehene Aufgaben dabei liegen bleiben. Durch die Freiwilligen der Hilfsorganisationen beziehungsweise der freiwilligen Feuerwehren können die Behörden bis zu 2.500 zusätzliche Kräfte einsetzen. Außerdem stehen für den Katastrophenfall knapp 200 zusätzliche Fahrzeuge bereit.

Die jeweiligen Katastrophenschutzgesetze binden allerdings nur die Verwaltungen beziehungsweise die landeseigenen Behörden sowie die Hilfsdienste. Die Gesetze gelten nicht für Privatpersonen und Unternehmen. Letztere haben ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl häufig eigene Pandemiepläne, die dann greifen - beispielsweise auch der rbb.

Welche Maßnahmen sind möglich?

Wenn ein Gebiet von der Katastrophe betroffen ist, kann es grundsätzlich zum Sperrgebiet erklärt werden - aber nur, wenn es notwendig ist. Sperrgebiete sind aber vor allem bei lokal begrenzten Katastrophen das Mittel der Wahl. Nach dem Ausbruch einer nicht mehr lokal begrenzten Pandemie sind potenziell alle Gebiete von der Katastrophe betroffen. Daher spielen Sperrgebiete weder im Nationalen noch im Berliner Pandemieplan eine Rolle.

Die Behörden wählen bei einem Coronavirus-Ausbruch voraussichtlich Maßnahmen, die die Übertragung von Viren erschweren. Auch ohne Katastrophe nennt das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich das Verbot von Menschenansammlungen - dass kann Sportveranstaltungen ebenso treffen wie Messen oder Theateraufführungen. Schulen, Kitas, Universitäten (sogenannte Gemeinschaftseinrichtungen) können geschlossen werden. Die Behörden dürfen Kranke bzw. Verdachtsfälle beobachten und in Quarantäne schicken - die Betroffenen dürfen sich solchen Anordnungen nicht widersetzen.

Krankenhäuser können gezwungen werden, geplante Eingriffe zu verschieben, um Kapazitäten für Akutfälle zu schaffen, beziehungsweise ganze Abteilungen umzuwidmen.

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Medikamentenvorräte für eine Woche vorzuhalten.

Wie können sich Bürger vorbereiten?

Das Bundesamt für Katastrophenschutz rät allgemein dazu, sich unabhängig von Gefahrenlagen zu bevorraten. Es gibt allgemeine Empfehlungen, die sich nicht explizit auf einen möglichen Ausbruch des Coronavirus beziehen.  Es sollten Vorräte für zehn Tage angelegt werden:

- 14 Liter Flüssigkeit (Wasser, Saft etc.) pro Person je Woche
- Lebensmittel, die keine Kühlung oder warme Zubereitung erfordern
- Spezialkost für Babys, Diabetiker, Allergiker, Haustiere
- Seife, Toilettenpapier, gegebenenfalls Windeln
- in die Hausapotheke gehören: Schmerz- und Fiebermittel, Mittel gegen Durchfall und Erbrechen, Sonnenbrand- und Insektenstichsalben, Elektrolytlösungen,  Fieberthermometer, Pinzette, Haut- und Wunddesinfektion, Verbandkasten
- warme Kleidung
- Kerzen und Taschenlampen, beziehungsweise Solar- und LED-Leuchten und dazugehörige Feuerzeuge oder Streichhölzer
- Akku- oder Solarladegeräte für technisches Equipment
- ausreichend Bargeld
- batteriebetriebenes Radio plus Ersatzbatterien
- wichtige Dokumente wie Geburtsurkunden, Reisepässe, Sparbücher, Zeugnisse oder Testamente

Die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung empfiehlt zudem zurzeit Menschen über 60 Jahre und chronisch Kranken, ihren Impfstatus auf Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) zu überprüfen und entsprechende Impfungen gegebenenfalls auffrischen zu lassen. Keuchhusten und Pneumokokken zählten zu den häufigsten Erregern, die eine Infektion der Lunge auslösen können, hieß es. "Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger - hier dem Coronavirus - angegriffen werden."

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?

  • Was passiert mit möglichen Infizierten?

  • Was passiert mit Kontaktpersonen?

  • Welche Kapazitäten haben die Kliniken?

  • Welche Reisebeschränkungen gibt es?

  • Wie viele bestätigte Fälle gibt es?

  • Ist das Virus meldepflichtig?

  • Was ist das Coronavirus?

  • Woher kommt das Virus?

  • Wie kann ich mich anstecken?

  • Wie ansteckend ist das Virus?

  • Wer ist besonders gefährdet?

  • Wie funktioniert der Test?

  • Was sind die Symptome?

  • Wie kann ich mich schützen?

  • Welche Behandlung gibt es für Infizierte?

  • Gibt es Immunität gegen das Virus?

  • Wie hoch ist die Sterberate?

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