Verdacht der Urkundenfälschung - Brandenburger Polizei ermittelt in 106 Fällen zu gefälschten Impfausweisen

Der Impfstatus wird in der Corona-Krise an vielen Orten abgefragt. Manche Menschen besorgen sich daher gefälschte Nachweise. Auch die Polizei in Brandenburg ist bereits mit etlichen Fällen befasst.
In Brandenburg laufen aktuell in 106 Fällen Ermittlungen in Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen. Das teilte die Polizei am Montag mit. Dabei gehe es unter anderem um den Verdacht der Urkundenfälschung beziehungsweise des Ausstellens unrichtiger oder gefälschter Gesundheitszeugnisse.
Insgesamt seien im bisherigen Jahr derartige Sachverhalte im unteren dreistelligen Bereich polizeilich bekannt geworden, konkretisierte Torsten Herbst, Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums, auf Anfrage.
Landesapothekerkammer wurde unterrichtet
Die meisten Fälle wurden im September (33), Oktober (30) und November (17) registriert. Die Zahlen könnten sich aber durch später erfasste Strafanzeigen noch verändern, hieß es.
Bereits Anfang Oktober hatte sich nach Angaben von Herbst das Polizeipräsidium an die Landesapothekerkammer gewandt. Dabei sei über dieses Kriminalitätsphänomen unterrichtet worden, sagte er.
Apothekerinnen und Apotheker sensibilisiert
Die Apotheken im Land seien sensibilisiert worden, umgehend die Polizei zu verständigen. "Und das scheint aus Sicht der Polizei auch gut zu funktionieren", sagte Herbst. Die überwiegende Mehrheit der gemeldeten Fälle sei durch aufmerksames Prüfen der Apothekerinnen und Apotheker entdeckt worden.
Wer sich mit einem gefälschten Impfpass einen digitalen Impfnachweis verschaffe, müsse damit rechnen, dass das entdeckt und konsequent verfolgt werde, so Herbst weiter.
Vielerorts 2G-Regel in Brandenburg
In Brandenburg gilt nach den jüngsten Verschärfungen der Corona-Regeln vielerorts die 2G-Regel. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden, von Ungeimpften nicht mehr.
Zu den Ausnahmen zählen unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken sowie Bau- und Gartenfachmärkte. Ebenfalls von der 2G-Regel befreit sind Weihnachtsbaumverkaufsstellen und Tankstellen. Unter die 2G-Regel fallen auch Friseure und anderen körpernahen Dienstleistungen. Auch die Innen- und Außenbereiche von Gaststätten müssen 2G anwenden.
Sendung: Brandenburg aktuell, 29.11.2021, 19:30 Uhr