2G Plus im Freizeitbereich - 2G-Regel gilt ab jetzt für den Berliner Einzelhandel

Sa 27.11.21 | 20:35 Uhr
Besucher stehen bei der 2G-Kontrolle am Eingang vor dem Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt an. (Quelle: dpa/Britta Pedersen)
Video: Abendschau | 27.11.2021 | Nicole Ris | Interview mit Nils Busch-Petersen | Bild: dpa/Britta Pedersen

Seit Samstag gelten in Berlin schärfere Corona-Regeln. Geimpfte und Genesene müssen sich nun in bestimmten Bereichen testen lassen. Und im Einzelhandel haben Ungeimpfte keinen Zutritt mehr. Der Handelsverband spricht von einer Katastrophe.

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg erwartet deutliche Umsatzeinbußen durch die 2G-Regelung, die seit Samstag in den Berliner Geschäften gilt. Wie Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen am Freitag im rbb sagte, seien Umsatzrückgänge von 20 bis 40 Prozent zu erwarten. Er sprach von einer "Katastrophe mit Ansage".

"Das Weihnachtsgeschäft wird uns zum zweiten Mal extrem eingeschränkt oder sogar genommen", so Busch-Petersen. Zudem werde dem Einzelhandel die Kontrollpflicht auferlegt. Mitarbeiter, die sich eigentlich um Kunden kümmern sollten, machten nun "den Kontrollposten am Eingang". Der Verband habe auch Angst um die Mitarbeitenden, "weil die sozusagen der Prellbock werden für die, die ohnehin nichts einsehen und vielleicht noch aggressiv und renitent reagieren."

Handelsverband fordert Impfpflicht

Busch-Petersen äußerte die Hoffnung, dass der Berliner Senat und die Brandenburger Landesregierung sich künftig mit Stichprobenkontrollen zufrieden geben, wie das auch im Öffentlichen Nahverkehr möglich sei.

Am Samstag sprach sich Busch-Petersen im rbb zudem für eine allgemeine Impfpflicht aus, dazu gebe es keine Alternative: "Wie viele Wellen wollen wir noch ertragen?" Er räumte aber ein, dass es im Handelsverband dazu unterschiedliche Auffassungen gebe. Grundsätzlich befürworte der Verband die Impfpflicht.

Auch für Weihnachtsmärkte gilt 2G und Maskenpflicht

Zu den meisten Berliner Geschäften haben ab Samstag nur noch gegen Corona geimpfte Menschen und Genesene Zutritt, nicht jedoch Ungeimpfte. Zusätzlich gilt in den Geschäften wie bislang auch die Maskenpflicht. Bei Geschäften für die Grundversorgung, also zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken, sollen Ausnahmen gelten.

Weihnachtsmärkte in Berlin dürfen derweil anders als in Brandenburg weiter durchgeführt werden, allerdings gilt nun auch bei der 2G-Regelung Maskenpflicht. Einige sind bereits geöffnet, beispielsweise am Gendarmenmarkt und an der Gedächtniskirche. Andere - wie etwa der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg - wurden hingegen abgesagt.

Den von den abgesagten Weihnachtsmärkten betroffenen Händlern versucht der Handelsverband, eine Alternative zu bieten. Der Verband habe sich mit 40 großen Standorten in der Region besprochen, um für diese Händler Verkaufsmöglichkeiten zu schaffen, sagte Busch-Petersen am Samstag. "In Shoppingcentern gibt es Leerstände, es gibt Freiflächen vor Supermärkten – überall dort können sie Würstchen grillen und ihr Erzgebirgisches verkaufen." Die Standbetreiber könnten sich an den Handelsverband wenden, dieser würde die Anfragen weiterleiten.

2G Plus in der Gastronomie und im Freizeitbereich

Die 2G-Regelung gilt ab Samstag zudem im Berliner Hotel- und Beherbergungsgewerbe, bei der Erwachsenenbildung (außer Grundbildung und Deutsch als Zweitsprache), in Fahrschulen sowie bei der Sportausübung im Innenbereich. Hingegen gebe es für die Sportausübung im Außenbereich auch weiterhin keine Einschränkungen, wie eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Nachfrage von rbb|24 präzisierte.

Der Senat führte zudem die 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie, für körpernahe Dienstleistungen (auch Frisöre) und Veranstaltungen ein. Auch sie gilt ab Samstag. Für Restaurants bedeutet dies, dass die Gäste eine medizinische Maske tragen müssen, sobald sie ihren Sitzplatz verlassen. Ein negativer Testergebnis wird beim Besuch eines Restaurants aber vorerst nicht nötig. Körpernahe Dienstleistungen haben die Wahl zwischen Maske (dort, wo es möglich ist) und Test.

In Diskos und Tanzclubs müssen Gäste zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Außerdem wird die Auslastung der Clubs auf 50 Prozent der Höchstkapazität begrenzt.

Sendung: Inforadio, 22.11.2021, 17:26 Uhr

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