Winterferien und Omikron - Worauf Reisende bei der Urlaubsplanung achten sollten

Die Winterferien stehen kurz bevor, gleichzeitig erreichen die Inzidenzen Rekordwerte. Wer trotzdem in den Urlaub will, sollte einige Dinge beachten. Antworten auf wichtige Fragen von der Berliner Reisefachanwältin Anja Smettan-Öztürk. Von Ann Kristin Schenten
Kurz vor dem Urlaub bekomme ich Corona, erhalte ich mein Geld zurück?
Das kommt auf die Art der Reise an. Bei Pauschalreisen bieten die Veranstalter häufig Sonderregelungen an, die auch den Covid-Fall einschließen. Das können Umbuchungsmöglichkeiten oder kostenlose Stornierungen sein. Habe ich das nicht, trage ich das Risiko selbst.
Bei Individualreisen sollte man sich mit den Vermietern vor Ort unbedingt über die Stornierungsbedingungen absprechen. Bei Flugreisen, die nicht angetreten werden können, gibt es kein generelles Recht auf Kostenerstattung oder Umbuchung.
Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Will man im Corona-Fall abgesichert sein, dann sollte man darauf achten, dass die Versicherung eine Covid-Klausel enthält. Manche Versicherungsanbieter schließen die Kostenerstattung bei einer Corona-Erkrankung nämlich explizit aus. Andere werben dafür mit diesen Angeboten.
Die Versicherungen sollten gut geprüft werden. Für eine vierköpfige Familie können dafür Kosten von etwa 100 Euro anfallen. Die Reiserücktrittsversicherung greift allerdings nur, wenn sie fristgerecht abgeschlossen wurde (mindestens 14 Tage vor Reisebeginn, bei Last-Minute-Angeboten drei Tage nach Reisebuchung). Die meisten großen Versicherer verlangen eine Frist von 30 Tagen.
Wann genau springt die Reiserücktrittsversicherung ein?
Die Versicherer zahlen nur, wenn Sie auch tatsächlich und erwartet erkrankt sind und daher Ihre Reise nicht antreten können. Sie können die Reise nicht absagen, weil Sie befürchten, im Reiseland an Corona zu erkranken.
Was passiert, wenn mein Reiseland plötzlich Virusvariantengebiet wird?
Reisen in Virusvariantengebiete werden grundsätzlich nicht angeboten. Sollte sich zwischen Buchung und Reiseantritt die Einschätzung ändern, besteht bei einer Pauschalreise ein kostenloses Rücktrittsrecht. Der Reisepreis muss dann binnen 14 Tagen erstattet werden.
Was ist, wenn ich im Urlaub plötzlich Corona bekomme?
Zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung hilft in diesem Fall eine Reiseabbruchversicherung. Wenn Sie im Urlaub an Corona erkranken, müssen Sie sich umgehend über die lokalen Quarantäneverordnungen informieren. Hotelveranstalter bieten oft Quarantänezimmer an, dort kann man sich in manchen Fällen auch direkt PCR-testen lassen. Rückflug und anfallende Kosten können nur über eine Reiseabbruchversicherung rückerstattet werden.
Kann ich zur Quarantäne im Ferienhaus bleiben?
Wenn Sie in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung untergebracht sind, müssen Sie mit den Besitzer:innen klären, wie lange Sie dort bleiben können. Falls Sie dort nicht die gesamte Quarantänezeit verbringen können, sollten Sie sich beim lokalen Gesundheitsamt über Ausweichmöglichkeiten informieren. Im Einzelfall können Sie dort auch die Rückreise im eigenen Auto absprechen, per Flugzeug oder Zug ist eine Rückreise nicht frühzeitig möglich.
Meine Reise wurde abgesagt, wie bekomme ich mein Geld zurück?
Wenn Pauschalreisen abgesagt werden, müssen die Veranstalter das Geld innerhalb von 14 Tagen erstatten. Alternativ können die Veranstalter Ihren Kunden einen Gutschein anbieten. Wenn Flugreisen annulliert werden, gilt die Fluggastrechteverordnung. Fluggäste können sich entweder das Geld zurückerstatten lassen oder um Ersatzbeförderung bitten. Dazu kann man bei der Airline anrufen und sich über Ersatzflüge informieren.
Sendung: Antenne Brandenburg, 23.01.2022, 08:10 Uhr