Selbsttesten vs. Testzentrum - Wo braucht man noch einen offiziellen Corona-Nachweis?

Fr 01.04.22 | 17:22 Uhr | Von Anna Bordel
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Eine Frau testet sich mit einem Schnelltest auf Corona (Bild: imago images/Jual Alberto Ruiz)
Bild: imago images/Juan Alberto Ruiz

Nach einem positiven Selbsttest zu Hause können sich Betroffene theoretisch einfach in Quarantäne begeben - und Nachweis Nachweis sein lassen. Eine offizielle Bescheinigung über die Infektion bietet aber manchmal noch Vorteile. Von Anna Bordel

"Mir ist das zu riskant und zu aufwändig, jetzt zum PCR-Test zu laufen, nur damit ich in der Corona-Statistik auftauchte", twitterte der Autor Peter Wittkamp am 26. März. So wie er sehen das wohl mittlerweile viele an Corona Erkrankte: Sie machen zu Hause einen Schnelltest, der positiv ausfällt, warnen, so weit möglich, alle vorangegangenen Kontakte - und bleiben dann einfach nur zu Hause, bis die Isolationstage vorbei sind.

Lauterbach: Dunkelziffer mehr als doppelt so hoch

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach bei der letzten Bundespressekonferenz von einer sehr hohen Dunkelziffer an Erkrankten: "Wir haben im Moment um die 300.000 Neuinfektionen pro Tag. Die Dunkelziffer ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Neuinfektion mehr als doppelt so hoch ist".

Und auch unter Wittkamps Tweet schreiben viele weitere Menschen, dass sie nach einem positiven Selbsttest zu Hause auf den Weg ins Testzentrum verzichtet hätten. "Der Genesenen-Status ist uns Dreifach-Geimpften egal", twitterte Wittkamp weiter.

Doch ist das für alle so? Hat eine offizielle Bestätigung über Corona-Infektion und -Genesung gar keine Relevanz mehr? Was ist, wenn jemand beispielsweise mit längerfristigen Folgen zu kämpfen hat?

Kassen übernehmen Behandlung auch ohne Nachweis

Bei der medizinischen Behandlung ist ein Nachweis tatsächlich nicht relevant. Wenn jemand an Spätfolgen einer Corona-Infektion, also Long-Covid, leidet, würden die Krankenkassen auch dann die Behandlungskosten übernehmen, wenn kein Genesenenstatus vorliegt, teilte eine Sprecherin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg der Techniker-Krankenkasse mit.

Sollte ein Reha-Maßnahme zur Erholung von Long-Covid notwendig sein, würden auch diese Kosten wie gewöhnlich von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Der Genesenen-Nachweis sei dafür nicht relevant, so Denis McGee, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, sondern allein der Befundbericht eines Arztes.

Bedenken sollten allerdings Arbeitnehmer, dass sie nur dann Zuhause bleiben können, wenn ihr Kind erkrankt ist, wenn dieses auch über einen offiziellen Nachweis seiner Erkrankung verfügt.

Wie wirkt sich eine Genesung auf eine Impfung aus?

In Sachen Impfung kann ein Nachweis über eine Infektion dagegen wichtig sein. Zwar fallen jetzt die meisten Corona-Maßnahmen in Berlin und Brandenburg weg - und Nachweise über Impf- oder Genesenenstatus werden im öffentlichen Leben weniger relevant. Aber für bestimmte Berufsgruppen besteht beispielsweise eine Impfpflicht. Eine bestätigte Covid-Erkrankung wird jedoch als eine Art Impfung gerechnet und würde in einen folgenden Impf-Ablauf miteinbezogen [rki.de]. Der Genesenenstatus gilt bundesweit momentan für drei Monate.

Wie relevant ist der offizielle Test für die Statistik?

Ein offizieller Nachweis kann zudem helfen, die Statistiken auf Stand zu halten, allerdings laut Robert-Koch-Institut nur, wenn ein PCR-Test gemacht wird und der steht nicht mehr jedem zur Verfügung. Da zeitweise die Laborkapazitäten knapp wurden, war der PCR-Test nur noch für bestimmte Berufsgruppen, Risikopatienten und auch Infizierte vorbehalten, die sich die Erkrankung möglicherweise bei der Arbeit zugezogen haben.

In der Realität dürfte die Vergabe der PCR-Tests variieren. Manchen Testzentren soll an manchen Tagen beispielsweise ein Foto eines positiven Schnelltests genügen, um einen PCR-Test durchzuführen. Andere sollen per se zunächst einen Schnelltest durchführen, bevor es überhaupt zu einem PCR-Test kommt.

"Ein strikter Anspruch auf eine PCR-Testung besteht nicht, da in vielen Fällen auch ein Antigen-Test ausreicht", heißt es dazu beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das BMG begründet die Vorhehensweise damit, dass bei sehr hohen Inzidenzen positive Schnelltests "sehr aussagekräftig" seien und eine PCR-Bestätigung daher aus medizinischer Sicht nicht unbedingt notwendig sei. Ob man in der Statistik erscheint, ist mit dem Gang zum Testzentrum also nicht garantiert.

Ist eine Corona-Erkrankung meldepflichtig?

Privatpersonen müssen ihre Corona-Erkrankung nicht selber dem Gesundheitsamt mitteilen. Die Meldepflicht gilt dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge für Ärzte und Labore, sowie Schulen, Kitas und Altenpflegeheime. "Ein Virusnachweis durch einen Schnelltest in einem Testzentrum ist ans Gesundheitsamt meldepflichtig", teilte das RKI mit.

Der Autor Peter Wittkamp ist einem Tweet vom 28. März zufolge übrigens dann doch beim Testzentrum gewesen und hat einen PCR-Test machen lassen. "War übrigens gestern beim PCR-Test. Statistik, ich komme!", twitterte er.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.03.2022, 22:01 Uhr

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Beitrag von Anna Bordel

20 Kommentare

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  1. 20.

    Genau wie Steffen schrieb… AU und der AG erhält ganz einfach von der KK die Erstattung.
    Bei Quarantäne Erstattung ist man Stunden beschäftigt… da muss man sogar den Namen und die Anschrift der KK angeben, obwohl die nichts damit zu tun haben… Abrechnungen werden angefordert und auch der Arbeitsvertrag … weil ja die meisten AG immer ohne Vertrag das Gehalt abrechnen und überweisen… naja man fordert mal wieder sinnlos Daten an, weil man es halt einfach festlegen kann.

  2. 19.

    Okay, war dann wohl ein Missverständnis.
    Ich bin von PCR-Tests ausgegangen.

  3. 18.

    In der letzten Woche wurden in Berliner Schulen 1.314.861 Selbsttestungen durchgeführt, 5039 Ergebnisse waren positiv.
    Da fehlen dann noch 195.000 Fälle.

  4. 17.

    Als die PCR-Testung von Schülern in Berlin eingestellt wurde, hat der Senat mitgeteilt, dass die Schnelltest jetzt wöchentlich gemeldet werden.
    Ob dies im gesamten Land so gehändelt wird und dies evtl. die ca. 200.000 Tests sind, ist nur meine Vermutung (ohne Beleg - nichts entsprechendes im Netz gefunden).

  5. 16.

    Woher wissen Sie das? Und wie kommt dann dieser Unterschied zustande?:
    täglich gemeldete Fallzahlen z. Bsp. KW9/2022: 1.119.632 und ausgewertete positive Tests lt. den Laboren: 894.215
    Das sind 225.417 mehr tägliche Fälle als Proben im Labor positiv waren. So zieht sich das durch alle Wochen. Im Schnitt 200.000 Fälle mehr als positive Proben. Das dürften dann wohl die Schnelltests sein.

  6. 15.

    Also: Selbsttest vor 4 Tagen "benötigt" für Treffen mit 3 Bekannten von "auswärts". Alle geimpft.
    Gestern einen vom Testzentrum für offiziellen Termin bei Fachmensch.
    Schön, dass der (noch?) kostenlos war.

  7. 14.

    „Bei positiven Selbsttest sich einfach selbst in Isolation Quarantäne begeben, ist ja wohl ein Witz. Werden wohl die wenigsten machen.“

    Sich nach einem positiven Test nicht in Isolation zu begeben, sondern weiter draußen rumzulaufen und fröhliche anderen Leute anzustecken, ist einfach nur asozial hoch zehn. Dass Sie anderen Menschen verantwortungsvolles Handeln anscheinend nicht im Ansatz zutrauen, sagt eine Menge über Sie selbst aus. Schreibt Ihnen übrigens einer, der sich nach einem positiven Schnelltest eigenständig in Isolation begeben hat.

  8. 13.

    Positive Schnelltests im Testcenter müssen zwar dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Sie werden in der Statistik aber nicht mitgezählt.

  9. 12.

    Als abhängig Beschäftigter haben Sie nur zwei echte Möglichkeiten: Entweder Sie benötigen einen PC-Test als offiziellen Nachweis oder alternativ eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Möglicherweise akzeptiert der Arbeitgeber auch einen Schnelltest von einem Testzentrum, das würde ich mir dann aber in Schriftform bestätigen lassen.
    Die AU-Bescheinigung dürfte die einfachste Variante sein. Die gibt es zwar nur bei Erkrankung, also auftretenden Symptomen, aber die sind eh nicht von Dritten anzweifelbar, wenn Sie behaupten, welche zu haben. Es erleichtert die Prozedur für alle Seiten ohnehin, denn kein Arbeitgeber ist scharf darauf, sich den Verdienstausfall vom Staat zurück zu holen. Das ist einfach zu viel Bürokratie und dauert viel zu lange. Vom Arzt bekommt man die AU-Bescheinigung i.d.R. zur Abholung ausgestellt, wenn man anruft, den positiven Test und Symptome schildert.

  10. 11.

    Krank ist klar. Das Problem ist Quarantäne; dafür brauche ich eigentlich eine amtliche Bescheinigung und nicht nur einen Selbsttest.

  11. 10.

    Bei positiven Selbsttest sich einfach selbst in Isolation Quarantäne begeben, ist ja wohl ein Witz. Werden wohl die wenigsten machen. Einfach von der Arbeit fern bleiben ohne Nachweis wird wohl auch nicht funktionieren. Außerdem wäre es doch hilfreich einen Genesenen Status, auch für geboosterte,zu haben, dann erspart man sich zunächst die 4. Impfung. Dazu ist ein offizieller Test und die Meldung zum Gesundheitsamt nötig!
    Was für ein Dilemma sind die aktuellen Regelungen bzw. Nichtregelungen.

  12. 9.

    Ja, das hätte längst schon veranlasst werden können. Man hat den Eindruck, dass dies mit Absicht unterbunden wird.
    Das mit der zweifachen Dunkelziffer ist einfach - ich muss den Begriff auch mal verwenden - Schwurblerei. Man erinnere sich an die Anfangsphase, als das RKI von einer Dunkelziffer 3-5 "ausging". Das Dunkelzifferradar ermittelte dann für Berlin einen Wert von etwa 2. Letzten WInter stellte es dann entspr. Untersuchungen an und kam auch auf 2. Das läuft im Moment nicht besser.
    Die Dunkielziffer kann 3-4-fach sein, vielleicht aber auch nur 1,5. Das wäre gar nicht unplausibel, weil BA.2 hocheffizeint ansteckt und fast alle, so jedenfalls meine Beobachtung, dann auch Symptome haben, die zum Testen führen.
    Vor allem fragt sich aber, welche Relevanz diese Dunkelziffer haben soll? Wenn demnächst die Quarantäne verkürzt oder gar aufgehoben wird (Lauterbach selbst!), dann möchte man sich doch bitte in Zukunft ausschließlich auf die Hospitalisierungsinzidenz konzentrieren!

  13. 8.

    Wie so häufig in den Medien verwirrt die Überschrift und hat ( häufig ) nichts mit dem Inhalt zu tun

    Hier müsste es heißen Test-Nachweis damit man das nicht mit Impf und Genesenen- Nachweis verwechselt.

  14. 7.

    Quarantäne = nicht krank, Zahlung vom Senat , Größe der Firma egal
    Krank , Zahlung durch die Krankenkasse, abhängig von der Größe der Firmen (Anzahl der Mitarbeiter die in der Summe volltagsstunden ergeben) Höhe Erstattung abhängig was der AG gewählt hat und bei welcher KK der Beschäftigte ist

  15. 6.

    Bisher konnte mensch sich telefonisch oder via Videosprechstunde vom Hausarzt krankschreiben lassen. Bei Erkältungssymptomen, gilt das noch?!

  16. 5.

    "Privatpersonen müssen ihre Corona-Erkrankung nicht selber dem Gesundheitsamt mitteilen. Die Meldepflicht gilt dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge für Ärzte und Labore, sowie Schulen, Kitas und Altenpflegeheime. "Ein Virusnachweis durch einen Schnelltest in einem Testzentrum ist ans Gesundheitsamt meldepflichtig", teilte das RKI mit."
    Und das Gesundheitsamt meldet an das RKI und damit sind die Schnelltests vermischt mit den PCR-Tests in der Statistik. Wurde ja über die Schultests schon offiziell gesagt. Ich glaube nicht, dass die Dunkelziffer der Erkrankten groß ist, schon eher die Dunkelziffer bei den Menschen, die Kontakt zum Virus hatten, aber nicht erkranken. Eine Zahl, für die sich bei anderen Krankheiten kein Politiker interessiert.

  17. 4.

    Ich schließe mich an.
    @rbb24: Die wichtige Frage für abhängig Beschäftigte wird nicht beantwortet im Artikel. Man kann nicht einfach so nach einem positiven Selbsttest der Arbeit fernbleiben und sich selbst krankschreiben oder selbst eine Quarantäneanordnung für sich ausstellen (Kostenübernahme für die Firma!). Wie ist die juristisch saubere Lösung dafür?

  18. 3.

    "Die Dunkelziffer ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Neuinfektion mehr als doppelt so hoch ist"." Aufgrund welcher Basis sagt er das? Rund doppelt wüde aus der eigentlich einzigen richtigen Untersuchung dazu von Streeck folgen (Gangelt-Studie) - das war aber ganz am Anfang und der Wildtyp. Was wäre, wenn es nicht nur Faktor 2 sondern eher 3-4 ist und die Durchseuchung und damit Immunisierung schon bald durch ist? Warum untersucht man es nicht einfach mal wie bei der Gangelt-Studie in einem genügend großen repräsentativen Gebiet?

  19. 2.

    Ich persönlich werde bei positiven Selbsttest ohne Krankheitszeichen die AHA Regeln konsequent einhalten und weiter gar nichts machen.
    Warum auch ?
    Potentiell infektiös kann der Geimpfte, Genesene, Ungeimpfte, Jeder sein.
    Besonders werde ich dann vulnerable Gruppen meiden und gut is.

  20. 1.

    Wenn ich nach einem positiven Selbsttest in Quarantäne gehe und nichts weiter tue habe ich allerdings keinen Nachweis mit dem mein Arbeitgeber sich den Verdienstausfall erstatten lassen kann. Das funktioniert also nur wenn ich nicht arbeite also zum Beispiel wenn ich Rentner bin. Ansonsten müsste ich mich krank schreiben lassen.

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