Mehr 3G, Großveranstaltungen, private Treffen - Diese Corona-Lockerungen gelten seit Freitag in Berlin und Brandenburg
Am Freitag treten in Berlin und Brandenburg neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. In der Gastro, Hotellerie und im Theater gilt wieder die 3G-Regel. Zudem werden bei Konzerten mehr Zuschauer zugelassen und Clubs dürfen wieder öffnen.
Nach monatelangen Corona-Beschränkungen fallen in Berlin und Brandenburg ab Freitag weitere Maßnahmen weg. In der Gastronomie und Hotellerie gilt künftig die 3G-Regel, nach der auch Ungeimpfte mit negativem Test zum Beispiel ins Lokal dürfen.
Auch Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen - dort gilt die 2G-Plus-Regel. Es sind also nur Genesene und Geimpfte mit Test oder mit dritter Impfung zugelassen. In Berlin gilt die Ausnahme, dass die Testpflicht auch für Personen mit Booster-Impfung gilt.
In Kinos und Theatern ist drinnen wie draußen nun ein Zutritt auch mit Test (3G-Regel) möglich.
Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
Außerdem gelten auch neue Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen. In geschlossenen Räumen sind in Berlin und Brandenburg maximal 60 Prozent der Höchstkapazität des jeweiligen Veranstaltungsorts zulässig - im Freien sind es maximal 75 Prozent (in Berlin maximal jedoch 25.000 Personen).
In der Hauptstadt gilt außerdem die 2G-Plus-Bedingung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch am fest zugewiesenen Platz. Für geboosterte Personen entfällt die Testpflicht. Für sie gilt die 2G-Bedingung.
In Brandenburg gilt weiterhin: 2G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen.
3G-Regel in Schwimmbädern und Fitnessstudios
In Sporthallen, Schwimmbädern, Tanzstudios, Saunen, Thermen und Fitnesscentern ist drinnen die 3G-Regel vorgesehen, nicht mehr 2G. Draußen ist für alle Sportarten dann kein Nachweis mehr nötig.
Die 3G-Regel gilt außerdem für Volkshochschulen, Musikschulen oder Fahrschulen.
Diese Lockerungen gelten für Berlin und Brandenburg.
Die 3G-Regel gilt in Berlin ab Freitag außerdem für Dienstleistungen, wie beispielsweise in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios und Massagepraxen.
Größere private Treffen
In Berlin sind ab Freitag zudem private Treffen ohne Beschränkung der Personenanzahl erlaubt, sofern nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Kinder unter 14 Jahren müssen nicht geimpft oder genesen sein, um an privaten Treffen teilnehmen zu können. Nimmt nur eine nicht geimpfte oder genesene Person an einem privaten Treffen teil, gilt weiterhin die Beschränkung auf einen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem anderen Haushalt.
"Alle tiefgreifenderen" Maßnahmen sollen ab 20. März entfallen
Die neue Eindämmungsverordnung gilt in Berlin und Brandenburg bis einschließlich 19. März. Ab dem 20. März sollen "alle tiefgreifenderen" Maßnahmen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Sogenannte Basisschutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen aber bestehen bleiben.
Sendung: Abendschau, 04.03.2022, 19:30 Uhr